Ich fragte sie: „Hat Ihr Arzt die Untersuchung für medizinisch notwendig erklärt?“ Sie nickte. „Ja, er vermutet einen Rotatorenmanschettenriss und will das abklären.“
„Dann zahlt Ihre PKV die Kosten“, sagte ich. „Sie brauchen keine Vorabgenehmigung. Lassen Sie sich vom Radiologen eine Rechnung ausstellen und reichen Sie diese bei Ihrer Versicherung ein. Die Erstattung erfolgt normalerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.“
Drei Wochen später meldete sie sich wieder. Die PKV hatte 650 Euro komplett erstattet, und das MRT hatte tatsächlich einen Riss gezeigt. Sie war erleichtert, dass alles so unkompliziert verlaufen war.
Die PKV übernimmt MRT-Kosten in der Regel problemlos, wenn die Untersuchung medizinisch notwendig ist. Ich zeige dir jetzt, worauf du achten musst.
Wird ein MRT von der privaten Krankenkasse bezahlt?
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine MRT-Untersuchung grundsätzlich, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das ist der entscheidende Punkt: Die Untersuchung muss erforderlich sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder deren Verschlimmerung zu verhindern.
Was bedeutet medizinische Notwendigkeit konkret?
Medizinische Notwendigkeit bedeutet, dass die MRT-Untersuchung zum Zeitpunkt der Durchführung nach objektiven medizinischen Befunden vertretbar war. Dein Arzt muss begründen können, warum das MRT notwendig ist.
Typische Gründe sind:
- Verdacht auf Bandscheibenvorfall bei anhaltenden Rückenschmerzen
- Abklärung von Gelenkbeschwerden nach Unfall oder Verletzung
- Verdacht auf Tumoren oder Entzündungen
- Kontrolle nach Operationen
- Abklärung neurologischer Symptome wie Taubheitsgefühle oder Lähmungen
Wie läuft die Kostenerstattung ab?
Als Privatpatient gehst du in Vorleistung. Du lässt die MRT-Untersuchung durchführen und bezahlst die Rechnung zunächst selbst. Dann reichst du die Rechnung bei deiner PKV ein. Die Erstattung erfolgt normalerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen auf dein Konto.
Die Kostenübernahme erfolgt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung liegt vor
- Die Behandlung erfolgt nach anerkannten medizinischen Standards und leitliniengerecht
- Die Leistung ist im jeweiligen PKV-Tarif abgedeckt
- Die Rechnung entspricht der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Brauche ich eine Vorabgenehmigung?
In den meisten Fällen brauchst du keine Vorabgenehmigung für ein MRT.
Die PKV prüft die medizinische Notwendigkeit anhand der eingereichten Rechnung und der ärztlichen Begründung. Eine Ausnahme gibt es: Bei Untersuchungen, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kosten, kannst du nach § 4 Abs. 7 MB/KK eine verbindliche Auskunft zur Leistungsübernahme von deiner PKV verlangen.
Ein normales MRT kostet aber meist zwischen 250 und 800 Euro, liegt also deutlich unter dieser Schwelle. Es empfiehlt sich dennoch, bei teuren oder ungewöhnlichen Untersuchungen vorab mit der Leistungsabteilung deiner Versicherung zu sprechen.
Kann ich als Privatpatient ohne Überweisung zum MRT?
Grundsätzlich ja, aber mit wichtigen Einschränkungen. Als Privatpatient kannst du prinzipiell ohne Überweisung direkt zum Radiologen gehen und eine MRT-Untersuchung durchführen lassen. Die rechtliche Lage ist hier anders als bei gesetzlich Versicherten.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Auch ohne Überweisung muss eine medizinische Indikation vorliegen. Eine reine Wunschuntersuchung ohne medizinischen Grund wird häufig nicht erstattet. Deine PKV will wissen, warum das MRT notwendig ist.
Die Strahlenschutzverordnung gilt für MRT nicht, da keine Röntgenstrahlen verwendet werden. Dennoch können und werden viele Radiologen auch von Privatpatienten eine Überweisung verlangen oder zumindest eine medizinische Begründung.
