Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner beträgt im Jahr 2025 genau 8,55 Prozent der monatlichen gesetzlichen Bruttorente.
Dieser Prozentsatz setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
- 7,3 Prozent als Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung,
- und 1,25 Prozent als Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes der GKV.
Der Zuschuss unterliegt einer wichtigen Obergrenze: Er darf maximal 50 Prozent deines tatsächlichen PKV-Beitrags betragen. Es wird also immer der niedrigere der beiden Werte gezahlt, entweder 8,55 Prozent deiner Rente oder die Hälfte deines PKV-Beitrags.
Der theoretische Höchstzuschuss liegt 2025 bei 471,32 Euro pro Monat. Diesen Betrag erreicht jedoch in der Praxis kein Rentner, da dafür eine extrem hohe gesetzliche Rente erforderlich wäre, die über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Faustformel für den Rentenzuschuss
Pro 1.000 Euro gesetzliche Rente erhältst du einen Beitragszuschuss von 85,50 Euro.
Beispiele für den Rentenzuschuss in der PKV
Ich bin seit über 15 Jahren PKV-Berater und habe bereits über 1.000 Kunden beim Thema Rentenzuschuss beraten. Die Berechnung ist eigentlich simpel, aber viele Rentner verstehen nicht, warum sie nicht mehr Zuschuss bekommen.
| Rente monatlich | PKV-Beitrag | 8,55% der Rente | 50% des PKV-Beitrags | Tatsächlicher Zuschuss | Begründung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 700 € | 213,75 € | 350,00 € | 213,75 € | Niedrigerer Wert |
| 1.450 € | 212 € | 123,98 € | 106,00 € | 106,00 € | Niedrigerer Wert |
| 2.700 € | 668 € | 230,85 € | 334,21 € | 230,85 € | Niedrigerer Wert |
| 1.800 € | 450 € | 153,90 € | 225,00 € | 153,90 € | Niedrigerer Wert |
Letzte Woche saß ein 68-jähriger Rentner bei mir, der sich über seinen Zuschuss beschwerte. Er hatte eine Rente von 2.800 Euro und zahlte 750 Euro PKV-Beitrag. Er dachte, er bekommt die Hälfte seines Beitrags, also 375 Euro. Tatsächlich bekam er nur 239,40 Euro (8,55 Prozent von 2.800 Euro), weil das der niedrigere Wert war.
Anleitung: Rentenzuschuss in der PKV beantragen
Der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Am besten stellst du den Antrag zusammen mit dem Rentenantrag, spätestens jedoch drei Monate nach Rentenbeginn.
Das Antragsformular R0820 kannst du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder online ausfüllen. Du brauchst dafür eine Bescheinigung deiner PKV über die Höhe deines Beitrags.
Voraussetzungen für den Zuschuss für Rentner
- Du beziehst eine gesetzliche Altersrente
- Du bist privat krankenversichert
- Deine PKV unterliegt der deutschen oder EU-Versicherungsaufsicht
- Du bist nicht gleichzeitig pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse
Der Zuschuss wird monatlich zusammen mit deiner Rente ausgezahlt und passt sich automatisch bei Rentenerhöhungen an. Er ist gemäß § 3 Nummer 14 Einkommensteuergesetz steuerfrei.
Der Rentenzuschuss bleibt bei Tarifwechsel gleich
Wenn du intern bei deiner PKV in einen günstigeren Tarif wechselst, bleibt der Zuschuss der Rentenversicherung gleich hoch. Das ist ein wichtiger Punkt, den ich immer betone. Du kannst also durch einen internen Tarifwechsel deinen Beitrag um 200 Euro senken, bekommst aber weiterhin den vollen Zuschuss basierend auf dem alten Beitrag.
Ein 72-jähriger Kunde von mir hat das clever genutzt. Sein Beitrag lag bei 680 Euro, sein Zuschuss bei 231 Euro (8,55 Prozent von 2.700 Euro Rente). Nach einem internen Tarifwechsel zahlte er nur noch 480 Euro. Sein Zuschuss blieb bei 231 Euro, weil die 50-Prozent-Grenze jetzt bei 240 Euro lag. Seine Nettobelastung sank von 449 Euro auf nur noch 249 Euro.
