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Daniel Feyler

PKV-Experte

Wie hoch ist die Beitragserhöhung der Debeka im Jahr 2026?

zuletzt aktualisiert ・ November 22, 2025

Die Debeka Krankenversicherung passt zum 1. Januar 2026 die Beiträge für einen erheblichen Teil ihrer Versicherten an. Die Erhöhungen fallen stark unterschiedlich aus, je nachdem ob du Angestellter, Selbstständiger oder Beamter bist und in welchem Tarif du versichert bist.

Für Angestellte und Selbstständige liegt die durchschnittliche Erhöhung bei circa 10 bis 15 Prozent, in der Spanne je nach Tarif und Alter zwischen 18 und 25 Prozent, in Einzelfällen bis zu 40 Prozent.

Die monatlichen Mehrkosten betragen durchschnittlich 70 bis 125 Euro oder circa 87 bis 90 Euro laut aktuellen Beispielen aus der Praxis. Für Beamte gilt 2026 eine Besonderheit: Die modernen Unisex-Tarife bleiben stabil, während alte Bisex-Tarife und Anwärtertarife deutliche Erhöhungen erfahren.

Differenzierte Beitragserhöhungen in der PKV bei der Debeka nach Versichertengruppen

Die Debeka unterscheidet bei den Beitragsanpassungen 2026 deutlich zwischen verschiedenen Versichertengruppen, was die unterschiedliche Kostenentwicklung in den jeweiligen Kollektiven widerspiegelt:

Angestellte und Selbstständige in Vollversicherung:

In dieser Gruppe fallen die Erhöhungen am deutlichsten aus. Die durchschnittliche Erhöhung von 10 bis 15 Prozent klingt zunächst moderat, verbirgt aber erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Tarifen und Altersgruppen. In der Spanne bewegen sich die Anpassungen je nach Tarif und Alter zwischen 18 und 25 Prozent, was deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt.

In Einzelfällen, besonders bei älteren Bisex-Tarifen mit schrumpfenden Versichertenkollektiven, sind Erhöhungen bis zu 40 Prozent möglich. Solche dramatischen Steigerungen treffen vor allem Versicherte, die seit vielen Jahren in geschlossenen Tarifen sind und keine Möglichkeit haben, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne Leistungseinbußen hinzunehmen.

Die monatlichen Mehrkosten betragen durchschnittlich 70 bis 125 Euro, was sich auf ein Jahr gerechnet auf 840 bis 1.500 Euro summiert. Für Familien mit mehreren versicherten Personen können die jährlichen Mehrkosten schnell 3.000 bis 4.000 Euro erreichen.

Laut aktuellen Beispielen aus Versichertendaten liegen die konkreten Mehrbelastungen bei circa 87 bis 90 Euro monatlich, was die durchschnittliche Belastung realistisch widerspiegelt.

Beamte und Beamtenanwärter:

Bei Beamten zeigt sich 2026 ein gespaltenes Bild: Die durchschnittliche Erhöhung liegt mit circa 9 bis 12 Prozent etwas unter dem Niveau der Angestellten und Selbstständigen. Die Besonderheit 2026 ist jedoch die selektive Anpassung: Nur alte Bisex-Tarife, die sogenannten „P“-Tarife, und Anwärtertarife werden erhöht.

Die modernen Unisex-Tarife für Beamte, die „B“-Tarife, bleiben 2026 komplett beitragsstabil. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für alle Beamten, die in den letzten Jahren in diese Tarife gewechselt sind oder diese von Anfang an abgeschlossen haben.

Diese Beitragsstabilität deutet auf eine ausgewogene Versichertenstruktur und eine solide Kalkulation hin.

Die monatlichen Mehrkosten bei den betroffenen Bisex-Tarifen liegen zwischen circa 15 und 40 Euro, was sich auf ein Jahr gerechnet auf 180 bis 480 Euro summiert. Für Beamte ist dies zwar eine spürbare Belastung, aber deutlich moderater als bei den Vollversicherten in Angestelltentarifen.