Sonderfall: Primärarzt-Tarife
Wenn du einen Primärarzt-Tarif, auch Hausarztmodell genannt, abgeschlossen hast, ändert sich die Situation erheblich. Bei diesen Tarifen brauchst du für die volle Kostenerstattung eine Überweisung vom Primärarzt:
- Mit Überweisung: 100 Prozent Kostenerstattung
- Ohne Überweisung: Nur 80 Prozent Kostenerstattung, 20 Prozent Eigenanteil
Als Primärärzte gelten in der Regel:
- Hausärzte und Allgemeinmediziner
- Frauenärzte (Gynäkologen)
- Kinderärzte
- Augenärzte
- Not- und Bereitschaftsärzte
Warum solltest du trotzdem eine Überweisung holen?
Auch wenn du technisch gesehen ohne Überweisung zum MRT gehen kannst, empfehle ich dir dringend, die Untersuchung durch einen Hausarzt oder Facharzt koordinieren zu lassen.
Das stellt sicher, dass die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist, die PKV die Kosten nicht ablehnt, die richtige Untersuchung durchgeführt wird und die Ergebnisse in deine Gesamtbehandlung eingebunden werden.
Viele Radiologen bestehen auch bei Privatpatienten auf einer Überweisung oder zumindest einer schriftlichen Begründung.
Nach dem Bundesmantelvertrag und aufgrund der medizinischen Indikationsstellung ist für viele radiologische Untersuchungen eine Überweisung vorgeschrieben. Der Radiologe kann zwar selbst die klinische Indikation stellen, aber viele Praxen lehnen dies in der Praxis ab.
Wie hoch sind die Kosten für ein MRT nach der GOÄ?
Die Kosten für eine MRT-Untersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte variieren je nach untersuchter Körperregion und den zusätzlich erbrachten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt über spezifische GOÄ-Ziffern, deren Gebühren mit Steigerungsfaktoren multipliziert werden können.
| GOÄ-Ziffer | Körperregion | Einfachsatz (1,0) | Regelhöchstsatz (1,8) |
|---|---|---|---|
| 5700 | MRT Kopf (ggf. inkl. Hals) | 256,46 € | 461,64 € |
| 5705 | MRT Wirbelsäule (HWS, BWS oder LWS) | 244,81 € | 440,65 € |
| 5715 | MRT Thorax | 250,64 € | 451,14 € |
| 5720 | MRT Becken / Abdomen | 256,46 € | 461,64 € |
| 5729 | MRT Gelenk (Knie, Schulter etc.) | 139,89 € | 251,80 € |
Zusätzliche Leistungen und Zuschläge
Neben der Hauptuntersuchung können weitere Leistungen abgerechnet werden:
- GOÄ 5731 (Ergänzende Serie): 58,29 Euro (Einfachsatz) bis 104,92 Euro (Regelhöchstsatz) für zusätzliche Serien wie Kontrastmittelgabe, Fettsättigung oder MR-Angiographie
- GOÄ 5733 (Computeranalyse): 46,63 Euro nur zum Einfachsatz für 3D-Rekonstruktion oder Kinetik
- GOÄ 1 (Beratung): 4,66 Euro (Einfachsatz)
- GOÄ 75 (Befundbericht): 7,58 Euro (Einfachsatz)
- GOÄ 346 (Kontrastmittelgabe): 17,49 Euro (Einfachsatz) bis 40,22 Euro (Regelhöchstsatz 2,3), zuzüglich Sachkosten für das Kontrastmittel von circa 85 bis 100 Euro
Die angegebenen Preise können je nach Aufwand und Schwierigkeit der Untersuchung mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden:
- Einfachsatz (1,0): Mindestsatz für unterdurchschnittliche Leistungen
- Regelhöchstsatz (1,8): Bei technischen Leistungen wie MRT für durchschnittliche Untersuchungen ohne Begründungspflicht
- Höchstsatz (bis 2,5): Bei überdurchschnittlich aufwendigen Untersuchungen mit schriftlicher Begründung
Für Privatpatienten wird typischerweise der Regelhöchstsatz von 1,8 angesetzt. Selbstzahler bekommen oft den Einfachsatz oder einen leicht erhöhten Faktor von 1,2 bis 1,3.
