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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

PKV-Experte

Was ist der Beihilfeergänzungstarif für Beamte in der PKV?

zuletzt aktualisiert ・ November 19, 2025

Der Beihilfeergänzungstarif ist eine spezielle Zusatzversicherung für Beamte in der PKV, die die Lücken zwischen Beihilfe und der Restkostenversicherung schließt.

Er sorgt dafür, dass du keine oder nur minimale Eigenanteile bei medizinischen Behandlungen zahlen musst und ermöglicht dir eine 100-prozentige Kostenabdeckung.

Ohne Beihilfeergänzungstarif bleibst du oft auf erheblichen Kosten sitzen, weil die Beihilfe und dein Haupttarif nicht alles abdecken. Der Beihilfeergänzungstarif kostet meist nur 10 bis 25 Euro monatlich, spart dir aber oft mehrere hundert bis tausend Euro pro Jahr an Eigenanteilen.

Ich bin seit über 15 Jahren PKV-Berater und habe bereits über 1.000 Beamte beim Einstieg in die PKV beraten. Der Beihilfeergänzungstarif ist einer der wichtigsten Bausteine einer guten Beamten-PKV, wird aber oft unterschätzt oder gar nicht erst abgeschlossen.

Warum brauchst du einen Beihilfeergänzungstarif?

Das Kernprinzip verstehst du am besten mit einem Beispiel. Die Beihilfe zahlt einen bestimmten Prozentsatz, zum Beispiel 50 Prozent. Die PKV-Restkostenversicherung zahlt den Rest, also 50 Prozent. In der Theorie ergibt das 100 Prozent Abdeckung.

In der Praxis entstehen aber Lücken. Die Beihilfe deckt bestimmte Leistungen gar nicht ab oder nur begrenzt. Die Beihilfe zahlt zum Beispiel für eine Brille pauschal nur 50 Euro, auch wenn die Brille 500 Euro kostet. Bei Zahnersatz zahlt die Beihilfe oft nur 40 bis 60 Prozent der Kosten für Regelversorgung, nicht für hochwertige Implantate.

Medizinische Leistungen werden manchmal über den Gebührenordnungssätzen abgerechnet. Die Beihilfe erstattet nur bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Manche Ärzte rechnen aber den 5-fachen oder 6-fachen Satz ab.

Was deckt der Beihilfeergänzungstarif ab?

Der Beihilfeergänzungstarif übernimmt eine breite Palette von Leistungen, die sonst nicht oder nur teilweise erstattet werden.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Material- und Laborkosten für Zahnersatz wie Implantate, Kronen und Brücken werden abgedeckt. Zahnersatz-Anforderungen werden kompletter abgedeckt, nicht nur die Beihilfe-Regelversorgung. Kariesbehandlung über Beihilfegrenzen hinaus und professionelle Zahnreinigung sind enthalten.

Vor drei Wochen kam ein 45-jähriger Lehrer zu mir, der drei Implantate brauchte. Gesamtkosten 4.500 Euro. Die Beihilfe zahlte 1.800 Euro, sein Haupttarif B50 zahlte 2.250 Euro. Ohne Beihilfeergänzungstarif hätte er 450 Euro selbst zahlen müssen. Mit BC-Tarif zahlte er nur 90 Euro.

Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen werden in voller Höhe erstattet, nicht nur pauschale Festbeträge. Du bekommst hochwertige Gläser und Gestelle bezahlt. Typischerweise 200 bis 300 Euro pro Brille alle 2 Jahre.

Arzthonorare über Gebührenordnung

Gebührenordnungen für Ärzte über dem 3,5-fachen Satz hinaus werden abgedeckt. Honorarvereinbarungen mit Privat-Praxen und Wahlärzte sind möglich. Abrechnung bis zum 5-fachen oder 6-fachen Satz je nach Tarif.

Heilmittel und Hilfsmittel

Physiotherapie über Beihilfegrenzen hinaus, Ergotherapie, Logopädie, Massagen und Sprachtherapie werden erstattet. Bei Hilfsmitteln sind Hörgeräte in hochwertiger Ausführung, orthopädische Schuhe und Einlagen, Rollstühle und Mobilitätshilfen enthalten.

