Die gute Nachricht gleich vorweg: Etwa jeder vierte Mensch leidet an manifesten Allergien, und trotzdem sind viele von ihnen privat versichert. Allergien sind für die PKV keine exotischen Ausnahmefälle, sondern absoluter Alltag. Das bedeutet aber auch, dass die Versicherer sehr genau hinschauen und dein individuelles Risiko kalkulieren.
Fast alle gängigen Allergien sind in der PKV versicherbar. Ob Heuschnupfen, Neurodermitis, Asthma oder Nahrungsmittelallergien – für die meisten dieser Diagnosen findest du einen Versicherer, der dich aufnimmt. Die Frage ist nicht ob, sondern zu welchen Konditionen.
Und genau da wird es spannend, denn die Unterschiede zwischen den Versicherern können gewaltig sein. Was der eine Versicherer mit 15 Prozent Zuschlag bewertet, kostet dich beim nächsten vielleicht 40 Prozent mehr. Oder gar nichts, wenn du Glück hast.
Wie geht die PKV mit Allergien wie Heuschnupfen oder Neurodermitis um?
Die PKV betrachtet Allergien als potenzielles Kostenrisiko, auch wenn sie dir selbst vielleicht harmlos erscheinen. Ein lästiger Heuschnupfen im Frühjahr mag für dich keine große Sache sein, aber der Versicherer rechnet anders. Er kalkuliert nicht nur die Kosten für Antihistaminika oder Nasensprays, sondern auch das Risiko von Folgeerkrankungen und teuren Komplikationen.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Ein eigentlich banaler Heuschnupfen führte in einem dokumentierten Fall plötzlich zu einer schweren allergischen Reaktion mit Klinikaufenthalt. Allein der stationäre Aufenthalt und die Diagnostik verursachten über 3.400 Euro Kosten. Solche Fälle zeigen, warum Versicherer auch bei scheinbar harmlosen Allergien einen Zuschlag verlangen, obwohl die aktuellen Behandlungskosten gering sind.
Heuschnupfen ist tatsächlich der häufigste Grund für Risikozuschläge überhaupt in der PKV.
Etwa jeder sechste Deutsche reagiert auf Blütenpollen mit Niesen, Jucken, laufender Nase oder tränenden Augen. Die Symptome sind meist saisonal begrenzt auf Frühjahr und Sommer. Für PKV-Versicherer gehört Pollenallergie zum Alltag der Risikoprüfung, und fast alle erheben dafür einen Aufpreis.
Der Versicherer kalkuliert dabei nicht nur die Kosten für Medikamente, sondern vor allem das Risiko des sogenannten Etagenwechsels. Unbehandelter Heuschnupfen kann in einigen Fällen auf die Bronchien übergreifen und zu allergischem Asthma führen. Schätzungen zufolge entwickelt etwa jeder dritte Heuschnupfen-Patient im Laufe der Zeit Asthma.
Diese Aussicht macht Versicherer vorsichtig.
Typische Einstufung bei Heuschnupfen in der PKV
Viele Versicherer bewerten selbst einfachen, saisonalen Heuschnupfen als erhöhtes Risiko und erheben dafür einen Risikozuschlag:
- Übliche Zuschläge: Zwischen 10 und 30 Prozent auf den Beitrag
- Alternative Berechnung: Teils als fester Eurobetrag von 15 bis 30 Euro monatlich
- Extremfälle: Über 50 Euro pro Monat, insbesondere bei laufender Hyposensibilisierung
- Kulante Versicherer: Bei sehr milden Verlaufsformen manchmal ohne Aufpreis
Wenn ein Versicherer ohne Zuschlag zusagt, solltest du genau ins Kleingedruckte schauen. Mitunter wird dafür ein Leistungsausschluss vereinbart, sodass du keine Erstattung von Allergiemitteln bekommst. Hier gilt es abzuwägen, was dir wichtiger ist: ein niedriger Beitrag oder der volle Versicherungsschutz auch für Allergiebehandlungen.
Aus meiner langjährigen Praxis als PKV-Stratege kenne ich die Spannbreite der Angebote aus hunderten Beratungsgesprächen. In etwa 7 von 10 Fällen konnte ich für Kunden mit einfachem Heuschnupfen einen Versicherer finden, der zwischen 10 und 20 Prozent Zuschlag verlangte. Die restlichen 3 von 10 Fällen lagen darüber, manchmal deutlich, wenn bereits Asthma-Anzeichen vorlagen oder eine laufende Therapie bestand.
Praxisbeispiele: So unterschiedlich kalkulieren Versicherer bei Allergien
Ein großer Versicherer setzte für die Diagnose allergische Rhinopathie (Pollenallergie) einmal einen Zuschlag von 55,21 Euro pro Monat an und schloss zugleich die laufende Hyposensibilisierungs-Therapie vom Versicherungsschutz aus.
Ein anderer Versicherer bot im selben Fall eine deutlich mildere Lösung an: 9 Prozent Risikozuschlag, allerdings ebenfalls mit Ausschluss der laufenden Desensibilisierung.
Wieder ein anderer Versicherer gab dem Kunden die Wahl: Entweder einen festen Zuschlag von 25 Euro monatlich für den Heuschnupfen oder einen speziellen Selbstbehalt von 500 Euro pro Jahr ausschließlich für Allergiebehandlungen.
