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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

PKV-Experte

Wann wird man von der PKV abgelehnt?

zuletzt aktualisiert ・ November 20, 2025

Die private Krankenversicherung ist nicht dazu verpflichtet, jeden Antrag anzunehmen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die alle aufnehmen muss, kann die PKV Anträge ablehnen. Ablehnung ist möglich und tritt tatsächlich auf, betrifft aber nicht automatisch jeden mit Vorerkrankungen.

Die Grenzen zwischen Risikozuschlag, Leistungsausschluss und kompletter Ablehnung sind fließend und hängen stark vom Einzelfall und vom Versicherer ab.

Die drei Stufen von Annahme bis Ablehnung in der PKV

Bevor wir zu den Ablehnungsgründen kommen, ist wichtig zu verstehen: Es gibt eine Hierarchie.

Stufe 1: Normalannahme ohne Zuschlag

Der Versicherer nimmt dich zum Standardtarif auf. Dies ist das beste Szenario.

Stufe 2: Annahme mit Bedingungen

Der Versicherer nimmt dich auf, verlangt aber:

  • Risikozuschlag (10-50 Prozent höhere Beiträge)
  • Leistungsausschluss (bestimmte Erkrankungen sind nicht versichert)
  • Karenzen (Versicherungsschutz beginnt erst nach Wartezeit)
  • Kombinationen der obigen

Stufe 3: Komplette Ablehnung

Der Versicherer nimmt den Antrag nicht an. Versicherungsschutz wird völlig verweigert.

Wie hoch ist PKV-Ablehnungsquote in der Praxis?

Ablehnung ist häufiger als viele denken. Nach einer Umfrage der Finanztip aus März 2025 berichteten 8 Prozent der Privatversicherten, dass ihre Anträge vollständig abgelehnt wurden.

Das bedeutet: Unter 12-13 Antragstellern wird einer komplett abgelehnt. Eine beachtliche Quote, wenn man bedenkt, dass viele Menschen annehmen, die Ablehnung sei die Ausnahme.

Was sind medizinische K.O.-Kriterien in der PKV?

Es gibt Erkrankungen, die in der Regel sofort zur Ablehnung führen. Diese werden als „K.O.-Kriterien“ bezeichnet, Knock-Out-Kriterien, bei denen eine Aufnahme fast unmöglich ist.

K.O.-Kriterium 1: Insulin-abhängiger Diabetes Mellitus (Typ 1)

Warum Ablehnung? Diabetes Typ 1 ist eine lebenslange Erkrankung mit kontinuierlichen Kosten: Insulin täglich, Blutzuckermessungen, Diabetologen-Besuche, Folgeuntersuchungen. Die Versicherer können die langfristigen Komplikationen kaum kalkulieren, von Augenschäden bis zu Nierenproblemen bis zu Herzerkrankungen.

Ein Typ-1-Diabetiker zahlt dem Versicherer statistisch über 40 Jahre Hunderttausende Euro an Kosten. Kein Risikozuschlag kann das kompensieren.

Ein 28-jähriger Arbeitnehmer mit Typ-1-Diabetes seit Kindheit stellte einen PKV-Antrag. Er gab an: Insulin-abhängig, gut eingestellt (HbA1c 7,2 Prozent), keine Folgeschäden bislang. Die Versicherung teilte nach Risikoprüfung mit: „Leider müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Insulinpflichtiger Diabetes ist für uns nicht versicherbar.“

Ausnahmen:

  • Beamte können die Öffnungsaktion nutzen und erhalten garantiert Versicherung (mit max. 30 Prozent Zuschlag)
  • Basistarif garantiert Aufnahme, wenn keine andere Versicherung vorhanden

K.O.-Kriterium 2: Fortgeschrittene Krebserkrankungen

Warum Ablehnung? Krebs ist eine hochkostspielige Erkrankung mit ungewissem Verlauf. Chemotherapien kosten schnell 50.000-200.000 Euro, Immuntherapien deutlich mehr.

