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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

Beamte haben in der GKV nichts verloren.

Beihilfe? Vorerkrankungen? Elternzeit? Pension? So viele Fragen. Ich kenne die Antworten. Lass uns reden.

Beihilfe in Bayern: Was gilt für Ehepartner von Beamten?

Inhalt
Gestern saß Andreas bei mir, Polizeibeamter aus München, 41 Jahre alt und seit zwei Jahren verheiratet. "Daniel, meine Frau arbeitet in Teilzeit und verdient etwa 22.000 Euro brutto im Jahr. Bekommt sie trotzdem Beihilfe über mich? Und wenn ja, wie viel?"
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„Das hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab, nicht vom Brutto“, sagte ich.

„Bei 22.000 Euro brutto liegt sie nach Abzug der Werbungskosten vermutlich bei etwa 20.770 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte. Die Grenze in Bayern liegt bei 21.832 Euro für 2025. Wenn sie diese Grenze nicht überschreitet, bekommt sie 70 Prozent Beihilfe.“

Das erfährst du in diesem Beitrag:

  • Wann dein Ehepartner in Bayern beihilfeberechtigt ist
  • Wie hoch der Beihilfesatz für Ehepartner ist
  • Welche Einkommensgrenzen gelten
  • Was bei gesetzlich versicherten Ehepartnern gilt

Wann ist der Ehepartner beihilfeberechtigt in Bayern?

Damit dein Ehepartner in Bayern beihilfeberechtigt ist, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur eine davon, gibt es keine Beihilfe über dich als Beamten.

Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung des Ehepartners:

  • Einkommensgrenze eingehalten: Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf die Grenze nicht überschreiten
  • Keine eigene Beihilfeberechtigung: Der Ehepartner darf nicht selbst bei einem anderen Dienstherrn beihilfeberechtigt sein
  • Gültige Ehe: Die Ehe muss bestehen und ihr dürft nicht dauernd getrennt leben

Die wichtigste dieser drei Voraussetzungen ist die Einkommensgrenze. Sie entscheidet in den meisten Fällen darüber, ob dein Partner Beihilfe bekommt oder nicht. Hat dein Partner eine eigene Beihilfeberechtigung, weil er selbst Beamter ist, ist diese vorrangig.

Nachweis der Beihilfeberechtigung

Dein Ehepartner muss die Einkommensgrenze durch Vorlage einer Kopie des Steuerbescheids des relevanten Jahres gegenüber der Beihilfestelle nachweisen. Für Anträge bis Ende 2025 ist der Steuerbescheid 2023 erforderlich.

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Die Beihilfestelle prüft anhand dieses Steuerbescheids, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte die Grenze unterschreitet. Ist das der Fall, wird die Beihilfeberechtigung festgestellt und dein Partner kann Rechnungen einreichen.

Wie hoch ist für Ehepartner der Anspruch auf Beihilfe in Bayern?

Der Beihilfeanspruch für beihilfeberechtigte Ehepartner in Bayern beträgt 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Das bedeutet, die Beihilfe übernimmt 70 Prozent der Krankheitskosten und dein Partner muss die restlichen 30 Prozent selbst tragen.

Die Beihilfesätze in Bayern im Überblick

Die Beihilfesätze in Bayern sind nach Personengruppen gestaffelt. Dein Ehepartner erhält als beihilfeberechtigter Angehöriger einen höheren Satz als du selbst als aktiver Beamter ohne Kinder.

PersonengruppeBeihilfesatz
Beihilfeberechtigter Ehepartner70%
Beihilfefähige Kinder80%
Aktive Beamte (ohne Kinder)50%
Aktive Beamte (mit mind. 2 Kindern)70%
Ruhestandsbeamte70%

Als aktiver Beamter ohne Kinder oder mit nur einem Kind bekommst du selbst nur 50 Prozent Beihilfe, während dein Ehepartner 70 Prozent erhält. Das ist eine Besonderheit des bayerischen Systems.