Krankenhausaufenthalt

Der Unterschied zwischen Zweibettzimmer und Einbettzimmer wird abgedeckt, je nach Tarif. Chefarztbehandlung und Wahlärzte sind möglich. Restkosten über dem 3,5-fachen GOÄ-Satz werden erstattet. Die Nutzung von Privatkliniken ist möglich.

Alternative Heilmethoden

Heilpraktiker-Leistungen, Naturheilverfahren, Osteopathie, Akupunktur außerhalb der Krankenkasse und Homöopathie werden abgedeckt.

Auslandsschutz

Behandlungen im Ausland, nicht nur Europa, sind versichert. Auslandsrücktransport nach Deutschland und Schutzimpfungen für Auslandsreisen sind enthalten.

Beispiele: Beihilfeergänzungstarif in der Praxis

Ich zeige dir jetzt drei reale Fälle, wo der Beihilfeergänzungstarif den Unterschied gemacht hat.

  • Fall 1: 38-jährige Verwaltungsbeamtin, Zahnimplantat für 2.000 Euro. Die Beihilfe zahlte 800 Euro, der Haupttarif B50 zahlte 1.000 Euro. Ohne Beihilfeergänzungstarif hätte sie 200 Euro selbst gezahlt. Mit BC-Tarif zahlte sie 0 Euro.
  • Fall 2: 52-jähriger Polizeibeamter, neue Brille für 600 Euro. Die Beihilfe zahlte pauschal 50 Euro, der Haupttarif B50 zahlte 300 Euro. Ohne Beihilfeergänzungstarif hätte er 250 Euro selbst gezahlt. Mit BC-Tarif zahlte er 0 Euro.
  • Fall 3: 60-jährige Lehrerin, Arzthonorare bei Privatarzt 8.000 Euro, abgerechnet mit 5-fachem Satz. Die Beihilfe erstattete bis 3,5-fachem Satz, also 5.600 Euro. Der Haupttarif B50 zahlte 2.800 Euro. Ohne Beihilfeergänzungstarif hätte sie 2.400 Euro selbst gezahlt. Mit BC-Tarif zahlte sie 0 Euro.

Was deckt der Beihilfeergänzungstarif nicht ab?

Wichtig zu wissen: Nicht alles ist abgedeckt. Kosmetische Eingriffe wie Schönheitschirurgie sind nicht enthalten. Ernährungsberatung außerhalb medizinischer Indikation, Fitness und Wellness sowie Kinderwunschbehandlung oft nur teilweise sind nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt.

Unterschiede zwischen den Versicherern

Die Leistungsunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern sind erheblich.

Concordia, Barmenia und DKV bieten sehr umfangreiche Abdeckung mit kaum Eigenanteilen. ARAG und Signal Iduna haben guten Schutz und faire Leistungen. Continentale ist günstiger mit ordentlichem Leistungsumfang. Debeka ist teuer, aber mit deutlichen Leistungslücken bei Psychotherapie, Heilpraktiker und Sehhilfen.

Ein Anbieter zahlt beispielsweise unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen, während ein anderer nur 10 Sitzungen pro Jahr erstattet.

Fazit: „Ein guter Beihilfeergänzungstarif ist praktisch unverzichtbar für Beamte.“

Du hast keine Eigenanteile, erhältst hochwertige medizinische Versorgung, hast finanzielle Planungssicherheit und Schutz vor überraschenden Kosten.

Die monatlichen Zusatzkosten von 10 bis 20 Euro sind minimal im Vergleich zu den möglichen Einsparungen von hunderten bis tausenden Euro jährlich.

Letzte Woche rechnete ich einem 35-jährigen Verwaltungsbeamten vor: Ohne Beihilfeergänzungstarif zahlte er über 40 Dienstjahre geschätzt 25.000 bis 35.000 Euro Eigenanteile. Mit Beihilfeergänzungstarif für 15 Euro monatlich zahlte er über 40 Jahre 7.200 Euro. Ersparnis: 18.000 bis 28.000 Euro.