Die Versicherer ziehen klare Grenzen: 2 bis 4 Anfälle pro Jahr? Oft kein Problem. 15+ Migränetage pro Monat? Das ist für die meisten ein K.O.-Kriterium. Migräne mit Aura wird deutlich kritischer bewertet als ohne.
Der Grund: Die Versicherer rechnen mit Notfallbehandlungen, teuren Triptanen, Neurologenbesuchen und bei chronischen Formen mit Botox-Therapien.
In diesem Ratgeber zeige ich dir die Einstufung nach Migräne-Typ und Häufigkeit, welche Dokumentation die Versicherer fordern und welche Strategien deine Chancen verbessern.
Wie geht die PKV mit Migräne um?
Die private Krankenversicherung bewertet Migräne deutlich differenzierter, als die meisten Menschen befürchten. Eine pauschale Ablehnung erfolgt in den meisten Fällen nicht, und die Entscheidung hängt von drei medizinischen Faktoren ab, die ich dir jetzt erkläre.
Der erste und wichtigste Faktor ist die Häufigkeit deiner Migräneanfälle. Zwei Anfälle pro Jahr bewerten Versicherer völlig anders als zwei pro Woche, und dieser Unterschied entscheidet oft über Annahme oder Ablehnung. Seltene, sporadische Migräne führt oft zu geringen oder gar keinen Risikozuschlägen, während sehr häufige Attacken deutliche Mehrkosten oder sogar Ablehnungen nach sich ziehen können.
Der zweite Faktor ist die Art deiner Medikation und Therapie, und hier schauen Versicherer sehr genau hin. Einfache Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Aspirin signalisieren ein geringeres Risiko als spezifische Migränemedikamente wie Triptane.
„Besonders kritisch wird es bei prophylaktischen Therapien wie Betablockern, Topiramat oder den teuren CGRP-Antikörpern wie Erenumab, Fremanezumab oder Galcanezumab, die nur bei chronischer oder sehr häufiger Migräne verschrieben werden. Diese modernen Antikörper-Therapien kosten mehrere tausend Euro jährlich, und Versicherer werten sie als Indikator für ein hohes Kostenrisiko.„
Der dritte Faktor ist die Form deiner Migräne, und hier wird es in den meisten Fällen heikel. Migräne ohne Aura behandeln Versicherer kulanter als Migräne mit Aura. Besonders schwierig wird es bei hemiplegischer Migräne mit Lähmungserscheinungen oder vestibulärer Migräne, die praktisch immer zu Ablehnungen führen.
Die PKV-Prüfung kann zu vier verschiedenen Ergebnissen führen, und ich erkläre dir jetzt jedes einzelne:
| Szenario | Voraussetzungen | Wahrscheinlichkeit |
|---|---|---|
| Normalannahme ohne Zuschlag | Sehr seltene, leichte Anfälle (1–2× pro Jahr), keine regelmäßige Medikation | Eher selten, aber möglich |
| Risikozuschlag | Häufigste Variante, Zuschläge zwischen 0–50 % des Normalbeitrags | Sehr wahrscheinlich |
| Leistungsausschluss | Bei Migräne unüblich, da neurologische Behandlungen schwer ausklammerbar sind | Selten |
| Ablehnung | Chronische oder hemiplegische Migräne, sehr schwere Verläufe | Bei schweren Fällen häufig |
Ein entscheidender Punkt, den viele nicht wissen: Jeder Versicherer bewertet Migräne unterschiedlich.
Während einige Gesellschaften bereits bei Migräne mit Aura pauschal ablehnen, bieten andere Annahmen mit moderaten Zuschlägen von nur 15 Prozent an. Diese Unterschiede können zehntausende Euro über die Versicherungslaufzeit ausmachen, deshalb ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern dringend empfohlen.
Diese Probeanträge bleiben anonym und müssen bei späteren Anträgen nicht angegeben werden, während bereits abgelehnte reguläre Anträge die Chancen bei anderen Versicherern erheblich verschlechtern.
