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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

    Dein Weg zu Top-Medizin mit planbaren Beiträgen im Alter.

    Krankenversicherung bei Auszahlung einer Lebensversicherung

    Du hast jahrelang in eine Lebensversicherung eingezahlt, und jetzt steht die Auszahlung an? Dann solltest du wissen, was die Krankenkasse von diesem Geld haben will.
    lebensversicherung-krankenversicherung

    Das Thema trifft viele Menschen völlig überraschend.

    Du freust dich auf die Auszahlung deiner Lebensversicherung, rechnest dir aus, was du mit dem Geld anfangen kannst, und dann kommt plötzlich ein Brief von der Krankenkasse. Sie will für die nächsten zehn Jahre Monat für Monat Beiträge auf deine Auszahlung haben. Das kann richtig wehtun.

    Aber nicht jeder muss Krankenkassenbeiträge auf seine Lebensversicherung zahlen.

    Ob du betroffen bist, hängt von deinem Versichertenstatus ab. Während manche Menschen gar nichts zahlen müssen, kann die Krankenkasse bei anderen über 20.000 Euro aus einer 100.000-Euro-Auszahlung abschöpfen.

    Muss ich Krankenkassenbeiträge auf meine Lebensversicherung zahlen?

    Das kommt darauf an: Bist du gesetzlich oder privat versichert? Wenn gesetzlich, bist du pflichtversichert oder freiwillig versichert? Und ist deine Lebensversicherung privat oder betrieblich abgeschlossen?

    Wenn du als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, also in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner, hast du Glück.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 28. September 2010 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1660/08 klargestellt, dass private Lebensversicherungen nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen für pflichtversicherte Rentner zählen. Du zahlst also keinen Cent Krankenkassenbeiträge auf deine private Lebensversicherung.

    Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, sieht es ganz anders aus. Hier zählen nach § 240 des Sozialgesetzbuches alle Einnahmen zur Beitragsbemessung, die zu deiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gehören und die du zum Lebensunterhalt verbrauchen kannst.

    Dazu gehören auch Kapitalleistungen aus privaten Lebensversicherungen. Die Krankenkasse rechnet deine Auszahlung auf 120 Monate um, also auf zehn Jahre, und kassiert Monat für Monat Beiträge. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis in seiner Rechtsprechung bestätigt.

    Wie sieht es für Privatversicherte bei der Auszahlung einer Lebensversicherung aus?

    Wenn du privat versichert bist, kannst du aufatmen: Privatversicherte zahlen grundsätzlich keine Beiträge auf Lebensversicherungsauszahlungen. Die PKV kennt kein System der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie die GKV. Dein PKV-Beitrag bleibt unverändert, egal wie viel Geld dir deine Lebensversicherung auszahlt.

    Das ist einer der größten finanziellen Vorteile der PKV, über den kaum jemand spricht. Während freiwillig gesetzlich Versicherte bei einer 100.000-Euro-Auszahlung über 20.000 Euro an die Krankenkasse abdrücken müssen, zahlst du in der PKV exakt null Euro zusätzlich.

    Du musst die Auszahlung nicht einmal bei deiner Versicherung melden, es gibt keine Meldepflicht gegenüber der PKV.

    Was unterscheidet private von betrieblichen Lebensversicherungen?

    Bei privaten Lebensversicherungen, die du komplett ohne Beteiligung eines Arbeitgebers abgeschlossen hast, gelten die oben genannten Regeln.

    Die Rechtsprechung stellt für die Abgrenzung auf folgende Kriterien ab: Wer ist im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer eingetragen? Wer zahlt die Versicherungsprämien? Und dient die Versicherung der betrieblichen Altersversorgung?

    Das Bundessozialgericht wendet hier eine pauschalierende Betrachtungsweise an. Eine vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossene Lebensversicherung ist dann der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers im Alter, bei Invalidität oder Tod bezweckt. Diese Unterscheidung ist absolut entscheidend für die Beitragspflicht.

    Bei betrieblichen Lebensversicherungen, also Direktversicherungen über den Arbeitgeber, wird es komplizierter. Seit dem 1. Januar 2004 regelt § 229 Absatz 1 Nummer 5 des Sozialgesetzbuches die Beitragspflicht für Renten der betrieblichen Altersversorgung.

    Das betrifft auch Direktversicherungen, und hier gibt es keinen Unterschied zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern – beide zahlen Beiträge.

    Wie hoch ist der Freibetrag bei betrieblichen Lebensversicherungen?

    Hier gibt es immerhin eine kleine Entlastung. Seit 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 187,25 Euro für das Jahr 2025. Die Krankenkasse rechnet deine Auszahlung wieder auf 120 Monate um, aber nur der Betrag über dem Freibetrag ist beitragspflichtig für die Krankenversicherung.

    Wichtig zu wissen: Dieser Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Für die Pflege musst du auf den gesamten umgerechneten Betrag Beiträge zahlen, ohne jeden Abzug. Das vergessen viele Menschen bei ihrer Kalkulation.

    Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, bekommst du diesen Freibetrag nicht. Du zahlst auf die komplette umgerechnete Auszahlung Beiträge, ohne jeden Abzug. Das ist eine der härtesten Regelungen für freiwillig Versicherte und kann den Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.