Letztere Option bedeutet, dass der Kunde bis 500 Euro pro Jahr die Kosten für Allergiebehandlungen selbst trägt, danach würde die Versicherung zahlen, während alle anderen Krankheiten davon unberührt sind.
Was macht den Unterschied bei der Bewertung?
Entscheidend ist vor allem, ob dein Heuschnupfen auf die oberen Atemwege begrenzt ist oder ob bereits die Bronchien beteiligt sind:
- Ohne Asthma: PKV-Aufnahme mit meist moderatem Zuschlag fast immer möglich
- Mit Asthma-Anzeichen: Deutlich strengere Einstufung, höhere Zuschläge
- Mit manifestem Asthma plus Cortison-Sprays: Manche Unternehmen reagieren äußerst vorsichtig oder lehnen ab
Viele Pollenallergiker unterziehen sich einer spezifischen Immuntherapie, der Hyposensibilisierung, die etwa drei Jahre dauert.
Versicherer werten eine laufende Hyposensibilisierung sehr unterschiedlich. Einige Gesellschaften akzeptieren keine neuen Kunden, bis die Therapie abgeschlossen ist. Andere nehmen den Kunden zwar auf, schließen aber die laufende Behandlung vom Vertrag aus, sodass die Kosten der aktuellen Desensibilisierung nicht erstattet werden.
Im Idealfall hast du eine begonnene Immuntherapie bereits erfolgreich abgeschlossen, bevor du in die PKV wechselst. Ein ärztliches Attest über den Therapieerfolg solltest du dann bereithalten.
Generell gilt: Heuschnupfen allein ist in der PKV meist versicherbar, aber fast immer mit einem Zuschlag verbunden, außer bei sehr milden Fällen und entgegenkommenden Versicherern.
Wie steht es um Neurodermitis in der PKV?
Neurodermitis ist eine chronische Hauterkrankung aus dem atopischen Formenkreis. Die Schwere reicht von leichtem, lokal begrenztem Ekzem bis zu schweren generalisierten Schüben mit starkem Juckreiz.
Aus Sicht der PKV stellt Neurodermitis insofern ein Risiko dar, als dauerhafte Hautbehandlungen nötig sein können, von rezeptpflichtigen Salben und Cremes bis hin zu teuren neuen Medikamenten wie Immunmodulatoren oder Biologika bei schweren Verläufen.
Die Spanne der Risikozuschläge bei Neurodermitis ist groß und hängt stark vom individuellen Krankheitsbild ab:
Milde Neurodermitis:
- Oft nur geringe Zuschläge von etwa 10 Prozent oder gar keiner
- Voraussetzung: Selten Schübe, nur kleine Hautareale betroffen, einfache Mittel ausreichend
- Bei sehr langer Beschwerdefreiheit manchmal sogar Normalannahme ohne Zuschlag
Moderate Neurodermitis:
- Zuschläge zwischen 20 und 30 Prozent
- Mehrere betroffene Stellen, regelmäßigere Schübe
- Viele Versicherer bewegen sich bei mittlerer Ausprägung in dieser Größenordnung
Schwere Neurodermitis:
- Zuschläge von 40 Prozent und mehr möglich
- Großflächiger Befall, häufige starke Schübe, intensive Therapie nötig
- Teils in Kombination mit Leistungsausschluss
- In Extremfällen sogar Ablehnung oder nur Versicherung mit Ausschluss der Hauterkrankung
Insgesamt liegen die meisten Zuschläge für Neurodermitis in der Praxis zwischen 10 und 30 Prozent des Beitrags. Sehr hohe Aufschläge über 50 Prozent sind selten, an dem Punkt würde ein seriöser Versicherer eher zur Ablehnung tendieren, da ein solcher Mehrbeitrag kaum noch vermittelbar ist.
Asthma bronchiale: Die kritische Vorerkrankung
Asthma ist eine chronische Erkrankung der Atemwege, die in allergischer oder nicht-allergischer Form auftreten kann.
Viele Asthmatiker können bei guter Behandlung ein nahezu normales Leben führen, heilbar ist Asthma aber bislang nicht. Für PKV-Versicherer zählt Asthma zu den kritischen Vorerkrankungen, weil es unbehandelt oder bei Verschlechterung erhebliche Kosten verursachen kann.
Neben regelmäßigen Medikamenten wie Dauermedikation mit Cortison-Sprays besteht ein erhöhtes Risiko für akute Anfälle, Notfallbehandlungen und weitere Atemwegserkrankungen. Entsprechend intensiv prüfen die Versicherer Anträge von Asthmapatienten.
Asthma kann, wenn es schwer ist, zum Ausschlusskriterium für die PKV werden. In den meisten Fällen versuchen die Versicherer jedoch, Asthmatiker über einen Risikozuschlag aufzunehmen. Häufig liegt dieser je nach Schweregrad etwa zwischen 10 und 30 Prozent des Beitrags. Es gibt jedoch Grenzen: Kommen weitere Krankheiten hinzu, etwa schwere Neurodermitis oder andere chronische Leiden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller abgelehnt wird.
