Die Versicherer unterscheiden streng zwischen akutem, leichtem Tinnitus und chronischem, schwerem Tinnitus mit psychischer Belastung. Der Schweregrad nach Biesinger entscheidet über deine Aufnahme-Chancen und die Höhe der Risikozuschläge.
Der Grund: Die Versicherer fürchten langfristige Therapiekosten, teure Medikamente und psychotherapeutische Begleitung.
In diesem Ratgeber zeige ich dir die genaue Einstufung nach Tinnitus-Graden, welche Dokumentation entscheidend ist und bei welchen Versicherern du die besten Chancen hast.
Wie bewerten PKV-Versicherer Tinnitus?
Die Bewertung deines Tinnitus durch PKV-Versicherer folgt meist einem klaren Schema. Entscheidend sind drei Hauptfaktoren, die über deine Aufnahmechancen bestimmen.
Der wichtigste Faktor ist der Schweregrad nach der Biesinger-Klassifikation. Diese medizinische Einteilung unterscheidet vier Grade, die direkten Einfluss auf die Risikoeinschätzung haben.
- Bei Grad 1 liegt ein gut kompensierter Tinnitus vor, der keinen Leidensdruck verursacht. Du nimmst das Ohrgeräusch zwar wahr, aber es beeinträchtigt dich nicht im Alltag. Die meisten Versicherer behandeln diesen Grad wohlwollend, oft ohne Risikozuschlag.
- Grad 2 bedeutet, dass der Tinnitus dich vor allem bei Stress und in ruhigen Situationen stört. Du kannst damit leben, aber es nervt. Hier beginnen die Versicherer genauer hinzuschauen, verlangen meist aber nur moderate Zuschläge.
- Bei Grad 3 liegt eine dauerhafte Beeinträchtigung im privaten und beruflichen Bereich vor. Du kannst dich schlechter konzentrieren, schläfst schlecht und fühlst dich durch das Geräusch deutlich eingeschränkt. Ab diesem Grad werden die Zuschläge spürbar höher.
- Grad 4 beschreibt eine völlige Dekompensation bis hin zur Berufsunfähigkeit. Der Tinnitus bestimmt dein ganzes Leben und macht normales Arbeiten unmöglich. Bei diesem Schweregrad wird es extrem schwierig, überhaupt noch eine PKV zu finden, die dich aufnimmt.
Der zweite wichtige Faktor ist der zeitliche Verlauf. Versicherer unterscheiden zwischen akutem Tinnitus, der weniger als drei Monate besteht, und chronischem Tinnitus, der länger andauert. Bei akutem Tinnitus bestehen noch gute Heilungschancen, weshalb die Versicherer hier kulanter sind.
Chronischer Tinnitus über drei Monate gilt als dauerhaftes Leiden und wird kritischer bewertet.
| Schweregrad | Beschreibung | Typische PKV-Reaktion |
|---|---|---|
| Grad 1 | Gut kompensiert, kein Leidensdruck. Du nimmst das Ohrgeräusch wahr, aber es beeinträchtigt dich nicht im Alltag. | Normale Annahme meist möglich |
| Grad 2 | Störend bei Stress und in Stille. Du kannst damit leben, aber es nervt besonders in ruhigen Momenten. | Aufnahme mit moderaten Auflagen |
| Grad 3 | Dauerhafte Beeinträchtigung im privaten und beruflichen Bereich. Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, deutliche Einschränkungen. | Kritische Prüfung, höhere Zuschläge oder Ausschlüsse |
| Grad 4 | Völlige Dekompensation, Berufsunfähigkeit. Der Tinnitus bestimmt dein ganzes Leben. | Ablehnung oder extreme Auflagen |
Die Ursache spielt ebenfalls eine Rolle. Ein Tinnitus nach einem Knalltrauma, etwa durch einen Konzertbesuch oder eine Silvesterrakete, lässt sich als einmaliges Ereignis besser einordnen.