    Was passiert bei gemischter Finanzierung?

    Es gibt Fälle, in denen eine Lebensversicherung zunächst vom Arbeitgeber abgeschlossen wurde und du sie später privat weitergeführt hast. Hier hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung getroffen: Es muss eine Aufteilung erfolgen.

    Nur der Anteil, der auf betriebliche Beiträge zurückgeht, ist beitragspflichtig.

    Der Anteil, der aus deinen privaten Beiträgen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultiert, bleibt beitragsfrei. Das ist fair, schützt dich aber nur teilweise. Du musst diese Aufteilung nachweisen können, deshalb solltest du alle Unterlagen aufbewahren, die zeigen, wer wann was eingezahlt hat.

    Wie berechnen die Krankenkasse die monatlichen Beiträge auf die Auszahlung der Lebensversicherung?

    Die Umrechnung auf 120 Monate funktioniert so: Die Krankenkasse nimmt deine Einmalauszahlung und teilt sie durch 120. Das Ergebnis ist dein fiktiver monatlicher Betrag, auf den du dann zehn Jahre lang Krankenkassenbeiträge zahlen musst. Diese Fiktion der 120 Monate ist gesetzlich festgelegt und gilt bundesweit einheitlich.

    Ein Beispiel: Du bekommst 100.000 Euro aus deiner betrieblichen Lebensversicherung. Die Krankenkasse rechnet 100.000 Euro geteilt durch 120 Monate gleich 833,33 Euro monatlich. Von diesem Betrag zieht sie als pflichtversicherter Rentner den Freibetrag von 187,25 Euro ab. Bleiben 646,08 Euro, auf die du Krankenkassenbeiträge zahlen musst. Zehn Jahre lang, Monat für Monat, ohne Unterbrechung.

    Das kann richtig ins Geld gehen, besonders wenn du freiwillig versichert bist und keinen Freibetrag bekommst. Dann zahlst du auf die vollen 833,33 Euro Beiträge, nicht nur auf den Betrag über dem Freibetrag. Der Unterschied liegt bei über 4.000 Euro zusätzlich über die zehn Jahre.

    Erfährt die Krankenkasse automatisch von der Auszahlung aus meiner Lebensversicherug?

    Ja, und du kannst nicht darauf hoffen, dass es niemand mitbekommt.

    Die Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, Auszahlungen aus betrieblichen Lebensversicherungen den Krankenkassen zu melden. Das läuft über das sogenannte Zahlstellenverfahren, eine automatische elektronische Meldung. Du kannst also nicht einfach schweigen und hoffen, dass niemand etwas mitbekommt.

    Bei freiwillig Versicherten fordert die Krankenkasse regelmäßig Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an. Das passiert meist jährlich, und du musst alle deine Einnahmen offenlegen. Dadurch werden auch private Lebensversicherungsauszahlungen bekannt. Du musst deine Einnahmen vollständig angeben, und die Krankenkasse prüft dann, ob und wie viel Beiträge fällig werden.

    Wenn du falsche Angaben machst oder Einnahmen verschweigst, kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern und dich wegen Betrugs anzeigen. Das Risiko lohnt sich nicht, die Krankenkassen haben Zugriff auf viele Datenquellen und erwischen dich früher oder später.

    Muss ich auf die Auszahlung aus der Lebensversicherung Steuern zahlen?

    Die steuerliche Behandlung ist von der beitragsrechtlichen Behandlung zu unterscheiden. Das wird oft verwechselt, aber es sind zwei völlig getrennte Dinge. Lebensversicherungen unterliegen eigenen steuerlichen Regelungen nach § 20 und Paragraph 22 des Einkommensteuergesetzes, die unabhängig von der Krankenversicherungsbeitragspflicht gelten.

    Verträge, die du vor 2005 abgeschlossen hast, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Bei späteren Verträgen musst du die Erträge versteuern. Aber egal ob GKV oder PKV, die Steuern zahlen beide gleich. Der Unterschied liegt allein bei den Krankenkassenbeiträgen.

    Freiwillig gesetzlich Versicherte tragen also eine brutale Doppelbelastung: Steuern UND Krankenversicherungsbeiträge. Privatversicherte zahlen nur die Steuern, keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge. Das macht einen gewaltigen Unterschied in der Netto-Auszahlung, oft im fünfstelligen Bereich.

    Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

    • Pflichtversicherte Rentner zahlen keine Beiträge auf private Lebensversicherungen
    • Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge auf die gesamte Auszahlung, verteilt auf 120 Monate
    • Privatversicherte zahlen grundsätzlich keine Beiträge auf Lebensversicherungsauszahlungen
    • Betriebliche Lebensversicherungen sind für alle beitragspflichtig
    • Freibetrag von 187,25 Euro gilt nur für Pflichtversicherte und nur für die Krankenversicherung
    • Die Versicherungsunternehmen melden Auszahlungen automatisch an die Krankenkassen
    • Steuerliche Belastung kommt zusätzlich zur Beitragsbelastung

    Fallbeispiel: Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge auf eine Auszahlung aus der Lebensversicherung

    Schauen wir uns an, wie sich eine Lebensversicherungsauszahlung konkret auswirkt.

