Während andere Versicherer oft nur erfolgsabhängige Rückerstattungen anbieten, gibt es bei der Allianz in den MeinGesundheitsschutz-Tarifen sogar eine garantierte Komponente, die dir sicher ist. Dazu kommt eine erfolgsabhängige Rückerstattung, die sich nach dem Unternehmenserfolg und deiner persönlichen Leistungsfreiheit richtet.
Aber wie bei vielen Dingen im Versicherungsbereich steckt der Teufel im Detail.
Nicht jeder Tarif bietet die gleichen Konditionen, und auch steuerlich musst du ein paar Dinge beachten, damit du am Ende wirklich von der Rückerstattung profitierst. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die Beitragsrückerstattung (BRE) der Allianz wissen musst.
Wie funktioniert die PKV-Beitragsrückerstattung der Allianz?
Die Allianz bietet dir eine zweigeteilte Beitragsrückerstattung, die aus einer garantierten und einer erfolgsabhängigen Komponente besteht. Das Grundprinzip ist dabei denkbar einfach:
„Wenn du in einem Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch nimmst, bekommst du einen Teil deiner Beiträge zurück. Je länger du leistungsfrei bleibst, desto höher steigt deine Rückerstattung durch die sogenannte BRE-Staffel.“
In den MeinGesundheitsschutz-Tarifen für Erwachsene ab 21 Jahren erhältst du eine garantierte Beitragsrückerstattung von 10 Prozent, wenn du im betreffenden Jahr keine Rechnungen eingereicht hast. Diese 10 Prozent sind dir sicher und werden nicht vom Unternehmenserfolg beeinflusst.
Zusätzlich zu dieser garantierten Rückerstattung kommt die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die je nach Tarif, Unternehmenserfolg und Dauer deiner Leistungsfreiheit variiert. Die erfolgsabhängige Komponente wird jährlich neu festgelegt und ist nicht garantiert, kann aber die Gesamtrückerstattung erheblich erhöhen.
Die Staffelung funktioniert so, dass du mit jedem weiteren leistungsfreien Jahr in eine höhere Stufe aufsteigst und damit eine höhere Rückerstattung erhältst. Wenn du beispielsweise mehrere Jahre hintereinander keine Leistungen in Anspruch nimmst, kannst du je nach Tarif deutlich mehr zurückbekommen als im ersten leistungsfreien Jahr.
Die Allianz belohnt damit ausdrücklich Versicherte, die langfristig leistungsfrei bleiben und die Versicherung wirklich nur für größere Gesundheitsprobleme nutzen.
Wie hoch kann die Beitragsrückerstattung bei der Allianz ausfallen?
Die maximale Höhe deiner Beitragsrückerstattung hängt davon ab, zu welcher Zielgruppe du gehörst und welchen Tarif du abgeschlossen hast. Die Unterschiede sind dabei durchaus erheblich:
- Angestellte und Selbstständige können bis zu 40 Prozent ihrer Beiträge zurückerhalten, die sich aus der garantierten 10 Prozent und der erfolgsabhängigen Komponente zusammensetzen
- Ärztinnen und Ärzte erhalten maximal 30 Prozent Rückerstattung in ihren speziellen Arzttarifen
- Beamtinnen und Beamte können sogar bis zu 50 Prozent zurückbekommen, was die höchste Rückerstattung aller Zielgruppen darstellt
- Kinder und Jugendliche haben je nach Tarif unterschiedliche Maxima: In MeinGesundheitsschutz bis zu 45 Prozent ab dem ersten Jahr, Ärztekinder konstant 35 Prozent und Beihilfekinder sogar 50 Prozent ab dem ersten leistungsfreien Jahr
Diese Maximalwerte erreichst du aber nicht automatisch im ersten leistungsfreien Jahr, sondern steigst durch die BRE-Staffel schrittweise auf. Je länger du keine Leistungen in Anspruch nimmst, desto höher wird deine Rückerstattung.
Die erfolgsabhängige Komponente kann sich zudem jährlich ändern, abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Allianz Private Krankenversicherung.
Wechselvorteil bei der Allianz: Neukunden fangen nicht bei „0“ an
Eine Besonderheit bei der Allianz ist der sogenannte Wechselvorteil, der gerade für Neukunden extrem attraktiv sein kann.
Wenn du von einer anderen PKV zur Allianz wechselst und bei deiner vorherigen Versicherung bereits leistungsfrei warst, rechnet dir die Allianz diese leistungsfreie Zeit auf deine BRE-Staffel an.