Die Versicherer sehen hier meist kein erhöhtes Risiko für weitere Schäden. Anders verhält es sich bei stressbedingtem Tinnitus, der auf psychische Komponenten hinweisen kann. Hier befürchten die Versicherer, dass weitere stressbedingte Erkrankungen folgen könnten.
Tinnitus nach einem Hörsturz wird je nach Verlauf unterschiedlich bewertet. Hat sich dein Gehör vollständig erholt und ist der Tinnitus stabil, sind die Chancen besser. Besteht hingegen eine bleibende Hörminderung, wird es schwieriger. Bei etwa 45 Prozent aller Tinnitus-Fälle bleibt die Ursache ungeklärt, was die Risikoeinschätzung für Versicherer erschwert.
Begleiterkrankungen verschlechtern deine Aussichten erheblich.
Leidest du zusätzlich zum Tinnitus unter Depressionen, Angststörungen oder Schlafstörungen, sehen die Versicherer ein deutlich erhöhtes Kostenrisiko. Auch Hyperakusis, eine Überempfindlichkeit gegenüber normalen Alltagsgeräuschen, oder die Menière-Krankheit mit ihren Schwindelanfällen werden negativ bewertet.
Welche Risikozuschläge drohen mir bei Tinnitus?
Die Risikozuschläge bei Tinnitus variieren enorm zwischen den Versicherern. Diese Unterschiede sind so gravierend, dass sich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern praktisch immer lohnt.
Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Zuschläge verschiedener Versicherer:
| Versicherer | Risikozuschlag | Wartezeit bis Neubewertung |
|---|---|---|
| AXA | 10–20 % | 6 Monate |
| Debeka | 20–35 % | 1 Jahr |
| Gothaer | 15–25 % | 1 Jahr |
| Hallesche | 10–30 % | 6–12 Monate |
| Continentale | 10–15 % | 6 Monate |
| Allianz | 15–30 % | 1 Jahr |
| DKV | 20–30 % | 1 Jahr |
| Signal Iduna | 10–25 % | 6 Monate |
Die Höhe des Zuschlags hängt maßgeblich vom Schweregrad ab.
Bei Grad 1 bis 2 kannst du mit Zuschlägen zwischen 10 und 20 Prozent rechnen, manche Versicherer nehmen dich sogar ohne Aufschlag auf. Bei Grad 3 steigen die Zuschläge auf 20 bis 35 Prozent, teilweise kommen auch Ausschlussklauseln hinzu. Grad 4 führt meist zu Zuschlägen zwischen 35 und 50 Prozent oder gleich zur Ablehnung.
Der zeitliche Verlauf beeinflusst die Zuschläge ebenfalls. Bei akutem Tinnitus unter drei Monaten liegen die Zuschläge meist bei 10 bis 15 Prozent. Chronischer Tinnitus über drei Monate wird mit 25 bis 40 Prozent deutlich teurer bewertet. Kannst du dokumentierte Therapieerfolge nachweisen, lassen sich die Zuschläge oft um 5 bis 15 Prozent reduzieren.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die finanziellen Auswirkungen: Angenommen, dein PKV-Grundbeitrag läge bei 400 Euro monatlich. Bei einem Risikozuschlag von 20 Prozent zahlst du 80 Euro mehr, also 480 Euro im Monat. Das sind 960 Euro Mehrkosten im Jahr. Bei 30 Prozent Zuschlag wären es bereits 120 Euro mehr pro Monat, also 1.440 Euro jährlich.
Diese Zuschläge sind jedoch nicht in Stein gemeißelt. Die meisten Versicherer bieten nach einer Wartezeit von sechs Monaten bis zwei Jahren die Möglichkeit einer Neubewertung an. Wenn dein Tinnitus in dieser Zeit stabil geblieben oder sogar besser geworden ist, kannst du die Reduktion oder Streichung des Zuschlags beantragen. Dafür brauchst du aktuelle ärztliche Atteste, am besten vom HNO-Arzt mit Audiometrie-Befunden.
Leistungsausschlüsse bei Tinnitus
Neben oder anstelle von Risikozuschlägen können Versicherer auch Leistungsausschlüsse verhängen.