Bei sehr schweren Asthmaformen mit häufigen Anfällen trotz Therapie, regelmäßigen Krankenhausaufenthalten und dauerhaft hohem Cortisonbedürfnis kann es passieren, dass keine PKV das Risiko versichern möchte. Hier würde eventuell nur der Basistarif mit Kontrahierungszwang als Auffanglösung bleiben.
Nahrungsmittelallergien: Wie schwer ist für die Aufnahme in der PKV entscheidend
Nahrungsmittelallergien umfassen Allergien gegen Nüsse, bestimmte Obstsorten, Meeresfrüchte, Kuhmilch, Hühnerei und vieles mehr.
Die Bandbreite der Reaktionen ist groß: Manche Betroffene verspüren nur ein leichtes Kribbeln oder Jucken im Mund, während andere im schlimmsten Fall mit anaphylaktischem Schock auf kleinste Spuren des Allergens reagieren.
Bei Nahrungsmittelallergien kommt es extrem auf die Schwere an:
Leichte Lebensmittelallergien:
- Nur lokale Symptome, keine systemischen Reaktionen
- Viele Versicherer betrachten diese als relativ unproblematisch
- Oft kein Zuschlag, sofern keine behandlungsbedürftigen Reaktionen zu erwarten sind
Schwere Nahrungsmittelallergien:
- Schon einmal zu Anaphylaxie geführt oder dies könnte jederzeit passieren
- Versicherer sind alarmiert wegen Notfallrisiko und Kosten
- Mindestens spürbarer Risikozuschlag erforderlich
- Manchmal Leistungsausschluss für genau diese Allergie vorgeschlagen
Konkrete Zahlen hängen extrem vom Einzelfall ab. Orientieren kann man sich grob an ähnlichen Werten wie bei anderen Allergien: oft im Bereich 10 bis 20 Prozent Aufschlag, je nach Gefährdung auch Richtung 30 Prozent.
Bei sehr hohem Risiko, etwa schon mehrere anaphylaktische Schocks trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, könnte es im schlimmsten Fall auch zur Ablehnung kommen. Glücklicherweise sind solche extremen Fälle selten.
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Allergien in der PKV?
Die Höhe des Risikozuschlags hängt massiv von der Art und Schwere deiner Allergie ab.
Pauschal lässt sich sagen: Die meisten Versicherer versuchen, einen Antragsteller mit Allergien durch einen Risikozuschlag aufzunehmen. Das heißt, du bekommst vollen Versicherungsschutz, zahlst aber einen monatlichen Aufpreis.
Übliche Zuschläge bei Allergien liegen oft um 10 bis 20 Prozent des Beitrags. Bei teureren Tarifen kann der Zuschlag auch als fixer Euro-Betrag ausgewiesen werden, etwa plus 25 Euro monatlich. Die tatsächliche Höhe variiert aber enorm zwischen den Versicherern und hängt stark von deinem individuellen Fall ab.
Versicherer | Heuschnupfen (Pollen) | Hausstaub-Allergie | Neurodermitis | Asthma |
---|---|---|---|---|
Barmenia | 20–30 % | 20–30 % | 10–30 % | 15 % |
Allianz | 15–25 % | 15–25 % | 10–25 % | 15–25 % |
AXA | 10–20 % | 10–20 % | 10–20 % | 46 % |
HUK-COBURG | 0–15 % (mild) | 0–15 % (mild) | 0–15 % (mild) | Individuell |
Debeka | 0–25 % | 0–25 % | 10–30 % | 30 % |
Signal Iduna | 0–20 % (sporadisch) | 0–20 % | 10–25 % | 30–31 % |
Continentale | 10–25 % | 10–25 % | 10–25 % | 10–25 % |
Gothaer | 15–30 % | 15–30 % | 15–30 % | Individuell |
HanseMerkur | 25–50 € mtl. | 25–50 € mtl. | 25–50 € mtl. | Individuell |
Diese Übersicht zeigt deutlich: Während AXA relativ niedrige Zuschläge bei Heuschnupfen kalkuliert (10 bis 20 Prozent), geht HanseMerkur eher mit festen, teilweise hohen Beträgen vor. HUK und Debeka sind bei sehr milden Fällen unter Umständen beitragsneutral, wohingegen Gothaer und Barmenia in vielen Fällen Zuschläge im hohen zweistelligen Prozentbereich erheben.
Das sind nur Richtwerte. Die tatsächliche Entscheidung fällt immer nach individueller Prüfung. Jeder Versicherer setzt andere Prioritäten, was dem einen 20 Prozent Zuschlag wert ist, kann beim nächsten vielleicht ohne Aufschlag durchgehen.
Beispiele aus der Praxis: So unterschiedlich wird Asthma von der PKV bewertet
Bei Asthma wurde in einem konkreten Fall ein Kunde mit Symbicort-Kombispray etwa 6 bis 9 Mal pro Jahr bei Bedarf bei mehreren Versicherern angefragt:
- Barmenia: Zuschlag 15 Prozent auf den Beitrag
- Concordia: Zuschläge differenziert, 35 Prozent auf ambulant, 15 Prozent auf stationär, 20 Prozent auf Zusatztarife
- DKV: Zuschlag etwa 19 Prozent ambulant, 16 Prozent stationär
- R+V: Pauschalzuschlag 63 bis 66 Euro monatlich auf den Gesamtbeitrag
- AXA: 46 Prozent Zuschlag
- Universa: Etwa 40 Prozent ambulant, 10 Prozent stationär
- Signal Iduna: Etwa 30 bis 31 Prozent je nach Tarifvariante
Diese Beispiele unterstreichen, wie wichtig es ist, mehrere Angebote einzuholen. Einige Versicherer wie Barmenia zeigten sich vergleichsweise großzügig mit nur 15 Prozent, während andere wie AXA fast die Hälfte aufschlugen. Schon allein an der Asthma-Vorerkrankung zeigt sich, dass jeder Versicherer anders kalkuliert. Was bei Gesellschaft A abgelehnt wird, kann bei Gesellschaft B mit einem erträglichen Zuschlag angenommen werden.
