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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte
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Zahlt die private Krankenversicherung für Bleaching?

Letzte Woche rief mich eine 38-jährige Ärztin an, die seit fünf Jahren privat versichert ist. "Daniel, ich möchte mir meine Zähne bleichen lassen. Der Zahnarzt hat mir 650 Euro berechnet. Zahlt das meine PKV?"
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„Leider nein“, sagte ich. „Bleaching ist eine kosmetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit. Die PKV zahlt nur, wenn eine Behandlung medizinisch erforderlich ist.“

Sie war enttäuscht. „Aber ich zahle doch über 500 Euro im Monat für meine PKV. Die zahlt doch alles beim Zahnarzt?“ Genau das ist der Irrtum, dem viele PKV-Versicherte unterliegen. Die PKV zahlt hervorragend für medizinisch notwendige Behandlungen, aber nicht für kosmetische Eingriffe.

Diese Geschichte zeigt: Bleaching zahlt die PKV in der Regel nicht, aber manche Tarife bieten Zuschüsse. Ich zeige dir jetzt, wann die PKV für Bleaching zahlt und welche Kosten auf dich zukommen.

Wird Bleaching von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Die private Krankenversicherung erstattet Bleaching in der Basisabsicherung in der Regel nicht.

Der Grund liegt in der fehlenden medizinischen Notwendigkeit. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Behandlung zum Zeitpunkt der Durchführung nach objektiven medizinischen Erkenntnissen vertretbar sein, um eine Krankheit zu erkennen, zu lindern, zu heilen oder deren Verschlimmerung zu verhindern.

Bleaching erfüllt diese Kriterien nicht. Es verbessert weder die Funktion der Zähne noch deren Lebensdauer und behandelt keine Krankheit. Die Behandlung ist rein kosmetisch motiviert.

Warum zahlt die PKV nicht für Bleaching?

  • Keine medizinische Notwendigkeit vorhanden
  • Keine Verbesserung der Zahnfunktion
  • Keine Verlängerung der Lebensdauer der Zähne
  • Keine Behandlung einer Krankheit
  • Rein kosmetische Motivation

Die AXA formuliert es klar: „Rein kosmetische Zahnbehandlungen, zum Beispiel Bleaching, sind nicht medizinisch notwendig und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz.“

Die Bundeszahnärztekammer bestätigt diese Einschätzung eindeutig: „Da das Zahnbleaching überwiegend aus kosmetischen Gründen angewendet wird, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen“. Diese Regelung gilt entsprechend für die PKV, da auch hier die medizinische Notwendigkeit Voraussetzung für die Kostenerstattung ist.

Ausnahmen: Wann könnte die PKV für Bleaching zahlen?

Medizinische Ausnahmefälle sind äußerst selten. Theoretisch könnte eine Kostenübernahme denkbar sein, wenn Verfärbungen im Frontzahnbereich nachweislich psychische Probleme auslösen und dies ärztlich dokumentiert ist. In der Praxis werden solche Fälle aber kaum bewilligt, weil die Hürden sehr hoch liegen.

Auch bei bestimmten Verfärbungen könnte theoretisch eine medizinische Notwendigkeit anerkannt werden. Dies bleibt jedoch die absolute Ausnahme und bedarf einer individuellen Prüfung durch die Versicherung.

Mögliche medizinische Ausnahmen für Bleaching:

  • Tetracyclin-bedingte Zahnverfärbungen mit nachweisbarer psychischer Belastung
  • Fluorose mit dokumentierten psychischen Problemen
  • Traumatische Verfärbungen nach Unfällen mit Gutachten
  • Verfärbungen im Frontzahnbereich mit ärztlich dokumentierter Depression

Du müsstest umfassende ärztliche Gutachten vorlegen, die die psychische Belastung dokumentieren. Die Chancen auf Bewilligung liegen selbst dann unter 5 Prozent.

PKV-Tarife mit speziellen Bleaching-Leistungen

Einige Premium-Tarife bieten mittlerweile explizit Bleaching-Leistungen als Zusatzleistung an, allerdings außerhalb des medizinisch notwendigen Leistungskatalogs. Diese Leistungen sind nicht als Erstattung medizinisch notwendiger Behandlungen zu verstehen, sondern als freiwillige Zusatzleistungen im Rahmen von Komfort- oder Premiumtarifen.