Die Versicherer unterscheiden hier aber genau:

  • Hautkrebs vor 10+ Jahren, vollständig geheilt: Oft nur Risikozuschlag
  • Lungenkrebs vor 5 Jahren mit guter Remission: Kann noch Ablehnung sein
  • Aktive Krebserkrankung oder hochgradig rezidivgefährdet: Fast immer Ablehnung

Einfacher Fall: Brustkrebs-OP (52 Jahre, Frau)

Eine 52-jährige Frau hatte vor 12 Jahren eine Brustkrebs-OP. Sie erhielt Bestrahlung und Chemotherapie, seitdem keine Probleme mehr. Keine Metastasen, kein Rezidiv. Sie stellte einen PKV-Antrag. Ergebnis: Annahme mit 25 Prozent Risikozuschlag. Die lange Zeit seit Erkrankung und vollständige Heilung ermöglichten Aufnahme.

Aktueller Fall: Lungenkrebs (58 Jahre, Mann)

Ein 58-jähriger Mann erhielt vor 2 Jahren die Diagnose Lungenkrebs (Adenokarzinom). Nach Chemotherapie und Strahlentherapie ist er derzeit in Remission (kein messbarer Tumor mehr). Er stellte einen PKV-Antrag.

Risikoprüfung offenbarte: Hohes Rezidiv-Risiko in den nächsten Jahren (nach Statistik 40 Prozent Chance auf Rückfall). Versicherer antwortet: „Leider können wir Ihren Antrag nicht genehmigen. Das Rezidiv-Risiko ist für uns nicht kalkulierbar.“

K.O.-Kriterium 3: HIV/AIDS

Warum Ablehnung bei symptomatischem Stadium? Ein Mensch mit nicht-behandeltem oder symptomatischem AIDS hat eine hohe Wahrscheinlichkeit von Krankenhausaufenthalten, opportunistischen Infektionen und Folgeerkrankungen.

Aber: Mit moderner antiretroviraler Therapie (ART) kann HIV mittlerweile zu einer chronischen Erkrankung werden, mit einer Lebenserwartung quasi wie bei HIV-negativen Menschen. Ein HIV-Positiver unter stabiler ART mit normalem CD4-Zellwert hat statistisch kein erhöhtes Erkrankungsrisiko mehr.

Ein 35-jähriger Angestellter wurde vor 8 Jahren HIV-positiv diagnostiziert. Er nimmt seitdem eine Fixkombinations-ART (eine Tablette täglich), hat einen CD4-Zellwert von über 500/µL und eine Viruslast unter der Nachweisgrenze. Zustand: „undetectable = untransmittable“ (nicht nachweisbar = nicht übertragbar). Er stellte einen PKV-Antrag. Ergebnis nach Risikoprüfung: Annahme mit 15-20 Prozent Risikozuschlag. Die stabile Situation ermöglichte Aufnahme.

Gegenszenario: Ein 42-jähriger Mann mit AIDS im Vollbild (CD4 unter 50, multiple opportunistische Infektionen, nicht unter Kontrolle) stellte einen Antrag: Ablehnung, da die unmittelbare Prognose schlecht ist.

K.O.-Kriterium 4: Schwere psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen sind eine der größten Unsicherheitsfaktoren für Versicherer.

  • Leichte Episode – Annahme möglich: Jemand hatte vor 6 Jahren eine leichte Depression nach Trennung. 3 Monate ambulante Psychotherapie, danach stabil, seit 6 Jahren symptomfrei. Resultat: Annahme mit 5-10 Prozent Zuschlag möglich.
  • Schwere Episode – Oft Ablehnung: Jemand hatte vor 3 Jahren einen Burn-out mit stationärem Aufenthalt (3 Wochen Klinik), war danach 6 Monate in Vollzeittherapie, hatte Suizidgedanken. Heute ist Person wieder berufstätig und fühlt sich gut. Resultat: Häufig Ablehnung, trotz Stabilität. Der Grund: Psychische Erkrankungen mit schwerem Verlauf zeigen ein hohes Rezidiv-Risiko (bis zu 70 Prozent Chance auf Rückfall innerhalb von 5 Jahren).
  • Chronische Störung – Quasi sicher Ablehnung: Jemand hat eine bipolare Störung (diagnostiziert vor 10 Jahren, seitdem stabil auf Lithium). Resultat: Meist Ablehnung, denn die Versicherer sehen die lebenslange Behandlungsbedürftigkeit als unkalkulierbar an.

