Der Beihilfesatz für Pensionäre in Hessen beträgt grundsätzlich 60 Prozent für ambulante und zahnärztliche Behandlungen, was sich aus dem Basisbemessungssatz von 50 Prozent plus einem Zuschlag von 10 Prozent für Versorgungsempfänger zusammensetzt.
Bei stationären Krankenhausaufenthalten erhöht sich der Satz um weitere 15 Prozentpunkte auf 75 Prozent.
Diese Erhöhung für Pensionäre soll die besondere Situation im Ruhestand berücksichtigen, in der einerseits die Gesundheitskosten typischerweise steigen, andererseits aber die Einnahmen durch die Pension geringer sind als während der aktiven Dienstzeit.
Der 10-Prozent-Zuschlag macht einen erheblichen Unterschied bei den monatlichen PKV-Beiträgen aus.
Beihilfesatz steigt mit berücksichtigungsfähigen Angehörigen
Versorgungsempfänger in Hessen erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent auf den Basisbemessungssatz von 50 Prozent. Zusätzlich erhöht sich der Satz für jeden berücksichtigungsfähigen Ehepartner oder jedes Kind um weitere 5 Prozent, was besonders für Familien einen deutlichen Vorteil bringt:
- Alleinstehender Pensionär ambulant erhält 60 Prozent Beihilfe für Arztbesuche, Medikamente und Zahnbehandlungen
- Mit berücksichtigungsfähigem Ehepartner steigt der Satz auf 65 Prozent, was die Eigenbelastung spürbar senkt
- Mit berücksichtigungsfähigem Kind ebenfalls 65 Prozent Beihilfe für die gesamte Familie
- Mit mehreren berücksichtigungsfähigen Angehörigen maximal 70 Prozent bei vier oder mehr Personen, was den niedrigsten Eigenanteil bedeutet
Die Staffelung nach Familiengröße ist ein Alleinstellungsmerkmal Hessens und unterscheidet sich deutlich von den meisten anderen Bundesländern, die feste Prozentsätze unabhängig von der Familiensituation haben.
Bei Krankenhausaufenthalten zahlst du deutlich weniger selbst
Bei stationären Behandlungen erhöht sich der Beihilfesatz um 15 Prozentpunkte, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Krankenhausaufenthalte besonders kostenintensiv sind:
| Personensituation | Ambulant/Zahn | Stationär |
|---|---|---|
| Alleinstehender Pensionär | 60 % | 75 % |
| Pensionär + 1 Angehöriger | 65 % | 80 % |
| Pensionär + 2 Angehörige | 70 % (max.) | 85 % (max.) |
| Witwen-/Witwergeld-Empfänger | Bisheriger Satz + 5 % | Erhöht um 15 % |
Bei einem Krankenhausaufenthalt mit Kosten von 10.000 Euro zahlst du als alleinstehender Pensionär mit 75 Prozent Beihilfe nur 2.500 Euro selbst, während du ambulant bei gleichen Kosten 4.000 Euro tragen müsstest. Diese Differenzierung entlastet gerade bei schweren Erkrankungen finanziell erheblich.
Diese Sonderregelungen gelten für besondere Personengruppen
Witwen- und Witwergeld-Empfänger erhalten zusätzlich weitere 5 Prozent zum Versorgungsempfänger-Zuschlag, um die besondere Härte nach dem Verlust des Partners abzufedern.
Bei dauernder Pflegebedürftigkeit beträgt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger 70 Prozent, unabhängig von der Familiensituation, weil Pflegekosten besonders hoch ausfallen können.
Diese Sonderregelungen zeigen, dass Hessen versucht, auf unterschiedliche Lebenssituationen im Alter individuell einzugehen und die Beihilfe entsprechend anzupassen.
So deckst du die Restkosten ab
Die Restkosten musst du über eine private Krankenversicherung als Restkostenversicherung absichern:
- Bei 60 Prozent Beihilfe benötigst du eine PKV für 40 Prozent der Kosten, was bei typischen Gesundheitsausgaben etwa 150 bis 250 Euro monatlich kostet
- Bei 70 Prozent Beihilfe mit Angehörigen brauchst du eine PKV für 30 Prozent der Kosten, was die monatlichen Beiträge auf etwa 100 bis 180 Euro senkt
Der für die Beihilfe maßgebliche Bemessungssatz gilt am Tag der Antragstellung.
Die Verhältnisse zum Zeitpunkt, an dem du den Beihilfeantrag einreichst, sind entscheidend für die Berechnung – nicht die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Behandlung. Das kann in Ausnahmefällen zu Unterschieden führen, etwa wenn sich dein Familienstand zwischenzeitlich geändert hat.
Die Rechtsgrundlage für alle Beihilfesätze von Versorgungsempfängern findest du in § 15 der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO), die regelmäßig aktualisiert wird und alle Details zu Berechnungen und Ausnahmen enthält.