VersichererTarifZuschussTurnus
AllianzMeinGesundheitsschutz Zahn150 €alle 2 Jahre
Münchener VereinZahnGesund 100200 €alle 2 Jahre

Die Allianz bietet im Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 150 Euro alle zwei Versicherungsjahre für Bleaching an. Dieser Zuschuss ist allerdings nur in Kombination mit bestimmten Vollversicherungstarifen verfügbar. Der Münchener Verein leistet im Tarif ZahnGesund 100 alle zwei Jahre bis zu 200 Euro für Bleaching.

Die Audelio-Experten betonen: „Ob Bleaching, also das professionelle Aufhellen der Zähne, von der PKV bezahlt wird, hängt maßgeblich vom Tarif ab.“ Du solltest also vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob dein gewünschter Tarif Bleaching-Leistungen einschließt.

Gebühren: Wie viel kostet es, einmal Zähne zu bleichen?

Die Kosten für professionelles Bleaching beim Zahnarzt liegen zwischen 300 und 800 Euro, je nach Methode. Zusätzlich ist vor der Behandlung eine professionelle Zahnreinigung erforderlich, die zwischen 80 und 120 Euro kostet. Diese wird von vielen PKV-Tarifen im Rahmen der Prophylaxe übernommen.

Übersicht: Kosten nach Behandlungsmethode

MethodeBleaching-KostenPZR vorabGesamtkosten
Home-Bleaching200–600 €80–120 €280–720 €
In-Office-Bleaching300–800 €80–120 €380–920 €
Power-Bleaching (mit Lampe)600–800 €80–120 €680–920 €
Walking-Bleach (pro Zahn)70–150 €80–120 €150–270 €

Beim In-Office-Bleaching wird die Aufhellung direkt beim Zahnarzt durchgeführt. Das hochkonzentrierte Bleichgel wird auf die Zähne aufgetragen und wirkt 15 bis 30 Minuten ein. Die Kosten liegen bei 30 bis 70 Euro pro Zahn oder 300 bis 800 Euro für Ober- und Unterkiefer zusammen. Die Bundeszahnärztekammer bestätigt: „In der Regel belaufen sich diese, je nach Umfang der Behandlung, auf 300 bis 800 Euro für das Aufhellen von Ober- und Unterkiefer.“

Beim Home-Bleaching fertigt der Zahnarzt individuelle Kunststoffschienen an, die mit Bleichgel befüllt werden. Die Anwendung erfolgt täglich 1 bis 2 Stunden über 2 bis 3 Wochen zu Hause. Die Kosten liegen bei 200 bis 600 Euro. Die Verbraucherzentrale gibt als Preisspanne „etwa 200 bis 400 Euro“ für das Home-Bleaching an.

Die Walking-Bleach-Technik oder internes Bleaching wird bei einzelnen wurzelbehandelten, von innen verfärbten Zähnen angewendet. Der Zahnarzt öffnet den Zahn und bringt das Bleichmittel direkt ins Zahninnere ein. Die Kosten betragen 70 bis 150 Euro pro Zahn. Laut Dentnet liegen die Kosten für diese Bleaching-Behandlung etwa um die 100 Euro pro Zahn.

Wie lange hält das Bleaching?

Die Verbraucherzentrale informiert: „Wie lange der Bleicheffekt hält, hängt vom Verfahren, der Mundhygiene und vom Zustand der Zähne ab. Im Idealfall bleiben die Zähne mehrere Jahre weiß, teilweise können sie schon nach einigen Monaten wieder nachdunkeln.“

Die Bundeszahnärztekammer ergänzt: „Bei einem Verzicht auf verfärbende Genussmittel und einer sorgfältig durchgeführten Mundpflege kann die Wirkung moderner Bleaching-Verfahren mehrere Monate, aber auch bis zu zwei Jahre anhalten.“

Die Haltbarkeit von Bleaching hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Verzicht auf Kaffee, Tee und Rotwein verlängert die Wirkung
  • Nichtrauchen bewahrt die Helligkeit länger
  • Regelmäßige professionelle Zahnreinigung erhält das Ergebnis
  • Gute häusliche Mundhygiene ist entscheidend
  • Verwendung von aufhellenden Zahnpasten kann helfen

Das bedeutet: Du musst das Bleaching alle ein bis zwei Jahre wiederholen, wenn du dauerhaft weiße Zähne haben möchtest.