Wann kommt es zu Ablehnungen wegen Allergien in der PKV?
Komplette Ablehnungen einer PKV-Anfrage wegen Allergien sind selten und betreffen vor allem sehr schwere Vorerkrankungen. Die PKV-Unternehmen sind zwar nicht verpflichtet, jeden aufzunehmen (außer in Basistarif), aber sie lehnen ungern Kunden ab, wenn es noch irgendeinen Kalkulationsspielraum gibt.
Ablehnungen kommen vor allem dann vor, wenn mehrere Risikofaktoren zusammenkommen:
Typische Kombinationen, die zur Ablehnung führen können:
- Asthma plus starkes Übergewicht plus Depression
- Schwere Neurodermitis plus weitere chronische Hauterkrankungen
- Allergie plus schwere psychische Vorerkrankung
- Multiple Allergien plus weitere chronische Leiden
Gerade psychische Diagnosen wie Depression oder Angststörungen werten viele PKVs äußerst kritisch, oft strenger noch als Allergien. Ein Allergiker mit zusätzlicher psychischer Vorerkrankung muss also mit höheren Hürden rechnen.
Auch chronische Hauterkrankungen in Kombination mit Allergien, etwa Neurodermitis plus Asthma, erhöhen das Gesamtrisiko deutlich.
Wichtig zu wissen: Eine Antragsablehnung bei einer Gesellschaft bedeutet nicht automatisch das Aus für die PKV. Jeder Versicherer bewertet anders. Wurde man also bei Versicherer A abgelehnt, kann man mit derselben Vorgeschichte bei Versicherer B durchaus noch Glück haben.
Daher lohnt sich bei einer Ablehnung der Gang zu einem spezialisierten Makler wie mir oder der Wechsel des angefragten Anbieters, statt vorschnell aufzugeben.
Gesundheitsprüfung und Allergien: Worauf achten Versicherer bei deinen Angaben?
Die PKV führt vor Vertragsabschluss immer eine Gesundheitsprüfung durch.
Im Antrag musst du umfassende Gesundheitsfragen beantworten, meist zu allen Behandlungen, Beschwerden und Diagnosen der letzten 3 bis 5 Jahre. Bei stationären Aufenthalten oft sogar 5 bis 10 Jahre. Allergien werden fast immer explizit abgefragt, viele Versicherer haben sogar einen separaten Fragenkomplex für Allergien und Heuschnupfen im Antrag.
Typischerweise will man wissen: Welche Allergie? Seit wann? Symptome leicht oder schwer? Behandlungen mit Medikamenten oder Immuntherapie? Wann letzte Beschwerden? Gab es Asthma oder allergischen Schock? Anhand der Antworten entscheidet der Versicherer, ob ein erhöhtes Risiko vorliegt.
Entscheidende Faktoren bei der Risikoprüfung
Bei Allergien achtet der Versicherer besonders auf folgende Punkte:
Aktueller Status:
- Ist die Allergie aktiv und behandlungsbedürftig oder seit Jahren ruhig?
- Asthma aktuell medikamentös eingestellt versus seit 5 Jahren beschwerdefrei macht einen enormen Unterschied
Schweregrad:
- Milde Symptome wie nur saisonaler Schnupfen
- Oder schwere wie asthmatische Atemnot und anaphylaktische Reaktionen
- Je schwerer die Symptome, desto höher der Zuschlag
Bisherige Behandlungen:
- Nur frei verkäufliche Mittel
- Regelmäßige Verschreibung
- Klinische Behandlungen
- Je aufwändiger die Therapie, desto kritischer die Bewertung
Verlauf über die Zeit:
- Seit wann besteht die Allergie
- Gibt es einen Trend zur Besserung oder Verschlechterung
- Neurodermitis seit Kindheit, die in der Pubertät ausgeheilt ist, wirkt besser als ein Heuschnupfen, der seit 3 Jahren zunehmend stärker wird
Begleiterkrankungen:
- Andere relevante Diagnosen, die im Zusammenhang stehen könnten
- Asthma als Folge von Allergie
- Psychische Belastungen durch starkes allergisches Asthma
In meiner täglichen Beratung sehe ich immer wieder, wie entscheidend die richtige Darstellung dieser Punkte ist. In ungefähr 6 von 10 Fällen macht die Art und Weise, wie ein Kunde seine Allergie im Antrag beschreibt, den Unterschied zwischen einem hohen und einem moderaten Zuschlag.
Deshalb rate ich immer dazu, nicht nur die Diagnose zu nennen, sondern auch den Kontext mitzuliefern: Wie gut ist die Allergie im Griff? Wie lange schon stabil? Welche Maßnahmen ergreifst du selbst?
