Anders als die gesetzliche Krankenkasse, die jeden unabhängig vom Gesundheitszustand aufnimmt, prüft die PKV den Gesundheitszustand jedes Antragstellers genau.
Vorerkrankungen wie Arthrose bedeuten für den Versicherer ein potenziell höheres Kostenrisiko, etwa durch regelmäßige Behandlungen, Medikamente oder mögliche Operationen.
Da Arthrose chronisch ist und sich über die Jahre verschlechtern kann, rechnet eine PKV hier mit wiederkehrenden Behandlungen und möglicherweise teuren Eingriffen wie Gelenkoperationen oder Endoprothesen.
Wie geht die PKV mit Arthrose um?
Versicherer behandeln Arthrose als degenerative Gelenkerkrankung, bei der Knorpel in den Gelenken irreversibel abgenutzt wird. Sie tritt meist im höheren Alter auf, kann aber auch jüngere Menschen treffen – oft an Knie- oder Hüftgelenken, Händen oder der Wirbelsäule.
Typische Symptome sind Schmerzen bei Belastung, Anlaufschmerzen nach Ruhephasen wie morgens oder nach langem Sitzen und nachlassende Beweglichkeit des Gelenks.
Aus Sicht der PKV bedeutet dies ein erhöhtes finanzielles Risiko. Private Versicherer kalkulieren Beiträge individuell nach Gesundheitszustand – wer voraussichtlich höhere Kosten verursacht, muss mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen. Arthrose zählt zu den Diagnosen, die von den Risikoprüfern besonders kritisch begutachtet werden.
Die Chancen auf PKV-Aufnahme variieren stark je nach Ausprägung der Arthrose und bisherigem Krankheitsverlauf:
- Beginnende Arthrose (leichter Schweregrad): Bei einer milden Arthrose wie Grad I bis II im Knie oder Hüftgelenk, die vielleicht nur gelegentlich Beschwerden verursacht und ohne OP-Bedarf ist, stehen die Chancen auf Annahme relativ gut. In solchen Fällen bieten viele Versicherer eine Versicherung mit Risikozuschlag an. Typischerweise können solche Zuschläge im niedrigen zweistelligen Prozentbereich liegen – beispielsweise 10 bis 20% Aufpreis auf den Monatsbeitrag.
- Mittlere Arthrose (fortgeschritten, aber stabil): Ist die Arthrose schon weiter fortgeschritten wie Grad II bis III, aber der Zustand momentan stabil und der Patient gut eingestellt, wird die PKV meist trotzdem versuchen, ein Angebot zu machen. Allerdings steigen hier oft die Auflagen. Häufig wird ein höherer Risikozuschlag verlangt – etwa 20 bis 40% Zuschlag auf den Beitrag. Alternativ kann der Versicherer einen Leistungsausschluss für das betroffene Gelenk vorschlagen.
- Schwere, fortgeschrittene Arthrose (Grad IV oder multiple Gelenke): Ist die Arthrose bereits weit fortgeschritten – etwa starke Gelenkveränderungen, anhaltende Schmerzen auch in Ruhe, stark eingeschränkte Beweglichkeit – oder betrifft sie mehrere große Gelenke gleichzeitig, dann stufen Versicherer das Risiko als sehr hoch ein. In der Praxis kommt es bei solchen schweren Verläufen häufig zur Ablehnung des PKV-Antrags.
Die Gesundheitsprüfung erfolgt mittels eines ausführlichen Fragebogens im Antrag, der alle relevanten Gesundheitsaspekte der letzten Jahre abdeckt. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden – das ist nicht nur eine Vertragsbedingung, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben gemäß vorvertraglicher Anzeigepflicht nach §19 Versicherungsvertragsgesetz.
Für Antragsteller mit Arthrose bedeutet dies, sämtliche Diagnosen und Behandlungen im Zusammenhang mit der Arthrose anzugeben, soweit sie in den vom Versicherer erfragten Zeitraum fallen. Meist fragen PKV-Anträge die letzten 5 bis 10 Jahre ab.
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Arthrose in der PKV?
Der Risikozuschlag bei Arthrose bewegt sich in einer breiten Spanne, die vom Schweregrad der Erkrankung und vom Versicherer abhängt. Die meisten Versicherer, die Arthrose-Patienten aufnehmen, verlangen einen Risikozuschlag – einen prozentualen Aufschlag auf den normalen Tarifbeitrag.
