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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

Beamte haben in der GKV nichts verloren.

Beihilfe? Vorerkrankungen? Elternzeit? Pension? So viele Fragen. Ich kenne die Antworten. Lass uns reden.

Beihilfe für Kinder über 18 in Deutschland: Voraussetzungen & Altersgrenze

Inhalt
Vor zwei Wochen rief mich eine 49-jährige Beamtin an, deren Tochter gerade 18 geworden war und im Herbst ihr Studium beginnen wollte. "Herr Feyler, bleibt meine Tochter jetzt noch in der Beihilfe oder muss ich sie anders versichern?"
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„Sie bleibt in der Beihilfe, solange sie sich in Ausbildung befindet und Anspruch auf Kindergeld besteht“, sagte ich. „Das gilt bis zum 25. Lebensjahr. Sie brauchen nur die Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.“

Drei Monate später meldete sie sich. Die Beihilfestelle hatte die Tochter problemlos weiter berücksichtigt. Die Tochter bekommt 80 Prozent Beihilfe, die Restkostenversicherung kostet nur 95 Euro monatlich. Sie war erleichtert, dass alles so unkompliziert war.

Wann habe ich Anspruch auf Beihilfe für Kind über 18 Jahren?

Du hast Anspruch auf Beihilfe für dein Kind über 18 Jahren, wenn das Kind bei deinem Familienzuschlag berücksichtigungsfähig ist. Dein Kind muss Anspruch auf Kindergeld haben und du musst für das Kind den Familienzuschlag nach dem Besoldungs- und Versorgungsrecht beziehen.

Die Beihilfeberechtigung für Kinder über 18 Jahre ist direkt an den Kindergeldanspruch beziehungsweise den Familienzuschlag gekoppelt. Solange ein Anspruch auf Kindergeld oder Familienzuschlag besteht, bleibt das Kind grundsätzlich auch in der Beihilfe berücksichtigungsfähig. Diese Regelung gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wichtig zu verstehen: Dein Kind hat keinen eigenen Beihilfeanspruch, sondern ist als berücksichtigungsfähiger Angehöriger über deine Beihilfe abgesichert. Du stellst die Beihilfeanträge für dein Kind, nicht dein Kind selbst.

Was bedeutet berücksichtigungsfähig?

Berücksichtigungsfähig bedeutet, dass die Beihilfestelle die Krankheitskosten deines Kindes übernimmt, genau wie deine eigenen Kosten. Dein Kind bekommt sogar einen höheren Beihilfesatz als du selbst, nämlich 80 Prozent statt 50 Prozent.

Die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes in der Beihilfe erfolgt nicht automatisch. Du musst Veränderungen aktiv der Beihilfestelle melden und entsprechende Nachweise vorlegen. Wenn dein Kind 18 wird und weiter zur Schule geht oder eine Ausbildung beginnt, musst du das melden.

Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung ab 18 Jahren

Für volljährige Kinder gelten spezifische Voraussetzungen, damit sie weiterhin beihilfeberechtigt bleiben. Dein Kind muss sich in einer der folgenden Situationen befinden, um über das 18. Lebensjahr hinaus in der Beihilfe zu bleiben.

Schulische Ausbildung

Dein Kind besucht weiterhin eine allgemeinbildende Schule, beispielsweise um das Abitur nachzuholen oder einen höheren Schulabschluss zu erreichen. Das gilt auch für berufliche Schulen oder Fachschulen. Solange dein Kind Schüler ist und keinen Schulabschluss hat, der eine Berufsausbildung ermöglicht, bleibt die Beihilfe bestehen.

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Berufsausbildung

Dein Kind absolviert eine erstmalige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Beihilfe bleibt bestehen, solange die erste Ausbildung nicht abgeschlossen ist. Das gilt für klassische duale Ausbildungen wie Industriekaufmann, Krankenschwester oder Mechatroniker genauso wie für schulische Ausbildungen.

Wichtig: Es muss sich um die Erstausbildung handeln. Nach Abschluss der ersten Ausbildung bleibt die Beihilfe nur bestehen, wenn dein Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Studium

Dein Kind ist an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben. Auch ein Masterstudium, das auf einen Bachelor aufbaut, gilt grundsätzlich noch als Erstausbildung, sofern es unmittelbar anschließt. Das bedeutet: Macht dein Kind nach dem Bachelor direkt weiter mit dem Master, bleibt die Beihilfe bestehen.