Wie wichtig sind ärztliche Atteste beu Allergien?
Ein gutes ärztliches Attest kann Wunder wirken. So ein Bericht sollte den aktuellen Gesundheitszustand klar darlegen:
- „Hautbefund stabil, seit 2 Jahren keine schweren Schübe, Therapie mit Basiscreme ausreichend“
- „Asthma bronchiale, zuletzt 2019 leichter Anfall, seither beschwerdefrei unter Bedarfstherapie mit Salbutamol maximal einmal pro Monat“
Je positiver und konkreter die Darstellung, desto geringer schätzt der Versicherer das Risiko ein. Idealerweise bestätigt der Arzt, dass keine aufwändige Behandlung mehr nötig ist und das Risiko gut kontrolliert erscheint. Als Antragsteller kannst du aktiv darauf hinwirken, solche Bescheinigungen zu bekommen.
Insbesondere bei Neurodermitis oder Asthma lohnt es sich, vor Antragstellung einen Kontrolltermin beim Facharzt zu vereinbaren und um einen zusammenfassenden Befundbericht zu bitten. Dieser kann den Unterschied zwischen einem hohen Zuschlag und einer Normalannahme ausmachen.
Zeitliche Faktoren spielen bei Allergien eine Rolle
Viele Versicherer betrachten Vorerkrankungen als weniger kritisch, wenn sie lange zurückliegen oder seit langem ausgeheilt sind. Häufige Faustregel: Ist eine Krankheit seit über 5 Jahren vollkommen weg und auch nicht mehr behandelt worden, wird sie oft gar nicht mehr als Risikofaktor gewertet.
Bei Allergien ist das selten so eindeutig, da sie eher schubweise auftreten. Dennoch: Wenn jemand als Kind Asthma hatte, aber seit 10 Jahren keinerlei Beschwerden oder Behandlung mehr, dann könnte die PKV das als ausgewachsen betrachten und eventuell ohne Zuschlag versichern, vorausgesetzt ein Arzt bestätigt die Beschwerdefreiheit.
Ein anderes Beispiel: Neurodermitis, letzte Symptome vor über 8 Jahren, seither Ruhe. Hier werden einige Versicherer auf einen Zuschlag verzichten, sofern ein Attest die Dauerremission belegt.
Welche Nachweise und Dokumente brauchst du beim PKV-Antrag mit Allergien?
Bei bekannten Allergien musst du damit rechnen, dass die PKV Zusatzunterlagen anfordert, bevor sie den Vertrag bestätigt. Die wichtigsten Dokumente sind:
Ärztliche Atteste und Berichte:
- Dermatologen-Bericht bei Neurodermitis
- Allergologen- oder Pulmologen-Bericht bei Asthma oder schweren Allergien
- HNO-Bericht bei Heuschnupfen, falls in Behandlung
- Darin sollte der Arzt Diagnosen, Behandlungsverläufe und den aktuellen Status schildern
Ausgefüllte Fragebögen:
- Einige Versicherer haben eigene Gesundheitsfragebögen speziell für Allergien
- Diese fragen sehr detailliert nach: In welchem Monat treten Pollenbeschwerden auf? Welche Medikamente nimmst du dagegen ein? Gab es Asthma-Symptome? Hattest du schon einen allergischen Schock? Wurde eine Desensibilisierung durchgeführt?
- Solche Formulare solltest du sorgfältig und vollständig ausfüllen
Testergebnisse und Befunde:
- Bei komplexeren Fällen können spezifische Befunde verlangt werden
- Ein Versicherer könnte bei Asthma einen aktuellen Lungenfunktionstest mit Werten anfordern
- Solche Fälle sind aber eher selten und nur bei Unklarheiten
Medikationsplan:
- Übersicht der aktuellen Medikamente
- Eine kleine Liste wie „Medikation: Cetirizin bei Bedarf, circa 5-mal im Frühjahr“ oder „Fenistil-Salbe gelegentlich, keine Dauermedikation“ zeigt dem Risikoprüfer, dass die Allergie kein Arsenal an teuren Medikamenten erfordert
Therapie-Nachweise:
- Bei durchgeführter Hyposensibilisierung das Abschlusszertifikat oder einen Arztbrief über den Erfolg
- Das untermauert, dass du aktiv etwas zur Risikominimierung beigetragen hast
- Bei Asthma: Falls ein Reha-Aufenthalt stattfand oder eine spezielle Schulung, kann ein Teilnahmezertifikat zeigen, dass du gut mit der Krankheit umzugehen weißt
Ein Großteil dieser Unterlagen wird vor Vertragsabschluss geprüft. Wenn der Versicherer eine Befundbericht-Anforderung stellt, oft auf einem eigenen Formblatt, das du dem Arzt geben musst, solltest du zügig handeln.
Meist hast du eine Frist von etwa 14 Tagen. Der Arzt füllt dann das Formular aus und schickt es direkt an die Versicherung oder gibt es dir für die Versicherung mit.
Was solltest du proaktiv vorbereiten?
Es ist ratsam, bereits vor Antragstellung alle relevanten Unterlagen zu sammeln. Gesetzlich Versicherte können eine Versichertenauskunft bei ihrer Krankenkasse und Kassenärztlichen Vereinigung anfordern, um alle abgerechneten Behandlungen der letzten Jahre aufzulisten. So übersieht man nichts und kann die Gesundheitsfragen korrekt beantworten.
