„Das kommt auf deinen Tarif an“, sagte ich. „Du brauchst auf jeden Fall eine ärztliche Verordnung mit der Diagnose. Die meisten PKV-Tarife übernehmen Blutdruckmessgeräte zu 100 Prozent, wenn Hilfsmittel im Vertrag eingeschlossen sind.“
Zwei Tage später meldete er sich wieder. Sein Arzt hatte das Gerät verordnet, er hatte es gekauft und die Rechnung zusammen mit der Verordnung bei seiner Allianz eingereicht. Eine Woche später bekam er die vollen 80 Euro erstattet. Er war erleichtert, dass es so unkompliziert war.
Die PKV zahlt Blutdruckmessgeräte in den meisten Fällen, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ich zeige dir jetzt, wann die PKV für Blutdruckmessgeräte zahlt und was du beachten musst.
Wird ein Blutdruckmessgerät von der privaten Krankenversicherung bezahlt?
Die PKV zeigt sich bei Blutdruckmessgeräten deutlich großzügiger als die GKV, vorausgesetzt dein Tarif deckt Hilfsmittel ab und die medizinische Notwendigkeit ist dokumentiert.
Damit die PKV die Kosten übernimmt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss das Blutdruckmessgerät aus medizinischer Sicht erforderlich sein. Zweitens muss ein Arzt das Gerät verschreiben und die Diagnose dokumentieren. Drittens muss die Erstattung von Hilfsmitteln im Versicherungsvertrag vorgesehen sein.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme in der PKV:
- Medizinische Notwendigkeit muss vorliegen
- Ärztliche Verordnung mit Diagnose erforderlich
- Tarifliche Abdeckung von Hilfsmitteln im Vertrag
- Dokumentation der Notwendigkeit der Blutdruckmessung
- Bei Folgeversorgung neue Verordnung mit Begründung
Typische Indikationen sind medikamentös schwer einstellbarer Bluthochdruck, Schwangerschaftshypertonie, Blutdruckkontrolle nach Organtransplantationen oder Pseudohypertension. Ein Arzt muss das Gerät verschreiben und die Diagnose wie essentielle Hypertonie mit ICD-10 Code I10 sowie die Notwendigkeit der Blutdruckmessung dokumentieren.
Tarifabhängige Erstattung: Offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog?
In der PKV existiert kein einheitlicher Hilfsmittelkatalog. Die Kostenübernahme ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt. Dabei wird zwischen zwei Arten von Katalogen unterschieden, die erhebliche Auswirkungen darauf haben, welche Geräte erstattet werden.
- Ein offener Hilfsmittelkatalog erstattet alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel. Auch innovative Geräte mit modernen Funktionen wie Bluetooth-Synchronisation oder Arrhythmie-Erkennung sind grundsätzlich abgedeckt. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus 2017 fallen auch moderne, digitalisierte Geräte unter den Versicherungsschutz, wenn der Tarif Begriffe wie „vergleichbare technische Mittel“ in offenen Leistungskatalogen verwendet.
- Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog erstattet nur die konkret aufgelisteten Hilfsmittel. Neue Geräte müssen erst in den Katalog aufgenommen werden. Wenn dein Tarif einen geschlossenen Katalog hat und Blutdruckmessgeräte nicht explizit aufgeführt sind, bekommst du keine Erstattung.
Wie hoch ist die Erstattung?
Die meisten PKV-Tarife übernehmen die Kosten für Blutdruckmessgeräte zu 100 Prozent, sofern die Erstattung vertraglich vorgesehen ist. Einige Tarife zahlen jedoch nur einen Prozentsatz, beispielsweise 80 Prozent. Blutdruckmessgeräte gelten in der PKV als kleine Hilfsmittel. Die Erstattungshöhe orientiert sich häufig an den Vertragspreisen der gesetzlichen Krankenkassen, die zwischen 50 und 150 Euro für Oberarmmessgeräte liegen.
Die DKV beispielsweise erstattet Blutdruckmessgeräte im Preisrahmen von bis zu 50 Euro in tariflicher Höhe, also entweder 30 Prozent oder 100 Prozent je nach Tarif. Bei hochwertigeren Geräten mit Zusatzfunktionen müssen Versicherte die Differenz oft selbst tragen.