Das bedeutet, dass du nicht bei Null anfangen musst, sondern direkt in eine höhere Staffel einsteigst und damit im ersten Jahr bei der Allianz schon eine deutlich höhere Rückerstattung erhalten kannst.
Ein Beispiel: Du warst bei deiner alten PKV drei Jahre leistungsfrei und wechselst dann zur Allianz.
Statt im ersten Jahr nur die Einstiegsrückerstattung zu bekommen, startest du direkt auf der vierten Stufe der BRE-Staffel und erhältst entsprechend mehr zurück. Dieser Vorteil kann die Wechselentscheidung finanziell sehr attraktiv machen und wurde von der Allianz eingeführt, um den Nachteil des Neubeginns bei einem Versicherungswechsel zu kompensieren.
Ein wichtiger Punkt, der die Allianz-BRE besonders kundenfreundlich macht, ist die Regelung zu Vorsorgeleistungen. Wenn du am MeinVorsorgeprogramm der Allianz teilnimmst und entsprechende Gesundheits-Check-ups oder Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmst, zählen diese nicht als Leistung für die Beitragsrückerstattung.
Das bedeutet, dass du weiterhin deine volle BRE erhältst, obwohl du Vorsorgeleistungen genutzt hast. Die Allianz möchte damit verhindern, dass Versicherte aus finanziellen Gründen auf wichtige Vorsorgeuntersuchungen verzichten, und belohnt damit gesundheitsbewusstes Verhalten.
BonusCheck der Allianz: Lohnt es sich, eine Rechnung einzureichen?
Die Allianz bietet dir online einen sogenannten BonusCheck an, mit dem du prüfen kannst, ob es sich für dich lohnt, Rechnungen einzureichen oder die Beitragsrückerstattung zu kassieren.
Du gibst dort deine angefallenen Gesundheitskosten ein und das System zeigt dir, was finanziell vorteilhafter ist. Gerade bei kleineren Rechnungen lohnt es sich oft, diese selbst zu zahlen und dafür die deutlich höhere BRE zu erhalten. Bei größeren Behandlungskosten kann es hingegen sinnvoller sein, die Rechnung einzureichen und auf die Rückerstattung zu verzichten.
Dieser Online-Service erspart dir das mühsame Durchrechnen und gibt dir eine klare Empfehlung, was in deiner konkreten Situation die bessere Wahl ist. Du findest den BonusCheck in deinem Online-Kundenbereich bei Meine Allianz und kannst ihn jederzeit nutzen, wenn du vor der Entscheidung stehst, ob du eine Rechnung einreichen sollst oder nicht.
Wo gibt es keine Beitragsrückerstattung?
Nicht alle Tarife der Allianz bieten eine Beitragsrückerstattung an, und das solltest du wissen, bevor du dich für einen bestimmten Tarif entscheidest. Folgende Tarife und Komponenten sind von der BRE ausgeschlossen:
- Standard- und Basistarif der PKV
- Krankentagegeldversicherung und Assistancetarife
- Pflegeversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Gesetzlicher Beitragszuschlag
- Vorsorgekomponente V
- Gesetzliche Krankenversicherungs-Zusatzversicherungen
Wenn du also einen dieser Tarife abgeschlossen hast, brauchst du nicht auf eine Beitragsrückerstattung zu hoffen. Die BRE gilt ausschließlich für die Vollversicherung in den entsprechenden Tarifen für Angestellte, Selbstständige, Ärzte und Beihilfeberechtigte.
Auszahlung: Wann zahlt die Allianz die Beitragsrückerstattung für die PKV?
Die Allianz zahlt die Beitragsrückerstattung im Juli des Folgejahres aus, also im zweiten Halbjahr nach dem betreffenden Versicherungsjahr. Wenn du beispielsweise das gesamte Jahr 2025 leistungsfrei warst, erhältst du deine Beitragsrückerstattung im Juli 2026.
Diese zeitliche Verzögerung ist nötig, weil die Allianz erst alle Rechnungen des vergangenen Jahres prüfen und die erfolgsabhängige Komponente auf Basis des Unternehmenserfolgs festlegen muss.
Du bekommst zunächst eine schriftliche Mitteilung von der Allianz, in der dir die Höhe deiner Beitragsrückerstattung mitgeteilt wird. Kurz darauf erfolgt dann die tatsächliche Auszahlung auf dein Konto. Die Allianz überweist dir das Geld direkt, du musst nichts beantragen oder besondere Formulare ausfüllen.