K.O.-Kriterium 5: Multiple Sklerose und andere neurologische Erkrankungen

MS ist eine chronisch-progressive Erkrankung mit ungewissem Verlauf. Manche Menschen haben lange Remissionen, andere degenerieren schnell. Diese Ungewissheit ist für Versicherer ein Problem.

Resultat: MS führt in 90 Prozent der Fälle zur Ablehnung. Der Grund ist, dass die Prognose nicht zuverlässig einschätzbar ist und die Kosten (spezielle Therapien, Reha, pflegerische Unterstützung im Falle von Behinderung) zu hoch sind.

Gleiches gilt für fortgeschrittenes Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und andere progressive neurologische Erkrankungen.

K.O.-Kriterium 6: Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Herzinfarkt in der Vorgeschichte: Ein Herzinfarkt allein ist nicht automatisch ein K.O.-Kriterium, hängt aber stark vom Zeitraum und dem Zustand danach ab.

Typische Bewertung:

  • Herzinfarkt vor 10+ Jahren, vollständig erholt, keine bleibenden Schäden: Annahme mit 20-30 Prozent Zuschlag
  • Herzinfarkt vor 3 Jahren, gute Ejektionsfraktion, stabil: Oft Ablehnung
  • Herzinfarkt vor 6 Monaten: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ablehnung

Ein 62-jähriger Rentner hatte vor 8 Jahren einen Herzinfarkt. Nach Stent-Implantation und guter Rehabilitation ist er seitdem symptomfrei, joggt noch, normale Belastbarkeit. Stellte Antrag. Resultat: Annahme mit 25 Prozent Zuschlag. Der lange Zeitraum und gute Stabilität ermöglichten es.

K.O.-Kriterium 7: Schweres Übergewicht (BMI über 35)

Adipositas ist oft nicht die primäre Erkrankung, aber sie ist ein signifikanter Risikofaktor für Diabetes, Herz-Kreislauf und Gelenkprobleme.

Schwellenwerte nach Versicherer-Praxis:

BMI-BereichEinstufungTypische Konsequenz
25–30ÜbergewichtNormalannahme oder kleine Zuschläge
30–35Adipositas Grad 1–210–30% Risikozuschlag, manchmal Ausschlüsse
35–40Adipositas Grad 2–330–50% Zuschlag oder Ablehnung
Über 40Adipositas Grad 3Fast sicher Ablehnung

Grund: Ein BMI von 42 bedeutet statistisch ein extrem hohes Risiko für Folgeerkrankungen. Ein 170cm großer Mensch mit BMI 42 wiegt ca. 121kg. Die Gelenk-, Herz- und Stoffwechselbelastung ist erheblich.

Ein 44-jähriger Arbeitnehmer mit BMI 38 stellte Antrag (ansonsten kerngesund, keine Vorerkrankungen, Blutdruck normal, keine Diabetes, nicht rauchend). Resultat nach Gewichtsmessung: Ablehnung oder Ablehnung mit der Bedingung „Erst Gewichtsreduktion um mindestens 10kg anstreben, dann neuer Antrag“.

K.O.-Kriterium 8: Aktive Suchterkrankungen

Eine aktive Abhängigkeitserkrankung führt fast immer zur Ablehnung.

Die Bewertung:

  • Alkoholabhängigkeit (aktiv): Ablehnung
  • Drogenabhängigkeit (aktiv): Ablehnung
  • Nikotin-Abhängigkeit (Rauchen): Risikozuschlag, kein K.O.-Kriterium

Grund: Die Versicherer wissen, dass Personen mit aktiver Sucht eine hohe Wahrscheinlichkeit für Begleiterkrankungen (Lebererkrankung, Infektionen, psychische Probleme, Unfälle) haben.

Ausnahme – Remission: Jemand ist 5+ Jahre abstinent nach Alkoholabhängigkeit. Mit ärztlicher Bestätigung der Remission kann eine Annahme mit Zuschlag möglich sein.

Nicht-medizinischen Ablehnungsgründe in der PKV

Nicht nur Gesundheit führt zu Ablehnung. Es gibt auch andere Faktoren.

Grund 1: Formale Versicherungspflicht nicht erfüllt

Szenario: Ein Angestellter verdient 45.000 Euro brutto pro Jahr. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2025 liegt bei etwa 73.800 Euro. Diese Person kann nicht in die PKV, sie ist versicherungspflichtig in der GKV.