Übersicht: Risikozuschläge bei Arthrose
Schweregrad | Typischer Risikozuschlag | Beispiele aus der Praxis |
---|---|---|
Beginnende Arthrose (Grad I–II, keine OP) | 10–20 % | ca. 12 % bei stabiler, nicht fortschreitender Arthrose |
Mittlere Arthrose (Grad II–III, stabil) | 20–40 % | 40 % bei Kniearthrose Grad III mit Varus-Fehlstellung |
Schwere Arthrose (Grad IV, mehrere Gelenke) | 40 %+ oder Ablehnung | Häufig Ablehnung oder nur Basistarif |
Diese Werte basieren auf Erfahrungsberichten und können im Einzelfall stark abweichen.
Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den normalen Tarifbeitrag, mit dem der Mehrkostenaufwand abgedeckt werden soll. Bei einem Grundbeitrag von 400 Euro monatlich bedeutet ein 20% Zuschlag 80 Euro mehr pro Monat. Das sind 960 Euro mehr pro Jahr und über 20 Jahre gerechnet eine Mehrbelastung von 19.200 Euro ohne Berücksichtigung allgemeiner Beitragssteigerungen.
Die Versicherer schauen sich mehrere Faktoren genau an:
- Wann wurde Arthrose diagnostiziert und in welchem Stadium?
- Wie oft und wie schwer sind die Symptome?
- Welche Medikamente nimmst du, in welcher Dosierung?
- Gab es Krankenhausaufenthalte oder Operationen?
- Wurde von einem Arzt bereits zu einer Operation geraten?
Je positiver diese Punkte ausfallen – zum Beispiel Symptome selten und nur ein leichtes Spray nötig – desto geringer kann der Zuschlag ausfallen. Umgekehrt führen häufige Beschwerden und intensive Therapien zu höheren Aufschlägen oder Ablehnung.
Nicht alle privaten Krankenversicherer behandeln Arthrose gleich. Laut zahlreichen anonymen Risikovoranfragen waren Gothaer, Allianz und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) bekannt dafür, manche Arthrosefälle mit Zuschlag zu nehmen, während viele andere Versicherer pauschal ablehnten. Ein Versicherer bot beispielsweise einen Zuschlag von etwa 12% bei moderater, nicht fortschreitender Arthrose ohne aktuelle Beschwerden an.
Kann ich meinen Risikozuschlag mit Arthrose loswerden oder reduzieren?
Die Möglichkeit, einen Risikozuschlag nachträglich zu reduzieren oder zu entfernen, besteht theoretisch durch §41 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Du hast das Recht, eine Herabsetzung deiner Prämie zu verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte höhere Prämie aufgrund weggefallener gefahrerhöhender Umstände nicht mehr gerechtfertigt ist.
Bei Arthrose ist die Sache allerdings kompliziert, denn es handelt sich um eine degenerative Erkrankung, die sich nicht „heilt“. Dennoch gibt es Fälle, in denen Patienten über Jahre hinweg symptomfrei bleiben, und genau hier liegt deine Chance.
Für eine erfolgreiche Reduzierung des Risikozuschlags müsst du dauerhaft beschwerdefrei sein. Als Faustregel gelten mindestens drei Jahre ohne Behandlung und Beschwerden. Bei Arthrose bedeutet dies konkret:
- Keine Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen über einen längeren Zeitraum
- Keine regelmäßige Einnahme von Schmerzmitteln oder entzündungshemmenden Medikamenten
- Normale Belastbarkeit im Alltag und Beruf
- Keine physiotherapeutischen Behandlungen aufgrund der Arthrose
Der Wegfall des Gesundheitsrisikos muss dauerhaft sein und ärztlich bestätigt werden. Das ist die Hürde, aber wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, hast du ein legitimes Anrecht auf Überprüfung.
Ablauf: So gehst du konkret vor
Kontaktiere deinen Versicherer schriftlich per Einschreiben und lass dir genau erklären, warum der Risikozuschlag vereinbart wurde. Fordere eine detaillierte Begründung an und prüfe deinen ursprünglichen Antrag. Oft steht dort konkret „Risikozuschlag wegen Arthrose“ oder ähnliche Formulierungen.
Reiche dann einen formellen schriftlichen Antrag auf Überprüfung deines Risikozuschlags ein. Erläutere detailliert: Seit wann du behandlungs- und beschwerdefrei bist, welche Maßnahmen zur Verbesserung beigetragen haben, und dass du eine dauerhafte Verbesserung deines Gesundheitszustands erreicht hast.