Beispiele für MRT-Kosten
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Hier konkrete Beispiele:
MRT Knie ohne Kontrastmittel:
- GOÄ 5729 (Gelenk): 139,89 Euro
- GOÄ 5733 (Computeranalyse): 46,63 Euro
- GOÄ 5731 (ergänzende Serie): 58,29 Euro
- GOÄ 1 (Beratung): 4,66 Euro
- Gesamt: circa 249 Euro (Einfachsatz) bis 350 Euro (Regelhöchstsatz)
MRT Wirbelsäule (LWS) ohne Kontrastmittel:
- GOÄ 5705 (Wirbelsäule): 244,81 Euro
- GOÄ 5733 (Computeranalyse): 46,63 Euro
- GOÄ 5731 (ergänzende Serie): 58,29 Euro
- GOÄ 1 (Beratung): 4,66 Euro
- Gesamt: circa 354 Euro (Einfachsatz) bis 630 Euro (Regelhöchstsatz)
MRT Kopf ohne Kontrastmittel:
- GOÄ 5700 (Kopf): 256,46 Euro
- GOÄ 5733 (Computeranalyse): 46,63 Euro
- GOÄ 5731 (ergänzende Serie): 58,29 Euro
- GOÄ 1 (Beratung): 4,66 Euro
- Gesamt: circa 366 Euro (Einfachsatz) bis 650 Euro (Regelhöchstsatz)
Zusatzkosten bei Kontrastmittel
Wenn die Untersuchung mit Kontrastmittel durchgeführt wird, kommen zusätzliche Kosten hinzu:
- GOÄ 346 (Kontrastmittelgabe Hochdruck): circa 40 Euro (Regelhöchstsatz 2,3)
- Sachkosten Kontrastmittel: circa 85 bis 100 Euro
- Zusätzliche Gesamtkosten: circa 125 bis 140 Euro
Wie kann ich feststellen, ob die Versicherung die Kosten für eine MRT übernimmt?
Du kannst auf verschiedenen Wegen feststellen, ob deine PKV die Kosten für ein MRT übernimmt. Der sicherste Weg ist die direkte Kommunikation mit deiner Versicherung vor der Untersuchung.
Prüfe deine Versicherungsbedingungen
Schaue in deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort findest du unter dem Punkt „Versicherte Leistungen“ oder „Umfang der Versicherung“, welche diagnostischen Maßnahmen abgedeckt sind. MRT-Untersuchungen sind in nahezu allen PKV-Tarifen versichert, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Kontaktiere die Leistungsabteilung deiner PKV
Rufe vor der Untersuchung bei der Leistungsabteilung deiner Versicherung an. Schildere den Fall und frage explizit nach, ob die Kosten übernommen werden. Die meisten PKVen geben dir am Telefon eine verbindliche Auskunft.
Was du für das Gespräch bereithalten solltest:
- Die medizinische Begründung deines Arztes
- Die zu untersuchende Körperregion
- Die voraussichtlichen Kosten laut Kostenvoranschlag
- Deine Versicherungsnummer
Hole einen Kostenvoranschlag ein
Bitte den Radiologen vor der Untersuchung um einen Kostenvoranschlag. Diesen schickst du an deine PKV mit der Bitte um Stellungnahme. Die PKV prüft dann vorab, ob sie die Kosten übernimmt.
Nutze dein Recht auf verbindliche Auskunft
Bei Untersuchungen über 2.000 Euro hast du nach § 4 Abs. 7 MB/KK einen Rechtsanspruch auf eine verbindliche Auskunft zur Leistungsübernahme. Du kannst dieses Recht aber auch bei günstigeren Untersuchungen nutzen, wenn du Sicherheit willst.