Ihr Antrag wird nicht abgelehnt wegen Gesundheit, sondern wegen fehlender Versicherungsfähigkeit. Dies ist eine formale Zurückweisung, nicht wirklich eine „Ablehnung“ im medizinischen Sinne, aber das Ergebnis ist dasselbe.

Grund 2: Mangelnde Bonität und Zahlungsausfallrisiko

Ein oft übersehener Grund: Die Versicherer prüfen auch die finanzielle Zuverlässigkeit.

Warum? Ein privat Versicherter zahlt oft 400-600 Euro monatlich. Wenn die Person später nicht zahlen kann, darf die Versicherung diese Person nicht so einfach kündigen (es besteht Kündigungsschutz für Zahlungsverzug). Der Versicherer sitzt dann auf hohen Schulden.

Ein 50-jähriger Freiberufler mit guter Gesundheit stellte einen PKV-Antrag. Bei der Bonitätsprüfung stellte sich heraus: Er hat drei Inkasso-Fälle, Schufa-Score 400 (kritisch), laufende Mahnverfahren. Resultat: Ablehnung aufgrund fehlender Bonität, nicht wegen Gesundheit. Diese Ablehnung wird oft nicht explizit mitgeteilt, sondern vage formuliert.

Grund 3: Behandlung läuft noch

Ein subtiler Grund: Wenn die Person zum Antragszeitpunkt noch aktiv in Behandlung ist, lehnen viele Versicherer ab.

Beispiele:

  • Jemand stellt einen Antrag, ist aber gerade wegen Bandscheibenvorfall in intensiver Physiotherapie (noch 3 Monate eingeplant). Der Versicherer will lieber warten, bis die Behandlung beendet ist und der Zustand stabil ist.
  • Jemand stellt einen Antrag, ist aber noch in Psychotherapie (laufende Sitzungen). Der Versicherer fragt: „Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn die Therapie abgeschlossen ist.“

Dies ist eine zeitliche Ablehnung, nicht eine kategorische, aber es ist trotzdem eine Ablehnung des sofortigen Antrags.

Unterschiede zwischen den Versicherern

Nicht alle Versicherer lehnen bei denselben Erkrankungen ab.

Es gibt erhebliche Unterschiede:

VersichererCharakteristikTypische Ablehnung
Allianz, BayerischeKonservativ, hohe StandardsStrikte Ablehnung bei psychischen Erkrankungen (PS), MS
DBV, CentralDurchschnittlichFlexible Risikobewertung, oft Zuschläge statt Ablehnung
BarmeniaLiberal, offener für VorerkrankungenEher Zuschlag als Ablehnung
DebekaSpezialist für Beamte, strengStreng bei Nicht-Beamten
SDK, LKHSpezialist für bestimmte GruppenAbhängig von der jeweiligen Zielgruppe

Ein Fall, den Versicherer A ablehnt, kann Versicherer B mit Zuschlag akzeptieren. Dies ist einer der Gründe, warum Makler mit mehreren Versicherern arbeiten, um mehrere Optionen zu vergleichen.

Fallbeispiel 1: Klarer K.O.-Fall

Ein 26-jähriger IT-Spezialist hat seit Alter 12 Jahren Typ-1-Diabetes, ist insulinpflichtig. HbA1c-Wert 6,9 Prozent (gut eingestellt), nie ernsthafte Folgeschäden, sehr gute ärztliche Compliance. Er möchte in die PKV wechseln (sein Einkommen übersteigt die JAEG deutlich).

Antrag-Prozess:

  • Makler empfiehlt, anonyme Voranfrage zu stellen
  • Voranfrage bei 5 Versicherern: Alle lehnen ab
  • Versicherer A: „Insulinpflichtiger Typ-1-Diabetes ist für uns nicht versicherbar“
  • Versicherer B: „Der von Ihnen gemeldete Diabetes Typ 1 erfüllt unsere medizinischen Standards für eine Aufnahme nicht“
  • Versicherer C: „Der langfristige Behandlungsbedarf und die zu erwartenden Folgekosten sind für uns nicht kalkulierbar“

Folgen für den Patienten:

  • Alle Versicherer lehnen ab
  • Basistarif-Option: Er kann einen Antrag im Basistarif stellen (als Freiberufler), dort ist eine Ablehnung nicht möglich. Kosten: ca. 180-200 Euro/Monat (ca. 40 Prozent billiger als normaler Tarif)
  • Öffnungsaktion: Nicht anwendbar (ist kein Beamter)
  • Beamten-Werdegang: Wenn er Beamter würde (Lehrer, Richter, etc.), könnte er die Öffnungsaktion nutzen

Lehre: Typ-1-Diabetes ist quasi sicher ein K.O.-Kriterium, aber der Basistarif rettet den Fall.