Das bedeutet, bestimmte Behandlungen werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Tinnitus gibt es verschiedene Varianten solcher Ausschlüsse.
Umfassende HNO-Ausschlüsse
Der umfassendste Ausschluss betrifft den gesamten HNO-Bereich. Dann übernimmt die PKV keinerlei Behandlungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich mehr.
Das schließt alle Arztbesuche beim HNO-Arzt ein, diagnostische Verfahren wie die Audiometrie, operative Eingriffe am Ohr und auch die Hörgeräteversorgung. Ein solcher Komplett-Ausschluss ist selten, kommt aber bei schwerem Tinnitus mit Begleiterkrankungen vor.
Tinnitus-spezifische Ausschlüsse
Häufiger sind tinnitus-spezifische Ausschlüsse. Dabei werden nur bestimmte Behandlungen ausgeschlossen, während der restliche HNO-Bereich versichert bleibt. Typische Ausschlüsse betreffen:
- Tinnitus-Retraining-Therapie (kostet 1.200 bis 2.500 Euro)
- Spezielle Tinnitus-Medikamente wie durchblutungsfördernde Mittel
- Hyperbare Sauerstofftherapie bei Hörsturz (1.500 bis 2.000 Euro)
- Masking-Geräte und Tinnitus-Masker zur Überdeckung des Ohrgeräuschs
Ausschlüsse bei Begleiterkrankungen
Bei Begleiterkrankungen können weitere Ausschlüsse hinzukommen. Die Behandlung von Schwindel und Vertigo, Hyperakusis-Therapien oder die Behandlung der Menière-Krankheit fallen dann nicht mehr unter den Versicherungsschutz.
Besonders problematisch ist der Ausschluss psychotherapeutischer Behandlungen bei tinnitusbedingten psychischen Belastungen, denn gerade diese Therapien helfen vielen Betroffenen.
Digitale Therapieformen und Apps
Digitale Therapieformen und Apps werden sehr unterschiedlich behandelt. Die App Kalmeda kostet beispielsweise 116,97 Euro, ob die PKV das erstattet, hängt vom Tarif ab.
Die App „Meine Tinnitus“ wird von der gesetzlichen Kasse zu 100 Prozent erstattet, bei der PKV erfolgt eine Einzelfallprüfung. Tinnitracks erhält teilweise Erstattung bei höherwertigen PKV-Tarifen, aber eben nicht bei allen.
Medikamentöse Behandlungen
Medikamentöse Behandlungen sind oft ausgeschlossen oder werden nicht erstattet. Durchblutungsfördernde Medikamente wie Pentox, Trental oder Tebonin kosten pro Patient durchschnittlich 427 Euro jährlich und bleiben häufig Eigenleistung.
Der Off-Label-Use von Kortison bei akutem Tinnitus wird meist nicht übernommen. Antidepressiva zur Tinnitus-Behandlung und Schlafmittel bei tinnitusbedingten Schlafstörungen fallen ebenfalls oft durch das Raster.
Wann verhängen Versicherer Leistungsausschlüsse?
Die Versicherer verhängen Leistungsausschlüsse nach klaren Kriterien. Wenn das Kostenrisiko nicht durch Zuschläge abbildbar erscheint, greifen sie zum Ausschluss. Bei chronischen Verläufen über zwei Jahre ohne Besserungstendenzen sehen sie keine andere Möglichkeit.
Schwere Begleiterkrankungen wie Depression, Angststörungen oder Hyperakusis führen oft zum Ausschluss. Auch bei unklarer Prognose, etwa wenn die Ursache ungeklärt ist und keine Therapie angeschlagen hat, setzen Versicherer auf Ausschlüsse.
Viele Versicherer bieten dir eine Wahlmöglichkeit. Option A wäre ein Leistungsausschluss für den HNO-Bereich bei normalem Beitrag. Option B bedeutet einen Risikozuschlag von 25 bis 40 Prozent bei vollständigem Versicherungsschutz. Welche Variante besser ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du jung bist und keine weiteren HNO-Probleme erwartest, könnte der Ausschluss die günstigere Wahl sein.
