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Daniel Feyler

PKV-Experte

Ist es möglich, eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln?

zuletzt aktualisiert ・ November 22, 2025

Ja, ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist in bestimmten Fällen möglich, allerdings nur unter spezifischen Voraussetzungen. Die Möglichkeit hängt davon ab, welche Art von Wechsel du durchführen möchtest.

Der häufigste und einfachste Weg ohne Gesundheitsprüfung ist der interne Tarifwechsel innerhalb deiner bestehenden Versicherungsgesellschaft nach § 204 VVG.

Ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist hingegen grundsätzlich immer mit einer vollständigen neuen Gesundheitsprüfung verbunden und ohne Gesundheitsfragen nicht möglich.

Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ohne jede Gesundheitsprüfung

Der häufigste und einfachste Weg ohne Gesundheitsprüfung ist der interne Tarifwechsel innerhalb deiner bestehenden Versicherungsgesellschaft nach § 204 VVG.

Du kannst ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif deines derzeitigen Versicherers wechseln, wenn der neue Tarif:

  • Gleichwertige oder geringere Leistungen bietet als dein bisheriger Tarif
  • Keine Mehrleistungen wie bessere Zahnleistungen oder geringere Selbstbeteiligung beinhaltet
  • Zum gleichen Versicherungstyp gehört, etwa von Vollversicherung zu Vollversicherung

Die Vorteile des internen Tarifwechsels ohne Gesundheitsprüfung sind massiv:

  • Keine Gesundheitsfragen – dein aktueller Gesundheitszustand spielt überhaupt keine Rolle
  • Keine Wartezeiten für Leistungen im neuen Tarif
  • Voller Erhalt der Altersrückstellungen ohne jeden Verlust
  • Auch bei schwersten Vorerkrankungen möglich
  • Wechsel jederzeit zum Monatsersten möglich
  • Durchschnittlich 43 Prozent Beitragsersparnis möglich

Dieser Wechsel ist für alle Privatversicherten möglich, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Selbst wenn du schwer chronisch krank bist oder in den letzten Jahren mehrere Operationen hattest, kannst du ohne jede Gesundheitsprüfung wechseln.

Gesundheitsprüfung nur bei Mehrleistungen im neuen Tarif

Wenn der neue Tarif Mehrleistungen gegenüber deinem bisherigen Tarif bietet, darf der Versicherer für diese zusätzlichen Leistungen Gesundheitsfragen stellen. Beispiele für Mehrleistungen sind:

  • Geringere Selbstbeteiligung, etwa von 1.000 Euro auf 500 Euro
  • Bessere Zahntarife mit höheren Erstattungssätzen
  • Erweiterte Heilpraktikerleistungen oder alternative Heilmethoden
  • Bessere Auslandskrankenversicherung mit längeren Zeiträumen

Die Lösung, um eine Gesundheitsprüfung trotz Mehrleistungen zu vermeiden, heißt substantiierter Mehrleistungsverzicht.

Du verzichtest schriftlich auf die Mehrleistungen, und die Versicherung schließt dann die entsprechenden Leistungen aus dem Vertrag aus. So kannst du ohne Gesundheitsprüfung wechseln, musst aber auf die zusätzlichen Leistungen dauerhaft verzichten.

Achtung: Dieser Verzicht gilt in der Regel für die gesamte Vertragslaufzeit und kann später kaum geändert werden. Überlege dir also gut, ob du dauerhaft auf die Mehrleistungen verzichten möchtest.

Anbieterwechsel zu anderer PKV immer mit Gesundheitsprüfung

Ein Wechsel von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen ist grundsätzlich immer mit einer vollständigen neuen Gesundheitsprüfung verbunden. Die Nachteile eines Anbieterwechsels sind erheblich:

  • Vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich mit allen Konsequenzen
  • Neue Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen
  • Der Versicherer kann den Antrag auch komplett ablehnen
  • Verlust eines Teils der Altersrückstellungen, nur Übertragungswert wird mitgenommen
  • Neue Abschlusskosten fallen an
  • Neue Wartezeiten möglich für bestimmte Leistungen

Ein Anbieterwechsel ohne Gesundheitsprüfung ist nicht möglich. Diese Option solltest du nur in Betracht ziehen, wenn du jung bist, keine Vorerkrankungen hast und einen deutlich besseren Tarif bei einem anderen Anbieter findest.