Fallbeispiel 2: Differenzierter Fall

Eine 38-jährige Unternehmerin hatte vor 8 Jahren nach einer Scheidung und beruflichen Problemen eine Depression mit stationärer Aufnahme (3 Wochen Klinik).

Sie war danach 6 Monate in kombinierter Therapie (ambulante Psychotherapie plus Antidepressiva). Seit 6 Jahren vollständig symptomfrei, arbeitet erfolgreich, hat neue Beziehung, kein Rückfall. Nun möchte sie in die PKV.

Antrag-Prozess:

  • Anonyme Voranfrage bei 5 Versicherern
  • Versicherer A (konservativ): Ablehnung – „Die Vorgeschichte eines Klinikaufenthalts aufgrund von psychischen Problemen ist für uns ein K.O.-Kriterium“
  • Versicherer B (gemäßigt): Angebot – „Annahme mit 30 Prozent Risikozuschlag und Karenzen für psychotherapeutische Leistungen (12 Monate)“
  • Versicherer C (liberal): Angebot – „Annahme mit 20 Prozent Risikozuschlag, keine weiteren Einschränkungen“
  • Versicherer D: Angebot – „Annahme mit 15 Prozent Risikozuschlag“

Ergebnis: 1 Versicherer lehnt ab, 3 Versicherer nehmen mit verschiedenen Bedingungen an. Sie wählt Versicherer D mit 15 Prozent Zuschlag, beste Option.

Lehre: Psychische Erkrankungen sind nicht automatisch K.O.-Kriterien, die Zeitspanne seit Ereignis zählt stark. Mit 8 Jahren Abstand und stabiler Situation sind 3 von 4 Versicherern bereit zu versichern.

Fallbeispiel 3: Ablehnung wegen Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Ein 35-jähriger Vollzeit-Angestellter bei einem Unternehmen verdient 58.000 Euro brutto pro Jahr (deutlich unter JAEG von 73.800 Euro). Gesundheitlich ist er kerngesund, keine Vorerkrankungen, normaler BMI, nicht rauchend, Blutdruck normal.

Er möchte trotzdem in die PKV.

Antrag-Prozess:

  • Er stellt Antrag direkt bei einer PKV (ohne Makler)
  • PKV prüft: Einkommen ist 58.000 Euro
  • JAEG-Grenzwertprüfung: 58.000 < 73.800
  • Resultat: Ablehnung – nicht wegen Gesundheit, sondern wegen Versicherungspflicht in der GKV

Brief des Versicherers: „Leider können wir Ihren Antrag nicht genehmigen. Nach Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ist daher nicht möglich.“

Lehre: Auch völlig gesunde Menschen können abgelehnt werden, wenn sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Fallbeispiel 4: Falsches Timing beim PKV-Antrag

Ein 54-jähriger Freiberufler hatte einen Herzinfarkt vor 8 Monaten. Nach Herzkatheter und Stent-Implantation erholt er sich gut. Ejektionsfraktion liegt bei 55 Prozent (noch nicht ideal, aber stabil).

Er stellt Antrag in der PKV, da er neues Einkommen hat.

Antrag-Prozess:

  • Anonyme Voranfrage bei 3 Versicherern
  • Alle 3 Versicherer antworten: Ablehnung
  • Gründe: „Der Herzinfarkt liegt zeitlich zu nah am Antrag. Wir lehnen derzeit ab. Bitte stellen Sie einen neuen Antrag in 12-18 Monaten, wenn die Stabilität besser demonstriert werden kann.“

Rat des Maklers: Warten Sie 12-18 Monate. Nach 2-3 Jahren post-Infarkt ist eine Aufnahme mit Zuschlag viel wahrscheinlicher.