Für wen lohnt sich die PKV trotz Tinnitus?
Die PKV kann sich auch mit Tinnitus und den damit verbundenen Risikozuschlägen lohnen. Entscheidend ist deine persönliche Situation, dein Einkommen und ob du von den besseren Leistungen der PKV wirklich profitierst.
Selbstständige gehören zu den Hauptprofiteuren der PKV, selbst mit Risikozuschlägen. Ab einem monatlichen Einkommen von 3.500 Euro wird die gesetzliche Kasse teuer. Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2026 bei ~1.230 Euro monatlich (inkl. Pflege).
Als Selbstständiger trägst du das komplett allein, ohne Arbeitgeberzuschuss.
Eine PKV mit 30 Prozent Tinnitus-Zuschlag könnte dich hingegen nur 520 Euro kosten. Selbst wenn der Grundbeitrag 400 Euro beträgt und der Zuschlag 120 Euro draufschlägt, sparst du jährlich fast 8.000 Euro. Hinzu kommt, dass du die PKV-Beiträge steuerlich absetzen kannst und deine Beiträge nicht mit steigendem Einkommen wachsen.
Gutverdiener-Angestellte ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro brutto können ebenfalls profitieren. Bei einem Gehalt von 6.000 Euro brutto zahlst du in der gesetzlichen Kasse etwa 420 Euro Eigenanteil. Eine PKV mit 25 Prozent Zuschlag könnte 350 Euro kosten, du sparst also 70 Euro monatlich.
Bei 8.000 Euro brutto zahlst du in der GKV weiterhin 420 Euro, während die PKV vielleicht 450 Euro kostet. Hier gleichen die deutlich besseren Leistungen den kleinen Mehrbetrag aus.
Junge Berufseinsteiger mit stabilem Tinnitus haben besonders gute Karten. Durch das niedrige Eintrittsalter sind die Grundbeiträge sehr günstig. Ein Risikozuschlag von 10 bis 15 Prozent bei mildem Tinnitus fällt kaum ins Gewicht. Zudem baust du von Anfang an Altersrückstellungen zu niedrigen Beiträgen auf, was sich langfristig auszahlt.
Es gibt aber auch klare Fälle, in denen die PKV trotz Tinnitus nicht lohnt. Bei schwerem Tinnitus Grad 4 mit Risikozuschlägen über 40 Prozent wird die PKV oft teurer als die gesetzliche Kasse.
Wenn mehrere Vorerkrankungen zusätzlich zum Tinnitus vorliegen, summieren sich die Zuschläge schnell. Bei niedrigem Einkommen unter 4.000 Euro brutto fehlt dir das finanzielle Polster für die PKV-Beiträge.
Kurz vor der Familienplanung solltest du die kostenlose GKV-Familienversicherung in Betracht ziehen.
Jedes Kind in der PKV kostet 100 bis 200 Euro extra, während es in der gesetzlichen Kasse umsonst mitversichert ist. Auch bei unsicherer Berufslaufbahn mit Einkommensrisiko ist die GKV die sicherere Wahl, weil du bei Arbeitslosigkeit automatisch pflichtversichert wirst.
Sonderfall: Beamte mit Tinnitus
Für Beamte gelten bei Tinnitus besondere Regeln, die ihre Situation deutlich verbessern. Die sogenannte Öffnungsaktion garantiert dir als Beamten eine Aufnahme in die PKV, selbst mit Vorerkrankungen.
Die Konditionen der Öffnungsaktion sind klar geregelt. Eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich. Der Versicherer muss dich aufnehmen, egal wie schwer dein Tinnitus ist. Der Risikozuschlag darf maximal 30 Prozent des Grundbeitrags betragen, auch wenn andere Versicherte bei gleichem Tinnitus vielleicht 50 Prozent zahlen müssten.
Leistungsausschlüsse sind komplett verboten, du bekommst den vollen Versicherungsschutz.