Diese Listen oder Ausdrucke der Patientenakte vom Hausarzt kannst du dem PKV-Antrag sogar beilegen, um vollständige Angaben zu belegen. Bei Allergien zeigt das: Du hast nichts zu verbergen. Gleichzeitig sieht der Versicherer, welche geringen oder häufigen Arztbesuche es gab, und kann das besser einschätzen.
Wartezeiten, zeitliche Beschränkungen und Leistungsausschlüsse
Eine häufige Frage ist, ob die PKV bei bekannten Allergien spezielle Wartezeiten oder temporäre Leistungsausschlüsse verhängt.
Grundsätzlich kennt die PKV allgemeine Wartezeiten: In den ersten 3 Monaten nach Vertragsbeginn besteht zum Beispiel noch kein Leistungsanspruch außer bei Unfällen, und für Entbindungen gelten 8 Monate Wartezeit. Viele Versicherer verzichten aber auf diese Wartezeiten, besonders wenn du vorher gesetzlich versichert warst und nahtlos wechselst.
Spezielle Karenzzeiten für Allergiker gibt es in dem Sinne nicht. Es wird also nicht gesagt „Wir nehmen dich, aber du musst 2 Jahre warten, bis wir Allergiebehandlungen zahlen“. Entweder eine Leistung ist versichert, dann ab Vertragsbeginn nach der üblichen 3-Monats-Frist, oder sie ist ausgeschlossen.
Allerdings praktizieren manche Versicherer bei bestimmten Fällen einen indirekten zeitlichen Aufschub. So gab es Fälle, wo ein Anbieter einen Kunden mit laufender Allergie-Immuntherapie erst nach Abschluss der Therapie aufnehmen wollte.
Das ist faktisch eine Wartezeit, nur eben ausgelagert. Andere nehmen den Kunden auf, aber schließen die Kosten der bereits laufenden Therapie aus. Nach Therapieende fällt dieser Ausschluss dann weg.
Sind Leistungsausschlüsse bei Allergien üblich?
Ein Leistungsausschluss wird von Versicherern eher dann ins Spiel gebracht, wenn ein spezifisches Risiko als besonders hoch, aber eingrenzbar angesehen wird. Der Versicherer würde dann sagen: „Wir versichern dich, aber alle Kosten im Zusammenhang mit deiner Allergie XYZ werden ausgeschlossen.“
Ein solcher Ausschluss kommt bei Allergien jedoch relativ selten vor und meist nur in schweren Fällen. Denn die PKV weiß: Mit einem Ausschluss lässt sie den Patienten genau mit dem Problem alleine, das ihn am meisten belastet. Daher ist für moderate Risiken der Zuschlag die bevorzugte Lösung.
Asthmatiker sollten nach Möglichkeit Leistungsausschlüsse vermeiden. Ein Ausschluss würde bedeuten, dass Behandlungen im Zusammenhang mit der Asthmaerkrankung nicht erstattet werden, und gerade bei einer chronischen Krankheit könnte das eine lebenslange finanzielle Belastung bedeuten. Besser ist in der Regel, einen moderaten Zuschlag in Kauf zu nehmen. Diesen kann man später eventuell reduzieren.
Können Zuschläge wegen Allergien später wieder entfernt werden?
Positiv ist, dass Risikozuschläge nicht zwingend für immer gelten müssen.
Viele PKVs ermöglichen es, den Zuschlag später wieder zu entfernen, falls sich der Gesundheitszustand bessert. Bei Asthma bedeutet das: Wenn das Asthma über längere Zeit in Remission ist oder als geheilt gilt, kann der Versicherte nach 2 bis 3 Jahren Beschwerdefreiheit einen ärztlichen Nachweis einreichen und die Reduktion beziehungsweise Aufhebung des Zuschlags beantragen.
Voraussetzung ist natürlich, dass keine neuen Schübe oder Behandlungen anfielen. Es lohnt sich, schon vor Vertragsabschluss zu erfragen, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer einen Asthma-Zuschlag künftig zurücknimmt, falls eine deutliche Besserung eintritt.
Dies gilt sinngemäß auch für andere Allergien: Ein befristeter Zuschlag mit Überprüfung nach einigen Jahren ist verhandelbar. Manche Versicherer bieten an, einen Zuschlag nur für eine gewisse Zeit zu erheben, etwa 36 Monate. Das kann man als Wartezeit auf Besserung interpretieren. Der Kunde zahlt in den ersten Jahren mehr, und wenn alles gut bleibt, entfällt der Aufschlag.
Öffnungsaktionen für Beamte
Beamte auf Probe oder Widerruf haben innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung ein Anrecht darauf, jede PKV, die an der Öffnungsaktion teilnimmt, mit maximal 30 Prozent Zuschlag und ohne Leistungsausschlüsse zu bekommen. Das ist eine Art Garantieannahme, um Beamten trotz Vorerkrankungen den PKV-Einstieg zu ermöglichen.
Für Allergiker, die Beamte sind, ist das sehr hilfreich: Selbst bei schwerem Asthma dürfte man so zumindest mit 30 Prozent Mehrbeitrag aufgenommen werden. Diese Öffnungsaktion schließt Ausschlüsse explizit aus. Der Versicherer darf also keine Allergie-Leistungen ausschließen, sondern nur den Beitrag erhöhen.