Bei einem Zweitstudium oder einem Master, der nicht direkt auf den Bachelor aufbaut, kann es komplizierter werden. Hier prüft die Kindergeldstelle genau, ob noch ein Ausbildungscharakter vorliegt.

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird eine Übergangszeit von maximal vier vollen Kalendermonaten anerkannt. Diese Frist ist nicht taggenau zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate.

Ein Beispiel: Dein Kind macht im Juni sein Abitur und beginnt im Oktober das Studium. Die Übergangszeit von Juni bis Oktober sind vier Monate. Dein Kind bleibt in dieser Zeit beihilfeberechtigt, auch wenn es keine Schule mehr besucht und noch nicht studiert.

Ausbildungsplatzsuche

Dein Kind ist bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet und sucht aktiv nach einem Ausbildungsplatz. Dies gilt bis zum 25. Lebensjahr. Dein Kind muss nachweisen können, dass es sich regelmäßig bewirbt und die Agentur für Arbeit bei der Suche unterstützt.

Arbeitslosigkeit

Ist dein Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, bleibt die Beihilfeberechtigung nur bis zum 21. Lebensjahr bestehen. Diese Regelung ist deutlich kürzer als bei Ausbildungsplatzsuche, weil hier kein konkretes Ausbildungsziel verfolgt wird.

Freiwilligendienst

Während dein Kind einen Freiwilligendienst wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst leistet, bleibt die Beihilfe bestehen. Das gilt auch für den freiwilligen Wehrdienst. Diese Dienste werden als gleichwertig mit einer Ausbildung behandelt.

Altersgrenzen: Wann endet der Beihilfeanspruch für Kinder?

Der Beihilfeanspruch für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Am Tag, an dem dein Kind 25 wird, endet die Beihilfeberechtigung, auch wenn es sich noch mitten im Studium oder in der Ausbildung befindet.

Wenn dein Kind mit 19 das Abitur macht, dann drei Jahre studiert und danach noch einen Master macht, endet die Beihilfe trotzdem mit 25, auch wenn der Master noch nicht fertig ist.

Diese Regelung orientiert sich am Kindergeldanspruch. Auch das Kindergeld endet mit 25 Jahren, und die Beihilfe ist daran gekoppelt.

Die Beihilfe endet nicht nur mit 25 Jahren, sondern auch in folgenden Fällen vorzeitig:

Wenn der Kindergeldanspruch wegfällt, endet auch die Beihilfe. Das passiert zum Beispiel, wenn dein Kind die Ausbildung abbricht oder beendet. Wenn dein Kind eine Vollzeitbeschäftigung über 20 Wochenstunden aufnimmt nach Abschluss der Erstausbildung, endet die Beihilfe. Bei Arbeitslosigkeit endet die Beihilfe bereits mit Vollendung des 21. Lebensjahres, nicht erst mit 25.

Besonderheit Baden-Württemberg: Verlängerung bis Jahresende

In Baden-Württemberg gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Berücksichtigungsfähigkeit endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Familienzuschlag wegfällt. Wenn dein Kind am 15. März 25 Jahre alt wird, bleibt es bis zum 31. Dezember desselben Jahres beihilfeberechtigt.

Noch besser: Fällt der Familienzuschlag genau am 31. Dezember weg, bleibt dein Kind sogar noch das gesamte folgende Kalenderjahr beihilfeberechtigt. Das kann ein ganzes Jahr zusätzliche Beihilfe bedeuten.

Verlängerungsmöglichkeiten des Beihilfeanspruchs für Kinder über 25 Jahren

Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, die den Beihilfeanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern. Diese Ausnahmen solltest du kennen, weil sie dir und deinem Kind viel Geld sparen können.

Verlängerung wegen Freiwilligendienst oder Wehrdienst

Wenn dein Kind nach Vollendung des 25. Lebensjahres noch in Schul- oder Berufsausbildung oder Studium ist, verlängert sich die Berücksichtigungsfähigkeit, wenn die Ausbildung durch einen der folgenden Dienste unterbrochen oder verzögert wurde:

Freiwilliger Wehrdienst nach § 58b Soldatengesetz, Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste oder Tätigkeit als Entwicklungshelfer.

Die Dauer der weiteren Berücksichtigungsfähigkeit entspricht der Dauer des abgeleisteten Dienstes, höchstens jedoch zwölf Monate. Hat dein Kind ein Jahr FSJ gemacht, verlängert sich die Beihilfe um ein Jahr. Hat es zwei Jahre Entwicklungsdienst gemacht, verlängert sich die Beihilfe trotzdem nur um maximal zwölf Monate.