Wenn du das Jahr über leistungsfrei warst, läuft der Prozess automatisch ab.
Falls du nicht zu Jahresbeginn, sondern unterjährig bei der Allianz versichert wurdest, wird deine Beitragsrückerstattung anteilig berechnet. Wenn du beispielsweise erst im April 2025 zur Allianz gewechselt bist und bis Jahresende leistungsfrei warst, erhältst du die BRE nur für die neun Monate deiner Versicherungszeit bei der Allianz. Die Berechnung erfolgt dabei taggenau, sodass du wirklich nur für die Zeit bei der Allianz eine Rückerstattung bekommst.
Die Allianz hat im Jahr 2024 für das leistungsfreie Jahr 2023 insgesamt 146,6 Millionen Euro an ihre Versicherten ausgezahlt. Im Durchschnitt erhielten Angestellte und Selbstständige gut 1.300 Euro zurück, was zeigt, dass die Beitragsrückerstattung durchaus eine erhebliche Summe sein kann.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich wirklich lohnt, bei kleineren Gesundheitskosten über eine Selbstzahlung nachzudenken, um die BRE nicht zu gefährden.
Ist die Beitragsrückerstattung steuerpflichtig?
Die Beitragsrückerstattung deiner PKV ist nicht direkt steuerpflichtig, du musst also keine Einkommensteuer auf die erhaltene Summe zahlen. Sie hat trotzdem steuerliche Auswirkungen, die du kennen solltest, weil sie deinen Steuervorteil aus den Krankenversicherungsbeiträgen schmälern.
Das Finanzamt betrachtet die Beitragsrückerstattung als Minderung deiner Krankenversicherungsbeiträge, die du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Das heißt, dass du zwar im Jahr der Beitragszahlung die vollen Beiträge absetzen kannst, aber im Folgejahr, wenn du die BRE erhältst, diese von den absetzbaren Sonderausgaben abgezogen wird.
Die steuerliche Behandlung funktioniert über eine zeitliche Verschiebung, die anfangs etwas verwirrend wirken kann. Für das Jahr 2025 kannst du die vollen Krankenversicherungsbeiträge in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen und erhältst entsprechend eine Steuererstattung.
Die Beitragsrückerstattung, die du im Juli 2026 für das leistungsfreie Jahr 2025 erhältst, musst du erst in deiner Steuererklärung für 2026 berücksichtigen. Dort mindert sie dann die absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge des Jahres 2026, was deine Steuererstattung für 2026 reduziert oder zu einer Nachzahlung führen kann.
Die Versicherer melden die Beitragsrückerstattung automatisch an das Finanzamt
Ein wichtiger Punkt, den du wissen solltest: Die Allianz und alle anderen Versicherer melden die Beitragsrückerstattungen automatisch an die Finanzämter.
Ein Verschweigen ist also nicht möglich und würde als Steuerhinterziehung gewertet, was erhebliche Konsequenzen haben kann. Ab 2026 erfolgt diese Meldung über ein neues elektronisches Verfahren im Rahmen des Lohnsteuerabzugs, was die Kontrolle durch die Finanzämter noch einfacher macht.
Du solltest die Beitragsrückerstattung also immer korrekt in deiner Steuererklärung angeben, auch wenn sie nicht direkt als Einkommen versteuert wird. Das Finanzamt weiß ohnehin Bescheid und wird die Meldung der Versicherung mit deinen Angaben abgleichen.
Rechnet sich die Beitragsrückerstattung in der PKV trotz Steuernachteil?
Viele Versicherte fragen sich, ob sich die Beitragsrückerstattung unter Berücksichtigung des Steuernachteils überhaupt noch lohnt. Die Antwort lautet in den meisten Fällen eindeutig ja, wie folgende Beispielrechnung zeigt:
Du erhältst eine Beitragsrückerstattung von 960 Euro für ein leistungsfreies Jahr. Im Laufe des Jahres hattest du Arztkosten von 200 Euro, die du selbst bezahlt hast, um die BRE nicht zu gefährden. Durch die Beitragsrückerstattung entsteht dir ein Steuernachteil, weil du im Folgejahr 960 Euro weniger an Krankenversicherungsbeiträgen absetzen kannst. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bedeutet das einen Steuernachteil von 336 Euro.
