Die PKV für Kinder funktioniert grundlegend anders als für Erwachsene. Die Beiträge sind deutlich günstiger, weil Kinder selten hohe Gesundheitskosten verursachen.
Aber es gibt Fallstricke, die viele Eltern übersehen:
- drastische Beitragssprünge beim Übergang zum Erwachsenentarif,
- die Zwei-Monats-Frist für Neugeborene,
- oder die Tatsache, dass jedes Kind einen eigenen Vertrag braucht,
- und du keine kostenlose Familienversicherung bekommst wie in der GKV.
Die gute Nachricht ist, dass sich ab 2026 einiges verbessert. Der Arbeitgeberzuschuss steigt auf bis zu 601,60 Euro monatlich für die gesamte Familie, was deine finanzielle Belastung deutlich reduziert. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) klettert auf 77.400 Euro, und die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 Euro monatlich.
Das sind alles Zahlen, die du kennen solltest, bevor du eine Entscheidung triffst.
Kann ich meine Kinder in der PKV mitversichern?
Ja, aber ob du sie privat versichern kannst, musst oder solltest, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung.
Jedes Kind braucht einen eigenen Versicherungsvertrag mit separaten Beiträgen. Ob du deine Kinder privat versichern kannst oder sogar musst, entscheidet sich vor allem danach, wie du und dein Partner versichert seid.
Wenn ihr beide privat versichert seid, bleibt euch keine Wahl. Eure Kinder müssen ebenfalls privat versichert werden, weil keine Möglichkeit für eine kostenlose GKV-Familienversicherung besteht. Eine gesetzliche Kasse würde euer Kind nur gegen einen eigenen Beitrag als freiwilliges Mitglied aufnehmen, und das wird teuer.
Die freiwillige GKV für ein Kind bemisst sich 2026 nach einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.316,67 Euro monatlich. Daraus resultiert ein Monatsbeitrag inklusive Pflege von rund 265 bis 285 Euro, je nach Krankenkasse. Eine private Vollversicherung fürs Kind bekommst du dagegen oft schon ab 100 bis 180 Euro im Monat.
Seid ihr beide gesetzlich versichert, habt ihr theoretisch die Wahl, euer Kind trotzdem privat zu versichern. Euer Kind hätte zwar Anspruch auf kostenlose GKV-Familienversicherung, aber ihr könntet euch dagegen entscheiden und stattdessen eine PKV abschließen.
Mischkonstellation: Wie ist das Kind versichert, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Die häufigste und komplexeste Konstellation ist die, bei der ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist.
Ob euer Kind dann in die kostenlose GKV-Familienversicherung kann oder privat versichert werden muss, hängt von eurem Familienstand und euren Einkommen ab.
Eltern-Konstellation | Familienstand | Einkommen PKV-Elternteil | Kind kann kostenlos in GKV? | Was gilt? |
---|---|---|---|---|
Beide PKV | egal | egal | ❌ Nein | Kinder müssen in die PKV (keine Wahlmöglichkeit). |
Beide GKV | egal | egal | ✅ Ja | Kinder können kostenlos GKV-versichert bleiben. PKV optional, aber teurer. |
Ein Elternteil PKV, ein GKV | unverheiratet | egal | ✅ Ja | Freie Wahl zwischen kostenloser GKV oder PKV gegen Beitrag. |
Ein Elternteil PKV, ein GKV | verheiratet | unter 6.450 € / Monat | ✅ Ja | Freie Wahl: kostenlose GKV oder PKV mit Beitrag. |
Ein Elternteil PKV, ein GKV | verheiratet | über 6.450 € / Monat und mehr als GKV-Partner | ❌ Nein | Kinder müssen zahlen: PKV (ca. 100–180 €) oder freiwillige GKV (ca. 265–285 €). |
Ein Elternteil PKV, ein GKV | verheiratet | über 6.450 € / Monat, aber weniger als GKV-Partner | ✅ Ja | Kostenlose GKV-Mitversicherung bleibt möglich. |
Bei unverheirateten Eltern reicht es, dass ein Elternteil gesetzlich versichert ist, um das Kind kostenlos familienzuversichern. Ihr könnt also frei wählen, ob das Kind in die GKV-Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils soll oder gegen Beitrag privat versichert wird. Es gibt in diesem Fall keine Einkommensprüfung, weil rechtlich nur der Status des jeweiligen Elternteils zählt.