Lehre: Die zeitliche Nähe zur schwerwiegenden Erkrankung ist ein kritischer Faktor für Ablehnung. Es ist eine „Zu-nah-am-Ereignis“-Ablehnung, nicht kategorische Absage.

Was kannst du nach einer Ablehnung in der PKV tun?

Wenn du einen Ablehnungsbescheid erhältst, bist du nicht völlig chancenlos.

  • Option 1 – Bei einem anderen Versicherer versuchen: Eine Ablehnung bei Versicherer A bedeutet nicht, dass Versicherer B auch ablehnt. Makler sind hier entscheidend, sie wissen, welche Versicherer bei bestimmten Erkrankungen flexibler sind.
  • Option 2 – Basistarif beantragen: Falls du in eine der Anspruchsgruppen für Basistarif fällst (z.B. keine Versicherung, arbeitslos werdend, Freiberufler), kannst du im Basistarif einen Aufnahmeanspruch geltend machen. Eine Ablehnung ist dort nicht möglich.
  • Option 3 – Öffnungsaktion (bei Beamten): Falls du Beamter bist (oder wirst), kannst du die Öffnungsaktion nutzen und bekommst garantiert Versicherung mit max. 30 Prozent Zuschlag.
  • Option 4 -Verhandlung über Zuschlag statt Ablehnung: Manchmal ist ein Versicherer grundsätzlich bereit, dich zu versichern, fürchtet sich aber vor hohen Kosten. Eine Verhandlung über „Okay, aber mit deutlichem Zuschlag (50 Prozent+)“ kann funktionieren.
  • Option 5 – Warten und später erneut versuchen: Bei Erkrankungen, die zeitlich nah am Antrag liegen, kann Warten sinnvoll sein. Ein Herzinfarkt von vor 6 Monaten ist schwer, von vor 2 Jahren deutlich leichter.

Wahrscheinlichkeiten für Ablehnung in der PKV nach Erkrankung

Die folgende Übersicht zeigt dir, bei welchen Erkrankungen mit welcher Wahrscheinlichkeit Ablehnungen drohen.

Sehr hohe Ablehnungswahrscheinlichkeit (über 80 Prozent):

  • Insulinpflichtiger Typ-1-Diabetes
  • Aktive Krebserkrankung oder hochgradig rezidivgefährdet
  • Multiple Sklerose
  • Aktive Suchterkrankungen
  • AIDS mit hoher Viruslast oder niedriger CD4-Zellzahl
  • Schwere psychische Erkrankung mit mehreren stationären Aufenthalten

Mittlere Ablehnungswahrscheinlichkeit (30-60 Prozent):

  • Herzinfarkt vor weniger als 2 Jahren
  • Schwere Depressionen mit stationärem Aufenthalt vor weniger als 3 Jahren
  • Fortgeschrittene Arthrose
  • BMI über 38

Niedrige Ablehnungswahrscheinlichkeit (unter 20 Prozent):

  • Gut eingestellter Bluthochdruck
  • Gut kontrollierter Typ-2-Diabetes ohne Folgeschäden
  • Leichte bis moderate Depression vor über 5 Jahren
  • Frühere Operationen ohne Folgeerkrankungen
  • Allergien, chronische Erkrankungen mit gutem Management

Mein Fazit nach über 1.000 Beratungen: „Versicherer akzeptieren chronische Erkrankungen, die gut eingestellt sind und kalkulierbare Kosten haben.“

Sie lehnen ab bei progressiven, kostspieligen oder unkalkulierbaren Erkrankungen, oder wenn die Person zum Antragszeitpunkt noch aktiv erkrankt ist.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus meiner Praxis:

  • Ablehnungen betreffen etwa 8 Prozent aller Antragsteller
  • K.O.-Kriterien wie Typ-1-Diabetes oder MS führen fast immer zur Ablehnung
  • Versicherer unterscheiden sich erheblich in ihrer Risikobereitschaft
  • Zeitliche Nähe zur Erkrankung ist oft entscheidend
  • Basistarif bietet Auffangnetz für sonst Abgelehnte
  • Anonyme Voranfrage vermeidet negative Einträge im Versicherungsregister

Die beste Strategie bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern über einen erfahrenen Makler. So findest du heraus, welcher Versicherer aufnahmebereit ist, ohne dass Ablehnungen in deiner Versicherungshistorie auftauchen.