Beispiel: Dein Kind macht nach dem Abitur ein FSJ von zwölf Monaten und beginnt dann das Studium. Normalerweise würde die Beihilfe mit 25 enden. Durch das FSJ verlängert sich die Beihilfe um zwölf Monate bis zum 26. Geburtstag.

Unbefristete Verlängerung der Beihilfe bei Behinderung

Ein besonders wichtiger Sonderfall betrifft Kinder mit Behinderung. Wenn eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und dein Kind sich aufgrund der Behinderung nicht selbst unterhalten kann, besteht der Beihilfeanspruch unbefristet weiter.

Diese Regelung orientiert sich am Kindergeldanspruch für erwachsene Kinder mit Behinderung. Solange dein Kind aufgrund der Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, bleibt die Beihilfe bestehen, auch mit 30, 40 oder 50 Jahren.

Wichtig: Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Eine Behinderung, die erst mit 26 Jahren eintritt, führt nicht zur Verlängerung der Beihilfe.

Wie hoch ist die Beihilfe bei einem Kind?

Kinder erhalten bundesweit einen Beihilfesatz von 80 Prozent ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten. Das ist der höchste Beihilfesatz überhaupt und deutlich höher als der reguläre Satz für Beamte mit 50 Prozent oder Versorgungsempfänger mit 70 Prozent.

Die restlichen 20 Prozent der Gesundheitskosten müssen über eine private Restkostenversicherung abgesichert werden. Diese Versicherung ist für Beamtenkinder sehr günstig, da nur ein kleiner Anteil der Kosten versichert werden muss.

Beispiel: Dein Kind geht zum Zahnarzt und bekommt eine Füllung für 200 Euro. Die Beihilfe zahlt 160 Euro, das sind 80 Prozent. Die Restkostenversicherung zahlt die restlichen 40 Euro. Du zahlst nichts selbst.

Ist die Beihilfe an das Kindergeld gekoppelt?

Ja, die Beihilfe für Kinder ist direkt an das Kindergeld gekoppelt. Genauer gesagt: Die Beihilfe ist an den Familienzuschlag gekoppelt, und der Familienzuschlag ist wiederum an das Kindergeld gekoppelt.

Solange du Kindergeld für dein Kind bekommst, kannst du auch Beihilfe beantragen. Sobald das Kindergeld endet, endet auch die Beihilfe. Du kannst nicht Beihilfe bekommen ohne Kindergeldanspruch.

Der Familienzuschlag wird nur für Kinder gezahlt, für die tatsächlich Kindergeld gewährt wird oder ein grundsätzlicher Anspruch besteht. Wenn du aus irgendeinem Grund kein Kindergeld beantragst, obwohl dir Kindergeld zustünde, bekommst du trotzdem den Familienzuschlag und damit auch Beihilfe.

Auswirkung der Kinderzahl auf deinen eigenen Beihilfesatz

Die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder wirkt sich auch auf deinen eigenen Beihilfebemessungssatz aus. Das ist ein wichtiger Vorteil für Beamte mit mehreren Kindern.

  • Bei einem Kind: Dein Bemessungssatz bleibt bei 50 Prozent. Du bekommst also für deine eigenen Krankheitskosten 50 Prozent Beihilfe, dein Kind bekommt 80 Prozent.
  • Bei zwei oder mehr Kindern: Dein Bemessungssatz erhöht sich auf 70 Prozent, sofern du den Familienzuschlag für die Kinder beziehst. Du bekommst dann für deine eigenen Krankheitskosten 70 Prozent Beihilfe statt nur 50 Prozent.

Wichtig bei zwei beihilfeberechtigten Elternteilen: Seid ihr beide beihilfeberechtigt und erhält jeder für ein Kind den Familienzuschlag, bleibt der Bemessungssatz bei beiden bei 50 Prozent. Nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für mindestens zwei Kinder erhält, bekommt den erhöhten Satz von 70 Prozent.

Ein Wahlrecht besteht hierbei nicht, die Zuordnung erfolgt über die Kindergeldberechtigung.

Unterschiede nach Bundesländern

Die meisten Bundesländer und der Bund gewähren Kindern 80 Prozent Beihilfe.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen, die du kennen solltest.