Bei verheirateten Eltern wird es komplizierter, denn hier entscheidet die Einkommenssituation über den Versicherungsstatus eures Kindes. Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
„Der privatversicherte Elternteil muss mehr verdienen als der gesetzlich versicherte, und sein monatliches Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, die 2026 bei 6.450 Euro brutto pro Monat liegt. Treffen beide Kriterien zu, darf das Kind nicht kostenfrei in die GKV. Es muss dann entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die GKV eintreten, was wie gesagt rund 265 bis 285 Euro monatlich kostet.„
Liegt hingegen das Einkommen des PKV-Elternteils unter der Versicherungspflichtgrenze, selbst wenn er mehr als der Partner verdient, oder verdient der PKV-Elternteil zwar über der Grenze, aber weniger als der GKV-Partner, dann kann das Kind in der GKV bleiben.
Diese Regel soll verhindern, dass sehr gut verdienende Privatversicherte ihre Kinder beitragsfrei in der GKV unterbringen, während sie selbst nicht in die Solidargemeinschaft einzahlen.
Müssen Kinder in der PKV eine Gesundheitsprüfung machen?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Neugeborene bis zwei Monate nach Geburt haben eine Sonderregelung, die Kindernachversicherung. Das ist dein größter Vorteil.
Wenn du dein Baby innerhalb von zwei Monaten bei deinem PKV-Unternehmen anmeldest, muss der Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Keine Fragen, keine Aufschläge, keine Ausschlüsse. Selbst wenn dein Baby mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung zur Welt kommt, darf die Versicherung nichts verlangen. Diese Regelung schützt dich vor hohen Kosten.
Du musst allerdings seit mindestens drei Monaten bei diesem Versicherer versichert sein. Und dein Kind erhält automatisch deinen Tarifumfang. Das ist wichtig: Hast du einen Premium-Tarif, bekommt dein Kind den auch. Hast du nur einen Basistarif, erhält dein Kind ebenfalls nur den Basisschutz.
Was passiert nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist?
Verpasst du die Frist oder willst das Kind bei einem anderen Versicherer versichern, läuft eine normale Gesundheitsprüfung. Du musst alle Krankheiten und Auffälligkeiten angeben. Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Ein Beispiel: Asthma kann einen Aufschlag von 20 bis 50 Prozent bedeuten. Oder Psychotherapie wird komplett ausgeschlossen. In schweren Fällen lehnt der Versicherer den Antrag ab.
Deshalb nutzen die meisten Eltern die Kindernachversicherung beim eigenen Versicherer. Sicher ist sicher.
Sollte ich vor der Geburt meinen PKV-Tarif prüfen?
Ja, unbedingt.
Dein Kind erbt deinen Tarifumfang, deshalb solltest du vor der Geburt checken, ob er für ein Kind passt. Gerade bei Kieferorthopädie lohnt sich der Blick: Fast zwei Drittel aller Kinder brauchen eine Zahnspange, die Kosten liegen bei 5.000 bis 8.000 Euro.
Erstattet dein Tarif nur 60 Prozent, stockst du am besten vor der Geburt auf 100 Prozent auf. Nach der Geburt geht das auch, aber dann braucht dein Kind eine Gesundheitsprüfung. Wenn bei den ersten Untersuchungen Auffälligkeiten festgestellt werden, wird der Tarifwechsel schwierig.
Die wichtigsten Punkte zur Gesundheitsprüfung:
- Neugeborene bis zwei Monate: Keine Prüfung beim eigenen Versicherer
- Ältere Kinder: Vollständige Prüfung mit möglichen Aufschlägen
- Vorerkrankungen führen zu Mehrkosten oder Ausschlüssen
- Zwei-Monats-Frist unbedingt einhalten
Die Gesundheitsprüfung bei älteren Kindern
Verpasst du die Zwei-Monats-Frist oder möchtest das Kind bei einem anderen Versicherer versichern, läuft eine knallharte Gesundheitsprüfung ab. Das heißt, du musst eine detaillierte Anamnese über alle bestehenden und früheren Krankheiten deines Kindes machen, meist über einen mehrseitigen Fragebogen und gegebenenfalls zusätzliche Arztberichte.