Manche PKV-Tarife haben Besonderheiten, die du kennen solltest:
- Primärarzt-Tarife: Ohne Überweisung nur 80 Prozent Erstattung
- Selbstbehalt-Tarife: Du trägst einen Teil der Kosten selbst
- Basistrafe: Leistungen ähnlich der GKV, strengere Prüfung
Wann muss ich eine MRT-Untersuchung selbst bezahlen?
Du wirst zum Selbstzahler, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die häufigsten Gründe, warum die PKV nicht zahlt, solltest du kennen.
Keine medizinische Notwendigkeit
Die PKV zahlt nicht, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Typische Beispiele sind:
- Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne konkreten Verdacht
- Ganzkörper-MRT zur allgemeinen Gesundheitskontrolle (Kosten: 1.000 bis 2.000 Euro)
- Wunschuntersuchungen aus reiner Neugier
- Check-ups ohne Symptome oder Beschwerden
Besonderheiten bei Primärarzt-Tarifen
Wenn du einen Primärarzt-Tarif hast und ohne Überweisung zum MRT gehst, übernimmt die PKV nur 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent zahlst du selbst. Bei einem MRT für 600 Euro wären das 120 Euro aus eigener Tasche.
Offenes MRT bei besonderen Wünschen
Ein offenes MRT ist teurer als ein herkömmliches MRT. Die PKV zahlt die Mehrkosten nur, wenn besondere medizinische Gründe vorliegen:
- Platzangst oder Klaustrophobie (ärztlich dokumentiert)
- Deutliches Übergewicht oder Adipositas
- Schwangerschaft
- Kleinkind, das nur mit Begleitperson untersucht werden kann
- Konventionelles MRT abgebrochen oder auch mit Sedierung nicht möglich
Ohne diese Gründe zahlst du die Differenz zwischen konventionellem und offenem MRT selbst. Das können 200 bis 400 Euro Mehrkosten sein.
Nicht im Tarif enthaltene Leistungen
Manche günstige oder ältere PKV-Tarife haben Einschränkungen bei bildgebenden Verfahren. Prüfe deine Versicherungsbedingungen, ob MRT-Untersuchungen vollständig abgedeckt sind oder ob es Begrenzungen gibt.
Die PKV zahlt normalerweise bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ ohne Begründung. Rechnet der Radiologe mit höheren Steigerungssätzen ab, zum Beispiel dem 2,5-fachen oder 3,0-fachen Satz, musst du die Differenz möglicherweise selbst zahlen, wenn keine medizinische Begründung vorliegt.
Fazit: „Die PKV übernimmt MRT-Kosten bei medizinischer Notwendigkeit problemlos“
In den letzten Monaten habe ich dutzende Privatpatienten beraten, die unsicher waren, ob ihre PKV ein MRT bezahlt.
Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen zahlt die PKV ohne Probleme.
Die wichtigsten Punkte, die du dir merken solltest:
- Die PKV übernimmt MRT-Kosten bei medizinischer Notwendigkeit
- Du gehst in Vorleistung und reichst die Rechnung zur Erstattung ein
- Eine Überweisung ist rechtlich nicht immer nötig, aber sehr empfehlenswert
- Bei Primärarzt-Tarifen brauchst du für 100 Prozent Erstattung eine Überweisung
- Die Kosten liegen zwischen 249 und 800 Euro je nach Körperregion
- Wunschuntersuchungen ohne medizinischen Grund zahlst du selbst
- Bei Untersuchungen über 2.000 Euro kannst du eine verbindliche Kostenzusage verlangen
Melde dich bei mir, wenn du unsicher bist, ob deine PKV ein MRT zahlt oder ob du besondere Tarifbedingungen hast.
Wir prüfen gemeinsam deine Versicherungsbedingungen und klären mit deiner PKV, ob die Kostenübernahme gesichert ist. Gerade bei teuren Untersuchungen oder Primärarzt-Tarifen lohnt sich die Vorabklärung, um böse Überraschungen zu vermeiden.
