Der Ehepartner eines Beamten in Hessen ist beihilfeberechtigt, wenn sein Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung nicht mehr als 23.208 Euro betrug.
Diese Einkommensgrenze entscheidet darüber, ob der Ehepartner als berücksichtigungsfähiger Angehöriger gilt und den Beihilfesatz des Beamten um 5 Prozent erhöht.
Die Einkommensgrenze von 23.208 Euro orientiert sich am steuerlichen Grundfreibetrag und wird regelmäßig angepasst. Sie gilt für das Gesamteinkommen deines Partners aus allen Einkunftsarten – also Lohn, Gehalt, Selbständigentätigkeit, Kapitalerträge und Mieteinnahmen zusammengenommen.
Einkommensgrenze entscheidet über die Berechtigung für Ehepartner
Ein berücksichtigungsfähiger Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner muss die Einkommensgrenze einhalten.
Das bedeutet konkret, dass du als Beamter die Beihilfe für deinen Partner nur dann in Anspruch nehmen kannst, wenn dessen Einkommen unter dem Grenzwert liegt. Maßgeblich ist dabei das Einkommen aus dem vorletzten Jahr – wenn du 2025 einen Antrag stellst, zählt das Einkommen aus 2023.
Diese zeitliche Verzögerung kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben: Wenn dein Partner 2023 noch unter der Grenze lag, aber 2024 mehr verdient hat, profitierst du weiterhin von der Berücksichtigungsfähigkeit. Umgekehrt musst du warten, bis das niedrigere Einkommen im vorletzten Jahr liegt, wenn dein Partner erst kürzlich seine Arbeit aufgegeben oder reduziert hat.
Wenn dein Ehepartner beihilfeberechtigt ist, erhöht sich dein persönlicher Beihilfesatz deutlich:
- Ohne berücksichtigungsfähigen Ehepartner erhältst du als Beamter 50 Prozent Beihilfe ambulant und 65 Prozent stationär
- Mit berücksichtigungsfähigem Ehepartner steigt dein Beihilfesatz auf 55 Prozent für ambulante und zahnärztliche Behandlungen und 70 Prozent bei Krankenhausaufenthalten
- Mit Ehepartner und Kindern erhöht sich der Satz weiter – bei einem Kind auf 60 Prozent ambulant, bei zwei Kindern auf 65 Prozent und so weiter
Der erhöhte Beihilfesatz gilt nicht nur für die Behandlungen deines Partners, sondern für alle Familienmitglieder einschließlich deiner eigenen Gesundheitskosten. Das macht die Berücksichtigungsfähigkeit des Ehepartners finanziell besonders wertvoll.
So prüfst du die Einkommensgrenze deines Ehepartners in Hessen richtig:
Für die Prüfung der Einkommensgrenze zählen alle Einkünfte deines Partners:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt, Lohn)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte wie Renten oder Unterhaltsleistungen
Nicht zum Einkommen zählen steuerfreie Bezüge wie Kindergeld, Elterngeld bis zur Höhe des Sockelbeitrags oder Leistungen der Pflegeversicherung. Im Zweifelsfall hilft ein Blick auf den Einkommensteuerbescheid deines Partners aus dem vorletzten Jahr – dort ist das maßgebliche Gesamteinkommen ausgewiesen.
Bei mehreren beihilfeberechtigten Ehepartnern gilt eine Sonderregelung
Wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst tätig sind und theoretisch beide beihilfeberechtigt wären, erhält derjenige die Beihilfe, bei dem der Angehörige tatsächlich im Familienzuschlag berücksichtigt wird.
Eine Doppelbeihilfe ist ausgeschlossen – ihr könnt nicht beide für denselben Angehörigen Beihilfe beantragen.
In der Praxis bedeutet das: Wenn ihr beide Beamte seid, müsst ihr euch entscheiden, wer von euch die Kinder im Familienzuschlag führt und damit auch die Beihilfe für sie beantragt. Diese Entscheidung solltet ihr strategisch treffen, denn derjenige mit der höheren Besoldung hat meist den höheren Familienzuschlag.