Wie wird Bleaching abgerechnet?

Bleaching ist nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten. Die Zahnärztekammer Berlin erklärt: „Leistungen, die wie das Bleichen nicht im Gebührenverzeichnis der GOZ enthalten sind, werden gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, also in Form von Analoggebühren berechnet.“

In der Praxis bedeutet dies: Medizinisch indiziertes Bleaching, was eine extrem seltene Ausnahme ist, wird per Analogabrechnung nach GOZ berechnet, meist anhand vergleichbarer Positionen. Kosmetisches Bleaching, der Regelfall, wird als Verlangensleistung mit freier Preisgestaltung durch den Zahnarzt vereinbart, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Wird Bleaching von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Kosten für Bleaching, da es sich um eine rein kosmetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit handelt.

Die Bundeszahnärztekammer stellt eindeutig fest: „Da das Zahnbleaching überwiegend aus kosmetischen Gründen angewendet wird, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von den Patienten privat bezahlt werden.“

Die Verbraucherzentrale bestätigt: „Bleaching ist eine rein ästhetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit und ist deshalb keine Kassenleistung.“ Bei der Frage der Bleaching-Kostenübernahme gibt es zwischen GKV und PKV also grundsätzlich keinen Unterschied. Beide zahlen in der Regel nicht.

Alternative: Zahnzusatzversicherungen mit Bleaching-Leistungen

Während die PKV-Vollversicherung Bleaching in der Basisabsicherung nicht erstattet, gibt es Zahnzusatzversicherungen, die diese Leistung explizit einschließen. Diese Tarife sind jedoch separate Zusatzversicherungen und nicht Teil der regulären PKV-Vollversicherung.

AnbieterTarifErstattungTurnus
ConcordiaZAHN SORGLOS 100500 €in 4 Jahren
ARAGDent100300 €alle 2 Jahre
JanitosJA dental 100plus300 €einmalig
DKVKombiMed Zahn Z100 + PLS250 €alle 2 Jahre
SIGNAL IDUNAZahnEXKLUSIVpur300 €alle 2 Jahre
BarmeniaMehr Zahn 100 + Bonus D200 €alle 2 Jahre
Münchener VereinZahnGesund 100200 €alle 2 Jahre

Wichtig: Home-Bleaching wird von keiner Zahnzusatzversicherung übernommen, nur das professionelle In-Office-Bleaching beim Zahnarzt. Die Zusatzversicherungen sind sowohl für GKV-Versicherte als auch für PKV-Versicherte abschließbar, die in ihrem Haupttarif keine Bleaching-Leistungen haben.

Fazit: „Bleaching wird von der PKV grundsätzlich nicht erstattet, nur Premium-Tarife bieten Zuschüsse von 150 bis 200 Euro“

Bleaching ist eine kosmetische Behandlung ohne medizinische Notwendigkeit und wird deshalb von der PKV in der Regel nicht bezahlt. Nur spezielle Premium-Tarife bieten Zuschüsse zwischen 150 und 200 Euro alle zwei Jahre.

Die Kosten liegen zwischen 300 und 800 Euro je nach Methode, plus 80 bis 120 Euro für die vorherige professionelle Zahnreinigung. Die GKV zahlt ebenfalls nicht. Zahnzusatzversicherungen erstatten zwischen 200 und 500 Euro alle zwei bis vier Jahre. Das Bleaching hält ein bis zwei Jahre.

Versicherte sollten vor einer Bleaching-Behandlung unbedingt ihre Tarifbedingungen prüfen oder bei ihrer Versicherung einen Kostenvoranschlag einreichen. Melde dich bei mir, wenn du wissen möchtest, welche PKV-Tarife Bleaching-Leistungen einschließen und ob sich ein Tarifwechsel für dich lohnt.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.