Betroffene Tarife im Detail: Bisex-Altbestände und Unisex-Neugeschäft

Die Debeka hat über die Jahre verschiedene Tarifgenerationen entwickelt, die nun sehr unterschiedlich von Beitragsanpassungen betroffen sind:

Geschlossene Bisex-Tarife abgeschlossen vor 2012:

Die folgenden älteren Tarife der Debeka erfahren 2026 Beitragsanpassungen, teilweise in erheblichem Umfang:

  • Tarif BSS: Basis-Tarif für stationäre Behandlung
  • Tarif PN: Vollversicherungstarif mit verschiedenen Leistungsstufen
  • Tarif PNS 1 und PNS 2: Stationäre Zusatzversicherungen
  • Tarif PNW und PNWS: Wahlarzt- und Wahlleistungstarife
  • Tarif BSZ: Basis-Zahntarif
  • Tarif PNE: Ergänzungstarif für ambulante Behandlungen
  • Tarif PNZ: Zahntarif mit verschiedenen Erstattungsstufen

Diese Tarife sind seit Einführung der Unisex-Kalkulation im Dezember 2012 für Neugeschäft geschlossen. Das bedeutet, dass keine neuen, jungen und gesunden Versicherten mehr hinzukommen können, die das Kollektiv verjüngen würden. Die bestehenden Versicherten werden kontinuierlich älter, was zu steigenden Kosten führt. Gleichzeitig schrumpft die Anzahl der Versicherten durch Tod, Kündigungen und interne Tarifwechsel, sodass die verbleibenden Versicherten die Kosten auf immer weniger Schultern verteilen müssen.

Unisex-Tarife Neugeschäft ab Dezember 2012:

Die aktuellen Unisex-Tarife der Debeka werden ebenfalls angepasst, allerdings deutlich moderater als die Bisex-Altbestände:

  • Tarif N/NC: Steigerung um durchschnittlich 3,13 Prozent pro Jahr im langjährigen Trend
  • Tarif NW/NG: Steigerung um durchschnittlich 3,47 Prozent pro Jahr
  • Tarif NW-SB: Steigerung um durchschnittlich 3,39 Prozent pro Jahr mit Selbstbeteiligung

Diese Steigerungsraten beziehen sich auf den langjährigen Durchschnitt und zeigen, dass die Unisex-Tarife deutlich stabiler sind als die alten Bisex-Tarife. Eine durchschnittliche Steigerung von 3 bis 3,5 Prozent pro Jahr liegt im Rahmen der allgemeinen Inflation plus medizinischem Fortschritt und ist als moderat zu bewerten.

Die geringeren Steigerungsraten in den Unisex-Tarifen haben mehrere Ursachen: Die Versichertenkollektive sind jünger und wachsen noch, die Kalkulation ist moderner und berücksichtigt aktuelle medizinische Entwicklungen besser, und die Risikomischung ist ausgewogener durch die Unisex-Kalkulation, die keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr macht.

Beamtentarife mit gespaltener Entwicklung:

Bei den Beamtentarifen zeigt sich 2026 ein klares Bild der Zweiteilung:

  • B-Tarife Unisex für Vollbeamte: KEINE Beitragsanpassung 2026, was eine positive Ausnahme darstellt
  • Alte P-Tarife Bisex für Beamte: Erhöhungen zwischen 5 und 12 Prozent, je nach konkretem Tarifbaustein
  • Anwärtertarife: Erhöhungen zwischen 2 und 21 Prozent, wobei die höheren Steigerungen vor allem jüngere Altersgruppen treffen
  • Kinder und Jugendliche in Beamtentarifen: Erhöhungen, die die gestiegenen Behandlungskosten in diesen Altersgruppen widerspiegeln

Die Beitragsstabilität der B-Tarife ist bemerkenswert und zeigt, dass die Debeka in diesen Tarifen eine solide Kalkulation erreicht hat, die keine Anpassung erforderlich macht. Beamte, die in diesen Tarifen versichert sind, profitieren von einer Planungssicherheit, die in der PKV selten geworden ist.