Vorerkrankungen führen dann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Ein Beispiel: Asthma, Diabetes oder ein angeborener Herzfehler können einen Beitragsaufschlag von 20, 30 oder sogar 50 Prozent bedingen. Oder bestimmte Behandlungen wie Psychotherapie, Logopädie oder teure Hilfsmittel werden komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In extremen Fällen lehnen Versicherer den Antrag sogar ab, wobei hier als Auffanglösung immer der Basistarif existiert, in dem keine Ablehnung möglich ist, der aber teuer ist und nur GKV-Leistungen bietet.
In der Praxis kämpfen Eltern mit vorerkrankten Kindern oft verzweifelt darum, zumindest die erleichterte Aufnahme bei ihrem eigenen Versicherer innerhalb der Zwei-Monats-Frist zu nutzen, weil dort keine Prüfung erfolgt.
Ist das Kind gesund, hast du hingegen alle Freiheiten. Du kannst verschiedene PKV-Angebote vergleichen und musst nicht zwangsläufig den Versicherer der Eltern nehmen. Es gibt in der PKV keinen Familientarif-Rabatt, jeder Vertrag steht für sich, und die Beitragsunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern können erheblich sein.
Wechsel von GKV zur PKV: Kinder durchlaufen komplette Gesundheitsprüfung
Kinder, die aus der GKV in die PKV wechseln, durchlaufen ebenfalls die komplette Gesundheitsprüfung, sofern sie nicht mehr im Neugeborenenalter sind.
Dieser Fall tritt häufig ein, wenn sich die familiäre Situation ändert, etwa wenn ein Elternteil 2026 die neue Einkommengrenze von 77.400 Euro jährlich überschreitet und das Kind dadurch die GKV-Familienversicherung verliert.
Wartezeiten (sog. Karenzzeit) gibt es in der PKV grundsätzlich von drei Monaten, beziehungsweise acht Monaten für Leistungen wie Zahnbehandlung oder Entbindung, bevor man Leistungen voll abrufen kann. Bei nahtlosem Wechsel von GKV zu PKV sind diese Wartezeiten nicht automatisch erlassen.
Einige Versicherer verzichten freiwillig darauf, aber gesetzlich vorgeschrieben ist ein Verzicht nur bei vorheriger PKV-Absicherung.
Die wichtigsten Punkte zur Gesundheitsprüfung:
- Neugeborene bis zwei Monate: Keine Gesundheitsprüfung, keine Aufschläge, keine Ausschlüsse bei Anmeldung beim eigenen Versicherer
- Ältere Kinder: Vollständige Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen bis 50 Prozent oder mehr
- Vorerkrankungen führen fast immer zu Mehrkosten oder Leistungsausschlüssen
- Bei vorerkrankten Kindern die Zwei-Monats-Frist unbedingt einhalten
- Verpasste Frist bedeutet normale Risikoprüfung mit allen Konsequenzen
Wie kann ich mein Neugeborenes Kind bei der PKV versichern?
Die Versicherung eines Neugeborenen in der PKV ist kinderleicht, wenn du die Zwei-Monats-Frist einhältst.
Diese Kindernachversicherung bietet dir maximale Sicherheit und ist quasi deine Lebensversicherung, falls dein Baby mit gesundheitlichen Problemen zur Welt kommt.
Du meldest dein Baby innerhalb von zwei Monaten nach Geburt bei deinem PKV-Unternehmen an, in dem du selbst versichert bist. Dafür brauchst du die Geburtsurkunde deines Kindes und füllst einen einfachen Antrag aus, oft geht das sogar online in wenigen Minuten. Die Versicherung muss dein Kind aufnehmen, ohne Wenn und Aber.
Selbst wenn dein Baby mit einem Herzfehler, Down-Syndrom oder anderen schweren Erkrankungen oder Behinderungen auf die Welt gekommen ist, darf die Versicherung weder ablehnen noch Risikozuschläge verlangen noch irgendwelche Leistungen ausschließen. Diese Regelung schützt dich vor Kosten, die sonst in die Hunderttausende gehen könnten.
Die Versicherung deines Babys beginnt rückwirkend zum Geburtsmonat, du zahlst also ab Geburt die Beiträge für dein Kind. Dein Neugeborenes erhält automatisch den gleichen Tarifumfang wie du als Elternteil, es erbt sozusagen deinen kompletten Versicherungsschutz.
Hast du einen Premium-Tarif mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und 100 Prozent Erstattung bei Kieferorthopädie, bekommt dein Kind den gleichen Schutz. Hast du hingegen nur einen Basistarif mit Mehrbettzimmer und eingeschränkten Zahnleistungen, erhält dein Kind ebenfalls nur diesen Basisschutz.