Eine Sonderregelung gibt es für Beamte durch die Öffnungsklausel. Innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung auf Widerruf oder Probe garantiert diese Regelung die Aufnahme auch bei Vorerkrankungen. Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt, Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig und eine Ablehnung ist ausgeschlossen. Die Öffnungsklausel kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist allerdings: Bei Volkskrankheiten wie Migräne ohne schwere Komplikationen ist die Öffnungsaktion oft nicht die beste Wahl. Viele Beamte erhalten auf dem regulären Weg bessere Konditionen mit vollwertigem Beihilfeergänzungstarif, während die Öffnungsaktion nur eingeschränkte Tarife ohne Wahlleistungen bietet.
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Migräne in der PKV?
Der Risikozuschlag bei Migräne liegt zwischen 0 und 50 Prozent des Normalbeitrags, und die genaue Höhe hängt von deinem individuellen Krankheitsverlauf ab. Ein 30-jähriger Beamter würde bei 50 Prozent Risikozuschlag etwa 150 Euro monatlich mehr zahlen, und über ein Berufsleben gerechnet können das über 90.000 Euro Mehrkosten sein.
Du findest in der folgenden Übersicht konkrete Richtwerte, mit denen du einschätzen kannst, was auf dich zukommt:
| Art der Migräne | Typischer Risikozuschlag | Bemerkung |
|---|---|---|
| Leichte, seltene Migräne (wenige Anfälle pro Jahr) | 0–10 % | Teilweise sogar Normalannahme möglich |
| Mittelgradige Migräne (monatlich, ohne Aura) | 10–40 % | Je nach Versicherer sehr unterschiedlich |
| Migräne mit Aura (episodisch) | 15–30 % | Häufig auch Ablehnung |
| Häufige Migräne mit Aura | 30–50 % | Sehr oft Ablehnung, bei Annahme hohe Zuschläge |
| Chronische Migräne (15+ Tage/Monat) | – | Nahezu sichere Ablehnung bei Regelversicherungen |
Diese Zahlen zeigen deutlich: Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind enorm, und genau deshalb ist die Vorbereitung so entscheidend. Du solltest vor Antragstellung deine komplette Krankenakte beim Hausarzt einsehen, um den genauen Verlauf deiner Migräneerkrankung dokumentieren zu können.
Dann stellst du mindestens 3 bis 5 anonyme Risikovoranfragen bei verschiedenen Gesellschaften, denn nur so findest du den Versicherer mit der besten Bewertung für deinen Fall.
Eine professionelle Beratung durch einen auf Vorerkrankungen spezialisierten PKV-Strategen (wie mir) macht hier meistens den Unterschied, denn ich kenne die Annahmepolitik der verschiedenen Versicherer und kann deine Gesundheitsdaten so aufbereiten, dass positive Aspekte wie Beschwerdefreiheit trotz Diagnose oder erfolgreiche Behandlung hervorgehoben werden.
Der Zeitpunkt deines Antrags spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Je jünger du bist und je besser dein aktueller Gesundheitszustand ist, desto günstiger fallen die Konditionen aus. Bei abklingender Migräne kann es sinnvoll sein, mit dem Antrag zu warten, bis eine längere beschwerdefreie Phase dokumentiert ist, denn das kann deine Chancen auf niedrigere Zuschläge erheblich verbessern.
Wie kann ich meinen Risikozuschlag wegen Migräne loswerden?
Ja, du kannst deinen Risikozuschlag wegen Migräne loswerden, aber ich muss dir ehrlich sagen: Bei Migräne ist das deutlich schwieriger als bei anderen Vorerkrankungen.
§ 41 Satz 1 VVG besagt: Wenn die gefahrerhöhenden Umstände nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden sind, kannst du verlangen, dass deine Prämie ab Zugang deines Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.
Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für die private Krankenversicherung, wie der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt haben.