Beispiele: So wirkt sich die Beitragserhöhung bei der Debeka auf deinen Beitrag aus

Um die abstrakten Prozentangaben greifbar zu machen, zeigen drei konkrete Beispiele aus echten Versichertendaten, wie sich die Erhöhungen tatsächlich auswirken:

Beispiel 1: Angestellter in Vollversicherung mit PNM-Tarif

Dieser Versicherte hat einen klassischen Vollversicherungstarif mit verschiedenen Bausteinen für stationäre und ambulante Behandlung sowie Pflegeversicherung:

TarifbausteinBeitrag 2025Beitrag 2026Differenz
PNM65/255 (stationär)82,73 €82,74 €+0,01 €
PNE (ambulant)17,62 €19,86 €+2,24 €
EPG697 (Pflege)28,28 €29,69 €+1,41 €
EPC1743 (Pflege)67,77 €68,94 €+1,17 €
PVN (Zusatz)67,47 €73,19 €+5,72 €
Weitere Bausteine625,56 €701,98 €+76,42 €
Gesamt889,43 €976,40 €+86,98 €

Jährliche Mehrkosten: circa 1.044 Euro

Auffällig ist in diesem Beispiel, dass die stationäre Versicherung praktisch stabil bleibt mit nur 1 Cent Erhöhung, während die ambulante Versicherung um 2,24 Euro steigt. Die größte Steigerung findet bei den weiteren Bausteinen statt, die um über 76 Euro monatlich teurer werden.

Dies zeigt, dass die Kostentreiber vor allem im ambulanten Bereich und bei Zusatzleistungen liegen.

Die monatliche Mehrbelastung von knapp 87 Euro entspricht genau dem Durchschnitt, den die Debeka für ihre Anpassungen 2026 kommuniziert hat. Auf ein Jahr gerechnet zahlt dieser Versicherte über 1.000 Euro mehr, was für viele Haushalte eine spürbare Belastung darstellt.

Bei einem angenommenen Nettoeinkommen von 3.000 Euro monatlich entspricht dies einer zusätzlichen Belastung von fast 3 Prozent des Nettoeinkommens.

Beispiel 2: Selbstständiger mit N-Tarif

Dieser Selbstständige hat einen Unisex-Tarif mit Krankentagegeld, das für Selbstständige besonders wichtig ist, da sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben:

TarifbausteinBeitrag 2025Beitrag 2026Differenz
NM67/320 (stationär)87,01 €86,66 €–0,35 €
NC (ambulant)24,73 €28,23 €+3,50 €
KT43/115 (Krankentagegeld)44,87 €44,87 €0,00 €
PVN (Zusatz)72,70 €78,99 €+6,29 €
Weitere Bausteine731,73 €809,07 €+77,34 €
Gesamt961,04 €1.047,82 €+86,78 €

Jährliche Mehrkosten: circa 1.041 Euro

Interessant ist hier, dass die stationäre Versicherung sogar minimal sinkt um 35 Cent, während die ambulante Versicherung um 3,50 Euro steigt. Das Krankentagegeld bleibt stabil, was für Selbstständige besonders wichtig ist, da dieser Baustein oft einen erheblichen Teil des Gesamtbeitrags ausmacht.

Die Zusatzversicherung PVN steigt um 6,29 Euro, was die höchste Einzelsteigerung darstellt. Die weiteren Bausteine steigen um über 77 Euro, was zusammen mit den anderen Erhöhungen zu einer Gesamtmehrbelastung von knapp 87 Euro monatlich führt.

Für einen Selbstständigen mit schwankendem Einkommen sind zusätzliche fixe Kosten von über 1.000 Euro jährlich eine ernsthafte Herausforderung. Viele Selbstständige werden überlegen müssen, ob sie die Selbstbeteiligung erhöhen oder in einen günstigeren Tarif wechseln, um die Kosten zu senken.