Diese Öffnungsaktion gilt innerhalb einer Sechsmonatsfrist nach deiner erstmaligen Verbeamtung. Sie bezieht sich auf Beamte auf Widerruf, Probe, Zeit und Lebenszeit. Als Beamtenanwärter mit Tinnitus solltest du diese Frist unbedingt nutzen, denn später gelten die normalen Regeln mit möglicherweise höheren Zuschlägen.
Die Kostenvorteile für Beamte sind erheblich. Ein Beispiel verdeutlicht das. Du bist Beamter in Besoldungsgruppe A13, 35 Jahre alt, mit Tinnitus Grad 2 und 25 Prozent Risikozuschlag. Dein PKV-Grundbeitrag beträgt 280 Euro monatlich. Mit Zuschlag zahlst du 350 Euro, wovon die Beihilfe 50 Prozent übernimmt. Deine Eigenkosten liegen bei 175 Euro monatlich.
In der freiwilligen gesetzlichen Kasse würdest du etwa 450 Euro zahlen, komplett aus eigener Tasche, denn die Beihilfe beteiligt sich dort nicht. Du sparst als Beamter also 275 Euro monatlich, das sind 3.300 Euro im Jahr. Diese Ersparnis gilt ein Leben lang und summiert sich über die Jahrzehnte auf sechsstellige Beträge.
Die Leistungsvorteile bei tinnitus-spezifischen Behandlungen machen den Unterschied noch größer. Eine hyperbare Sauerstofftherapie kostet 1.500 bis 2.000 Euro, die PKV zahlt das komplett, während es in der gesetzlichen Kasse oft Eigenleistung bleibt.
Hörgeräte erstattet die PKV mit 1.500 bis 6.000 Euro, die GKV zahlt nur einen Festbetrag von 784 Euro. Die Tinnitus-Retraining-Therapie für 2.500 Euro übernimmt die PKV vollständig, die gesetzliche Kasse meist gar nicht. Premium-Tinnitusmasker werden in der PKV (je nach Tarif) komplett erstattet, in der GKV gibt es nur 317 Euro.
Fazit: „Tinnitus ist kein K.O.-Kriterium für die PKV, aber die Unterschiede zwischen den Versicherern sind gewaltig“
Die PKV-Aufnahme mit Tinnitus ist definitiv möglich, aber alles andere als garantiert.
Der Schweregrad nach Biesinger-Klassifikation entscheidet maßgeblich über deine Chancen. Bei Grad 1 bis 2 stehen die Chancen gut, mit Risikozuschlägen zwischen 10 und 25 Prozent kommst du meist rein. Ab Grad 3 wird es deutlich teurer mit Zuschlägen bis 35 Prozent, und bei Grad 4 stoßen selbst erfahrene Makler oft an Grenzen.
Die enormen Unterschiede zwischen den Versicherern sind der Schlüssel zum Erfolg. Was bei der Debeka 35 Prozent Zuschlag kostet, bekommst du bei der Continentale vielleicht für 15 Prozent. Diese Spanne von 20 Prozentpunkten kann bei einem Grundbeitrag von 400 Euro den Unterschied zwischen 60 und 140 Euro Mehrbeitrag monatlich ausmachen. Über die Jahre summiert sich das auf fünfstellige Beträge.
Die anonyme Risikovoranfrage bei 10 bis 15 Versicherern gleichzeitig ist bei Tinnitus praktisch Pflicht. Ohne diese Vorabklärung riskierst du Ablehnungen, die in der Branchendatenbank landen und deine Chancen bei anderen Versicherern verschlechtern. Mit professioneller Vorbereitung und vollständiger medizinischer Dokumentation lässt sich die Erfolgsquote deutlich steigern.
Für Beamte ist die Entscheidung klar. Die Öffnungsaktion mit maximal 30 Prozent Zuschlag und ohne Leistungsausschlüsse macht die PKV praktisch alternativlos. Selbstständige profitieren ebenfalls massiv, selbst mit höheren Zuschlägen. Nur bei sehr schwerem Tinnitus Grad 4 mit multiplen Begleiterkrankungen wird die gesetzliche Kasse zur besseren Alternative.
