Die Antwort ist so individuell wie dein Fingerabdruck. Die Selbstbeteiligung in der PKV kann dein bester Freund oder dein teuerster Fehler sein, je nachdem, ob sie zu deiner Situation passt oder nicht.
Ich zeige dir jetzt, wie die Selbstbeteiligung wirklich funktioniert, welche Modelle es gibt, und vor allem, wann sie sich lohnt und wann du lieber die Finger davon lassen solltest.
Was bedeutet Selbstbeteiligung in der PKV?
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung bedeutet, dass du einen festgelegten Betrag deiner Gesundheitskosten pro Jahr selbst trägst, bevor deine Versicherung überhaupt einen Cent zahlt. Du vereinbarst bei Vertragsabschluss eine bestimmte Summe, und bis du diese Grenze im Kalenderjahr erreichst, gehst du bei jeder Arztrechnung komplett in Vorleistung.
Bei einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro zahlst du die ersten 1.000 Euro aller Gesundheitskosten im Jahr komplett aus eigener Tasche. Erst ab dem 1.001sten Euro springt deine Versicherung ein und erstattet dir die Kosten nach den Tarifbedingungen. Am 1. Januar beginnt diese Rechnung von vorne, egal ob du im Vorjahr die Grenze erreicht hast oder nicht.
Im Gegenzug sinkt dein monatlicher PKV-Beitrag, und zwar teilweise erheblich. Die Versicherung trägt ein geringeres Risiko, weil du die ersten Behandlungskosten des Jahres selbst übernimmst, und gibt dir dafür einen Rabatt auf deinen Monatsbeitrag. Dieser Mechanismus klingt erst mal verlockend, aber die Tücke liegt wie so oft im Detail.
Wie funktioniert der Selbstbehalt in der Praxis?
Du gehst zum Arzt und bekommst eine Rechnung, die du erst mal selbst bezahlst. Dann reichst du die Rechnung bei deiner Versicherung ein, damit sie auf deine Selbstbeteiligung angerechnet wird. Die Versicherung prüft die Rechnung und schickt sie dir als „zur Selbstbeteiligung angerechnet“ zurück.
Du zahlst die Rechnung aus eigener Tasche und die Versicherung erstattet dir nichts. Erst wenn du im Laufe des Jahres die vereinbarte Summe überschritten hast, erstattet dir die Versicherung alle weiteren Kosten.
Neulich hatte ich einen Fall auf dem Tisch, wo ein Kunde völlig überrascht war, dass er trotz PKV im Januar beim Hausarzt 120 Euro selbst zahlen musste. Er hatte die Selbstbeteiligung bei Vertragsabschluss unterschrieben, aber nicht wirklich verstanden, was das bedeutet. Solche Situationen erlebe ich öfter, als mir lieb ist.
Der Kunde war frustriert und fühlte sich über den Tisch gezogen. Dabei steht das alles schwarz auf weiß in seinen Vertragsunterlagen. Das Problem: Viele Menschen lesen beim Vertragsabschluss nur die Beitragshöhe und überfliegen den Rest. Die Konsequenzen verstehen sie erst, wenn die erste Rechnung kommt und sie selbst zahlen müssen.
Solche Situationen erlebe ich leider öfter, als mir lieb ist.
Welche Modelle der Selbstbeteiligung gibt es in der PKV?
Die Versicherer bieten dir verschiedene Modelle an, wie deine Selbstbeteiligung funktionieren soll.
Die Unterschiede wirken auf den ersten Blick klein, haben aber massive Auswirkungen auf dein Kostenrisiko und deine tatsächliche finanzielle Belastung im Krankheitsfall.
Die meisten PKV-Anbieter setzen auf eines der drei Hauptmodelle, während einige auch Kombinationen oder Sonderregelungen im Portfolio haben. Laut meiner Erfahrung dominiert die absolute Selbstbeteiligung den Markt mit Abstand, weil sie am einfachsten zu kalkulieren ist und du genau weißt, was im schlimmsten Fall auf dich zukommt.
Modell | Erklärung | Beispiel |
---|---|---|
Absolute Selbstbeteiligung | Fester Jahresbetrag, den du selbst zahlst – danach 100 % Erstattung. | 500 € Selbstbehalt: Bei 800 € Kosten zahlst du 500 €, Rest zahlt PKV. |
Prozentuale Selbstbeteiligung | Anteil pro Rechnung, oft mit Jahresobergrenze. | 20 % SB bis max. 500 €/Jahr. |
Modularer Selbstbehalt | Gilt nur für bestimmte Leistungen, meist ambulant. | 10 % SB beim Arzt, keine bei Klinik/Zahnersatz. |
Absolute Selbstbeteiligung
Bei dieser Variante übernimmst du bis zu einer festen Summe pro Kalenderjahr alle Kosten selbst, und erst ab Überschreiten dieser Summe zahlt die PKV alle weiteren Kosten zu 100 Prozent. Diese Variante nutzen die meisten Versicherer, weil du genau weißt, was im schlimmsten Fall auf dich zukommt.