Beispiel 3: Beamter mit Bisex-Tarif und Beihilfe

Dieser Beamte hat einen klassischen Beihilfeergänzungstarif, der nur die Restkosten absichert, die nicht von der staatlichen Beihilfe übernommen werden:

TarifbausteinBeitrag 2025Beitrag 2026Differenz
Z30 + Z20 (Zahn)20,16 €26,49 €+6,33 €
BE/S1 (Beihilfe)6,39 €8,48 €+2,09 €
PVB (Pflege)36,10 €37,81 €+1,71 €
Weitere Bausteine217,42 €222,71 €+5,29 €
Gesamt280,07 €295,49 €+15,42 €

Jährliche Mehrkosten: circa 185 Euro

Die Belastung für diesen Beamten ist deutlich geringer als für Vollversicherte, was am Beihilfeanspruch liegt, der 50 bis 70 Prozent der Kosten abdeckt. Die Zahnversicherung steigt um 6,33 Euro und macht damit die größte Einzelsteigerung aus, was die gestiegenen Kosten für Zahnbehandlungen widerspiegelt.

Die monatliche Mehrbelastung von knapp 15 Euro entspricht etwa 185 Euro jährlich, was für einen Beamten mit sicherem Einkommen gut verkraftbar ist. Dennoch zeigt sich auch hier, dass die Beiträge kontinuierlich steigen und langfristig eine Herausforderung darstellen können, besonders im Ruhestand wenn das Einkommen sinkt.

Warum steigen die Beiträge in der PKV ab 2026 wieder an?

Die Beitragserhöhungen der Debeka folgen den gesetzlichen Vorgaben nach § 203 VVG und werden durch strukturelle Faktoren ausgelöst, die alle PKV-Versicherer gleichermaßen treffen:

Stark gestiegene Leistungsausgaben in allen Bereichen:

Die Debeka verzeichnet massive Kostensteigerungen in allen Leistungsbereichen. Die ambulante Versorgung ist um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was deutlich über der allgemeinen Inflation liegt. Dies liegt an teureren Medikamenten, höheren Arzt honoraren und häufigeren Behandlungen.

Die stationäre Behandlung ist um 10 Prozent gestiegen, getrieben durch teurere Krankenhausaufenthalte, längere Liegezeiten bei komplexen Behandlungen und den Einsatz modernster Medizintechnik. Ein Tag im Krankenhaus kostet heute deutlich mehr als noch vor fünf Jahren, da die Personalkosten gestiegen sind und teure Geräte angeschafft werden mussten.

Zahnbehandlungen zeigen deutliche Steigerungen, besonders bei Zahnersatz und Implantaten. Die Materialkosten sind durch weltweite Lieferkettenprobleme gestiegen, und die Labore verlangen höhere Preise. Gleichzeitig greifen immer mehr Versicherte zu hochwertigen Lösungen wie Implantaten statt konventionellem Zahnersatz, was die Durchschnittskosten nach oben treibt.

Insgesamt stiegen die Versicherungsleistungen der PKV-Branche 2024 um 10,5 Prozent auf 39,4 Milliarden Euro. Diese branchenweite Entwicklung trifft alle Versicherer, auch die Debeka, und schlägt direkt auf die Beiträge durch.

Demografischer Wandel verändert Versichertenstruktur:

Die steigende Lebenserwartung ist grundsätzlich erfreulich, führt aber zu höheren Versicherungskosten. Menschen werden nicht nur älter, sondern bleiben auch länger in einem Zustand, in dem sie intensive medizinische Betreuung benötigen. Ein 85-Jähriger heute ist zwar fitter als früher, benötigt aber trotzdem deutlich mehr medizinische Leistungen als ein 60-Jähriger.

Die längere Leistungsdauer bei chronischen Erkrankungen multipliziert die Kosten. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Arthrose müssen über Jahrzehnte behandelt werden. Medikamente müssen lebenslang eingenommen werden, regelmäßige Arztbesuche sind notwendig, und gelegentliche Krankenhausaufenthalte häufen sich mit zunehmendem Alter.

Die alternde Versichertengemeinschaft führt zu einer Verschiebung der Altersstruktur. In den Bisex-Tarifen ist das Durchschnittsalter besonders hoch, da keine jungen Versicherten mehr hinzukommen. Dies erklärt die besonders hohen Steigerungen in diesen Tarifen.

Medizinischer Fortschritt als zweischneidiges Schwert:

Innovative Therapien und Medikamente retten Leben und verbessern die Lebensqualität erheblich, sind aber extrem teuer. Neue Krebsmedikamente kosten teilweise über 100.000 Euro pro Jahr und Patient. Die PKV muss diese Kosten übernehmen, während die GKV oft restriktiver prüft und später bewilligt.