PKV-Tarif prüfen: Checkliste vor der Geburt
Deshalb solltest du spätestens im letzten Schwangerschaftsdrittel deinen PKV-Tarif unter die Lupe nehmen und prüfen, ob er für ein Kind passt. Die wichtigsten Punkte:
- Kieferorthopädie: Erstattet dein Tarif 100 Prozent oder nur 60 bis 80 Prozent? Gibt es Höchstgrenzen? Fast zwei Drittel aller Kinder brauchen eine Zahnspange, die Kosten liegen schnell bei 5.000 bis 8.000 Euro. Wenn dein Tarif hier schwächelt, solltest du vor der Geburt aufstocken.
- Sehhilfen: Bietet dein Tarif regelmäßige Zuschüsse für Brillen, etwa 250 bis 300 Euro alle zwei Jahre? Viele Kinder brauchen früher oder später eine Brille, und die Kosten summieren sich.
- Krankenhausunterbringung: Reicht dir ein Zweibettzimmer oder möchtest du, dass dein Kind im Krankenhaus ein Einzelzimmer bekommt? Ist Rooming-In abgedeckt, also dass du als Elternteil mit im Krankenhaus übernachten kannst?
- Heilpraktiker: Sind Osteopathie, Homöopathie und andere alternative Behandlungen mitversichert? Viele Eltern nutzen das für ihre Kinder.
Nach der Geburt kannst du diese Leistungen zwar auch noch aufstocken, aber dann muss dein Kind eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Wenn bei den ersten Untersuchungen irgendwelche Auffälligkeiten festgestellt wurden, kann das den Tarifwechsel erschweren oder verteuern. Deshalb ist die Tarifoptimierung vor der Geburt der smartere Weg.
Wahl des Versicherers: Welche PKV ist am besten für Kinder?
Ein Punkt, den viele nicht kennen: Du musst dein Kind nicht zwangsläufig bei deinem eigenen Versicherer anmelden, auch wenn du dort die vereinfachte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung nutzen kannst. Wenn dein Kind gesund ist, kannst du theoretisch auch andere Versicherer vergleichen und einen besseren oder günstigeren Kindertarif wählen.
Allerdings verzichtest du dann auf die Sicherheit der Kindernachversicherung und musst eine normale Gesundheitsprüfung durchlaufen lassen.
Das Risiko ist in den ersten Lebenswochen zwar gering, aber du weißt nie, ob bei den ersten U-Untersuchungen nicht doch irgendwelche Auffälligkeiten festgestellt werden. Selbst harmlose Dinge wie ein auffälliger Hüftultraschall, erhöhte Gelbsuchtwerte oder ein Herzgeräusch können bei der Gesundheitsprüfung zu Problemen führen.
Deshalb nutzen die allermeisten Eltern die sichere Kindernachversicherung beim eigenen Versicherer und vergleichen später, wenn das Kind älter und nachweislich gesund ist.
Die Schritte zur Kindernachversicherung:
- Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Geburt stellen (Frist läuft ab!)
- Geburtsurkunde des Kindes einreichen
- Kind erhält automatisch deinen kompletten Tarifumfang
- Keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge, keine Wartezeiten, keine Leistungsausschlüsse
- Versicherung beginnt rückwirkend ab Geburtsmonat
- Beiträge ab Geburt fällig, oft zwischen 100 und 180 Euro monatlich je nach Tarif
Wie viel kostet die PKV für Kinder?
Die monatlichen PKV-Beiträge für Kinder sind deutlich günstiger als für Erwachsene, weil Kinder eben selten große Gesundheitskosten verursachen. Eine PKV für Kinder kostet, abhängig vom Leistungsumfang, etwa zwischen 100 und 220 Euro pro Monat.
In Einzelfällen starten einfache Tarife für Neugeborene bereits ab circa 100 bis 120 Euro monatlich bei begrenzten Leistungen und oft mit Selbstbehalt. Leistungsstärkere Komfort-Tarife bewegen sich um 150 bis 180 Euro, während Premium-Tarife mit Top-Leistungen bis zu circa 200 bis 250 Euro kosten können.