Die maximale Belastung pro Jahr ist klar definiert, und sobald du diese Schwelle überschritten hast, trägt die Versicherung den Rest. Ein Kunde von mir brauchte im Februar einen komplizierten Eingriff und hatte seine 1.000 Euro Selbstbeteiligung damit komplett ausgeschöpft. Den Rest des Jahres war er dann faktisch ohne Selbstbeteiligung unterwegs, weil die Versicherung ab diesem Zeitpunkt alles übernahm.
Prozentuale Selbstbeteiligung
Du zahlst bei jeder einzelnen Rechnung einen festen Prozentsatz selbst, während die PKV den Rest erstattet. Laut Verivox bieten die Versicherer diese Variante seltener an, weil sie zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt und für die Versicherten schwieriger zu verstehen ist.
Du weißt bei jeder Rechnung nicht genau, wie viel du noch bis zur Obergrenze selbst zahlen musst, und das kann nerven. Bei 20 Prozent Selbstbeteiligung bis maximal 500 Euro im Jahr teilt sich jede Rechnung auf.
Eine 200-Euro-Rechnung wird zu 40 Euro Eigenanteil und 160 Euro Erstattung. Summieren sich alle Rechnungen im Jahr auf 8.000 Euro, wären eigentlich 1.600 Euro dein Anteil, aber du zahlst höchstens 500 Euro, danach übernimmt die PKV 100 Prozent.
Modulare Selbstbehalt
Der Selbstbehalt gilt nur in bestimmten Leistungsbereichen, während andere Bereiche komplett ohne Eigenbeteiligung bleiben. Häufig vereinbaren Versicherer einen Selbstbehalt nur für ambulante Behandlungen, während teure Bereiche wie Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatz keine Selbstbeteiligung haben.
Eine Kundin von mir hatte einen Tarif mit dieser Regelung, bei dem nur ambulante Behandlungen mit 10 Prozent Eigenanteil belastet wurden. Als sie dann eine aufwendige Zahnbehandlung brauchte, war sie überglücklich, dass die Versicherung alles komplett übernahm, ohne dass sie auch nur einen Cent selbst zahlen musste.
Besondere Regelungen bei Vorsorgeuntersuchungen
Die meisten Versicherer rechnen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen generell nicht auf den Selbstbehalt an, egal welche Variante du wählst. Das bedeutet konkret:
- Du kannst zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, ohne dass das deine Selbstbeteiligung belastet
- Impfungen wie die jährliche Grippeimpfung erstattet die Versicherung voll, auch bei hohem Selbstbehalt
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen fallen meist nicht unter die Selbstbeteiligung
- Zahnprophylaxe behandeln die Versicherer oft separat
Diese Regelung ist extrem wertvoll, weil du so die wichtigsten Präventionsmaßnahmen wahrnehmen kannst, ohne finanzielle Nachteile zu haben.
Gesetzliche Höchstgrenzen und typische Abstufungen
Gesetzlich darf die Selbstbeteiligung für ambulante und stationäre Leistungen zusammen höchstens 5.000 Euro pro Jahr betragen. Solch extrem hohe Selbstbehalte wählen die wenigsten, weil das Risiko zu groß wird und du im Krankheitsfall massive Summen aufbringen musst.
Die Versicherer bieten meist mehrere Selbstbehalt-Stufen an, aus denen du wählen kannst. Typische Abstufungen sind 300 Euro, 600 Euro, 900 Euro oder 1.200 Euro pro Jahr. Manche Tarife gehen bis 2.000 Euro oder mehr, aber das empfehle ich nur in ganz bestimmten Situationen, etwa bei sehr gesunden, jungen Selbstständigen mit hohen Rücklagen.
Wie beeinflusst die Selbstbeteiligung den monatlichen PKV-Beitrag?
Die Selbstbeteiligung senkt deinen monatlichen PKV-Beitrag, weil die Versicherung ein geringeres Risiko trägt. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fällt dein Monatsbeitrag aus, aber die Ersparnis steigt nicht linear, und das überrascht viele meiner Kunden.
Kürzlich kam ein Freiberufler zu mir, der seinen Tarif mit verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen durchrechnen wollte.