Neue Behandlungsmethoden wie minimal-invasive Operationen, robotergestützte Chirurgie oder personalisierte Medizin bieten bessere Ergebnisse, erfordern aber teure Geräte und speziell ausgebildetes Personal. Ein Krankenhaus, das einen DaVinci-Operationsroboter anschafft, muss diese Investition von mehreren Millionen Euro über höhere Behandlungskosten refinanzieren.

Teurere Medizintechnik wie hochauflösende MRT-Geräte, PET-Scanner oder Bestrahlungsgeräte für die Krebstherapie kosten Millionen in der Anschaffung und müssen regelmäßig gewartet und erneuert werden. Diese Kosten schlagen auf die Behandlungskosten durch und damit auf die PKV-Beiträge.

Allgemeine Inflation trifft Gesundheitswesen besonders:

Die Verbraucherpreise lagen 2024 um 19,9 Prozent höher als 2019, was die stärkste Inflation seit Jahrzehnten darstellt. Diese allgemeine Preissteigerung wirkt sich im personalintensiven Gesundheitswesen besonders stark aus, da hier die Lohnkosten den größten Kostenblock darstellen.

Höhere Personalkosten im Gesundheitswesen schlagen voll durch. Ärzte fordern höhere Honorare, um ihre gestiegenen Praxiskosten zu decken. Pflegekräfte im Krankenhaus bekommen zu Recht höhere Gehälter, nachdem jahrelang über Pflegenotstand diskutiert wurde. Diese Lohnsteigerungen sind gesellschaftlich notwendig und richtig, erhöhen aber die Behandlungskosten direkt.

Auch Medikamente und Hilfsmittel sind von der allgemeinen Inflation betroffen. Lieferketten wurden durch Corona und geopolitische Spannungen gestört, was zu Preissteigerungen führte. Energiekosten für Krankenhäuser und Praxen sind massiv gestiegen, was ebenfalls in die Behandlungskosten einfließt.

Niedriges Zinsniveau reduziert Kapitalerträge:

Die PKV bildet Alterungsrückstellungen, die am Kapitalmarkt angelegt werden und Erträge erwirtschaften sollen. Diese Kapitalerträge sollten helfen, Beitragssteigerungen abzumildern. Das anhaltend niedrige Zinsniveau der letzten Jahre führt jedoch zu geringeren Kapitalerträgen aus diesen Altersrückstellungen.

Der niedrigere Rechnungszins, mit dem die Versicherungen kalkulieren müssen, bedeutet, dass weniger Zinserträge zur Verfügung stehen. Was früher durch 4 oder 5 Prozent Kapitalertrag finanziert werden konnte, muss heute bei 1 oder 2 Prozent Ertrag durch höhere Beiträge aufgebracht werden.

Diese Differenz von 3 Prozentpunkten bei der Kapitalanlagerendite wirkt sich massiv auf die erforderlichen Beiträge aus.

Bündelungseffekt bei Schwellenwertunterschreitungen:

Die gesetzlichen Regelungen nach § 203 VVG sehen vor, dass Beitragsanpassungen nur vorgenommen werden müssen, wenn die Abweichung zwischen kalkulierten und tatsächlichen Kosten bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Diese liegen bei 5 Prozent für Abweichungen nach oben oder 10 Prozent insgesamt.

Wenn die Kostenabweichung mehrere Jahre knapp unter diesem Schwellenwert liegt, werden die Beiträge nicht angepasst. Die Kostensteigerungen verschwinden dadurch nicht, sondern kumulieren sich. Sobald der Schwellenwert dann überschritten wird, schlagen alle kumulierten Kostensteigerungen auf einmal durch.

Ein konkretes Beispiel: Die Kosten steigen drei Jahre hintereinander um jeweils 4 Prozent. Da der Schwellenwert bei 5 Prozent liegt, erfolgt keine Beitragsanpassung. Im vierten Jahr steigen die Kosten nochmal um 6 Prozent.