Ein wichtiger Punkt, den du kennen solltest: Anders als bei Erwachsenen werden in Kindern- und Jugendtarifen bis zum Alter von rund 21 Jahren keine Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet, die Kinderbeiträge sind reine Risiko-Beiträge ohne Vorsorgezuschlag fürs Alter. Dadurch sind sie in jungen Jahren schön niedrig, steigen aber später sprunghaft an, sobald der junge Erwachsene in einen Erwachsenentarif wechselt. Diesen Beitragssprung solltest du von Anfang an einkalkulieren.
Zur privaten Krankenversicherung kommt pflichtweise eine Pflegeversicherung für das Kind hinzu. Dafür brauchst du aber meist keinen eigenen Vertrag, denn Kinder kannst du in der Regel beitragsfrei in die Pflegepflichtversicherung eines Elternteils aufnehmen, ähnlich der Familienversicherung in der GKV, bis maximal zum 25. Lebensjahr. Die Pflege-PKV für das Kind verursacht also im Normalfall keine zusätzlichen Kosten.
Wovon hängen die Kosten für Kindertarife in der PKV ab?
Die Beitragshöhe hängt massiv vom gewählten Leistungsumfang ab. Verschiedene Tarifmerkmale und Extras können die Prämien für Kinder richtig stark beeinflussen:
PKV für Kinder: Kosten & Tarife
Tarifniveau | Beispiel-Leistungen | Monatsbeitrag Kind |
---|---|---|
Basistarif / Einsteiger | Mehrbettzimmer (kein Chefarzt), Zahn- und Kieferorthopädie nur bis GKV-Niveau, evtl. Hausarztprinzip, Selbstbehalt ca. 300 €/Jahr | 100–130 € |
Komforttarif | Zweibettzimmer mit Chefarzt, Zahnersatz 75–90 % Erstattung, teils Heilpraktikerleistungen, Rooming-In bis 10 Jahre, geringer oder kein Selbstbehalt | 150–180 € |
Premiumtarif | Einbettzimmer + Chefarzt, 100 % Zahnersatz & Kieferorthopädie, umfangreiche Extras: Rooming-In bis 18 Jahre, Heilpraktiker bis 1.000 €/Jahr, Vorsorge ohne Selbstbehalt | 180–250 € |
Die Beitragsspanne zwischen einfachen und umfangreichen Tarifen erklärt sich vor allem durch diese Leistungsmerkmale. Je umfassender der Schutz, desto höher der Beitrag, teils bis zum Doppelten eines Basisschutzes. Du solltest dir genau überlegen, welche Leistungen dir für dein Kind wirklich wichtig sind.
Oft sind Zahnleistungen und Kieferorthopädie absolut essenziell, während du eventuell beim Krankenhauskomfort Kompromisse eingehen kannst, um Prämie zu sparen.
Wie erhöhen sich die PKV-Beiträge für Kinder nach Altersstufen?
PKV-Beiträge für Kinder erhöhen sich mit dem Alter, und diese Sprünge können richtig heftig ausfallen. Das solltest du von Anfang an auf dem Schirm haben.
Viele Versicherer kalkulieren in Stufen: Kindertarif für kleine Kinder bis etwa 14 Jahre, Jugendtarif ab 15 Jahren und ab 20 oder 21 Jahren dann der Erwachsenentarif. Beim Übergang von einer Altersstufe zur nächsten kommt es regelmäßig zu deutlichen Beitragssprüngen, die viele Eltern völlig überraschen.
Ein Beispiel: Die Debeka weist einen kräftigen Sprung beim Wechsel vom Kind- in den Jugendtarif auf. Im Tarif N steigt der Monatsbeitrag zum 15. Geburtstag von circa 198 Euro auf circa 277 Euro, ein Anstieg um satte 40 Prozent. Noch dramatischer wird es beim Wechsel in den Erwachsenentarif. Bei der Debeka erfolgt dieser bereits im Jahr, in dem das Kind 20 wird, und führt erneut zu einer massiven Erhöhung.
Du solltest diese altersbedingten Beitragssprünge unbedingt von Anfang an einkalkulieren und finanziell einplanen. In Kindheit und früher Jugend sind PKV-Tarife zwar günstig und attraktiv, doch beim Übergang zu Jugend- und Erwachsenentarifen steigen die Prämien erheblich.
Es lohnt sich, bei Vertragsabschluss gezielt nachzufragen, wann genau Altersumstufungen erfolgen und wie hoch die Beiträge voraussichtlich ausfallen werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Beispiel: Was kostet eine private Krankenversicherung für eine Familie mit 2 Kindern?