Bei 0 Euro Selbstbehalt lag sein Monatsbeitrag bei 580 Euro, bei 600 Euro Selbstbehalt bei 520 Euro und bei 1.200 Euro Selbstbehalt bei 480 Euro. Die ersten 600 Euro Selbstbeteiligung brachten ihm 60 Euro monatliche Ersparnis, während die nächsten 600 Euro nur noch 40 Euro einsparten. Der Effekt nimmt also ab, je höher du gehst.
Achte unbedingt darauf, dass die jährliche Beitragsersparnis höher ausfällt als deine vereinbarte Selbstbeteiligung. Sonst zahlst du im Krankheitsfall drauf. Bei 1.500 Euro Selbstbeteiligung sparst du möglicherweise 150 Euro monatlich, also 1.800 Euro jährlich. Wenn du im Jahr nur 500 Euro an Gesundheitskosten hast, ergibt sich ein Nettovorteil von 1.300 Euro, weil du 1.800 Euro sparst aber nur 500 Euro selbst zahlst.
Hast du aber Kosten von 1.500 Euro, schrumpft dein Vorteil auf 300 Euro. Bei noch höheren Kosten profitierst du zwar weiterhin von der Beitragsersparnis, aber der Effekt schmilzt dahin.
Besonderheiten für Angestellte
Als Angestellter bekommst du vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinem PKV-Beitrag, der sich an der Hälfte des Beitrags orientiert. Bei einer Selbstbeteiligung sinkt dein Beitrag, wodurch auch der Arbeitgeberzuschuss kleiner wird.
Du verlierst also einen Teil des Zuschusses, während du gleichzeitig die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall voll selbst tragen musst:
- Bei 600 Euro Selbstbeteiligung sparst du 50 Euro monatlich, also 600 Euro jährlich
- Davon zahlt dein Arbeitgeber etwa die Hälfte weniger Zuschuss, sodass bei dir nur rund 300 Euro netto ankommen
- Schöpfst du die Selbstbeteiligung voll aus, machst du ein Minusgeschäft von 300 Euro
- Dein Chef beteiligt sich nicht an den Selbstbehalts-Kosten, falls du zum Arzt musst
Eine Kundin von mir war erst kürzlich total frustriert, als ihr das klar wurde: Sie hatte sich über die 50 Euro monatliche Ersparnis gefreut, bis sie krank wurde und merkte, dass ihr Arbeitgeber die 600 Euro Selbstbeteiligung nicht mitträgt.
Ein Teil deines PKV-Beitrags fließt in Rückstellungen fürs Alter, um spätere Beitragssteigerungen abzumildern. Wenn dein Beitrag wegen eines Selbstbehalts sinkt, sparst du auch weniger in diesen Topf. Theoretisch könnten daher im Alter deine Beiträge etwas höher ausfallen, als wenn du immer den höheren Beitrag ohne Selbstbeteiligung gezahlt hättest.
Wie hoch sollte der Selbstbehalt bei der PKV sein?
Die optimale Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deiner Lebenssituation ab. Du musst einen Betrag wählen, den du jedes Jahr problemlos aufbringen kannst, auch wenn du erkrankst oder dein Einkommen sinkt.
Laut Stiftung Warentest und Finanztest sollte die Selbstbeteiligung maximal 900 bis 1.000 Euro jährlich betragen. Höhere Beträge bergen erhebliche finanzielle Risiken, besonders wenn du plötzlich erkrankst oder in eine schwierige finanzielle Phase kommst.
Die sinnvolle Höhe unterscheidet sich stark je nachdem, ob du angestellt, selbstständig oder beamtet bist. Jede Gruppe hat andere Rahmenbedingungen, die du bei der Entscheidung berücksichtigen musst.
Personengruppe | Empfohlene Höhe | Begründung |
---|---|---|
Angestellte | 0 bis 650 € | Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Selbstbehalt, geringe Ersparnis für dich |
Selbstständige / Freiberufler | 500 bis 1.500 € | Können Prämie senken und steuerlich optimieren, tragen Beitrag komplett selbst |
Gesunde, junge Versicherte | 1.000 bis 1.500 € | Weniger Arztbesuche, daher überwiegt die Ersparnis |
Ältere Versicherte | Nicht empfohlen | Häufigere Arztbesuche machen den Eigenanteil jährlich fällig |
Beamte | 0 bis 500 € (meist 0 €) | Beihilfe übernimmt bereits großen Teil der Kosten, Restkostenversicherung meist ohne Selbstbeteiligung |
Für Selbstständige kann sich die Selbstbeteiligung lohnen
Selbstständige und Freiberufler tragen ihren PKV-Beitrag komplett allein und können durch eine höhere Selbstbeteiligung spürbar sparen. Die Ersparnis von 1.800 Euro jährlich bei 1.500 Euro Selbstbeteiligung bleibt dir als Selbstständiger vollständig erhalten, weil kein Arbeitgeber involviert ist.