Übersicht: Erstattung nach Tarifart
| Tarifart | Erstattung | Preisgrenze | Moderne Funktionen |
|---|---|---|---|
| Premium-Tarif mit offenem Katalog | 100 % | Keine | Ja (Bluetooth, Apps) |
| Komfort-Tarif mit offenem Katalog | 80–100 % | Oft bis 150 € | Ja |
| Basis-Tarif mit geschlossenem Katalog | 0–80 % | Bis 50 € | Nur Standardgeräte |
| Beihilfe für Beamte | 50–80 % | Anlage 11 BBhV | Standardgeräte |
Ein Blutdruckmessgerät ist gemäß Anlage 11 der Beihilfeverordnung erstattungsfähig. Dies gilt für beihilfeberechtigte Beamte, die dann 50 bis 80 Prozent der Kosten von der Beihilfe erstattet bekommen und den Rest über ihre PKV-Restkostenversicherung.
Wie läuft die Kostenerstattung ab?
Du reichst die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung bei deiner PKV ein. Bei Folgeversorgungen wegen eines defekten Geräts ist eine neue Verordnung mit kurzer Begründung erforderlich. Einige Versicherer arbeiten mit bestimmten Hilfsmittelpartnern zusammen, bei denen eine Direktabrechnung möglich ist.
Das Vorgehen ist einfach: Du gehst mit der ärztlichen Verordnung in die Apotheke oder ins Sanitätshaus, kaufst das Gerät und zahlst zunächst selbst. Dann reichst du die Rechnung zusammen mit der Verordnung bei deiner PKV ein. Die Erstattung erfolgt meist innerhalb von einer bis zwei Wochen auf dein Konto.
Gebühren: Wie viel kostet ein Blutdruckmessgerät?
Die Kosten für Blutdruckmessgeräte variieren je nach Typ und Funktionsumfang erheblich. Einfache Geräte gibt es ab 20 Euro, hochwertige Modelle mit Zusatzfunktionen können über 100 Euro kosten.
Übersicht: Kosten nach Gerätetyp
| Gerätetyp | Preisspanne | Typische Funktionen |
|---|---|---|
| Einfaches Oberarm-Gerät | 20–40 € | Standardmessung, Speicher für 30 Werte |
| Mittleres Oberarm-Gerät | 40–70 € | Arrhythmie-Erkennung, Speicher für 2 Nutzer |
| Premium-Oberarm-Gerät | 70–150 € | Bluetooth, App-Anbindung, EKG-Funktion |
| Handgelenk-Gerät | 25–80 € | Kompakt, für unterwegs |
| Spezialgeräte (mit Sprachausgabe) | 80–150 € | Für Sehbehinderte, extra große Anzeige |
Oberarm-Messgeräte gelten als genauer als Handgelenk-Messgeräte, weil sie näher am Herzen messen. Die GKV und PKV bevorzugen daher Oberarm-Geräte. Handgelenk-Messgeräte werden meist nur bei bestimmten medizinischen Gründen erstattet, etwa bei sehr dicken Oberarmen.
Die Vertragspreise der gesetzlichen Krankenkassen liegen zwischen 50 und 150 Euro für Oberarmmessgeräte. An diesen Preisen orientieren sich auch viele PKV-Tarife bei der Erstattung. Wenn du ein teureres Gerät mit Zusatzfunktionen möchtest, musst du die Differenz oft selbst zahlen.
Wird ein Blutdruckmessgerät von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Blutdruckmessgeräte, allerdings nur unter streng definierten Bedingungen, die deutlich restriktiver sind als bei der PKV. Die GKV erstattet Blutdruckmessgeräte nur bei chronischen Erkrankungen mit dem Erfordernis regelmäßiger Selbstkontrolle.
Konkret müssen folgende Indikationen erfüllt sein: chronische Hypertonie mit Folgeschäden, das ist die Hauptvoraussetzung. Es reicht nicht aus, einfach Bluthochdruck zu haben, es müssen bereits nachweisbare Organschäden vorliegen, etwa an Herz, Gefäßen, Nieren oder Augen.
Voraussetzungen für Kostenübernahme in der GKV:
- Chronische Hypertonie mit nachweisbaren Organschäden
- Schwer medikamentös einstellbarer Bluthochdruck trotz Dreifachkombinationstherapie
- Schwangerschaftsinduzierte Hypertonie bei starkem Bluthochdruck
- Zustand nach Organtransplantation zur Gesundheitsüberwachung
- Patient muss geschult sein für mehrmals tägliche Blutdruckkontrolle
Ein Blutdruckmessgerät wird nur auf ärztlicher Verordnung erstattet.