Jetzt wird der Schwellenwert überschritten, und es werden alle vier Jahre auf einmal angepasst: 4 Prozent plus 4 Prozent plus 4 Prozent plus 6 Prozent ergibt kumuliert etwa 18 Prozent Beitragserhöhung. Dieser Bündelungseffekt erklärt, warum manche Jahre ohne Erhöhung verlaufen und dann plötzlich drastische Steigerungen kommen.

Debeka im Vergleich mit anderen Anbietern: Überdurchschnittliche Anpassungen der letzten Jahre

Die Debeka hat in den letzten Jahren überdurchschnittlich hohe Beitragsanpassungen vorgenommen, die deutlich über dem Branchendurchschnitt lagen. Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Erhöhung circa 19 Prozent, wobei einige Tarife deutlich höhere Steigerungen erfahren haben. Dies war bereits damals eine der höchsten Anpassungen im Markt.

Im Jahr 2025 folgte die nächste Welle mit Erhöhungen bis zu 40 Prozent, insbesondere bei Beamtentarifen. Diese drastischen Anpassungen haben viele Versicherte schwer getroffen und zu erheblicher Kritik geführt. Beamte, die jahrelang moderate Beiträge gewohnt waren, sahen sich plötzlich mit Verdoppelungen ihrer Monatsbeiträge konfrontiert.

Für 2026 folgt erneut eine Erhöhung von 10 bis 25 Prozent je nach Tarif, was zeigt, dass die Debeka ihre Beiträge in drei aufeinanderfolgenden Jahren massiv angepasst hat. Diese kontinuierlichen Steigerungen deuten darauf hin, dass die Debeka in der Vergangenheit möglicherweise zu vorsichtig kalkuliert hat oder dass bestimmte Risiken unterschätzt wurden.

PKV-Beitragsehöhungen für Familien besonders kritisch

Für Familien mit Kindern sind die Auswirkungen besonders dramatisch. Im Jahr 2025 musste eine Familie mit 2 Kindern bereits 150 Euro monatlich mehr zahlen, was den Gesamtbeitrag auf circa 1.200 Euro brachte. Bei weiteren 20 Prozent Erhöhung in 2026 kommen zusätzliche 240 Euro monatlich hinzu, was die monatliche Gesamtbelastung auf über 1.400 Euro steigen lässt. Für viele Familien sind solche Beträge kaum noch zu stemmen.

Debeka über Branchendurchschnitt im Marktvergleich

Die Erhöhungen bei der Debeka liegen deutlich über dem Branchendurchschnitt, was durch verschiedene Auswertungen belegt wird. Die PKV-Branche gesamt verzeichnet, dass circa 60 Prozent aller Versicherten von Beitragserhöhungen betroffen sind, mit einem durchschnittlichen Plus von 13 Prozent. Die Debeka liegt mit ihren 10 bis 25 Prozent je nach Tarif deutlich darüber.

Im langjährigen Trend von 2013 bis 2026 zeigt die Debeka eine höhere Anpassungsfrequenz als viele Wettbewerber. Während manche Versicherer nur alle zwei bis drei Jahre anpassen, passt die Debeka häufiger an, was zu einer höheren Gesamtbelastung über die Jahre führt. Die kumul ierte Beitragssteigerung über diesen Zeitraum liegt bei der Debeka teilweise um 20 bis 30 Prozent höher als bei vergleichbaren Wettbewerbern.

Dies hat verschiedene Ursachen: Die Debeka hat eine besonders alte Versichertenstruktur in einigen Tarifen, was zu höheren Kosten führt. Möglicherweise war die ursprüngliche Kalkulation zu optimistisch, sodass nun nachgesteuert werden muss. Auch die konservative Anlagepolitik der Debeka könnte eine Rolle spielen, wenn die Kapitalerträge niedriger ausfallen als bei anderen Versicherern.

Handlungsoptionen für betroffene Versicherte: Wie gehst du jetzt mit der Beitragsanpassung in der PKV um?