Dazu kommt der steuerliche Aspekt: Als Selbstständiger kannst du deine Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen. Die Selbstbeteiligung selbst ist nicht absetzbar, aber durch den niedrigeren Beitrag optimierst du deine Steuerlast.
Als Selbstständiger solltest du aber genügend finanzielle Reserven haben, um im Krankheitsfall die vereinbarte Summe aufbringen zu können. Ich sage meinen Kunden immer: Kalkuliere den Worst-Case in dein Budget ein, damit dich plötzliche Ausgaben nicht in Schwierigkeiten bringen.
Kann die PKV die Selbstbeteiligung erhöhen?
Ja, deine Versicherung kann die Selbstbeteiligung einseitig erhöhen, allerdings nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Diese Möglichkeit ergibt sich aus § 203 Absatz 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Wann darf die Versicherung die Selbstbeteiligung erhöhen?
Die Versicherung darf die Selbstbeteiligung anpassen, wenn sich die Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verändert haben. Das bedeutet konkret, dass steigende Gesundheitskosten, demografische Entwicklungen oder die Inflation eine Anpassung rechtfertigen können.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Ein unabhängiger Treuhänder muss die Anpassung überprüft und zugestimmt haben, und die Anpassungsmöglichkeit muss im Vertrag vereinbart sein.
Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist dabei eine Form der Beitragsanpassung, und der Versicherer kann wählen, ob er die Beiträge erhöht, die Selbstbeteiligung anpasst oder beides kombiniert.
Es gibt jedoch auch Einschränkungen, an die sich deine PKV halten muss:
- In einem Tarif ohne vereinbarte Selbstbeteiligung kann keine neue eingeführt werden
- Die Versicherung kann nicht nachträglich eine Selbstbeteiligung in einen Tarif einbauen, der ursprünglich keine hatte
- Hatte dein Tarif nur eine ambulante Selbstbeteiligung, kann der Versicherer nicht plötzlich eine stationäre hinzufügen
- Die Anpassung rechtfertigt sich vor allem durch Inflation, weil sich der reale Wert des Geldes verändert
Was vor zehn Jahren 300 Euro waren, entspricht heute einem höheren nominalen Betrag, und die Versicherung gleicht diese Entwertung aus.
Erhöht die Versicherung die Selbstbeteiligung, steht dir ein Sonderkündigungsrecht nach § 205 Absatz 4 VVG zu. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung gilt als Leistungsminderung, weil der Versicherer erst ab einer höheren Summe Rechnungen erstatten muss.
Du kannst innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen, mit Wirkung zum Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam werden soll. Ob eine Kündigung sinnvoll ist oder ein Tarifwechsel nach § 204 VVG die bessere Option darstellt, musst du individuell prüfen.
Kann ich meine Selbstbeteiligung erhöhen?
Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung auf deinen Wunsch ist jederzeit problemlos möglich, weil das Leistungsrisiko für den Versicherer sinkt. Du kannst also ohne Probleme von 500 Euro auf 1.000 Euro oder mehr hochgehen, wenn du deinen Beitrag weiter senken möchtest.
Eine Reduzierung ist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich, weil du eine Leistungsverbesserung beantragst.
Bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen kann die Versicherung Risikozuschläge erheben oder den Antrag ablehnen. Einige moderne Tarife, wie die der DKV, bieten die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung zum Jahresbeginn ohne Gesundheitsprüfung zu reduzieren, aber das ist die Ausnahme.
Was ist besser – eine PKV mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Die Antwort auf diese Frage hängt komplett von deiner persönlichen Situation ab, und ich kann dir keine pauschale Empfehlung geben, die für alle gilt. Neulich saß ein Mann Anfang 40 vor mir, der seit Jahren mit 1.200 Euro Selbstbeteiligung fährt und hochzufrieden ist.
Eine Woche später kam eine Frau mit chronischer Erkrankung, die sich mit 600 Euro Selbstbeteiligung finanziell übernommen hatte.
Wann ist eine PKV mit Selbstbeteiligung sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem, wenn du nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nimmst. Wer vielleicht einmal im Jahr zur Kontrolle geht und sonst höchstens Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, hat gute Chancen, die Selbstbeteiligung nicht auszuschöpfen und so unterm Strich zu sparen.
Viele Tarife rechnen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nicht auf den Selbstbehalt an. Du kannst also zur jährlichen Vorsorge oder zu Impfungen gehen und zahlst trotz Selbstbeteiligung nichts extra. Dann genießt du den günstigeren Beitrag, ohne je Eigenkosten zu haben.
Für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich ein Selbstbehalt besonders. Du zahlst deinen PKV-Beitrag komplett selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss, und die Beitragsersparnis durch einen Selbstbehalt kommt also zu 100 Prozent dir zugute. Wenn du gesund bist, kannst du durch geschickte Wahl des Eigenanteils viel sparen.