Besorge umfassende ärztliche Unterlagen, die deine Genesung dokumentieren. Ein ärztliches Attest vom Orthopäden sollte folgende Punkte enthalten: Bestätigung der vollständigen Beschwerdefreiheit, normale Gelenkfunktion ohne Einschränkungen, keine Behandlungsnotwendigkeit mehr, und die ärztliche Einschätzung, dass kein erhöhtes Risiko mehr besteht.
Wenn möglich, hole aktuelle bildgebende Befunde wie Röntgen- oder MRT-Bilder, die zeigen, dass keine Progression stattgefunden hat. Ein Vergleich zu älteren Aufnahmen ist besonders wertvoll. Dokumentiere den Verlauf: Nachweis über den längeren beschwerdefreien Zeitraum und Bestätigung, dass keine Medikamente mehr benötigt werden.
Was kannst du tun, wenn die PKV ablehnt?
Falls dein Versicherer hartnäckig bleibt, kannst du den Ombudsmann für die private Krankenversicherung kostenlos einschalten. Die Telefonnummer ist 01802-550444, und bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend.
Eine weitere Option ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenn du der Meinung bist, dass der Versicherer seine Pflichten verletzt. Als letzter Schritt bleibt der Rechtsweg, allerdings zeigen Gerichtsfälle wie das Urteil des Landgerichts Berlin (23 O 247/21), dass die Beweislast bei dir liegt.
Auch wenn eine vollständige Streichung nicht gelingt, sind Teilerfolge möglich. Du könntest eine Reduzierung des Zuschlagsprozentsatzes erreichen, etwa von 30% auf 15%. Oder eine zeitlich befristete Überprüfung nach weiteren Jahren der Beschwerdefreiheit vereinbaren. In manchen Fällen wird auch eine Umwandlung in einen Leistungsausschluss statt Risikozuschlag angeboten.
Falls der Versicherer nur eine teilweise Reduzierung anbietet, lass dir genau erläutern, welcher Umstand entfallen ist und welcher nicht. Wenn ein verbleibendes Risiko ärztlich ebenfalls als entfallen bestätigt werden kann, fasse erneut nach.
Das gesetzlich verankerte Recht nach §41 VVG ist auf deiner Seite. Mit der richtigen Strategie, umfassender ärztlicher Dokumentation und ausreichend Geduld kannst du deine PKV-Beiträge möglicherweise spürbar senken.
Auch wenn Arthrose als schwer „heilbare“ Erkrankung gilt, hast du reale Chancen auf eine Reduzierung, wenn du langfristig beschwerdefrei bist und beharrlich verhandelst.
Anonyme Risikovoranfrage bei Arthrose
Die anonyme Risikovoranfrage ist bei Arthrose extrem hilfreich und verschafft dir einen strategischen Vorteil. Sie ist ein risikofreier Testlauf für deinen PKV-Antrag, bei dem deine Gesundheitsdaten ohne Namensnennung an ausgewählte Versicherer übermittelt werden.
Der entscheidende Schutz liegt darin, dass deine persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum komplett anonym bleiben. Du erfährst vorab, welcher Versicherer dich zu welchen Konditionen nehmen würde, ohne dass eine mögliche Ablehnung dir später Probleme bereitet.
Du beauftragst einen spezialisierten PKV-Makler, der die anonyme Anfrage übernimmt. Das ist für dich kostenlos, weil die Finanzierung über die Versicherungs-Courtage läuft. Der Makler erfasst dann alle arthrose-bezogenen Informationen:
- Diagnose und Schweregrad der Arthrose (etwa Grad nach Kellgren)
- Betroffene Gelenke und seit wann die Beschwerden bestehen
- Bisherige Behandlungen wie Physiotherapie, Spritzen, Operationen
- Aktueller Status: beschwerdefrei, in Behandlung, regelmäßige Schmerztherapie
- Steht eine Operation im Raum oder wurde bereits geraten?
Dann werden ärztliche Unterlagen gesammelt: Arztberichte wie Operationsberichte oder orthopädisches Gutachten, Röntgen- oder MRT-Befunde, Abschlussberichte von Reha oder Physiotherapie sowie ein aktuelles ärztliches Attest über deinen Zustand.
Die enormen Unterschiede zwischen Versicherern machen die Voranfrage bei Arthrose fast schon zum Muss. In einem praktischen Beispiel wurden drei Versicherer parallel angefragt für einen Kunden mit leichten orthopädischen Befunden.
Die Ergebnisse waren verblüffend: Versicherer A wollte 12% Zuschlag und einen kleinen Ausschluss, Versicherer B kalkulierte über 120 Euro Zuschlag im Monat (entsprach etwa 30%) und Versicherer C begnügte sich mit 5% Zuschlag (etwa 30 Euro) und sonst nichts.