PKV trotz Allergien: So gehst du beim Antrag am besten vor
Angesichts all dieser Punkte kann die PKV-Aufnahme mit Allergien komplex sein. Zum Glück gibt es erprobte Strategien, mit denen du deine Chancen auf einen guten Vertragsabschluss verbessert:
1. Anonyme Risikovoranfrage nutzen
Dies ist der wichtigste Tipp überhaupt.
Bevor du irgendwo offiziell einen Antrag stellst, solltest du eine anonymisierte Risikovoranfrage machen lassen. Dabei werden deine Gesundheitsdaten ohne Namen mehreren Versicherern vorgelegt, um vorzufühlen, wer dich unter welchen Bedingungen nehmen würde.
Vorteile der anonymen Voranfrage:
- Du bekommst unverbindliche Rückmeldungen wie „Zuschlag 20 Prozent“ oder „Ablehnung“ von verschiedenen Gesellschaften
- Nichts landet in deiner Akte oder der zentralen HIS-Datenbank der Versicherer
- Du kannst gezielt den Versicherer auswählen, der das beste Angebot macht
- Nur dort reichst du dann den offiziellen Antrag ein
Das verhindert vor allem, dass du durch eine vorschnelle Ablehnung in der zentralen HIS-Datenbank der Versicherer gebrandmarkt wirst. Denn wenn ein Versicherer dich ablehnt und diesen Vorgang ins HIS einträgt, könnten andere beim nächsten Antrag sofort sehen „Aha, da war was“ und ebenfalls zögern. Durch eine anonyme Voranfrage umgeht man dieses Problem vollständig.
Die Verbraucherzentrale rät daher klar zu diesem Vorgehen bei Vorerkrankungen. Viele Makler bieten den Service kostenfrei an, da sie im Erfolgsfall die Courtage von der Versicherung erhalten.
2. Ehrlich und vollständig antworten
So verlockend es scheint, kleine Allergien zu verschweigen: Tu es nicht. Jede Gesundheitsfrage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer Allergien als Bagatelle abtut und weglässt, riskiert im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz durch Rücktritt oder Kündigung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.
Gerade Allergien tauchen oft irgendwo in alten Arztunterlagen auf. Vielleicht steht „bekannter Heuschnupfen“ zufällig im Bericht eines Augenarztes. All das könnte später entdeckt werden. Also lieber alles angeben, was gefragt ist. Wenn der Versicherer merkt, dass du offen spielst, ist er auch eher bereit, Lösungen zu finden.
Übrigens sollte man sich von niemandem überreden lassen, etwas wegzulassen. Seriöse Berater helfen dir eher dabei, die richtigen Formulierungen zu finden, als dir Falschangaben nahezulegen.
3. Spezialisierten Makler hinzuziehen
Die Materie PKV und Gesundheitsprüfung ist kompliziert. Ein Makler oder Versicherungsberater, der auf PKV spezialisiert ist, kennt die Unterschiede der Anbieter genau. Er weiß zum Beispiel, dass Versicherer A bei Heuschnupfen fast immer 20 Prozent aufschlägt, während Versicherer B oft darauf verzichtet.
Solches Insiderwissen kann enorm helfen, direkt zum richtigen Anbieter zu gehen. Auch wissen diese Experten, wie man die Gesundheitsfragen optimal beantwortet, ohne unwahre Angaben, aber so, dass keine unnötigen Alarmglocken schrillen. Sie kennen auch Sonderaktionen, beispielsweise für Beamte die Öffnungsaktion, und helfen bei den Formalitäten.
Der Makler deines Vertrauens sollte unabhängig sein und Zugang zu möglichst vielen PKV-Anbietern haben, um wirklich das beste herauszufiltern. Außerdem kann er die anonyme Voranfrage zentral steuern, sodass du dich nicht selbst zigmal erklären musst.
4. Atteste und Zusatzinfos proaktiv liefern
Reiche zu deinem Antrag am besten gleich sämtliche relevanten Unterlagen mit ein. Wenn du dem Versicherer schon mit dem Antrag ein topaktuelles Facharztattest vorlegst, in dem steht, dass deine Allergie gut kontrolliert ist, nimmst du der Risikoprüfung Arbeit ab und lieferst positive Argumente.
Das kann dazu führen, dass mancher Versicherer auf einen vorsorglichen Leistungsausschluss verzichtet, weil er sieht „alles im grünen Bereich“. Auch zusätzliche Erklärungen sind nützlich: Füge bei komplexeren Fällen ein kurzes Anschreiben hinzu, in dem du die Situation in eigenen Worten schilderst.
Zum Beispiel: „Sehr geehrte Damen und Herren, anbei mein PKV-Antrag. Erläuterung zur Gesundheitsfrage Allergien: Ich habe eine Pollenallergie seit 2015, Symptome gering, nur Nasenjucken, keine Asthma-Anzeichen, Behandlung nur mit Cetirizin bei Bedarf. Keine Arztbesuche deswegen seit 2018. Ich hänge einen aktuellen Kurzbericht meines HNO-Arztes an, der dies bestätigt.“
Solch eine Klarstellung kann die Prüfung erleichtern und zeigt, dass du dich auskennst. Wichtig ist aber, nichts zu beschönigen. Bleibe sachlich bei den Fakten.
5. Zeitpunkt und Gesundheitszustand optimieren
Falls du den Antragstermin beeinflussen kannst, stelle den PKV-Antrag in einer stabilen Phase deiner Gesundheit.
Du hast gerade einen heftigen Neurodermitis-Schub? Warte lieber, bis sich deine Haut beruhigt hat, bevor du die Gesundheitsprüfung durchläufst. Bist du mitten in einer Hyposensibilisierung? Wenn möglich, ziehe die Therapie noch in der GKV durch und wechsle danach, mit Bescheinigung des Erfolgs.
Bewirb dich als PKV-Kunde im bestmöglichen Gesundheitszustand. Manchmal lohnt es sich sogar, bestimmte Dinge vorab zu erledigen: Übergewicht abbauen, Blutdruck einstellen, Rauchstopp. Alles, was dein allgemeines Gesundheitsbild verbessert, steigert deine Chancen.
Denn die PKV schaut auf das große Ganze: Ein rundum fit wirkender Antragsteller mit einer kleinen Allergie wirkt weniger riskant als jemand, der nebenbei noch vermeidbare Risikofaktoren mitbringt.
6. Verhandeln und nachhaken
Wenn der Versicherer einen sehr hohen Zuschlag vorschlägt oder einen Ausschluss, kann man versuchen zu verhandeln. Vielleicht lässt sich der Ausschluss auf einen einzelnen Aspekt begrenzen, etwa „laufende Therapie ausgeschlossen, aber künftige neue Therapien versichert“. Oder man kann einen Vorschlag machen, wie im Beispiel der ARAG: einen speziellen Selbstbehalt nur für Allergie einbauen.
Versicherer sind oft überraschend offen für solche individuellen Lösungen, schließlich wollen sie den Kunden gewinnen. Es schadet nicht zu fragen: „Wäre statt 40 Prozent Zuschlag auch 20 Prozent Zuschlag plus ein jährlicher Selbstbehalt von 500 Euro für meine Allergie denkbar?“
Idealerweise übernimmt das aber dein Makler für dich, der weiß, wie man so etwas formuliert.
7. Sorgfalt bei den Gesundheitsfragen
Beantworte jede Frage exakt so, wie sie gestellt ist. Viele PKV-Fragen sind unterschiedlich formuliert.
Der eine Versicherer fragt „Wurden Sie in den letzten 3 Jahren ärztlich beraten oder behandelt wegen Allergien?“, der nächste fragt „Bestehen oder bestanden jemals Allergien?“.
In letzterem Fall müsstest du jede Allergie angeben, die du jemals hattest, auch wenn ausgeheilt, im ersteren nur die der letzten 3 Jahre. Hier passieren viele Fehler. Ein guter Berater kennt die Formulierungen. Auf jeden Fall: Lies die Fragen genau und beantworte genau das, was gefragt ist, nicht mehr und nicht weniger. So vermeidest du ungewollt falsche Antworten.
Fazit: „Fast jede Allergie ist in der PKV versicherbar – die Frage ist nur, zu welchem Preis und bei welchem Versicherer“
Allergien müssen kein Hindernis für die private Krankenversicherung sein.
Nahezu alle gängigen Allergien, von Heuschnupfen über Neurodermitis bis Asthma, sind in der PKV versicherbar, meistens gegen einen moderaten Risikozuschlag.
Entscheidend ist, dass du ehrlich und strategisch klug vorgehst: Alle relevanten Informationen lieferst, am besten mit Unterstützung eines Profis, und die Angebote mehrerer Versicherer vergleichst.
Die Unterschiede können enorm sein. Im Beispiel Asthma reichten die Zuschläge von 15 Prozent bis 46 Prozent je nach Gesellschaft. Durch anonyme Voranfragen lässt sich ohne Risiko sondieren, wo du am besten aufgehoben bist.
Allergiker sollten darauf achten, Leistungsausschlüsse nach Möglichkeit zu vermeiden, damit wichtige Behandlungen etwa für Asthma nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Ein Zuschlag lässt sich später immer noch senken oder streichen, wenn die Erkrankung an Bedeutung verliert. Die meisten PKVs kommen ihren Kunden da entgegen, sobald ein Arzt die Besserung bescheinigt. Und sollte ein Versicherer zu strenge Bedingungen stellen, etwa extrem hoher Aufpreis oder gar Ablehnung, heißt das keineswegs, dass du aufgeben musst. Oft findet sich ein anderer Anbieter, der fairere Konditionen bietet.
Mit dem Wissen aus diesem Ratgeber bist du gerüstet, um die richtigen Schritte zu gehen und trotz Allergie die passende private Krankenversicherung für dich zu finden. Die PKV-Landschaft bewegt sich zwar, aber im Kern bleibt sie ein frei kalkulierendes System.
Für Allergiker bedeutet das: Es wird individuell geprüft, aber du hast auch die Chance, dich mit guter Vorbereitung im besten Licht zu präsentieren. Wer seine Allergie gut managt und das auch nachweisen kann, hat hervorragende Chancen, in der PKV aufgenommen zu werden und dort von erstklassigen Leistungen zu profitieren.