Wann sollte ich lieber auf eine Selbstbeteiligung verzichten?
Bei chronischen Erkrankungen oder häufigen Arztbesuchen ist ein hoher Selbstbehalt meist keine gute Idee. Wenn du jetzt schon weißt, dass du regelmäßig medizinische Behandlung brauchst, etwa wegen einer chronischen Krankheit, dauerhafter Medikation oder Physiotherapie, würdest du deinen Selbstbehalt Jahr für Jahr voll ausschöpfen und quasi immer draufzahlen.
In solchen Fällen empfehle ich dir einen Tarif mit geringem oder 0 Euro Selbstbehalt. Auch wenn er mehr kostet, sparst du dir den ständigen Aufwand, Rechnungen selbst zu tragen, und weißt genau, was auf dich zukommt.
Rentner mit niedrigem Einkommen sollten keinen hohen Eigenanteil vereinbaren. Im Alter steigen typischerweise die Gesundheitskosten, und wer dann jeden Euro umdrehen muss, kommt mit einer hohen Selbstbeteiligung schnell in Schwierigkeiten.
Viele junge, gesunde Menschen wählen optimistisch einen hohen Selbstbehalt, weil sie sich für unverwundbar halten. Deine Gesundheit kann sich aber ändern, und mit steigendem Alter nehmen Arztbesuche fast zwangsläufig zu. Was heute passt, kann in 10 bis 20 Jahren ungünstig sein.
Entscheide dich lieber nur für einen Selbstbehalt, den du auch in schlechten Zeiten tragen kannst:
- Ein aktuell hoher Selbstbehalt lässt sich später oft nur schwer reduzieren
- Vor allem wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat, wird es schwierig
- Eine moderate Selbstbeteiligung von 300 oder 600 Euro kann ein guter Kompromiss sein
- 2.000 Euro oder mehr stellen schon ein größeres Wagnis dar
Für wen kann sich ein Selbstbehalt lohnen – und wann eher nicht?
Ob ein Selbstbehalt sinnvoll ist, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab: Gesundheit, Berufsstatus, Einkommen und Zukunftspläne spielen alle eine Rolle.
Für gesunde Menschen, die selten zum Arzt gehen
Ein Selbstbehalt lohnt sich vor allem, wenn du nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nimmst. Wer vielleicht einmal im Jahr zur Kontrolle geht und sonst höchstens Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, hat gute Chancen, die Selbstbeteiligung nicht auszuschöpfen und so unterm Strich zu sparen.
Viele Tarife rechnen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nicht auf den Selbstbehalt an. Gehst du also nur zur jährlichen Vorsorge oder zu Impfungen, zahlst du trotz Selbstbeteiligung dafür nichts extra. Dann genießt du den günstigeren Beitrag, ohne je Eigenkosten zu haben.
Für Selbstständige und Freiberufler
Hier kann sich ein Selbstbehalt besonders lohnen. Selbstständige zahlen ihren PKV-Beitrag komplett selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss, und die Beitragsersparnis durch einen Selbstbehalt kommt also zu 100 Prozent dir zugute.
Ein Freiberufler mit hoher PKV-Prämie könnte durch 1.000 Euro Selbstbehalt einige hundert Euro im Monat sparen, und das rechnet sich schnell, solange er kaum Leistungen braucht.
Ich sage meinen selbstständigen Kunden aber immer: Du solltest genügend finanzielle Reserven haben, um im Krankheitsfall die vereinbarte Summe aufbringen zu können. Kalkuliere den Worst-Case in dein Budget ein, damit dich plötzliche Ausgaben nicht in Schwierigkeiten bringen.
Für Angestellte lohnt sich eine Selbstbeteiligung nur selten
Eine Angestellte war frustriert, weil ihr Selbstbehalt sich nicht rechnete. Als Arbeitnehmerin teilst du den Vorteil des geringeren Beitrags mit deinem Arbeitgeber, während du das Risiko des Selbstbehalts allein trägst.
Schau dir mal folgendes Beispiel an:
- Deine PKV kostet ohne Selbstbeteiligung 600 Euro, der Arbeitgeber zahlt 300 Euro und du 300 Euro
- Mit Selbstbeteiligung kostet sie 500 Euro, der Arbeitgeber zahlt 250 Euro und du 250 Euro
- Du sparst also 50 Euro im Monat, aber dein Arbeitgeber spart ebenfalls 50 Euro
- Wenn du nun krank wirst und 500 Euro selbst zahlen musst, hast du zwar 600 Euro Beitrag gespart
- Aber eben 500 Euro davon selbst getragen, während dein Arbeitgeber seinen Vorteil behielt
Im schlimmsten Fall fährst du als Angestellter mit Selbstbehalt sogar ein Minus ein.
Bei chronischen Erkrankungen oder häufigen Arztbesuchen
Wenn du jetzt schon weißt, dass du regelmäßig medizinische Behandlung brauchst, etwa wegen einer chronischen Krankheit, dauerhafter Medikation oder Physiotherapie, ist ein hoher Selbstbehalt meist keine gute Idee. Du würdest deinen Selbstbehalt Jahr für Jahr voll ausschöpfen und quasi immer draufzahlen.
In solchen Fällen empfehle ich dir einen Tarif mit geringem oder 0 Euro Selbstbehalt.
Auch wenn er mehr kostet, sparst du dir den ständigen Aufwand, Rechnungen selbst zu tragen. Ähnlich rate ich Rentnern mit niedrigem Einkommen: Im Alter steigen typischerweise die Gesundheitskosten, und wer dann jeden Euro umdrehen muss, sollte keinen hohen Eigenanteil vereinbaren.
Beamte brauchen in der Regel keinen Selbstbehalt
Beamte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, meist 50 Prozent oder mehr ihrer Krankheitskosten, und ihre PKV deckt dann nur die Restkosten. Diese Beihilfeergänzungstarife sind ohnehin deutlich günstiger als Volltarife, weshalb PKV-Tarife für Beamte in der Regel keine Selbstbeteiligung enthalten.
Ein Selbstbehalt würde die Prämie nicht wesentlich weiter senken, während der Beamte den Selbstbehalt allein trägt und die Ersparnis durch geringeren Beitrag auch dem Dienstherrn zugutekommt. Einige Anbieter haben für Beamte gar keine Selbstbeteiligung im Angebot. Ich rate Beamten deshalb fast immer: Eine Selbstbeteiligung ist für dich meist nicht sinnvoll.
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung auf Beitragsrückerstattungen aus?
Viele PKV-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst.
Du kannst dieses System mit einem Selbstbehalt kombinieren, um den Doppel-Effekt zu nutzen: geringer Beitrag und Geld zurück bei Leistungsfreiheit.
Hast du einen Tarif mit beispielsweise 500 Euro Selbstbehalt und einer Beitragsrückerstattung von zwei Monatsbeiträgen, versuchst du natürlich im eigenen Interesse, möglichst gar keine Kosten über die Versicherung abzurechnen. Bleibst du unter deinem Selbstbehalt und zahlst alle Rechnungen selbst, bekommst du am Jahresende den Bonus ausgezahlt.
Dein Vorteil liegt darin, dass du monatlich Beitrag gespart hast und noch einen Teil der gezahlten Beiträge zurückbekommst. Das ist ein schöner Bonus fürs Gesundbleiben.
Was passiert bei Kosten unter dem Selbstbehalt?
Solange die Rechnungen unter 500 Euro bleiben, würdest du sie ja ohnehin selbst zahlen wegen deines Selbstbehalts.
Wenn es dir finanziell möglich ist, kannst du in so einem Fall entscheiden, die Rechnungen nicht einzureichen, um deinen Anspruch auf die Rückerstattung zu bewahren.
Neulich hatte ich einen interessanten Fall: Ein Kunde hatte 300 Euro an Arztrechnungen und einen Selbstbehalt von 500 Euro. Er könnte diese 300 Euro selbst tragen und der Versicherung nichts melden, damit er formal als leistungsfrei gilt und die volle Beitragsrückerstattung im nächsten Jahr bekommt.
Die Frage ist, ob sich das lohnt. Du hast dann zwar den Bonus kassiert, aber eben 300 Euro extra gezahlt. Die Rückerstattung sollte höher sein als die selbst übernommenen Kosten, sonst zahlst du drauf, nur um den Bonus zu kriegen.
Was passiert, wenn die Kosten über dem Selbstbehalt liegen?
Wenn deine Kosten über dem Selbstbehalt liegen, wirst du sie natürlich einreichen, denn dafür ist die Versicherung ja da. Du bekommst alles über 500 Euro erstattet, verlierst aber für dieses Jahr den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung, den gibt es üblicherweise nur bei keinen eingereichten Rechnungen.
Das ist dann Pech, aber in dem Jahr hattest du ja ohnehin Krankheitskosten. Immerhin hast du durch den Selbstbehalt-Tarif vorher Beiträge gespart, das mindert den Schmerz.
Die Beitragsrückerstattung fällt bei Selbstbeteiligung niedriger aus
Durch den Selbstbehalt verringert sich oft auch die absolute Höhe der möglichen Rückerstattung, weil die Versicherer diese häufig in Monatsbeiträgen angeben. Wenn dein Beitrag beispielsweise 100 Euro weniger beträgt als ohne Selbstbeteiligung, dann sind zwei Monatsbeiträge zurück eben 200 Euro weniger Bonus als im teureren Tarif.
Das klingt erst mal nach Nachteil, aber: Bedenke, dass du ja auch 100 Euro mal 12 gleich 1.200 Euro weniger gezahlt hast über das Jahr. Ein geringerer Bonus ist also logisch und immer noch Teil des insgesamt niedrigeren Preispakets deines Tarifs.
Was passiert, wenn man die Selbstbeteiligung im Jahr nicht „ausnutzt“?
Wenn du die vereinbarte Selbstbeteiligung in deiner privaten Krankenversicherung innerhalb eines Jahres nicht vollständig ausschöpfst, verfällt der nicht genutzte Betrag ersatzlos zum Jahresende. Die Selbstbeteiligung gilt immer nur für das jeweilige Versicherungsjahr und geht nicht ins nächste Jahr über.
Bei einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 1.000 Euro pro Jahr zahlst du alle Behandlungskosten bis zu diesem Betrag selbst. Wenn du im gesamten Jahr nur Arztkosten von 300 Euro hattest, trägst du diese 300 Euro selbst, und die verbleibenden 700 Euro verfallen einfach.
Du kannst sie nicht auf das nächste Jahr übertragen oder in irgendeiner Form zurückbekommen.
Das klingt erst mal negativ, ist aber tatsächlich das Beste, was dir passieren kann. Es bedeutet nämlich, dass du gesund warst und kaum Kosten hattest.
Du profitierst unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung das ganze Jahr über von den niedrigeren Versicherungsbeiträgen. Die monatliche Beitragsersparnis durch die Selbstbeteiligung bleibt dir also erhalten, egal ob du die Selbstbeteiligung nutzt oder nicht.
Bei einem Tarif mit 1.500 Euro Selbstbeteiligung sparst du möglicherweise 150 Euro monatlich, also 1.800 Euro jährlich. Wenn du im Jahr nur 500 Euro an Gesundheitskosten hast, ergibt sich ein Nettovorteil von 1.300 Euro, weil du 1.800 Euro sparst aber nur 500 Euro selbst zahlst.
Zusätzlicher Vorteil: Beitragsrückerstattung
Viele PKV-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung, wenn du im gesamten Kalenderjahr keine oder nur sehr wenige Leistungen in Anspruch nimmst. Das kann für dich bedeuten:
- Reichst du keine Rechnungen zur Erstattung ein, kannst du je nach Tarif einen bis mehrere Monatsbeiträge zurückerhalten
- Bei manchen Tarifen bekommst du 10 bis 50 Prozent der gezahlten Beiträge zurück
- Nach mehreren leistungsfreien Jahren gibt es gestaffelte höhere Beträge, zum Beispiel nach vier Jahren 1,5 Monatsbeiträge
Die Versicherer berechnen die Beitragsrückerstattung auf Basis deines tatsächlichen Monatsbeitrags. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung ist dieser niedriger, wodurch auch die absolute Rückerstattung geringer ausfällt als bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung.
Die Kombination aus Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung kann sich besonders für gesunde, junge Versicherte mit stabilen finanziellen Rücklagen lohnen. Wenn du selten zum Arzt gehst, profitierst du zweifach: von den dauerhaft niedrigeren Monatsbeiträgen und von der zusätzlichen Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Wähle die Höhe der Selbstbeteiligung danach, was du langfristig finanziell leisten kannst, nicht danach, ob du sie jährlich ausschöpfst. Eine spätere Reduzierung ist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich und kann bei Vorerkrankungen abgelehnt werden oder zu Risikozuschlägen führen.
Steuern: Ist die Selbstbeteiligung bei der PKV steuerlich absetzbar?
Nein, die vereinbarte Selbstbeteiligung selbst ist nicht steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat in einem grundlegenden Urteil vom 1. Juni 2016 (X R 43/14) entschieden, dass selbst getragene Krankheitskosten aufgrund einer Selbstbeteiligung nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
Der Selbstbehalt stellt keinen Versicherungsbeitrag dar, sondern sind tatsächliche Krankheitskosten, die du selbst trägst. Nach § 10 Einkommensteuergesetz sind nur die tatsächlich gezahlten Beiträge zur PKV als Sonderausgaben absetzbar, nicht die fiktiven Mehrkosten, die durch den Verzicht auf einen höheren Beitrag entstehen.
Was kannst du stattdessen von der Steuer absetzen?
Die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kannst du im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Beiträge zur Basisabsicherung, vergleichbar mit dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, sind dabei unbegrenzt und zu 100 Prozent absetzbar.
Beiträge für Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder alternative Heilmethoden fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und kannst du nur bis zu folgenden Höchstgrenzen absetzen:
- Arbeitnehmer und Beamte bis 1.900 Euro pro Jahr
- Selbstständige bis 2.800 Euro pro Jahr
In den meisten Fällen erreichst du diese Höchstbeträge bereits durch deine Basisabsicherung, sodass Zusatzleistungen nicht mehr zusätzlich absetzbar sind.
Krankheitskosten kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Die durch die Selbstbeteiligung tatsächlich selbst bezahlten Krankheitskosten kannst du als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen. Allerdings wirken sich diese Kosten nur dann steuermindernd aus, wenn sie deine individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor das Finanzamt weitere Kosten anerkennt. Sie hängt ab von der Höhe deines Gesamtbetrags der Einkünfte, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder.
Gesamtbetrag der Einkünfte | Einzelveranlagung (ohne Kinder) | Zusammenveranlagung (ohne Kinder) | 1–2 Kinder | 3+ Kinder |
---|---|---|---|---|
bis 15.340 € | 5 % | 4 % | 2 % | 1 % |
15.341 bis 51.130 € | 6 % | 5 % | 3 % | 1 % |
über 51.130 € | 7 % | 6 % | 4 % | 2 % |
Steuerliche Nachteile der Selbstbeteiligung
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ergeben sich zwei steuerliche Nachteile, die ich dir nicht verschweigen will:
Ein niedrigerer PKV-Beitrag bedeutet auch weniger absetzbare Sonderausgaben, und die Steuerersparnis fällt entsprechend geringer aus. Die tatsächlich gezahlten Krankheitskosten scheitern in der Praxis häufig an der zumutbaren Belastungsgrenze und bringen daher keine zusätzliche Steuerersparnis.
Bei einem Steuersatz von 42 Prozent und einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 900 Euro mit einer Beitragsersparnis von 1.452 Euro pro Jahr ergibt sich ein Steuernachteil von 610 Euro, weil du 42 Prozent von 1.452 Euro weniger absetzen kannst. Deine verbleibende Ersparnis liegt bei 842 Euro. Ziehst du davon selbst bezahlte Krankheitskosten von 300 Euro ab, bleibt eine Nettoersparnis von 542 Euro.
Hättest du die volle Selbstbeteiligung von 900 Euro ausgeschöpft, würde der Steuernachteil die Ersparnis sogar übersteigen, und du hättest 58 Euro mehr bezahlt als gespart.
Fazit: „Wer die Selbstbeteiligung richtig wählt, spart tausende Euro. Wer falsch plant, zahlt jahrelang drauf.“
Die Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung gehört zu den wichtigsten Weichenstellungen beim PKV-Einstieg. Zu viele Menschen rechnen hier zu optimistisch und kommen später nicht mehr raus.
Wenn du angestellt bist, lohnt sich eine Selbstbeteiligung meist nicht. Der Arbeitgeberzuschuss frisst einen großen Teil deiner Ersparnis auf, während du das volle Risiko allein trägst. Als Selbstständiger sieht die Sache anders aus. Du trägst deinen Beitrag komplett selbst, und die Ersparnis kommt zu 100 Prozent bei dir an.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Maximal 900 bis 1.000 Euro als Obergrenze, alles darüber wird schnell zum Risiko
- Eine spätere Reduzierung ist schwierig und nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich
- Die steuerliche Absetzbarkeit ist geringer als die meisten denken, die Selbstbeteiligung selbst kannst du nicht absetzen
- Bei chronischen Erkrankungen oder im Alter wird die Selbstbeteiligung zur jährlichen Belastung
- Die Kombination mit Beitragsrückerstattung kann sich für gesunde junge Menschen doppelt lohnen
- Eine moderate Wahl zwischen 300 und 600 Euro ist für die meisten der beste Kompromiss
Hast du zwischenzeitlich eine Diagnose bekommen, lehnen die Versicherer eine Reduzierung oft ab oder verlangen saftige Risikozuschläge. Du sitzt dann in der Falle. Die Krankheitskosten scheitern steuerlich meist an der zumutbaren Belastungsgrenze.
Wähle eine Selbstbeteiligung, die du auch in schlechten Zeiten problemlos stemmen kannst. Spare den Betrag auf einem Tagesgeldkonto an, damit du im Krankheitsfall liquide bist. Eine spätere Erhöhung ist meist problemlos möglich, eine Senkung hingegen schwierig bis unmöglich.
Die Selbstbeteiligung begleitet dich jahrzehntelang und kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Nimm dir Zeit, rechne verschiedene Szenarien durch und lass dich im Zweifel beraten. Deine Zukunft wird es dir danken.