Ausschluss: In diesen Fällen kommst du mit Arthrose nicht in die PKV
Die Realität ist, dass Arthrose in manchen Fällen zu einer Ablehnung führt. Manche Versicherer schätzen das Kostenrisiko bei schwerer Arthrose so hoch ein, dass sie keinen tragbaren Zuschlag kalkulieren können.
Wenn das Risiko aus Sicht des Versicherers überhaupt nicht tragbar ist, lehnen sie den Antrag ab. Bei Arthrose passiert das vor allem dann, wenn die Krankheit zu schwerwiegend ist oder die Antragssituation problematisch – etwa ein 63-Jähriger mit beidseitiger Hüftarthrose und OP-Bedarf würde praktisch von jeder PKV den Neuvertrag verweigert bekommen.
Chronische orthopädische Beschwerden wie ausgeprägte Arthrose werden häufig zur Ablehnung führen. Arthrose der großen Gelenke wurde in einer Liste „wichtigster Ablehnungsdiagnosen“ aufgeführt, was verdeutlicht, dass zumindest fortgeschrittene Arthrose oft als unversicherbar gilt.
Sehr schweres, unkontrolliertes Leiden mit anhaltenden Schmerzen auch in Ruhe und stark eingeschränkter Beweglichkeit macht Versicherer nervös. Wenn deine Arthrose sehr schwer ist, häufige Klinikaufenthalte nötig waren oder ein Gelenkersatz unmittelbar bevorsteht, schätzen manche Versicherer das Kostenrisiko als zu hoch ein.
Wenn schon klar ist, dass kurzfristig eine Operation ansteht – etwa die Einsetzung eines künstlichen Gelenks in den kommenden Monaten – wird praktisch kein PKV-Anbieter einen Normal- oder Zuschlagstarif anbieten. In so einer Situation bleibt meist nur der Basistarif oder die Verschiebung des Wechsels, bis die Operation erledigt und Rehabilitation abgeschlossen ist.
Handelt es sich um mehrere Gelenkregionen – etwa beide Knie, beide Hüften und die Wirbelsäule – signalisiert das dem Versicherer, dass ein generalisierter Verschleiß vorliegt, was zukünftige Kosten multipliziert. Multiple Arthroseherde führen häufiger zu Ablehnungen als eine einzelne betroffene Gelenkregion.
Leistungsausschlüsse werden oft ins Spiel gebracht, wenn ein Risiko klar abgrenzbar ist. Beim Leistungsausschluss vereinbart man schriftlich, dass die Versicherung für alle Behandlungen im Zusammenhang mit der Arthrose beziehungsweise dem betroffenen Gelenk nicht leisten muss. Im Gegenzug verzichtet der Versicherer dann häufig auf einen Zuschlag oder reduziert ihn.
Ein Ausschluss kann sinnvoll sein, wenn die Arthrose schon sehr teuer absehbar ist und ein Zuschlag extrem hoch ausfallen würde. Der Nachteil für den Versicherten liegt auf der Hand – genau das gesundheitliche Problem, das man ja hat, bleibt unversichert.
Sonderfall: Wie kommen Beamte mit Arthrose in die PKV?
Beamte mit Arthrose haben über die Öffnungsaktion einen garantierten Zugang zur PKV. Die Öffnungsaktion ist eine Branchenvereinbarung aller PKVen, dass Beamte in den ersten 6 Monaten ihrer Verbeamtung Zugang zur PKV erhalten müssen. Grundlage dafür ist, dass Beamte ohne PKV ihre Beihilfe nicht optimal nutzen können und sonst benachteiligt wären.
Die Öffnungsaktion bietet eine Aufnahmegarantie ohne Ablehnungsmöglichkeit, selbst bei ernsthaften Vorerkrankungen. Der maximale Risikozuschlag ist auf 30% in diesem Kontext begrenzt. Beamte mit Arthrose werden so zwar nicht abgelehnt, können aber diesen Zuschlag bekommen.
Das Besondere für Beamte: Weil du nur etwa 50% oder weniger versichern musst (der Rest läuft über Beihilfe vom Dienstherrn), bezieht sich ein eventueller Risikozuschlag nur auf diesen Anteil. Ein Zuschlag von 30% auf einen halben Beitrag bedeutet effektiv nur 15% Mehrkosten auf den hypothetischen Vollbeitrag.
Die 6-Monats-Frist darf nicht verpasst werden. Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Verbeamtung erfolgen. Der Antrag muss mit dem Hinweis „Öffnungsaktion der PKV“ gestellt werden. Diese Offerte steht nur am Anfang der Beamtenlaufbahn offen.