Die Rechnung sieht also so aus:
- Beitragsrückerstattung: +960 Euro
- Selbst gezahlte Arztkosten: -200 Euro
- Steuernachteil: -336 Euro
- Netto-Vorteil: +424 Euro
Du hast also trotz Steuernachteil und selbst gezahlter Arztkosten immer noch einen Vorteil von 424 Euro. Die Beitragsrückerstattung lohnt sich damit in den allermeisten Fällen, selbst wenn du kleinere Gesundheitskosten selbst trägst und steuerliche Nachteile in Kauf nimmst.
Die Entscheidung hängt natürlich von deiner individuellen Situation ab, also von der Höhe deiner zu erwartenden Beitragsrückerstattung, deinen tatsächlichen Gesundheitskosten und deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Der BonusCheck der Allianz berücksichtigt diese Faktoren und gibt dir eine fundierte Empfehlung, ob sich das Einreichen der Rechnung oder die Inanspruchnahme der BRE für dich mehr lohnt.
Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ein interessanter Hinweis am Rande: Für gesetzliche Krankenkassen gilt seit 2025 eine Sonderregelung, nach der Bonusleistungen bis 150 Euro den Sonderausgabenabzug nicht mindern.
Diese Erleichterung gilt aber leider nicht für die private Krankenversicherung. Bei der PKV werden Bonuszahlungen und Beitragsrückerstattungen grundsätzlich als Beitragsminderung gewertet und reduzieren die abzugsfähigen Sonderausgaben, egal wie hoch die Rückerstattung ausfällt.
Diese unterschiedliche Behandlung ist steuerlich nicht ganz nachvollziehbar, entspricht aber der aktuellen Rechtslage. Du solltest also bei der PKV immer damit rechnen, dass die gesamte Beitragsrückerstattung steuerlich berücksichtigt wird und nicht nur der Betrag über 150 Euro.
Beispiel: Beitragsrückerstattung in der PKV bei der Allianz
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an, wie die Beitragsrückerstattung bei der Allianz in der Praxis funktioniert. Nehmen wir an, du bist Angestellter und zahlst monatlich 450 Euro für deinen MeinGesundheitsschutz-Tarif, das ergibt Jahresbeiträge von 5.400 Euro.
Die folgende Tabelle zeigt dir, wie sich deine Beitragsrückerstattung über mehrere leistungsfreie Jahre entwickelt:
Jahr | Garantierte BRE (10%) | Erfolgsabhängige BRE | Gesamt-BRE | Gesamt-BRE in % |
---|---|---|---|---|
1. leistungsfreies Jahr | 540 € | 270 € (5 %) | 810 € | 15 % |
2. leistungsfreies Jahr | 540 € | 540 € (10 %) | 1.080 € | 20 % |
3. leistungsfreies Jahr | 540 € | 810 € (15 %) | 1.350 € | 25 % |
4. leistungsfreies Jahr | 540 € | 1.080 € (20 %) | 1.620 € | 30 % |
5. leistungsfreies Jahr | 540 € | 1.620 € (30 %) | 2.160 € | 40 % |
Du siehst deutlich, wie sich die Rückerstattung mit jedem leistungsfreien Jahr steigert. Im ersten Jahr bekommst du 810 Euro zurück, was bereits 15 Prozent deiner Jahresbeiträge entspricht. Im fünften Jahr erreichst du das Maximum von 40 Prozent, also satte 2.160 Euro.
Jetzt nehmen wir an, du hattest im dritten Jahr eine Zahnreinigung für 120 Euro und einen Arztbesuch mit Medikamenten für 80 Euro, insgesamt also 200 Euro Gesundheitskosten. Hier kommt die entscheidende Frage: Solltest du diese Rechnungen einreichen oder selbst bezahlen?
Vergleich: Rechnung einreichen vs. selbst zahlen
Variante | Erstattung von Versicherung | BRE | Eigenleistung | Netto-Vorteil (vor Steuern) |
---|---|---|---|---|
Rechnung einreichen | 200 € | 0 € | 0 € | +200 € |
Selbst zahlen | 0 € | 1.350 € | −200 € | +1.150 € |
Wenn du die Rechnungen einreichst, verlierst du deine komplette Beitragsrückerstattung von 1.350 Euro und bekommst nur die 200 Euro erstattet. Zahlst du die 200 Euro hingegen selbst, kassierst du die 1.350 Euro BRE und hast netto einen Vorteil von 1.150 Euro.