Schauen wir uns eine typische Familie an: Beide Eltern sind Angestellte und privat versichert, die Kinder sind 5 und 8 Jahre alt.
Person | Monatsbeitrag |
---|---|
Vater (38 Jahre) | 565 € |
Mutter (36 Jahre) | 495 € |
Kind 1 (8 Jahre) | 170 € |
Kind 2 (5 Jahre) | 160 € |
👉 Gesamt | 1.390 € |
Das sieht nach viel aus, aber jetzt kommt der Arbeitgeberzuschuss. Der Vater bekommt 367,50 Euro (50% von seinem Beitrag plus Kind 1), die Mutter 327,50 Euro (50% von ihrem Beitrag plus Kind 2).
Was zahlt die Familie? | Betrag |
---|---|
Gesamtbeiträge | 1.390 € |
Zuschuss Vater | −367,50 € |
Zuschuss Mutter | −327,50 € |
👉 Eigenanteil der Familie | 695 € |
Die Familie zahlt also nur die Hälfte selbst. Dazu kommt noch die Steuerersparnis, die bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent etwa 245 Euro pro Monat ausmacht. Der echte Eigenanteil liegt damit bei rund 450 Euro monatlich.
Hätten beide Eltern ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze und wären freiwillig in der GKV versichert, würde jeder etwa 1.020 Euro im Monat zahlen, zusammen also 2.040 Euro. Die Kinder könnten nicht kostenlos mitversichert werden und würden als freiwillige Mitglieder jeweils 270 Euro kosten, zusammen 540 Euro. Insgesamt würde die Familie also 2.580 Euro im Monat zahlen.
Nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses von etwa 1.203 Euro bliebe ein Eigenanteil von 1.377 Euro monatlich. Das sind 682 Euro mehr als in der PKV, wo die Familie nur 695 Euro selbst zahlt. Über das Jahr gerechnet spart die Familie mit der PKV über 8.000 Euro. Und bekommt dafür noch deutlich bessere Leistungen.
Was kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung als Beamte?
Beamtenkinder haben eine absolute Sonderstellung in der PKV. Der Staat zahlt für Kinder von Beamten in der Regel 80 Prozent Beihilfe. Du musst also nur die restlichen 20 Prozent über eine Restkostenversicherung absichern.
Diese Restkostenversicherung kostet zwischen 30 und 45 Euro monatlich. Das ist ein Bruchteil einer normalen Vollversicherung, die 100 bis 230 Euro kostet. Gleichzeitig bekommt dein Kind den vollen Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung, weil die 80 Prozent Beihilfe plus die 20 Prozent Restkostenversicherung zusammen 100 Prozent abdecken.
Schauen wir uns eine Beamtenfamilie an: Der Vater ist Beamter im gehobenen Dienst, die Mutter ist Angestellte und gesetzlich versichert. Sie haben zwei Kinder.
Person | Versicherung | Monatsbeitrag |
---|---|---|
Vater (Beamter) | PKV (Beihilfe 50 %) | 180 € |
Mutter (Angestellte) | GKV | 420 € |
Kind 1 (8 Jahre) | PKV (Beihilfe 80 %) | 38 € |
Kind 2 (5 Jahre) | PKV (Beihilfe 80 %) | 35 € |
👉 Gesamt | 673 € |
Die beiden Kinder kosten zusammen nur 73 Euro monatlich bei erstklassigem Versicherungsschutz. Die Mutter könnte die Kinder theoretisch kostenlos in ihre GKV-Familienversicherung aufnehmen, aber warum sollte sie auf die 80 Prozent Beihilfe verzichten und stattdessen die eingeschränkten GKV-Leistungen nehmen?
Kinder von Beamten erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, weil sie ja bereits die 80-Prozent-Beihilfe bekommen. Das ist auch logisch, denn der Staat zahlt schon den Löwenanteil der Gesundheitskosten. Die Restkostenversicherung kostet zwischen 30 und 45 Euro monatlich und deckt die verbleibenden 20 Prozent ab, während eine PKV-Vollversicherung für andere Kinder zwischen 100 und 230 Euro kostet.