Bei Beitragserhöhungen stehst du als Debeka-Versicherter nicht hilflos da, sondern hast mehrere strategische Optionen, um deine Belastung zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren:

Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG:

Der effektivste Weg zur Beitragssenkung ist der interne Tarifwechsel innerhalb der Debeka nach § 204 VVG. Dieses gesetzliche Recht steht jedem Privatversicherten zu und kann nicht durch die Versicherung verhindert werden. Du kannst jederzeit zum Monatsersten in einen anderen Tarif der Debeka wechseln, wenn dieser gleichwertige oder geringere Leistungen bietet.

Wie viel Beitrag kann ich bei einem Tarifwechsel sparen?

Durchschnittlich sind 43 Prozent Beitragsersparnis möglich, wie zahlreiche Auswertungen von durchgeführten Tarifwechseln zeigen. Bei einem Beitrag von 1.000 Euro monatlich würdest du also 430 Euro sparen, was über 5.000 Euro jährlich entspricht.

Deine Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, kein einziger Cent geht verloren. Diese Rückstellungen können bei einem 60-Jährigen durchaus 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr betragen. Bei einem Anbieterwechsel würdest du einen Großteil dieser Rückstellungen verlieren, beim internen Tarifwechsel bleiben sie zu 100 Prozent erhalten.

Du benötigst keine neue Gesundheitsprüfung, wenn der neue Tarif gleichwertige Leistungen bietet. Das bedeutet, dass auch schwer Vorerkrankte, chronisch Kranke oder ältere Versicherte problemlos wechseln können. Selbst wenn du in den letzten Jahren mehrere Operationen hattest, an Diabetes erkrankt bist oder psychische Erkrankungen behandelt wurden, kannst du ohne jede Gesundheitsprüfung wechseln.

Ein besonderer Vorteil bei der Debeka: Du hast Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen Bisex-Tarifen, die für Neugeschäft nicht mehr verfügbar sind. Manche dieser Altarife haben trotz ihrer Schließung noch günstigere Beitragsstrukturen als die aktuellen Neugeschäftstarife, besonders für ältere Versicherte.

Wann ich meinen Tarif intern bei der Debeka wechseln?

Der Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten möglich, du musst keine Kündigungsfristen beachten. Wenn du im März wechseln möchtest, kannst du das zum 1. April tun, wenn du im November wechseln möchtest, zum 1. Dezember. Diese Flexibilität gibt dir die Möglichkeit, sofort zu reagieren, wenn die Beitragserhöhung kommt.

Es fallen auch keine neuen Abschlusskosten an, die bei einem Anbieterwechsel bis zu 3.000 Euro oder mehr betragen können und in den ersten Jahren deine Beiträge zusätzlich belasten würden.

Selbstbeteiligung strategisch erhöhen:

Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 1.000 Euro oder 2.500 Euro pro Jahr senkt deine monatlichen Beiträge sofort und in spürbarem Umfang. Je nach Tarif und Alter kannst du durch eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro etwa 15 bis 25 Prozent deines Beitrags sparen, bei 2.500 Euro Selbstbeteiligung sogar 25 bis 35 Prozent.

Wenn du gesund bist und selten zum Arzt gehst, kannst du die gesparten Beiträge systematisch zurücklegen. Bei einer Ersparnis von 200 Euro monatlich durch eine 2.500 Euro Selbstbeteiligung hast du nach einem Jahr 2.400 Euro gespart, also fast die komplette Selbstbeteiligung. Am Jahresende bleiben dir 2.400 Euro minus die tatsächlich angefallenen Gesundheitskosten bis zur Selbstbeteiligung.

Höhere Selbstbeteiligung kann steuerlich vorteilhaft sein

Die Selbstbeteiligung kann auch steuerlich begünstigt sein, da höhere Selbstbeteiligungen zu niedrigeren Beiträgen führen, die dann teilweise als Sonderausgaben absetzbar sind. Allerdings musst du realistisch einschätzen, ob du die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall wirklich aufbringen kannst.

Eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro macht nur Sinn, wenn du diese Summe im Notfall liquide zur Verfügung hast, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Beitragsentlastungstarif für Rentenbezug abschließen:

Ein Beitragsentlastungstarif (BET) senkt die Beiträge im Rentenalter erheblich, je nach Ausgestaltung um mehrere hundert Euro pro Monat. Du zahlst heute einen zusätzlichen monatlichen Beitrag, der angespart wird, und ab einem bestimmten Alter, meist 65 oder 67 Jahre, sinken deine regulären PKV-Beiträge entsprechend.

Ein gut konzipierter Beitragsentlastungstarif kann deine Beiträge im Alter um 300, 400 oder sogar 500 Euro monatlich reduzieren. Je früher du damit beginnst, desto günstiger ist der Aufbau dieser Entlastung und desto höher die spätere Wirkung. Ein 35-Jähriger zahlt für die gleiche Entlastung deutlich weniger als ein 50-Jähriger, da das Geld länger angelegt werden kann und mehr Zinsen erwirtschaftet.

Beitragsentlastungstarif oder ETF-Sparplan?

Allerdings solltest du genau prüfen, ob der Beitragsentlastungstarif der Debeka wirklich wirtschaftlich ist. Vergleiche die Kosten mit einer privaten Ansparung, etwa in ETFs oder anderen Anlageformen. Manchmal ist eine eigene Ansparung flexibler und rentabler, da du jederzeit auf das Geld zugreifen kannst und nicht an die Versicherung gebunden bist.

Krankentagegeld bei Renteneintritt kündigen:

Im Ruhestand ist das Krankentagegeld nicht mehr erforderlich und kann komplett gestrichen werden, was eine sofortige Ersparnis bringt. Das Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall bei längerer Krankheit, aber als Rentner hast du keinen Verdienstausfall mehr, da die Rente auch im Krankheitsfall weitergezahlt wird.

Bei Selbstständigen macht das Krankentagegeld oft 10 bis 20 Prozent des Gesamtbeitrags aus, bei Angestellten etwas weniger. Wenn du mit 67 in Rente gehst und ein Krankentagegeld von 150 Euro monatlich zahlst, sparst du ab Rentenbeginn diese 150 Euro komplett ein, was über 1.800 Euro jährlich entspricht.

Die Kündigung des Krankentagegelds ist unkompliziert und kann meist mit einem kurzen Schreiben zum Monatsende erfolgen. Du solltest dies rechtzeitig vor dem Rentenbeginn in die Wege leiten, damit die Ersparnis ab dem ersten Rentenmonat greift.

Sonderkündigungsrecht nutzen mit klarer Abwägung:

Bei Beitragserhöhungen hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung. Du kannst zu einem anderen PKV-Anbieter wechseln, auch wenn deine normale Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Allerdings ist ein Anbieterwechsel mit erheblichen Nachteilen verbunden, die du genau abwägen musst.

Neue Gesundheitsprüfung bei Anbieterwechsel in der PKV

Du benötigst eine neue, vollständige Gesundheitsprüfung, die bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen zu Ablehnungen, Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann. Wenn du in den letzten Jahren Diabetes entwickelt hast, einen Herzinfarkt hattest oder psychisch erkrankt bist, wird der neue Versicherer entweder ablehnen oder massive Risikozuschläge verlangen.

Von deinen Altersrückstellungen wird nur der gesetzliche Übertragungswert mitgenommen, der oft nur 30 bis 50 Prozent der tatsächlich gebildeten Rückstellungen entspricht. Der Rest, oft mehrere zehntausend Euro, geht verloren und kommt dir nicht zugute. Dieser Verlust schmälert deine Altersvorsorge erheblich.

Bei einem neuen Anbieter fallen neue Abschlusskosten an, die oft über 3.000 Euro betragen und über die ersten Jahre verteilt werden. Diese Kosten belasten deine Beiträge in den Anfangsjahren zusätzlich, sodass du trotz günstigerer Grundbeiträge zunächst mehr zahlst als vorher.

Wechsel nur für Versicherte unter 55 Jahren sinnvoll

Ein Anbieterwechsel ist nur sinnvoll für Versicherte unter 55 Jahren ohne nennenswerte Vorerkrankungen, die einen deutlich besseren Tarif bei einem anderen Anbieter finden. Für ältere Versicherte oder Menschen mit Vorerkrankungen ist der interne Tarifwechsel fast immer die bessere, sicherere und günstigere Option.