Die Voraussetzungen für die Streichung des Zuschlags sind streng und bei Migräne besonders hoch:
- Dauerhafte Beschwerdefreiheit: Du musst über einen längeren Zeitraum, idealerweise mindestens 3 Jahre, keine Migräneanfälle mehr gehabt haben, und eine nur vorübergehende Verbesserung reicht nicht aus
- Behandlungs- und medikamentenfreie Zeit: Du darfst keine Medikamente mehr zur Migränebehandlung oder Prophylaxe benötigen, denn jede fortlaufende Medikation signalisiert, dass das Risiko weiterhin besteht
- Ärztliche Bestätigung: Ein ärztliches Attest muss bescheinigen, dass die ursprünglichen Risikofaktoren nicht mehr bestehen und du als dauerhaft geheilt oder zumindest als nicht mehr erkrankt giltst
- Keine neuen Komplikationen: Es dürfen keine neuen gefahrerhöhenden Umstände hinzugekommen sein, die das Gesamtrisiko unverändert lassen
Die besondere Herausforderung bei Migräne ist: Migräne gilt medizinisch als chronische, nicht heilbare Erkrankung.
Sie kann jederzeit wieder auftreten, selbst nach jahrelanger Pause, deshalb sind Versicherer sehr zurückhaltend mit der Streichung von Risikozuschlägen bei Migräne.
Dennoch lohnt sich ein Versuch, wenn du nachweislich seit 5 oder mehr Jahren völlig anfallsfrei und medikamentenfrei bist, denn manche Menschen haben Glück und die Migräne verschwindet tatsächlich im Laufe des Lebens, beispielsweise nach hormonellen Veränderungen.
Schritt 1: Medizinische Dokumentation sammeln
Erstelle eine lückenlose Dokumentation über deine Beschwerdefreiheit mit regelmäßigen ärztlichen Kontrollen über mindestens 2 bis 3 Jahre, aktuellen Befunden und Attesten sowie dem Nachweis, dass keine Migräne-Medikamente mehr verschrieben oder eingenommen wurden.
Schritt 2: Ärztliches Attest einholen
Lass dir von deinem Hausarzt oder Neurologen ein ausführliches Attest ausstellen, das bestätigt, seit wann du beschwerdefrei bist, dass keine Medikation mehr erforderlich ist, dass die Migräne als ausgeheilt oder dauerhaft inaktiv gilt und dass keine Wiedererkrankung zu erwarten ist, soweit medizinisch vertretbar.
Schritt 3: Schriftlichen Antrag stellen
Richte einen schriftlichen Antrag per Einschreiben an deinen Versicherer und berufe dich auf § 41 VVG. Fordere die Herabsetzung oder Streichung des Risikozuschlags, füge alle medizinischen Nachweise bei, verlange eine detaillierte Begründung falls der Versicherer ablehnt und fordere die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen für den Zuschlag.
Die Herabsetzung greift ab Zugang deines Antrags beim Versicherer, nicht erst ab der Entscheidung, deshalb solltest du den Antragszeitpunkt genau dokumentieren.
Schritt 4: Reaktion abwarten
Der Versicherer kann den Risikozuschlag vollständig streichen, teilweise reduzieren oder mit Begründung ablehnen. Die Prüfung kann 7 bis 9 Monate dauern, aber während dieser Zeit bleibt dein Anspruch auf Herabsetzung ab Antragstellung bestehen, und bei späterer Anerkennung müssen zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Schritt 5: Bei Ablehnung nachhaken
Falls der Versicherer ablehnt oder nur eine unzureichende Reduzierung anbietet, forderst du detaillierte Berechnungsunterlagen an, verlangst Erläuterung warum der Risikozuschlag in dieser Höhe weiterhin gerechtfertigt sein soll und wendest dich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung für ein kostenloses Schlichtungsverfahren.
Als letzten Schritt bleibt die Klage vor dem Zivilgericht.
Die Beweislastverteilung ist klar geregelt: Du musst zunächst Indizien vorlegen, die den Wegfall der Risikofaktoren nahelegen, durch aktuelle Laborwerte, ärztliche Stellungnahmen und Dokumentation über längere Zeit ohne Behandlung.
Sobald du überzeugende Nachweise vorgelegt hast, geht die Darlegungslast auf den Versicherer über. Dieser muss dann seine Berechnungsgrundlagen offenlegen, konkret begründen warum der Risikozuschlag trotz deiner Nachweise weiterhin gerechtfertigt ist und die Höhe des Zuschlags nachvollziehbar herleiten.
Kann der Versicherer dies nicht oder nicht ausreichend, spricht dies zu deinen Gunsten und kann im Extremfall zur vollständigen Streichung des Zuschlags führen.
Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts München I vom 7. März 2023 bestätigte diese Rechtsprechung: Ein Versicherter hatte verbesserte Blutwerte und eine ärztliche Stellungnahme vorgelegt, die Versicherung konnte ihre Berechnungsgrundlagen für den verbleibenden Risikozuschlag nicht transparent darlegen und wurde zur vollständigen Streichung des Zuschlags verurteilt.
Deine realistischen Erfolgsaussichten bei Migräne sind allerdings geringer als bei Erkrankungen, die eindeutig ausheilen können wie Allergien nach erfolgreicher Hyposensibilisierung.
Gute Chancen hast du, wenn du nachweislich 5 oder mehr Jahre völlig anfallsfrei bist, keinerlei Migräne-Medikation mehr erfolgt, dein Neurologe eine dauerhafte Ausheilung bescheinigt und du jung bist und die Migräne möglicherweise hormonell bedingt war, beispielsweise menstruelle Migräne die nach einer Schwangerschaft verschwunden ist.
Geringe Chancen bestehen bei nur 1 bis 2 Jahren Beschwerdefreiheit, gelegentlicher Bedarfsmedikation auch wenn du Triptane nur sporadisch einnimmst, chronischer Migräne in der Vorgeschichte oder Migräne mit Aura und komplizierten Formen.
Übersicht: Leistungen in der PKV bei Migräne
Die private Krankenversicherung bietet bei Migräne deutlich umfangreichere und flexiblere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, und diese Unterschiede zeigen sich sowohl bei medikamentösen Therapien als auch bei alternativen Behandlungsmethoden und der stationären Versorgung.
Medikamentöse Behandlung: Triptane
Bei den wichtigsten Migräne-Akutmedikamenten, den Triptanen, zeigt sich ein erheblicher Unterschied.
Die GKV erstattet nur einen Festbetrag, eine gesetzlich festgelegte Preisobergrenze, und da viele Triptane wie Almotriptan, Eletriptan, Frovatriptan, Naratriptan oder Zolmitriptan oberhalb dieses Festbetrags liegen, müssen gesetzlich Versicherte Mehrkosten von bis zu 55 Euro pro Packung selbst zahlen.
Dies gilt selbst dann, wenn eine Zuzahlungsbefreiung besteht oder das Medikament für ein Kind verordnet wird.
Rezeptfreie Triptane wie Naratriptan sind bei der GKV komplett von der Erstattung ausgeschlossen, und auch gängige Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure, Ibuprofen 200mg und Paracetamol müssen Kassenpatienten vollständig selbst bezahlen.
Die PKV erstattet alle Triptane ohne Festbetragsbegrenzung vollständig nach Gebührenordnung für Ärzte. Privatpatienten zahlen keine Mehrkosten und haben freie Wahl zwischen allen sieben Triptanwirkstoffen, was wichtig ist, da sich die Triptane in Wirksamkeit und Verträglichkeit unterscheiden.
CGRP-Antikörper-Therapie
Die modernen CGRP-Antikörper wie Erenumab, Fremanezumab, Galcanezumab und Eptinezumab zur Migräneprophylaxe kosten rund 400 Euro pro Monat beziehungsweise mehrere tausend Euro jährlich.
Die GKV übernimmt diese Kosten grundsätzlich, jedoch nur nach strengen Vorgaben: Erst nach Versagen herkömmlicher Prophylaxen wie Betablocker, Antiepileptika oder Antidepressiva, bei mindestens vier Migränetagen pro Monat, mit regelmäßigen Auslassversuchen nach 24 Monaten und Erfolgsüberprüfung nach drei Monaten beziehungsweise sechs Monaten bei Eptinezumab.
In der Praxis berichten Betroffene von Schwierigkeiten bei der Verschreibung, da Kassenärzte strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen unterliegen und manche Neurologen wiederholt Behandlungspausen fordern, auch wenn die Therapie erfolgreich ist.