Wechsel in den Basistarif mit eingeschränkter Gesundheitsprüfung

Der Basistarif ist ein Sozialtarif der PKV mit Kontrahierungszwang – das bedeutet, die Versicherung muss dich aufnehmen, auch bei schwersten Vorerkrankungen. Die Besonderheiten des Basistarifs sind:

  • Kontrahierungszwang – die PKV darf dich nicht ablehnen
  • Keine Risikozuschläge aufgrund des Gesundheitszustands
  • Keine Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen
  • Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, 2025 circa 804 Euro monatlich

Trotz Kontrahierungszwang verlangt die PKV eine Gesundheitsprüfung. Diese dient jedoch nicht dazu, dich abzulehnen oder Risikozuschläge zu erheben, sondern zur Ermittlung eines fiktiven Risikozuschlags für spätere Tarifwechsel und für den gesetzlich vorgeschriebenen Risikoausgleich zwischen den Versicherern.

Die Gesundheitsprüfung im Basistarif hat keine Auswirkungen auf deine Annahme oder deinen Beitrag. Du wirst auf jeden Fall aufgenommen und zahlst den einheitlichen Basistarif-Beitrag.

Zugang zum Basistarif für verschiedene Personengruppen

Wer kann in den Basistarif wechseln:

  • Privatversicherte mit Vertragsbeginn ab 1. Januar 2009 jederzeit
  • Privatversicherte mit Vertragsbeginn vor 2009, wenn sie mindestens 55 Jahre alt sind, Rente beziehen oder hilfebedürftig sind
  • Gesetzlich Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft
  • Nicht versicherte Personen mit deutschem Wohnsitz

Wechsel in den Standardtarif nur für Altverträge vor 2009

Der Standardtarif ist nur für Versicherte zugänglich, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Die Voraussetzungen sind:

  • Vertragsbeginn vor 2009
  • Mindestens 10 Jahre PKV-Versicherungszeit
  • Bisex-Tarif, also geschlechtsspezifischer Tarif
  • Zusätzlich einer der folgenden Punkte: Mindestalter 65 Jahre, oder Mindestalter 55 Jahre plus Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.150 Euro in 2025, oder Bezug einer gesetzlichen Rente plus Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Beim Wechsel in den Standardtarif kann die PKV eine Gesundheitsprüfung verlangen. Anders als im Basistarif können hier jedoch Risikozuschläge aus dem bisherigen Tarif erhalten bleiben.

Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen ab 55 Jahren

Ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen. Voraussetzungen für einen Wechsel unter 55 Jahren sind:

  • Einkommen muss unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, 2025 sind das 73.800 Euro brutto
  • Versicherungspflicht muss eintreten, etwa durch abhängige Beschäftigung

Ab 55 Jahren gelten zusätzliche Hürden:

  • Du musst in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen sein
  • Du darfst in diesem Zeitraum nicht mehr als die Hälfte der Zeit versicherungsfrei gewesen sein

Eine Alternative ist die Familienversicherung über den Ehepartner, die auch über 55 möglich ist, wenn der Partner gesetzlich versichert ist und dein Einkommen maximal 520 Euro monatlich beträgt, also Minijob-Niveau.

Übersicht: Wechselmöglichkeiten mit und ohne Gesundheitsprüfung

WechselartOhne Gesundheitsprüfung möglich?Voraussetzungen
Interner Tarifwechsel § 204 VVGJaGleichwertige oder geringere Leistungen
Interner Tarifwechsel mit MehrleistungenNein – aber mit Mehrleistungsverzicht möglichVerzicht auf Mehrleistungen
Anbieterwechsel PKV zu PKVNeinImmer vollständige Gesundheitsprüfung
Wechsel in BasistarifJa – aber Prüfung erforderlichKontrahierungszwang, keine Ablehnung möglich
Wechsel in StandardtarifJa – aber Prüfung erforderlichNur für Verträge vor 2009
Rückkehr in GKVSehr schwierig ab 55Versicherungspflicht + Einkommensgrenzen

Die beste Option für einen PKV-Wechsel ohne Gesundheitsprüfung ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG. Dieser ist für jeden Privatversicherten möglich, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Risiko, da keine Altersrückstellungen verloren gehen, und effektiv mit durchschnittlich 43 Prozent Beitragsersparnis.

Gerade für ältere Versicherte oder Personen mit Vorerkrankungen ist der interne Tarifwechsel oft die einzige realistische Möglichkeit, die PKV-Beiträge zu senken, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.