Wer die 6-Monats-Frist verpasst oder zunächst in der GKV bleibt, kann Jahre später nicht erneut die Öffnung einfordern. Beamte sollten diese Frist unbedingt nutzen, auch wenn sie denken, dass sie auch ohne Öffnungsaktion aufgenommen würden. Die Öffnungsaktion ist die Absicherung gegen unerwartete Ablehnungen oder hohe Zuschläge, die über 30% hinausgehen würden.
Beispiel: So kann es mit der PKV trotz Arthrose klappen
Vor einiger Zeit kam ein Selbstständiger zu mir, der seinen PKV-Wechsel plante. Im Vorjahr hatte er einen Meniskusriss operiert bekommen, und dabei stellte sich heraus: Patellaarthrose Grad III und Gonarthrose mit O-Bein-Stellung. Zusätzlich hatte er noch Krampfadern, aber die spielten eine untergeordnete Rolle.
Der Mann war zum Zeitpunkt der Anfrage beschwerdefrei und wunderte sich, als ein PKV-Anbieter ihm ein Angebot mit 40% Risikozuschlag auf den Beitrag machte. Das klang für ihn nach einer Menge Geld, und er fragte sich, ob das überhaupt normal sei.
Ich erklärte ihm: Das Ergebnis ist tatsächlich akzeptabel, auch wenn es sich hoch anfühlt. Viele Versicherer hätten für die Arthrose allein diese 40% verlangt, einige hätten ihn komplett abgelehnt. Die Krampfadern wurden mit einem kleinen zusätzlichen Aufschlag bewertet, aber die Hauptlast kam eindeutig von der Kniearthrose Grad III.
Allerdings gab ich ihm auch einen ehrlichen Rat: Bei einem Zuschlag von 40% sollte er sehr genau durchrechnen, ob sich der Wechsel in die PKV wirklich lohnt. Der prozentuale Zuschlag wächst mit dem Beitrag mit – heute sind das vielleicht 160 Euro mehr bei 400 Euro Grundbeitrag, aber wenn der Beitrag in 20 Jahren auf 800 Euro gestiegen ist, werden daraus 320 Euro Mehrkosten pro Monat. Die Chance, dass dieser Zuschlag jemals wegfällt, ist bei Arthrose sehr gering.
Wir prüften gemeinsam Alternativen: Vielleicht in der GKV bleiben und gezielt Zusatzversicherungen abschließen, die ihm einige Privatpatientenvorteile verschaffen, ohne dass er den vollen Risikozuschlag über Jahrzehnte zahlen muss. Am Ende entschied er sich, noch eine zweite und dritte Meinung von anderen Versicherern einzuholen über eine anonyme Risikovoranfrage.
Das Beispiel zeigt: Mit Arthrose ist eine PKV-Aufnahme möglich, aber du solltest die Konditionen sehr kritisch prüfen. Ein Zuschlag von 40% ist realistisch bei mittelschwerer Arthrose, aber er ist auch eine erhebliche finanzielle Belastung, die du über Jahrzehnte tragen wirst.
Fazit: „Mit Arthrose in die PKV zu kommen ist möglich, aber es kommt auf den Schweregrad und die richtige Vorbereitung an“
Mit Arthrose in die PKV zu kommen ist zwar mit Hürden verbunden, aber nicht unmöglich. Die Chancen stehen gut, wenn deine Arthrose leicht ausgeprägt, stabil und auf ein Gelenk begrenzt ist.
Die anonyme Risikovoranfrage ist bei Arthrose extrem hilfreich und sollte Standard sein. Manche Versicherer nehmen dich mit 10 bis 20% Zuschlag, andere mit 30 bis 40%, und etwa die Hälfte lehnt ab. Wer ohne diese Absicherung einen Antrag stellt, könnte beim „falschen“ Versicherer landen.
Für Beamte ist die Öffnungsaktion der sicherste Weg in die PKV. Du bekommst garantiert Zugang mit maximal 30% Zuschlag, und dank Beihilfe sind die Mehrkosten oft moderat.
„Mit Arthrose in die PKV zu kommen ist möglich, aber es kommt auf den Schweregrad und die richtige Vorbereitung an. Leichte, gut kontrollierte Arthrose kann oft gegen einen überschaubaren Risikozuschlag mitversichert werden, während fortgeschrittener Gelenkverschleiß häufig zu hohen Aufschlägen oder Ablehnungen führt. Die Wahl des richtigen Versicherers und eine anonyme Risikovoranfrage sind entscheidend.“