BundeslandBeihilfesatz KindBeihilfesatz Beamter (ab 2 Kinder)Besonderheiten
Bund80 %70 %Standardregelung
Baden-Württemberg80 %70 % (dauerhaft ab 3 Kindern)Erhöhter Satz bleibt auch nach Wegfall der Kinder
Bayern80 %70 %Wahlleistungen (z. B. Zweibettzimmer) abgedeckt
HessenProgressiv: 55–80 %50–70 % (progressiv)Erstes Kind 55 %, zweites 60 %, steigend um 5 %
Sachsen90 %70 % ab 1 Kind, 90 % ab 2 KindernHöchster Beihilfesatz bundesweit
Andere Länder80 %70 %Standardregelung wie Bund
  • Besonderheit Hessen: In Hessen gilt ein abweichendes progressives System. Der Bemessungssatz erhöht sich für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 5 Prozent, beginnend bei 50 Prozent. Das erste Kind erhält somit 55 Prozent Beihilfe, das zweite Kind 60 Prozent, das dritte 65 Prozent und so weiter bis maximal 80 Prozent. Im stationären Bereich liegt der Satz zusätzlich 15 Prozent höher.
  • Besonderheit Sachsen: In Sachsen erhalten Kinder seit 2024 einen besonders hohen Beihilfesatz von 90 Prozent. Das bedeutet, nur 10 Prozent müssen über die Restkostenversicherung abgedeckt werden. Dazu erhöht sich dein eigener Beihilfesatz bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und ab zwei Kindern auf 90 Prozent.
  • Besonderheit Baden-Württemberg: Bei drei oder mehr Kindern bleibt der erhöhte Bemessungssatz von 70 Prozent für dich als Beamten dauerhaft erhalten, auch wenn später Kinder aus der Beihilfe herausfallen. Das ist ein dauerhafter Vorteil, den du nicht mehr verlierst.

Private Restkostenversicherung für Kinder verpflichtend

Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, ist der Abschluss einer privaten Restkostenversicherung notwendig. Ohne eine solche Versicherung zahlt die Beihilfe keine Leistungen aus. Das ist eine zwingende Voraussetzung.

Die Restkostenversicherung deckt die verbleibenden 20 Prozent ab, in Sachsen 10 Prozent oder in Hessen den individuellen Restanteil je nach Kinderzahl. Die monatlichen Beiträge für Kinder sind vergleichsweise niedrig und liegen je nach Alter und Tarif typischerweise zwischen 35 und 200 Euro monatlich.

Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Besonders günstig wird es bei Neugeborenen. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt kannst du dein Kind über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung privat versichern. Das ist ein riesiger Vorteil, weil dein Kind auch bei Vorerkrankungen oder Komplikationen bei der Geburt ohne Risikozuschläge versichert wird.

Die Voraussetzung: Du selbst oder dein Partner müsst bereits mindestens drei Monate vor der Geburt privat krankenversichert sein. Dann habt ihr das Recht auf Kindernachversicherung ohne Gesundheitsfragen.

Was kostet die Restkostenversicherung für Kinder?

Die Kosten hängen vom Alter des Kindes und vom gewählten Tarif ab.

Bei Neugeborenen liegen die Beiträge zwischen 35 und 80 Euro monatlich für einen 20-Prozent-Restkostenschutz. Bei Kindern über 10 Jahren liegen die Beiträge zwischen 60 und 120 Euro monatlich. Bei Kindern über 18 Jahren in Ausbildung liegen die Beiträge zwischen 80 und 200 Euro monatlich.

Die Beiträge sind deutlich niedriger als bei einer Vollversicherung, weil nur 20 Prozent des Risikos versichert werden müssen. Eine normale PKV für ein Kind würde 200 bis 400 Euro monatlich kosten, die Restkostenversicherung kostet nur einen Bruchteil davon.

Erforderliche Nachweise und Antrag für Beihilfe bei Kindern ab 18 Jahren

Für die Aufrechterhaltung der Beihilfeberechtigung nach dem 18. Geburtstag musst du regelmäßig Nachweise erbringen. Die Beihilfestelle prüft, ob dein Kind noch die Voraussetzungen erfüllt.

Welche Nachweise brauchst du?