Was bedeutet 70 Prozent Beihilfe konkret?

Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent trägt die Beihilfe 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, während dein Ehepartner die verbleibenden 30 Prozent selbst zahlen muss. Das ist der Grund, warum die meisten Ehepartner von bayerischen Beamten eine private Restkostenversicherung abschließen.

Ein Beispiel macht das deutlich: Dein Partner hat eine Arztrechnung über 1.000 Euro. Die Beihilfe zahlt 700 Euro, die restlichen 300 Euro muss dein Partner selbst zahlen oder über eine PKV-Restkostenversicherung absichern.

Beispielrechnung für beihilfefähige Aufwendungen:

PositionKostenBeihilfe 70%Eigenanteil 30%
Arztbehandlung800 €560 €240 €
Zahnbehandlung1.200 €840 €360 €
Arzneimittel150 €105 €45 €
Gesamt2.150 €1.505 €645 €

Restkostenversicherung für die verbleibenden 30 Prozent

Um die verbleibenden 30 Prozent abzusichern, schließen die meisten Ehepartner eine private Restkostenversicherung ab. Diese Versicherung übernimmt genau die 30 Prozent, die die Beihilfe nicht zahlt.

Die Beiträge für eine Restkostenversicherung sind deutlich günstiger als eine Vollversicherung, weil nur 30 Prozent des Risikos versichert werden. Beispielhaft betragen die Beiträge für eine Restkostenversicherung für beihilfeberechtigte Ehepartner in Bayern:

EintrittsalterMonatsbeitrag
20 Jahre110,20 €
25 Jahre133,72 €
30 Jahre143,13 €

Diese Beiträge sind Richtwerte und können je nach Versicherer und gewähltem Tarif variieren. Je jünger dein Partner beim Einstieg ist, desto günstiger sind die Beiträge.

Welche Einkommensgrenzen gelten für Ehepartner von Beamten in Bayern?

Die Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Ehepartner in Bayern wurde zum 1. Januar 2025 erhöht und wird seitdem jährlich an die Rentenwerterhöhung West angepasst. Für Anträge, die im Jahr 2025 gestellt werden, ist das Einkommen aus dem Jahr 2023 maßgeblich.

Wie hoch sind die aktuellen Einkommensgrenzen für Ehepartner in Bayern?

Die Einkommensgrenze steigt jährlich automatisch an. Diese dynamische Anpassung soll verhindern, dass Rentenerhöhungen oder allgemeine Lohnsteigerungen automatisch zur Überschreitung der Einkommensgrenze führen.

Entwicklung der Einkommensgrenzen in Bayern:

JahrEinkommensgrenzeMaßgebliches Jahr
202420.878 €2022
202521.832 €2023
202622.648 €2024

Für Anträge bis Ende 2025 ist der Steuerbescheid 2023 erforderlich. Der Gesamtbetrag der Einkünfte aus 2023 darf maximal 21.832 Euro betragen, damit dein Ehepartner beihilfeberechtigt ist.

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?

Entscheidend ist nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der steuerrechtliche Gesamtbetrag der Einkünfte nach Paragraph 2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Dieser Betrag steht im Steuerbescheid und liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

Einkommensteile, die zum Gesamtbetrag der Einkünfte zählen:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach Abzug von Werbungskosten
  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Land- oder Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Renteneinkünfte aus gesetzlicher Rentenversicherung

Abzüge vom Gesamtbetrag der Einkünfte:

  • Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen (801 Euro, bei Zusammenveranlagung 1.602 Euro)
  • Altersentlastungsbetrag für Personen ab 64 Jahren
  • Werbungskosten (mindestens 1.230 Euro Pauschale bei nichtselbstständiger Arbeit)

Wichtig: Auch nur 1 Euro Überschreitung ist zu viel

Wird die Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die komplette Beihilfe. Es gibt keine anteilige Kürzung oder Toleranzgrenze. Entweder dein Partner liegt unter der Grenze und bekommt 70 Prozent Beihilfe, oder er liegt darüber und bekommt gar nichts.

Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 21.833 Euro im Jahr 2023 hätte dein Partner für Anträge in 2025 keinen Beihilfeanspruch mehr, obwohl er nur 1 Euro über der Grenze liegt. Diese harte Regelung macht eine genaue Prüfung des Steuerbescheids so wichtig.

Ausnahmeregelung bei niedrigerem laufenden Einkommen

Falls die Einkünfte deines Partners im laufenden Kalenderjahr unter der Grenze liegen, können medizinische Aufwendungen unter Vorbehalt bereits im laufenden Jahr geltend gemacht werden. Das greift zum Beispiel bei Jobverlust oder Reduzierung der Arbeitszeit während des Jahres.

Sollte sich später herausstellen, dass die Einkommensgrenze doch überschritten wurde, muss die unter Vorbehalt gezahlte Beihilfe zurückgefordert werden. Das kann mehrere tausend Euro betreffen, wenn umfangreiche Behandlungen stattgefunden haben.

Was gilt, wenn der Ehepartner vom Beamten in Bayern gesetzlich versichert ist?

Dein Ehepartner kann prinzipiell Beihilfe erhalten, auch wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Allerdings gelten hier wichtige Besonderheiten und Einschränkungen, die den Beihilfeanspruch stark begrenzen.

Beihilfe ist nachrangig zur GKV

Bei gesetzlich versicherten Ehepartnern ist die Beihilfe nachrangig zur Leistung der GKV. Das bedeutet konkret: Es erfolgt grundsätzlich ein Verweis auf Sachleistungen und Dienstleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beihilfe übernimmt hier also nicht automatisch 70 Prozent der Kosten wie bei privat versicherten Ehepartnern.

Die GKV zahlt ihre Leistungen zuerst, und nur für bestimmte Leistungen, die die GKV nicht oder nicht vollständig übernimmt, springt die Beihilfe ein. Das führt zu einem stark eingeschränkten Beihilfeanspruch.

Eingeschränkte Beihilfeleistungen bei GKV-Versicherung

Die Beihilfefähigkeit von Leistungen für gesetzlich versicherte Ehepartner ist auf folgende Bereiche beschränkt. Für alle anderen Leistungen zahlt ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse.

Beihilfefähige Leistungen bei GKV-Versicherung:

  • Zahnersatz: Nur über die Regelleistungen der GKV hinaus, die Beihilfe zahlt 70 Prozent der Mehrkosten
  • Heilpraktiker: Die GKV übernimmt Heilpraktiker nicht, die Beihilfe zahlt hier 70 Prozent
  • Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, wenn gewünscht

Nicht beihilfefähig bei GKV-Versicherung:

  • Regelleistungen der GKV wie normale Arztbesuche, Standardbehandlungen
  • Kassenärztliche Leistungen, die von der GKV übernommen werden
  • Arzneimittel, die auf Kassenrezept verordnet wurden
  • Standardzahnbehandlungen ohne Zahnersatz

Einkommensgrenze bleibt auch bei GKV gültig

Die Beihilfeberechtigung für gesetzlich versicherte Ehepartner ist an die gleichen Einkommensgrenzen gebunden wie für privat versicherte Ehepartner. Die Grenze liegt bei 21.832 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte für Anträge bis Ende 2025.

Das bedeutet: Selbst wenn dein Partner gesetzlich versichert ist und ohnehin nur eingeschränkte Beihilfeleistungen bekommen würde, muss er trotzdem die Einkommensgrenze einhalten. Liegt er darüber, bekommt er gar keine Beihilfe.

Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV

Ein wichtiger Vorteil für Ehepartner in der GKV: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehepartner und Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert. Das ist die sogenannte Familienversicherung.