Die PKV erstattet CGRP-Antikörper nach den medizinischen Zulassungskriterien ohne zusätzliche administrative Hürden, und der Zugang ist in der Regel schneller und unbürokratischer.
Akupunktur zur Migräneprophylaxe
Hier zeigt sich einer der größten Unterschiede zwischen PKV und GKV. Die GKV lehnt Akupunktur bei Migräne als Kassenleistung ab, obwohl große Studien deren Wirksamkeit nachgewiesen haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss begründet dies damit, dass Akupunktur bei Migräne nur ähnlich gut wie die Standardtherapie wirke, nicht aber besser. Kassenpatienten müssen Akupunktur daher komplett selbst bezahlen, typischerweise 40 bis 80 Euro pro Sitzung.
Aktuell läuft ein neues Beratungsverfahren beim G-BA zur Aufnahme der Akupunktur bei Migräne, initiiert durch die Patientenvertretung im Januar 2025, aber bis zu einer Entscheidung bleibt Akupunktur Selbstzahlerleistung.
Die PKV erstattet Akupunktur bei Migräne je nach Tarif mit 50 bis 100 Prozent, und Premium-Tarife übernehmen bis zu 1.000 Euro jährlich für Traditionelle Chinesische Medizin. Das Indikationsspektrum ist breit, und neben Migräne werden auch Behandlungen bei Allergien, Schlafstörungen und psychosomatischen Beschwerden erstattet.
Heilpraktiker-Behandlungen
Die GKV übernimmt keinerlei Heilpraktikerkosten als Regelleistung, und nur wenige Kassen bieten als freiwillige Zusatzleistung geringe Zuschüsse an, die jedoch meist unter 100 Euro jährlich liegen.
Die PKV erstattet Heilpraktikerleistungen bei entsprechendem Tarifbaustein mit 50 bis 100 Prozent, und die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder dem Hufeland-Verzeichnis.
Typische Behandlungen wie Osteopathie, Homöopathie, Chiropraktik oder Neuraltherapie werden erfasst, und Premium-Tarife bieten Jahresbudgets von 500 bis 1.000 Euro für Heilpraktikerleistungen. Einige Versicherer erstatten sogar Psychotherapie durch Heilpraktiker.
Biofeedback und Entspannungsverfahren
Diese nichtmedikamentösen Verfahren zur Migräneprophylaxe sind in der GKV stark eingeschränkt.
Kassenpatienten können maximal 12 Stunden Muskelentspannung nach Jacobson im Rahmen einer Psychotherapie erhalten, und auch das nur bei psychosomatischen Krankheitsbildern. Biofeedback ist keine Kassenleistung und wird als Selbstzahlerleistung angeboten.
Die PKV erstattet Biofeedback und Entspannungsverfahren je nach Tarif mit 50 bis 80 Prozent, oft im Rahmen der Heilpraktiker- oder Naturheilkundeleistungen.
Wie ist der Unterschied zwischen den Leistungen bei Migräne in der GKV?
Der Unterschied zwischen PKV und GKV bei Migräne-Leistungen ist erheblich, und ich zeige dir jetzt die wichtigsten Bereiche im direkten Vergleich:
| Leistung | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Triptane (Akutmedikation) | Nur Festbetrag – Mehrkosten bis 55 € pro Packung selbst zu zahlen | Vollständige Erstattung aller Triptane ohne Zuzahlung |
| CGRP-Antikörper | Nur nach Versagen anderer Prophylaxen, strenge Vorgaben | Erstattung nach medizinischen Kriterien, unbürokratischer Zugang |
| Akupunktur | Keine Kassenleistung, 40–80 € pro Sitzung selbst zahlen | 50–100 % Erstattung, bis 1.000 € jährlich in Premium-Tarifen |
| Heilpraktiker | Keine Regelleistung, max. < 100 € Zuschuss | 50–100 % Erstattung, Jahresbudget 500–1.000 € |
| Biofeedback | Keine Kassenleistung, Selbstzahler | 50–80 % Erstattung |
| Psychotherapie | Wartezeit 3–6 Monate, begrenzte Stunden | Kürzere Wartezeit, mehr Sitzungen erstattungsfähig |
Stationäre Behandlung und Spezialkliniken
Bei schwerer oder chronischer Migräne kann eine stationäre Behandlung in spezialisierten Kliniken notwendig werden, etwa bei Status migraenosus, also einer länger als 72 Stunden anhaltenden Attacke, oder zur Medikamentenentzugstherapie.