Der Arzt muss die Diagnose und die medizinische Notwendigkeit klar dokumentieren. Die Verordnung ist 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Patient muss geschult sein und aufgrund einer chronischen Hypertonie einer kontinuierlichen, in der Regel mehrmals täglichen Blutdruckkontrolle bedürfen.
Zuzahlungen bei der GKV
Versicherte ab 18 Jahren müssen eine gesetzliche Zuzahlung leisten: 10 Prozent der Kosten des Geräts, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versicherte, die bereits ihre jährliche Zuzahlungsgrenze erreicht haben.
Das Blutdruckmessgerät erhältst du in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus. Du reichst dort deine ärztliche Verordnung ein, und der Anbieter rechnet direkt mit der GKV ab. Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro.
Bei speziellen Geräten wie solchen mit Sprachausgabe oder für Kinder leitet der Vertragspartner die Verordnung vorher zur Genehmigung der Krankenkasse ein.
Welche Blutdruckmessgeräte erstattet die GKV?
Die GKV erstattet verschiedene Blutdruckmessgeräte gemäß GKV-Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 21. Dazu gehören manuelle Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung, halbautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung und vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung.
Auch vollautomatische Handgelenksmessgeräte, Geräte für Kinder und Jugendliche mit angepassten Manschetten, Geräte mit Sprachausgabe für hochgradig Sehbehinderte oder Blinde und kombinierte Geräte mit integriertem Blutzuckermessgerät werden erstattet.
Die GKV übernimmt die Kosten bis zur tariflich festgelegten Preisgrenze. Der Versicherte erhält mindestens ein Gerät ohne Mehrkosten. Wünscht der Patient ein hochwertigeres Gerät mit Zusatzfunktionen, muss er die Differenz selbst zahlen, allerdings nur wenn die Mehrversorgung nicht medizinisch begründet ist.
PKV vs. GKV: Unterschiede im direkten Vergleich
| GKV | PKV | |
|---|---|---|
| Indikationen | Nur chronische Hypertonie mit Organschäden | Auch mildere Diagnosen wie schlecht einstellbarer Bluthochdruck |
| Ärztliche Begründung | Erforderlich, oft streng geprüft | Erforderlich, aber weniger streng |
| Zuzahlung | 10 %, mind. 5 €, max. 10 € | Meist 0 % bei 100 % Erstattung |
| Geräteauswahl | Begrenzt, Preisobergrenze | Mehr Optionen, oft keine Preisgrenze |
| Moderne Funktionen | Nur Standardgeräte | Auch Bluetooth, Apps möglich |
| Versorgungsfrequenz | Alle 2 Jahre | Nach Bedarf bei Defekt |
Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit, besonders bei speziellen Geräten. In einigen Fällen kann es zu Ablehnungen kommen, wenn die Diagnose nicht die erforderliche Schwere hat oder die Begründung unzureichend ist. Die Versorgung ist in kleinteiligen Verträgen zwischen einzelnen GKV und Leistungserbringern geregelt, weshalb es regional Unterschiede zwischen den Krankenkassen geben kann.
Fazit: „Die PKV übernimmt Blutdruckmessgeräte meist zu 100 Prozent bei ärztlicher Verordnung und tariflicher Abdeckung“
Die PKV leistet für Blutdruckmessgeräte großzügiger als die GKV. Die meisten Tarife übernehmen die Kosten zu 100 Prozent bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit.
Die Geräte kosten zwischen 20 und 150 Euro je nach Funktionsumfang. Die GKV zahlt nur bei chronischer Hypertonie mit Organschäden und verlangt 5 bis 10 Euro Zuzahlung. Premium-Tarife decken auch moderne Geräte mit Bluetooth und App-Anbindung ab. Reichweite die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein.
Melde dich bei mir, wenn du wissen möchtest, ob dein PKV-Tarif Blutdruckmessgeräte abdeckt oder welche Hilfsmittel in deinem Vertrag eingeschlossen sind. Ich prüfe deine Tarifbedingungen und zeige dir, welche Leistungen du erwarten kannst.