Unter Berücksichtigung des Steuernachteils im Folgejahr reduziert sich dieser Vorteil natürlich. Hier die Rechnung mit Steuereffekt:
Gesamtrechnung mit Steuereffekt (Grenzsteuersatz 35%)
Position | Betrag |
---|---|
Beitragsrückerstattung | +1.350 € |
Selbst gezahlte Arztkosten | −200 € |
Steuernachteil im Folgejahr (35 % von 1.350 €) | −472,50 € |
👉 Netto-Vorteil nach Steuern | +677,50 € |
Selbst nach Abzug des Steuernachteils bleibt dir ein Vorteil von 677,50 Euro. Die Selbstzahlung der kleineren Gesundheitskosten lohnt sich also deutlich.
Entwicklung über fünf Jahre bei konsequenter Selbstzahlung
Wenn du konsequent über fünf Jahre kleinere Kosten selbst zahlst und die BRE kassierst, sieht deine Gesamtrechnung so aus:
Jahr | bKV / BRE erhalten | Selbst gezahlt | Steuernachteil (35 %) | Netto-Vorteil |
---|---|---|---|---|
Jahr 1 | 810 € | 150 € | 283,50 € | 376,50 € |
Jahr 2 | 1.080 € | 180 € | 378,00 € | 522,00 € |
Jahr 3 | 1.350 € | 200 € | 472,50 € | 677,50 € |
Jahr 4 | 1.620 € | 220 € | 567,00 € | 833,00 € |
Jahr 5 | 2.160 € | 250 € | 756,00 € | 1.154,00 € |
👉 Gesamt | 7.020 € | 1.000 € | 2.457,00 € | 3.563,00 € |
Über fünf Jahre summiert sich dein Netto-Vorteil nach Steuern auf 3.563 Euro, obwohl du insgesamt 1.000 Euro an kleineren Gesundheitskosten selbst getragen hast. Das zeigt eindrucksvoll, warum so viele PKV-Versicherte bei der Allianz auf die Beitragsrückerstattung setzen und kleinere Rechnungen lieber selbst bezahlen.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die BRE über die Jahre zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führt und gesundheitsbewusstes Verhalten sowie Eigenverantwortung belohnt. Die Staffelung sorgt dafür, dass du mit jedem weiteren leistungsfreien Jahr mehr profitierst und ein echter Anreiz entsteht, die Versicherung nur für größere Gesundheitsprobleme zu nutzen.
Wo trage ich die Beitragserstattung der PKV in meiner Steuererklärung ein?
Die Beitragsrückerstattung deiner privaten Krankenversicherung trägst du in deiner Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Dort gibt es einen speziellen Bereich für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, in dem du sowohl deine gezahlten Beiträge als auch erhaltene Beitragsrückerstattungen angeben musst.
Konkret findest du in der Anlage Vorsorgeaufwand eine Zeile für erhaltene Beitragsrückerstattungen, die du dort eintragen musst. Die Allianz und alle anderen Versicherer schicken dir nach der Auszahlung eine Bescheinigung, auf der die Höhe der Beitragsrückerstattung vermerkt ist. Diese Bescheinigung behältst du für deine Unterlagen und nutzt die Angaben für deine Steuererklärung.
Wenn du deine Steuererklärung elektronisch über ELSTER machst, findest du die entsprechenden Felder unter dem Menüpunkt Vorsorgeaufwendungen. Das Programm führt dich durch die einzelnen Schritte und fragt dich explizit nach erhaltenen Beitragsrückerstattungen. Du gibst dort einfach den Betrag ein, den du im betreffenden Jahr von der Allianz erhalten hast.
Falls du unsicher bist oder einen komplizierteren Fall hast, beispielsweise wenn du im Laufe des Jahres die Versicherung gewechselt hast oder mehrere Versicherungen hattest, lohnt sich die Konsultation eines Steuerberaters. Die steuerliche Behandlung von Beitragsrückerstattungen kann in manchen Fällen knifflig sein, und ein Fachmann kann dir helfen, alles korrekt anzugeben und keine steuerlichen Nachteile zu riskieren.
Die Allianz meldet deine Beitragsrückerstattung automatisch an das Finanzamt, sodass diese Information dort bereits vorliegt. Wenn du die Rückerstattung nicht oder falsch in deiner Steuererklärung angibst, wird das Finanzamt dich darauf hinweisen oder die Angaben korrigieren. Es ist also immer besser, die Rückerstattung direkt korrekt anzugeben und transparent zu sein.