Die GKV garantiert die medizinisch notwendige Versorgung im Mehrbettzimmer als Standard, und ein Einzelzimmer erhalten Kassenpatienten nur bei medizinischer Notwendigkeit wie Infektionsgefahr.
Wünschst du dir ein Einzelzimmer als Wahlleistung, musst du die Mehrkosten selbst tragen oder eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. GKV-Patienten werden vom diensthabenden Stationsarzt behandelt, ein Wahlrecht besteht nicht, und die Behandlung erfolgt durch wechselnde Ärzte je nach Dienstplan.
Die PKV erstattet je nach Tarif die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ohne Zusatzkosten, und die Zimmer sind oft besser ausgestattet mit eigenem Bad, Balkon, Kühlschrank und TV. PKV-Patienten haben freie Arztwahl und können eine Chefarzt- oder Oberarztbehandlung, korrekt wahlärztliche Leistung genannt, in Anspruch nehmen sofern im Tarif enthalten.
Dies bedeutet Behandlung durch die erfahrensten und qualifiziertesten Fachärzte der Klinik, und Privatpatienten werden oft früher am Tag behandelt.
Wartezeiten und Terminvergabe
Ein oft unterschätzter Vorteil der PKV sind deutlich kürzere Wartezeiten bei Facharztterminen.
Während GKV-Patienten oft mehrere Wochen bis Monate auf Neurologentermine warten, erhalten Privatpatienten häufig innerhalb weniger Tage einen Termin, und gerade bei Migräne kann dieser schnelle Zugang den Unterschied zwischen erfolgreicher Behandlung und langen Leidenswegen ausmachen.
Fazit: „Migräne ist kein Grund aufzugeben, sondern ein Grund gut zu planen“
Eine PKV-Aufnahme mit Migräne ist in den meisten Fällen möglich, und deine Chancen hängen stark von der Art und Häufigkeit deiner Migräne ab. Die richtige Vorbereitung macht den entscheidenden Unterschied.
Die wichtigsten Punkte, die du heute für dich mitnimmst:
- Leichte, seltene Migräne führt oft zu Risikozuschlägen zwischen 0 und 10 Prozent, manchmal sogar zur Normalannahme
- Mittelgradige Migräne ohne Aura bedeutet typischerweise 10 bis 40 Prozent Zuschlag, je nach Versicherer
- Migräne mit Aura oder chronische Migräne führt häufig zu Ablehnungen oder Zuschlägen von 30 bis 50 Prozent
- Anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern sind Pflicht, denn die Unterschiede können zehntausende Euro ausmachen
- Du kannst deinen Risikozuschlag nach § 41 VVG loswerden, wenn du mindestens 3 bis 5 Jahre beschwerdefrei und medikamentenfrei bist
- Die PKV bietet bei Migräne deutlich bessere Leistungen als die GKV, besonders bei Triptanen, Akupunktur und Heilpraktikern
Gib nicht auf, nur weil du Migräne hast. Bereite deine Krankenakte sorgfältig vor, hole anonyme Angebote von mindestens 3 bis 5 Versicherern ein und lass dich von einem spezialisierten Makler beraten, der die Annahmepolitik der verschiedenen Versicherer kennt.
Die PKV kann dir bei Migräne erhebliche Vorteile bieten, von der vollständigen Erstattung teurer Medikamente über Akupunktur bis hin zu kürzeren Wartezeiten beim Facharzt. Diese Vorteile machen den Risikozuschlag oft mehr als wett, und mit der richtigen Strategie findest du den Versicherer mit den besten Konditionen für deine Situation.