  • Bei Studium brauchst du eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, die den Studierendenstatus belegt. Diese Bescheinigung musst du meist jedes Semester neu einreichen, manche Beihilfestellen verlangen sie nur einmal jährlich.
  • Bei Berufsausbildung brauchst du den Berufsausbildungsvertrag und einen Nachweis über die Vergütung. Die Beihilfestelle will wissen, dass dein Kind tatsächlich eine anerkannte Ausbildung macht.
  • Bei Freiwilligendienst brauchst du eine Bescheinigung über die Ableistung des Freiwilligendienstes. Diese bekommst du von der Organisation, bei der dein Kind den Dienst leistet.
  • Bei Arbeitslosigkeit oder Ausbildungsplatzsuche brauchst du eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit über die Meldung als arbeits- oder ausbildungsplatzsuchend. Diese Bescheinigung musst du regelmäßig erneuern.

Generell brauchst du eine aktuelle Bezügemitteilung, aus der hervorgeht, dass für das Kind noch Familienzuschlag gezahlt wird. Eine Kopie der Bezügemitteilung ohne Angabe der Gehaltshöhe ist als Nachweis ausreichend. Die Beihilfestelle will nur sehen, dass der Familienzuschlag für das Kind gezahlt wird, nicht wie viel du verdienst.

Wie stellst du den Antrag auf Beihilfe?

Die Nachweise reichst du in der Regel jährlich oder bei Veränderungen bei deiner Beihilfestelle ein. Viele Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragsverfahren oder Apps zur Beihilfebeantragung an. Du kannst die Nachweise dann einfach hochladen statt per Post zu schicken.

Manche Beihilfestellen fordern dich automatisch auf, neue Nachweise einzureichen, wenn die alten ablaufen. Andere erwarten, dass du dich von selbst meldest. Informiere dich bei deiner Beihilfestelle, wie der Prozess abläuft.

Einkommensgrenzen und Erwerbstätigkeit: Welchen Einfluss haben Ausbildung und Einkommen des Kindes auf Beihilfe?

Seit 2012 gibt es für das Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr bei der Erstausbildung oder im Erststudium. Das bedeutet: Dein volljähriges Kind in der Erstausbildung kann grundsätzlich unbegrenzt dazuverdienen, ohne den Kindergeld- und damit den Beihilfeanspruch zu verlieren.

20-Stunden-Regel nach Erstausbildung

Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums bleibt der Kindergeldanspruch und damit die Beihilfe nur bestehen, wenn dein Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Diese 20-Stunden-Regel soll sicherstellen, dass das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht.

Ein Beispiel: Dein Kind macht den Bachelor fertig und arbeitet dann 25 Stunden pro Woche, während es den Master macht. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch, weil die 20-Stunden-Grenze überschritten ist. Die Beihilfe endet ebenfalls.

Werkstudentenstatus und Semesterferien

Als Werkstudent darf dein Kind während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien darf die Arbeitszeit überschritten werden, solange dies nicht länger als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr dauert.

Das bedeutet: In den Semesterferien kann dein Kind Vollzeit arbeiten, ohne den Kindergeld- und Beihilfeanspruch zu verlieren. Während des Semesters muss es die 20-Stunden-Grenze einhalten.

Besonderheiten einzelner Bundesländer

Die Beihilferegelungen unterscheiden sich teilweise erheblich zwischen Bund und Ländern. Ich zeige dir die wichtigsten Unterschiede, die du kennen solltest.

Hessen: Progressive Bemessungssätze

Hessen hat ein einzigartiges progressives System. Der Beihilfesatz steigt mit jedem Kind um 5 Prozent. Das erste Kind erhält 55 Prozent Beihilfe, das zweite 60 Prozent, das dritte 65 Prozent und so weiter bis maximal 80 Prozent. Dazu kommt im stationären Bereich ein Aufschlag von 15 Prozent.

Das bedeutet: Als Hessischer Beamter mit drei Kindern bekommst du selbst 65 Prozent Beihilfe, dein erstes Kind 55 Prozent, dein zweites 60 Prozent und dein drittes 65 Prozent. Im Krankenhaus bekommen alle jeweils 15 Prozent mehr.

Baden-Württemberg: Nachweis bei GKV-versichertem Partner

In Baden-Württemberg musst du nachweisen, dass keine Familienversicherung in der GKV möglich ist, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Das bedeutet: Ist dein Partner gesetzlich versichert, prüft die Beihilfestelle, ob dein Kind nicht über die kostenlose Familienversicherung versichert werden könnte.