Voraussetzungen für die Familienversicherung:

  • Du selbst musst nicht in der GKV versichert sein für die Familienversicherung deines Partners
  • Dein Ehepartner darf nicht selbst versicherungspflichtig sein
  • Das Einkommen deines Partners darf die Grenze für die Familienversicherung nicht überschreiten (2025: 505 Euro monatlich bei Minijobs, 538 Euro bei anderen Beschäftigungen)
  • Es entfallen damit die GKV-Beitragszahlungen für den Ehepartner

Hat sich dein Ehepartner freiwillig in der GKV versichert und ist nicht familienversichert, muss er den Versicherungsbeitrag in vollem Umfang selbst tragen. Es gibt keinen Beitragszuschuss vom Dienstherrn für gesetzlich versicherte Ehepartner.

Vergleich: GKV vs. PKV für Ehepartner in Bayern

Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung für beihilfeberechtigte Ehepartner sind erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

GKV-versichertPKV-versichert
BeihilfeanspruchJa, nachrangigJa, vollständig
Beihilfesatz70% nur für eingeschränkte Leistungen70% für alle Leistungen
Abgedeckte LeistungenZahnersatz über Regelleistung, Heilpraktiker, Sehhilfen ab 18, WahlleistungenAlle beihilfefähigen Aufwendungen
BeitragGKV-Beitrag (oft familienversichert)PKV-Restkostenversicherung 30%
Einkommensgrenze21.832 € (2025)21.832 € (2025)

Warum viele Ehepartner trotzdem eine private Zusatzversicherung abschließen

Ein gesetzlich versicherter Ehepartner hat einen wesentlich eingeschränkteren Beihilfeanspruch als ein privat versicherter Ehepartner. Dies ist der Grund, warum viele Ehepartner von bayerischen Beamten trotz GKV-Versicherung eine private Zusatzversicherung abschließen.

Diese Zusatzversicherungen decken die Lücken ab, die durch den eingeschränkten Beihilfeanspruch entstehen. Sie übernehmen zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz, Heilpraktiker oder Chefarztbehandlung, die über die GKV-Leistungen hinausgehen.

Fazit: „Ehepartner von bayerischen Beamten erhalten 70 Prozent Beihilfe, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte maximal 21.832 Euro beträgt“

Dein Ehepartner ist in Bayern beihilfeberechtigt, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte die Einkommensgrenze von 21.832 Euro nicht überschreitet. Für Anträge bis Ende 2025 ist der Steuerbescheid 2023 maßgeblich. Der Beihilfesatz beträgt 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.

Die Einkommensgrenze bezieht sich auf den steuerlichen Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht auf das Brutto- oder Nettoeinkommen. Dieser liegt durch den Abzug von Werbungskosten deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Die Grenze wird jährlich automatisch an die Rentenwerterhöhung West angepasst und steigt 2026 auf 22.648 Euro.

Wird die Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die komplette Beihilfe. Es gibt keine anteilige Kürzung oder Toleranzgrenze. Diese harte Regelung macht eine genaue Prüfung des Steuerbescheids unerlässlich.

Ist dein Ehepartner gesetzlich versichert, ist die Beihilfe nachrangig zur GKV. Der Beihilfeanspruch beschränkt sich dann auf Zahnersatz über die Regelleistung hinaus, Heilpraktiker, Sehhilfen ab 18 Jahren und Wahlleistungen im Krankenhaus. Für alle anderen Leistungen zahlt ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse.

Um die verbleibenden 30 Prozent abzusichern, die die Beihilfe nicht übernimmt, schließen die meisten Ehepartner eine private Restkostenversicherung ab. Diese kostet je nach Eintrittsalter zwischen 110 und 145 Euro monatlich und deckt die Lücke zur vollständigen Absicherung.

Melde dich bei mir, wenn du Fragen zur Beihilfe für deinen Ehepartner in Bayern hast. Ich prüfe den Steuerbescheid, rechne den Gesamtbetrag der Einkünfte aus und sage dir, ob die Beihilfeberechtigung besteht. Gerade die Abgrenzung zwischen Bruttoeinkommen und Gesamtbetrag der Einkünfte ist wichtig, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.