Sind beide Eltern Beamte, reduziert sich der Beihilfesatz pro Kind auf 70 Prozent statt 80 Prozent. Das heißt, die Restkostenversicherung muss dann 30 Prozent statt 20 Prozent abdecken, was die Beiträge leicht erhöht, aber immer noch extrem günstig bleibt. Ein 30-Prozent-Tarif für Beamtenkinder kostet circa 50 bis 65 Euro monatlich, also immer noch deutlich weniger als eine Vollversicherung.
Die wichtigsten Punkte für Beamtenkinder:
- 80 Prozent Beihilfe vom Staat (70 Prozent bei Beamtenpaaren)
- Nur 20 bis 30 Prozent Restkostenversicherung nötig
- Monatsbeiträge zwischen 30 und 65 Euro je nach Beihilfesatz
- Kein Arbeitgeberzuschuss, aber auch nicht nötig
- Voller PKV-Leistungsumfang trotz minimaler Kosten
- Deutlich günstiger als GKV-Beitrag von 270 Euro
Kann ich die Beiträge zur PKV für meine Kinder von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für deine Kinder als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Krankenversicherungsbeiträge für Kinder zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Das kann sich richtig lohnen, besonders wenn du mehrere Kinder versicherst und dadurch höhere Beiträge zahlst.
Das Finanzamt erkennt die Basiskrankenversicherung in voller Höhe an, also alle Leistungen, die dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Darüber hinausgehende Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung werden nicht anerkannt, aber das betrifft bei Kindertarifen meist nur einen kleinen Teil des Beitrags. Die allermeisten Leistungen in PKV-Kindertarifen gelten als Basisabsicherung und sind damit voll absetzbar.
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Der Steuervorteil hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Je höher dein Einkommen, desto mehr sparst du durch den Sonderausgabenabzug. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent und PKV-Beiträgen von 160 Euro monatlich für ein Kind sparst du circa 672 Euro Steuern pro Jahr. Bei zwei Kindern mit je 160 Euro Monatsbeitrag wären das bereits 1.344 Euro Steuerersparnis jährlich.
Position | Betrag monatlich | Betrag jährlich |
---|---|---|
PKV-Beitrag Kind 1 | 170 € | 2.040 € |
PKV-Beitrag Kind 2 | 160 € | 1.920 € |
👉 Gesamt absetzbar | 330 € | 3.960 € |
Steuerersparnis (35 % Grenzsteuersatz) | – | 1.386 € |
Steuerersparnis (42 % Grenzsteuersatz) | – | 1.663 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sparst du durch die beiden Kinder 1.386 Euro Steuern pro Jahr, bei 42 Prozent sogar 1.663 Euro. Das reduziert die effektiven Kosten der PKV erheblich und macht sie noch attraktiver.
Den Arbeitgeberzuschuss musst du von den absetzbaren Beiträgen abziehen. Du kannst nur die Beiträge absetzen, die du selbst gezahlt hast, nicht die vom Arbeitgeber übernommenen Anteile. Das schmälert den Steuervorteil natürlich, ist aber fair, weil du für diese Beträge ja auch nichts bezahlt hast.
Wichtig zu wissen: Auch die Pflegeversicherung für deine Kinder ist voll absetzbar. Die ist zwar meist beitragsfrei, wenn die Kinder in deine Pflegepflichtversicherung aufgenommen werden, aber falls doch separate Beiträge anfallen, kannst du auch diese absetzen.
Wo trage ich die PKV für mein Kind in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für deine Kinder trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung ein. Dort gibt es einen speziellen Bereich für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, in dem du sowohl deine eigenen Beiträge als auch die Beiträge für deine Kinder angeben musst.
Konkret findest du in der Anlage Vorsorgeaufwand folgende Bereiche:
- Zeile 11 bis 18: Hier trägst du die Beiträge zur Basiskrankenversicherung ein. Das sind die Beiträge, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Bei Kindertarifen ist das in der Regel der komplette Beitrag oder zumindest der weit überwiegende Teil.
- Zeile 23 bis 30: Hier kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung für dich und deine Kinder rein. Bei Kindern ist das meist null, weil sie beitragsfrei in deine Pflegepflichtversicherung aufgenommen werden.
Dein PKV-Unternehmen schickt dir nach Jahresende automatisch eine Beitragsbescheinigung, auf der alle relevanten Beträge aufgeschlüsselt sind. Dort steht genau, wie viel von deinem Kinderbeitrag als Basisabsicherung gilt und wie viel auf Wahlleistungen entfällt. Diese Zahlen übernimmst du einfach in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung.