Während du als Erwachsener unter bestimmten Umständen noch zurück in die gesetzliche Kasse wechseln kannst, legst du für dein Kind möglicherweise die Weichen für Jahrzehnte.
Viele Eltern unterschätzen, dass es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung gibt und jedes Kind einen eigenen Beitrag kostet.
Die gute Nachricht ist, dass Kinder deutlich günstiger versichert werden können als Erwachsene. Die schlechte Nachricht liegt darin, dass sich die Kosten bei mehreren Kindern schnell summieren und die PKV dann zur finanziellen Belastung werden kann.
Ab wann muss mein Kind privat versichert werden?
Ob dein Kind privat versichert werden muss, hängt ausschließlich vom Versicherungsstatus der Eltern ab. Anders als Erwachsene können Kinder sich nicht selbst aussuchen, ob sie in die PKV oder GKV gehen. Die Entscheidung fällt quasi automatisch durch die Konstellation der Eltern.
Beide Elternteile sind privat versichert
Sind beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dann gesetzlich ausgeschlossen. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 3 SGB V, der klar regelt, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Für das Kind bedeutet das einen eigenen Versicherungsvertrag mit eigenem Beitrag. Eine kostenlose Mitversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Viele Eltern sind überrascht, wenn sie feststellen, dass sie für jedes Kind mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich zahlen müssen.
Beide Elternteile sind gesetzlich versichert
Sind beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird das Kind automatisch in der Familienversicherung kostenlos mitversichert. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten, egal wie viele Kinder die Familie hat. Das ist einer der größten finanziellen Vorteile der GKV.
Allerdings haben Eltern auch in dieser Konstellation die Möglichkeit, ihr Kind freiwillig privat zu versichern, wenn sie das möchten. Das macht aber kaum jemand, weil die kostenlose Familienversicherung finanziell unschlagbar ist.
Ein Elternteil ist privat, der andere gesetzlich versichert
Diese Konstellation ist am kompliziertesten und hängt davon ab, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Bei unverheirateten Paaren ist die Sache einfach. Sie können frei wählen, ob das Kind gesetzlich über die Familienversicherung oder privat versichert wird. Es reicht aus, dass ein Elternteil gesetzlich versichert ist, damit das Kind dort kostenlos mitversichert werden kann.
Bei verheirateten Paaren wird es komplizierter. Hier richtet sich die Versicherung des Kindes nach dem Einkommen und Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Die kostenlose Familienversicherung ist nur dann ausgeschlossen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Der privatversicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte
- Das monatliche Gesamteinkommen des Privatversicherten liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro brutto jährlich, also 6.450 Euro monatlich
Nur wenn beide Kriterien zutreffen, muss das Kind entweder privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die GKV. Verdient der privatversicherte Elternteil zwar mehr, liegt sein Einkommen aber unter der Grenze, kann das Kind trotzdem kostenlos familienversichert werden.
Ein Beispiel macht das deutlich: Der Vater ist gesetzlich versichert und verdient 3.900 Euro monatlich. Die Mutter ist privat versichert und verdient 6.500 Euro. Da die Mutter mehr verdient und ihr Einkommen über der Grenze von 6.450 Euro liegt, kann das Kind nicht kostenlos familienversichert werden.
Es braucht eine eigene Versicherung, entweder privat oder freiwillig gesetzlich.
Würde die Mutter hingegen 5.800 Euro verdienen, läge ihr Einkommen zwar über dem des Vaters, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. In diesem Fall wäre die kostenlose Familienversicherung beim Vater möglich.
Änderungen im Lebensverlauf
Der Versicherungsstatus des Kindes ist nicht für immer festgelegt. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, kann plötzlich ein Anspruch auf Familienversicherung entstehen oder wegfallen. Das passiert zum Beispiel bei Elternzeit, wenn der Hauptverdiener vorübergehend kein oder weniger Einkommen hat.
Ebenso kann eine Scheidung die Verhältnisse komplett ändern. Bei unverheirateten Eltern nach der Trennung greift wieder die einfache Regel, dass ein gesetzlich versicherter Elternteil ausreicht, um das Kind kostenlos zu versichern. Die Einkommensprüfung entfällt dann.
Kosten: Wie viel kostet ein Kind in der privaten Krankenversicherung?
Für jedes privat versicherte Kind zahlst du einen eigenen Versicherungsbeitrag. Anders als in der GKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Kinder deutlich günstiger sind als Erwachsene, weil sie spezielle Kinder- und Jugendtarife bekommen.
Typische PKV-Kosten für Kinder
Die Beiträge für Kinder bewegen sich je nach Tarif und Versicherer zwischen 100 und 200 Euro monatlich. Bei einem Vergleich aktueller Tarife haben wir für Neugeborene bereits Angebote ab etwa 100 bis 120 Euro im Monat gefunden. Diese Einstiegstarife bieten meist eine solide Grundversorgung.
Umfangreichere Tarife mit besseren Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder erweiterten ambulanten Leistungen kosten eher 150 bis 200 Euro monatlich. Wie viel die Versicherung tatsächlich kostet, hängt also stark vom gewünschten Leistungsumfang ab.
Warum sind Kindertarife so günstig?
Kinder sind medizinisch betrachtet sehr kostengünstige Patienten. Außer den Vorsorgeuntersuchungen verursachen sie in jungen Jahren meist kaum Kosten. Sie müssen selten zum Facharzt, haben kaum chronische Erkrankungen und benötigen keine regelmäßigen Medikamente.
Ein weiterer wichtiger Grund für die niedrigen Beiträge liegt darin, dass die meisten PKV-Unternehmen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr noch keine Alterungsrückstellungen bilden. Bei Erwachsenen wird ein Teil des Beitrags gespart, um spätere Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Bei Kindern entfällt dieser Sparanteil zunächst, was die Beiträge niedrig hält.
Mit etwa 21 Jahren wechseln die meisten Versicherer das Kind dann in den Erwachsenentarif. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch der Aufbau von Alterungsrückstellungen, was zu einem spürbaren Beitragssprung führen kann.
Beitragsentwicklung über die Jahre
Die Beiträge für Kinder bleiben nicht konstant. Mit zunehmendem Alter steigen sie moderat an, auch wenn das Kind noch minderjährig ist. Viele Versicherer unterscheiden verschiedene Altersstufen wie Säugling, Kleinkind, Schulkind und Teenager, wobei jeweils leichte Anpassungen erfolgen.
Zusätzlich gibt es die üblichen Beitragsanpassungen, die alle PKV-Kunden betreffen. Wenn die Gesundheitskosten insgesamt steigen, passt der Versicherer die Beiträge an. Das betrifft auch Kindertarife, wenn auch meist in geringerem Maße als bei Erwachsenen.
Kosten bei mehreren Kindern
Während in der GKV alle Kinder kostenlos familienversichert sind, addieren sich in der PKV die Beiträge für jedes weitere Kind. Eine vierköpfige Familie mit beiden Eltern und zwei Kindern in der PKV zahlt also vier separate Beiträge.
Familienkonstellation | GKV-Kosten | PKV-Kosten (Beispiel) |
---|---|---|
2 Eltern + 1 Kind | Elternbeiträge | Elternbeiträge + ca. 120–150 € |
2 Eltern + 2 Kinder | Elternbeiträge | Elternbeiträge + ca. 240–300 € |
2 Eltern + 3 Kinder | Elternbeiträge | Elternbeiträge + ca. 360–450 € |
Das macht deutlich, warum sich die PKV finanziell eher für kleinere Familien lohnt. Bei vielen Kindern wird die kostenlose Familienversicherung der GKV zur deutlich günstigeren Option.
Pflegepflichtversicherung für Kinder
Jedes Kind braucht auch eine Pflegepflichtversicherung. Die gute Nachricht ist, dass diese bei privat versicherten Kindern bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei ist. Du musst keinen zusätzlichen Vertrag abschließen und keine Prämie zahlen.
Das Kind wird einfach bei deiner privaten Pflegepflichtversicherung mit aufgenommen, ähnlich wie in der gesetzlichen Familienversicherung. Diese Beitragsfreiheit gilt in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, solange das Kind kein eigenes Einkommen über 535 Euro monatlich hat.
Was zahlt der Arbeitgeber für Kinder in der PKV?
Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Dieser Zuschuss kann unter bestimmten Umständen auch teilweise für die PKV-Beiträge der Kinder genutzt werden, allerdings nur im Rahmen gesetzlich festgelegter Grenzen. Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass diese Möglichkeit besteht, oder verstehen nicht genau, wie die Berechnung funktioniert.
So funktioniert der Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich an den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Angestellten zu beteiligen. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte deines PKV-Beitrags, maximal jedoch den halben Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Im Jahr 2026 liegt diese bei 5.812,50 Euro monatlich. Bei einem durchschnittlichen GKV-Beitragssatz von 17,6 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlich 3,0 Prozent Zusatzbeitrag) ergibt sich ein Höchstbeitrag von rund 1.023 Euro monatlich. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt damit etwa 511,50 Euro pro Monat.
Zusätzlich gibt es noch den Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Hier zahlt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte, maximal aber etwa 103 Euro monatlich. Zusammen ergibt sich also ein theoretischer Höchstzuschuss von etwa 614,50 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Wann bleibt etwas für die Kinder übrig?
In der Praxis ist der Arbeitgeberzuschuss für die meisten PKV-versicherten Angestellten bereits durch den eigenen Beitrag vollständig ausgeschöpft. Nur wenn dein eigener PKV-Beitrag so niedrig ist, dass der maximale Arbeitgeberzuschuss nicht erreicht wird, kannst du den Restbetrag für die Versicherung deines Kindes nutzen.
Das kommt vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern vor, die noch günstige PKV-Beiträge haben, oder bei Teilzeitbeschäftigten mit entsprechend niedrigerem Einkommen und Zuschuss. In den meisten Fällen jedoch zahlt der Arbeitgeber bereits den Maximalbetrag für den Arbeitnehmer selbst, sodass für Kinder nichts mehr übrig bleibt.
Fall | Eigener PKV-Beitrag | Max. AG-Zuschuss (KV) | Tatsächl. AG-Zuschuss (eigene PKV) | Rest für Kind | Kind-PKV-Beitrag | AG-Zuschuss fürs Kind | Eigene Kosten gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1: Hoher Beitrag | 650 € | 511,50 € | 325 € | 186,50 € | 150 € | 150 € (voll) | 325 € |
2: Mittlerer Beitrag | 480 € | 511,50 € | 240 € | 271,50 € | 150 € | 150 € (voll) | 240 € |
3: Niedriger Beitrag | 320 € | 511,50 € | 160 € | 351,50 € | 120 € | 120 € (voll) | 160 € |
4: Sehr hoher Beitrag | 1.100 € | 511,50 € | 511,50 € (max.) | 0 € | 180 € | 0 € | 768,50 € |
5: Teilzeit | 280 € | 511,50 € | 140 € | 371,50 € | 110 € | 110 € (voll) | 140 € |
6: Zwei Kinder | 400 € | 511,50 € | 200 € | 311,50 € | 280 € | 280 € (voll) | 200 € |
7: Junger AN | 250 € | 511,50 € | 125 € | 386,50 € | 130 € | 130 € (voll) | 125 € |
Anmerkung: Die Berechnungen berücksichtigen nur die Krankenversicherung, nicht die Pflegepflichtversicherung
Wenn du feststellst, dass noch Zuschuss für dein Kind übrig ist, musst du diesen aktiv beim Arbeitgeber beantragen. Er wird nicht automatisch gewährt. Du reichst die Beitragsbescheinigung der PKV deines Kindes bei deiner Personalabteilung ein und beantragst den Zuschuss schriftlich.
Der Arbeitgeber prüft dann, ob noch Spielraum beim maximalen Zuschuss besteht und zahlt den möglichen Betrag zusätzlich zum Gehalt aus. Wichtig ist, dass der Zuschuss nur für tatsächlich gezahlte PKV-Beiträge gewährt wird. Du musst also nachweisen, dass du die Versicherung deines Kindes auch bezahlst.
Selbstständige und Freiberufler erhalten keinen Zuschuss
Freiberufler und Unternehmer haben keinen Arbeitgeber, der Zuschüsse zahlt.
Sie müssen die gesamten PKV-Beiträge für ihre Kinder selbst tragen. Das macht die PKV für Selbstständige mit mehreren Kindern besonders teuer. Ein selbstständiger Vater mit drei Kindern zahlt unter Umständen 400 bis 600 Euro monatlich allein für die Krankenversicherung der Kinder, ohne jeglichen Zuschuss.
Allerdings können Selbstständige die Krankenversicherungsbeiträge ihrer Kinder vollständig steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das mindert zumindest die steuerliche Belastung und führt je nach Steuersatz zu einer Ersparnis von 30 bis 45 Prozent der gezahlten Beiträge. Das ist aber kein direkter Zuschuss, sondern nur eine Steuerminderung.
Der Arbeitgeberzuschuss für Kinder in der PKV ist durchaus nutzbar, wenn der eigene PKV-Beitrag nicht den maximalen Zuschuss von 511,50 Euro ausschöpft. Gerade bei jüngeren Arbeitnehmern mit günstigen Tarifen oder bei niedrigen eigenen Beiträgen kann der komplette Kinderbeitrag vom Arbeitgeber übernommen werden.
Gesundheitsprüfung für Kinder und Neugeborene in der PKV
Eine der wichtigsten Besonderheiten bei der Kinderversicherung ist die sogenannte Kindernachversicherung. Sie ermöglicht es, Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufzunehmen. Das ist ein enormer Vorteil, besonders wenn das Kind mit gesundheitlichen Problemen zur Welt kommt.
Die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Wenn mindestens ein Elternteil bereits privat versichert ist, greift bei Neugeborenen eine gesetzliche Sonderregelung.
Der Versicherer muss das Kind ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen. Selbst wenn das Baby mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen geboren wird, darf der Versicherer weder ablehnen noch Leistungsausschlüsse verhängen.
Diese Kindernachversicherung funktioniert aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Mindestens ein Elternteil muss am Tag der Geburt bereits seit drei Monaten bei diesem Versicherer privat vollversichert sein
- Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt werden
- Das Kind erhält den gleichen Versicherungsschutz wie der Elternteil, bei dem es nachversichert wird
Die Versicherung beginnt rückwirkend ab dem Geburtsdatum. Das bedeutet, alle Kosten ab der Geburt sind versichert, auch wenn der Papierkram erst Wochen später erledigt wird. Wichtig ist nur, dass der Antrag innerhalb der Zwei-Monats-Frist gestellt wird.
Das Kind „erbt“ deinen Versicherungsschutz
Ein wichtiger Punkt, den viele Eltern übersehen, ist dass das Kind bei der Kindernachversicherung nur die Leistungen bekommt, die auch im Tarif des Elternteils enthalten sind. Wenn du zum Beispiel nur einen Basistarif ohne Chefarztbehandlung hast, bekommt dein Kind zunächst auch keinen Chefarzt.
Möchtest du für dein Kind von Anfang an einen besseren Schutz, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder du stockst deinen eigenen Tarif vor der Geburt auf, sodass das Kind den höherwertigen Schutz „erbt“. Oder du beantragst für das Kind nach der Geburt zusätzliche Leistungen, was dann aber eine Gesundheitsprüfung erfordert.
Viele Eltern wählen den ersten Weg und verbessern ihren Tarif vor der Geburt. Nach der Geburt können sie ihren eigenen Tarif gegebenenfalls wieder reduzieren, während das Kind die höheren Leistungen behält.
Gesundheitsprüfung bei älteren Kindern
Wird die Zwei-Monats-Frist nach der Geburt versäumt oder soll ein älteres Kind erst später in die PKV wechseln, entfällt der Schutz der Kindernachversicherung. Das Kind muss dann die reguläre Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Im Antrag werden detaillierte Gesundheitsfragen gestellt:
- Alle Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen der letzten fünf Jahre
- Frühere Krankenhausaufenthalte und Operationen
- Chronische Erkrankungen, Allergien, Entwicklungsstörungen
- Bei Säuglingen auch Geburtskomplikationen und Befunde aus U-Untersuchungen
- Bei älteren Kindern auch Unfälle, Zahnfehlstellungen und laufende Behandlungen
Der Versicherer prüft anhand dieser Angaben das Risiko und kann dann verschiedene Entscheidungen treffen. Bei gesunden Kindern erfolgt die Aufnahme meist ohne Auflagen. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen, Leistungsausschlüsse vereinbaren oder im schlimmsten Fall den Antrag ablehnen.
Typische Risikofaktoren bei Kindern
Einige Beispiele für Gesundheitsprobleme, die bei der Risikoprüfung relevant sein können:
- Frühgeburtlichkeit mit nachfolgenden Problemen
- Angeborene Herzfehler oder andere Organanomalien
- Asthma, Neurodermitis oder schwere Allergien
- Entwicklungsverzögerungen oder ADHS
- Diabetes oder andere Stoffwechselerkrankungen
- Bereits begonnene kieferorthopädische Behandlungen
Leichte oder einmalige Erkrankungen führen normalerweise nicht zu Zuschlägen. Ein gebrochenes Bein, einmal Windpocken oder eine gut ausgeheilte Lungenentzündung sind meist unproblematisch, solange keine bleibenden Schäden bestehen.
Bei chronischen oder wiederkehrenden Problemen sieht es anders aus. Ein Kind mit gut kontrolliertem Asthma könnte beispielsweise mit einem Zuschlag von 30 Prozent aufgenommen werden. Ein leichter Herzfehler könnte 50 Prozent Aufschlag bedeuten. In schweren Fällen kann die PKV auch komplett ablehnen.
Was kannst bei einer Ablehnung tun?
Sollte ein Kind von einem Versicherer abgelehnt werden, ist das zunächst ein Schock für die Eltern. Es gibt aber Alternativen. Andere PKV-Anbieter haben teilweise andere Annahmerichtlinien und könnten das Kind vielleicht doch aufnehmen.
Sinnvoll ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler. Dabei werden die Gesundheitsdaten des Kindes anonym bei mehreren Versicherern eingereicht. So erfährst du, welcher Anbieter das Kind zu welchen Konditionen nehmen würde, ohne dass offizielle Ablehnungen in der Akte landen.
Als letzte Möglichkeit bleibt immer die gesetzliche Krankenversicherung. Ein Kind kann, auch wenn es keinen Familienversicherungsanspruch hat, als freiwilliges Mitglied in der GKV aufgenommen werden. Die GKV kennt keine Gesundheitsprüfung und muss jedes Kind aufnehmen, auch mit schweren Vorerkrankungen.
Kann man die PKV-Beiträge der Kinder von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes kannst du steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das mindert zumindest etwas die finanzielle Belastung durch die PKV.
Du kannst die PKV-Beiträge deines Kindes absetzen, wenn du Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag für dieses Kind hast und die Beiträge tatsächlich zahlst. Das Finanzamt behandelt die Beiträge dann so, als hättest du sie für dich selbst gezahlt.
In der Steuererklärung trägst du die Beiträge in der Anlage Kind unter „Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“ ein. Das funktioniert unabhängig davon, ob das Kind mitversichert ist wie in der GKV oder einen eigenen Vertrag hat wie in der PKV.
Wer ist Versicherungsnehmer?
Bei Minderjährigen ist meist der Elternteil Versicherungsnehmer und gleichzeitig Beitragszahler. In diesem Fall ist die steuerliche Absetzbarkeit eindeutig. Der Elternteil zahlt direkt für seinen Vertrag und setzt die Beiträge ab.
Sollte ausnahmsweise das Kind selbst Versicherungsnehmer sein, etwa bei älteren Jugendlichen, können die Eltern die Beiträge trotzdem absetzen. Voraussetzung ist, dass sie nachweislich die Beiträge übernommen haben und unterhaltspflichtig sind. Das wurde durch höchstrichterliche Urteile und BMF-Schreiben klargestellt.
Höhe der Abzugsfähigkeit
Absetzbar sind die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe. Bei einem PKV-Beitrag werden nur die Anteile anerkannt, die dem Leistungsumfang der GKV entsprechen. Die PKV-Unternehmen bestätigen ihren Kunden meist einen Prozentsatz des Beitrags, der als Grundschutz gilt, oft 80 bis 90 Prozent.
Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Zahnzusatz fallen nicht unter den maximal abzugsfähigen Teil. Sie werden aber immerhin bis zu einer Grenze als Vorsorgeaufwand berücksichtigt.
Steuerersparnis in der Praxis
Bei einem monatlichen PKV-Beitrag von 150 Euro für dein Kind und einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent sparst du etwa 720 Euro Steuern pro Jahr. So relativieren sich die PKV-Kosten etwas im Vergleich zur „kostenlosen“ GKV, wobei natürlich zuerst einmal gezahlt werden muss.
Das Kindergeld selbst ist steuerfrei und unabhängig von der Krankenversicherung. Es wird also weder gekürzt noch erhöht, egal ob das Kind in der PKV oder GKV versichert ist.
Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | Absetzbarer Anteil (85 %) | Ersparnis 30 % | Ersparnis 35 % | Ersparnis 42 % | Ersparnis 45 % |
---|---|---|---|---|---|---|
100 € | 1.200 € | 1.020 € | 306 € | 357 € | 428 € | 459 € |
120 € | 1.440 € | 1.224 € | 367 € | 428 € | 514 € | 551 € |
150 € | 1.800 € | 1.530 € | 459 € | 536 € | 643 € | 689 € |
180 € | 2.160 € | 1.836 € | 551 € | 643 € | 771 € | 826 € |
200 € | 2.400 € | 2.040 € | 612 € | 714 € | 857 € | 918 € |
250 € (2 Kinder à 125 €) | 3.000 € | 2.550 € | 765 € | 893 € | 1.071 € | 1.148 € |
300 € (2 Kinder à 150 €) | 3.600 € | 3.060 € | 918 € | 1.071 € | 1.285 € | 1.377 € |
400 € (3 Kinder) | 4.800 € | 4.080 € | 1.224 € | 1.428 € | 1.714 € | 1.836 € |
Die Tabelle geht von 85% absetzfähigem Anteil aus, da nicht alle Leistungen zur Basisversorgung zählen
Volljährige Kinder
Ist das Kind bereits 18 oder älter, ändert sich zunächst nichts, solange noch Kindergeldanspruch besteht, also bis zum 25. Lebensjahr während der Ausbildung. Die Eltern können weiterhin die Beiträge absetzen.
Endet der Anspruch, etwa weil das Kind über 25 ist oder ein eigenes Einkommen hat, entfällt diese Möglichkeit. Dann könnte man die Beiträge unter „Unterhaltsleistungen“ als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn man aus Unterhaltsgründen weiterhin für das erwachsene Kind zahlt.
