Für die Frage nach der Beihilfe bei Brillen und Sehhilfen in Hessen habe ich leider keine konkreten Informationen in den mir vorliegenden Unterlagen gefunden.
Die Hessische Beihilfenverordnung regelt die Beihilfefähigkeit von Hilfsmitteln, zu denen auch Sehhilfen gehören, aber mir liegen keine spezifischen Daten zu Brillen, Kontaktlinsen oder refraktiven Operationen vor.
Allgemein gilt in Hessen bei Hilfsmitteln ein Eigenanteil von 10 Prozent mit einem Minimum von 5 Euro und einem Maximum von 10 Euro pro Hilfsmittel. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle beihilfefähigen Hilfsmittel, wobei fraglich ist, ob und in welchem Umfang Brillen überhaupt beihilfefähig sind.
Die Beihilfenverordnung unterscheidet zwischen medizinisch notwendigen Hilfsmitteln und reinen Gebrauchsgegenständen.
Warum ist die Beihilfefähigkeit von Sehhilfen kompliziert?
In vielen Bundesländern sind Sehhilfen nur unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig, etwa bei starker Sehschwäche ab einer bestimmten Dioptrienzahl oder bei medizinisch notwendigen Spezialanfertigungen.
Einfache Korrekturbrillen werden häufig nicht oder nur eingeschränkt erstattet, da sie als allgemeines Lebensrisiko gelten und nicht als Heilbehandlung im engeren Sinne.
Die Unterscheidung zwischen medizinisch notwendigen Sehhilfen und Alltagsbrillen ist oft nicht eindeutig. Während eine Brille nach einer Augenoperation oder bei schwerer Sehbehinderung klar als medizinisch notwendig gilt, wird die normale Lesebrille oder Gleitsichtbrille unterschiedlich bewertet.
Manche Bundesländer definieren konkrete Grenzwerte für die Dioptrienzahl, ab denen eine Brille beihilfefähig wird.
Was solltest du vor dem Brillenkauf mit der Beihilfe unbedingt klären?
Bevor du eine neue Brille kaufst, solltest du folgende Punkte klären:
- Erkundige dich bei der Beihilfestelle nach der aktuellen Regelung zur Beihilfefähigkeit von Sehhilfen in Hessen
- Frage nach konkreten Voraussetzungen wie Mindestdioptrienzahl oder ärztlicher Verordnung
- Kläre die Erstattungshöhe und ob es Obergrenzen für Brillengestelle und Gläser gibt
- Prüfe deine PKV-Leistungen da viele Restkostenversicherungen für Beamte Sehhilfen einschließen oder ausschließen
- Erwäge eine Zusatzversicherung speziell für Sehhilfen, falls weder Beihilfe noch PKV ausreichend zahlen
Viele Beamte schließen für Sehhilfen eine private Zusatzversicherung ab, die Brillen und Kontaktlinsen in bestimmten Intervallen bezuschusst, da die Beihilfe hier oft Lücken lässt. Diese Zusatzversicherungen kosten typischerweise zwischen 10 und 20 Euro monatlich und erstatten alle zwei bis drei Jahre einen Festbetrag für neue Brillen, oft zwischen 200 und 400 Euro.
So bekommst du verlässliche Auskunft zur Beihilfefähigkeit einer Brille in Hessen
Für eine verbindliche Auskunft zur Beihilfefähigkeit von Brillen und den konkreten Erstattungsbeträgen solltest du dich direkt an die Beihilfestelle Hessen wenden:
- Telefon: 0561/106-1550 (Mo 7-16 Uhr, Di + Fr 7-12 Uhr)
- E-Mail: beihilfe@rpks.hessen.de mit konkreter Anfrage zu deinem Fall
- Kontaktformular: Verfügbar auf rp-kassel.hessen.de unter Beihilfe
Bei der Anfrage solltest du konkret werden: Nenne deine Dioptrienwerte, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt, und ob es sich um eine Erstbrille oder einen Ersatz handelt. Die Mitarbeiter können dir dann auf Basis der aktuellen Beihilfenverordnung und eventueller Einzelfallregelungen eine rechtssichere Auskunft geben.
Bewahre diese Auskunft schriftlich auf, am besten per E-Mail, damit du sie bei späteren Unstimmigkeiten vorlegen kannst. Eine mündliche Telefonauskunft ist weniger verbindlich als eine schriftliche Stellungnahme der Beihilfestelle.