Der erhöhte Beihilfesatz von 70 Prozent für Beamte mit drei oder mehr Kindern bleibt in Baden-Württemberg dauerhaft erhalten, auch wenn später Kinder aus der Beihilfe herausfallen. Das ist ein einzigartiger Vorteil.

Besonderheit für Versorgungsempfänger: In Baden-Württemberg erhalten Versorgungsempfänger nur 50 Prozent statt 70 Prozent Beihilfe, auch wenn sie Kinder haben.

Sachsen: Höchste Beihilfesätze bundesweit

Sachsen bietet die höchsten Beihilfesätze in Deutschland. Kinder erhalten 90 Prozent Beihilfe statt 80 Prozent. Beamte erhalten bereits ab dem ersten Kind 70 Prozent statt 50 Prozent. Ab zwei Kindern erhalten Beamte sogar 90 Prozent Beihilfe.

Das macht Sachsen extrem attraktiv für Beamtenfamilien mit Kindern. Die Restkostenversicherung muss nur 10 Prozent abdecken und kostet entsprechend wenig.

Bayern: Standardregelung mit Wahlleistungen

Bayern folgt der Standardregelung mit 80 Prozent Beihilfe für Kinder. Eine Besonderheit: Die bayerische Beihilfe deckt auch Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung ab, wenn diese im Tarif enthalten sind.

Wichtige Meldepflichten beachten: Was müssen Eltern melden?

Du hast als beihilfeberechtigter Elternteil bestimmte Meldepflichten gegenüber deiner Beihilfestelle. Wenn du diese Pflichten nicht erfüllst, kann die Beihilfe die Leistungen verweigern oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Du musst folgende Änderungen umgehend melden:

  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums deines Kindes,
  • Beendigung oder Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums,
  • Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung durch dein Kind,
  • Änderung des Familienzuschlags und Wegfall des Kindergeldanspruchs.

Die Meldung sollte innerhalb von vier Wochen nach der Änderung erfolgen. Manche Beihilfestellen verlangen die Meldung innerhalb von zwei Wochen. Informiere dich bei deiner Beihilfestelle über die genauen Fristen.

Was passiert bei fehlender Meldung?

Wenn du Änderungen nicht meldest und die Beihilfestelle weiterhin Leistungen zahlt, obwohl kein Anspruch mehr besteht, musst du die zu Unrecht erhaltenen Beihilfen zurückzahlen. Das können schnell mehrere tausend Euro sein.

Die Beihilfestelle prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen noch vorliegen. Wenn sie feststellt, dass dein Kind seit Monaten nicht mehr studiert oder arbeitet, fordert sie alle Beihilfen seit dem Ende des Anspruchs zurück.

Fazit: „Die Beihilfe für Kinder über 18 bietet mit 80 Prozent Erstattung eine exzellente Absicherung bis zum 25. Lebensjahr“

In den letzten Jahren habe ich hunderte Beamte zur Beihilfe für ihre Kinder beraten. Die meisten wussten nicht, wie lange die Beihilfe gilt und welche Nachweise sie einreichen müssen.

Merk dir bitte die folgenden Punkte:

  • Die Beihilfe für Kinder über 18 ist an das Kindergeld gekoppelt und gilt bis zum 25. Lebensjahr
  • Dein Kind muss sich in Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Ausbildungsplatzsuche befinden
  • Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe, in Sachsen sogar 90 Prozent
  • Die restlichen 20 Prozent musst du über eine private Restkostenversicherung für 35 bis 200 Euro monatlich absichern
  • Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich dein eigener Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent
  • Die Beihilfe verlängert sich um maximal zwölf Monate bei Freiwilligendienst oder Wehrdienst
  • Bei Behinderung vor dem 25. Lebensjahr bleibt die Beihilfe unbefristet bestehen
  • Du musst Immatrikulationsbescheinigungen und andere Nachweise regelmäßig einreichen
  • Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr in der Erstausbildung
  • Die 20-Stunden-Regel gilt nur nach Abschluss der Erstausbildung

Melde dich bei mir, wenn dein Kind 18 wird oder eine Ausbildung beginnt und du unsicher bist, wie die Beihilfe weitergeht. Ich helfe dir, die richtigen Nachweise zu beschaffen und die günstigste Restkostenversicherung zu finden.

Gerade bei der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung solltest du die Zwei-Monats-Frist nach der Geburt nicht verpassen. Je früher du dich kümmerst, desto sicherer ist die Absicherung deines Kindes.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.