Das ist jedoch komplexer und nur relevant, wenn das Kind kein oder kaum eigenes Einkommen hat.
Kindergeld bleibt unberührt
Das Kindergeld selbst ist steuerfrei und unabhängig von der Krankenversicherung. Es wird also weder gekürzt noch erhöht, egal ob das Kind in der PKV oder GKV versichert ist. Manche Eltern betrachten das Kindergeld faktisch als Gegenfinanzierung für die Ausgaben des Kindes, wozu eben auch die Krankenversicherung zählt.
Bei einem Kind beträgt das Kindergeld 2026 etwa 250 Euro monatlich. Wenn die PKV 150 Euro kostet, bleiben nach Abzug der Versicherung noch 100 Euro für andere Ausgaben. Durch die Steuerersparnis von etwa 50 Euro monatlich bei höherem Steuersatz relativiert sich die Belastung weiter.
Das Finanzamt akzeptiert als Nachweis die Beitragsbescheinigung der PKV, die du einmal jährlich automatisch erhältst. Diese Bescheinigung weist aus, wie viel du im vergangenen Jahr an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gezahlt hast und welcher Anteil davon zur Basisversorgung zählt.
Sonderfall: Kosten und Beihilfe für Kinder von Beamten in der PKV
Kinder von Beamten haben durch die Beihilfe eine besondere Situation. Der Dienstherr übernimmt einen Großteil der Krankheitskosten, wodurch nur eine Restkostenversicherung in der PKV nötig ist. Das macht die PKV für Beamtenkinder extrem günstig.
Beihilfesatz für Kinder
Kinder von Beamten sind in der Regel zu 80 Prozent beihilfeberechtigt. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt 80 Prozent aller anfallenden Krankheitskosten. Die restlichen 20 Prozent müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Diese Restkostenversicherung ist entsprechend günstig, da sie ja nur 20 Prozent der Kosten tragen muss. Monatliche Beiträge von 30 bis 80 Euro sind üblich, je nach Leistungsumfang und Alter des Kindes. Das ist deutlich weniger als die 100 bis 200 Euro, die Kinder von Angestellten oder Selbstständigen in der Vollversicherung kosten.
Kinder ohne eigenen Beihilfeanspruch
Wichtig zu wissen ist, dass nicht automatisch jedes Kind eines Beamten beihilfeberechtigt ist. Der Beihilfeanspruch hängt davon ab, ob das Kind berücksichtigungsfähig ist, also ob Kindergeld gezahlt wird oder ein Kinderfreibetrag besteht.
Sobald das Kind eigenes Einkommen über bestimmten Grenzen hat oder das 25. Lebensjahr vollendet, endet in der Regel auch die Beihilfeberechtigung. Dann müsste es sich selbst vollständig versichern oder würde bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in die GKV wechseln.
Fazit: „Die private Krankenversicherung für Kinder ist kein einfaches Thema und will gut durchdacht sein.“
Anders als in der GKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Kind kostet zwischen 100 und 200 Euro monatlich, was sich bei mehreren Kindern schnell summiert.
Die wichtigste Entscheidung fällt meist schon bei der Geburt. Durch die Kindernachversicherung kannst du dein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufnehmen. Diese Frist zu verpassen kann gravierende Folgen haben, denn später wird jede Vorerkrankung zum Problem.
Ob sich die PKV für dein Kind lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Bei hohem Familieneinkommen und wenigen Kindern ist sie leistbar und bietet bessere medizinische Versorgung. Bei mehreren Kindern wird die kostenlose GKV-Familienversicherung meist zur deutlich günstigeren Option.
„In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag und kostet zwischen 100 und 200 Euro monatlich. Die Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt ist deine einzige Chance, das Kind ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu bekommen. Diese Frist zu verpassen kann bedeuten, dass ein krankes Kind später gar nicht mehr oder nur mit hohen Zuschlägen aufgenommen wird.“