    Nehmen wir Herrn Schmidt, 65 Jahre, Rentner und kinderlos. Er bekommt 100.000 Euro aus seiner privaten Kapitallebensversicherung ausgezahlt. Einmal vergleichen wir die Situation, wenn er freiwillig gesetzlich versichert ist, und einmal wenn er einen PKV-Premium-Tarif hat.

    Freiwillig gesetzlich versichert

    Herr Schmidt ist freiwilliges Mitglied bei der AOK mit 2,5 Prozent Zusatzbeitrag. Sein monatlicher Grundbeitrag liegt bei etwa 200 Euro, berechnet auf Basis seiner gesetzlichen Rente. Jetzt kommt die Lebensversicherung, und die Situation ändert sich dramatisch.

    Die Krankenkasse rechnet die 100.000 Euro auf 120 Monate um. Das ergibt 833,33 Euro pro Monat. Auf diesen Betrag muss Herr Schmidt jetzt Krankenkassenbeiträge zahlen, zehn Jahre lang, ohne Unterbrechung.

    Der Krankenversicherungsbeitrag liegt 2025 bei 17,1 Prozent, zusammengesetzt aus 14,6 Prozent Grundbeitrag plus 2,5 Prozent Zusatzbeitrag der AOK. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 3,6 Prozent, weil Herr Schmidt kinderlos ist und deshalb den Zuschlag zahlen muss.

    PositionBerechnungBetrag
    Einmalzahlung Lebensversicherung100.000 €
    Verteilung auf Monate (10 Jahre)100.000 € ÷ 120833,33 €
    KV-Beitrag monatlich833,33 € × 17,1 %142,50 €
    PV-Beitrag monatlich833,33 € × 3,6 %30,00 €
    👉 Zusatzbelastung pro Monat142,50 € + 30,00 €172,50 €
    Gesamtbelastung mit Grundbeitrag200 € + 172,50 €372,50 €
    Gesamtbelastung über 10 Jahre172,50 € × 12020.700 €

    Herr Schmidt zahlt also zehn Jahre lang zusätzlich 172,50 Euro pro Monat an die Krankenkasse. Seine monatliche Gesamtbelastung steigt von 200 Euro auf 372,50 Euro. Das ist eine Steigerung um 86 Prozent, fast eine Verdoppelung seiner Krankenkassenbeiträge. Über die zehn Jahre gerechnet sind das 20.700 Euro, die direkt von seiner Lebensversicherung abgezogen werden. Von den 100.000 Euro bleiben ihm netto nur noch 79.300 Euro, und das noch ohne Steuern.

    Privat versichert im Premium-Tarif

    Herr Schmidt hat einen PKV-Premium-Tarif mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.

    Sein monatlicher Beitrag liegt bei 650 Euro, altersabhängig kalkuliert für 65 Jahre. Der Tarif erstattet 100 Prozent, er zahlt keine Zuzahlungen. Die Alterungsrückstellungen, die er über Jahrzehnte aufgebaut hat, wirken beitragsstabilisierend ab 65 Jahren und halten seinen Beitrag auf einem erträglichen Niveau.

    Jetzt bekommt er die 100.000 Euro aus seiner Lebensversicherung. Was passiert mit seinem PKV-Beitrag? Nichts. Absolut gar nichts. Private Lebensversicherungsauszahlungen sind bei PKV-Versicherten nicht beitragspflichtig. Die PKV kennt kein System der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie die GKV.

    Es interessiert die PKV schlicht nicht, wie viel Geld du aus anderen Quellen bekommst.

    PositionBetrag
    Einmalzahlung Lebensversicherung100.000 €
    Zusätzliche Monatskosten0 €
    Zusatzbelastung über 10 Jahre0 €
    PKV-Beitrag bleibt unverändert650 €
    👉 Von 100.000 € bleiben nach KV-Beiträgen100.000 €

    Herr Schmidt zahlt keinen einzigen Euro zusätzlich. Sein PKV-Beitrag bleibt bei 650 Euro monatlich, die 100.000 Euro gehören ihm komplett. Die Krankenkasse bekommt nichts davon ab. Er muss die Auszahlung nicht einmal bei seiner Versicherung melden, es gibt keine Auskunftspflicht.

    Vergleich: PKV vs. GKV bei einer Lebensversicherung

    Schauen wir uns an, was die Lebensversicherung die beiden Varianten von Herrn Schmidt wirklich kostet:

    PositionGKV freiwilligPKV Premium-TarifDifferenz
    Monatliche Zusatzkosten172,50 €0 €172,50 €
    Dauer der Belastung10 JahreKeine
    Gesamte Zusatzkosten20.700 €0 €20.700 €
    Monatlicher Grundbeitrag vor Auszahlung200 €650 €−450 €
    Monatlicher Gesamtbeitrag nach Auszahlung372,50 €650 €−277,50 €
    👉 Effektiver Netto-Erhalt aus 100.000 €79.300 €100.000 €+20.700 €

    Der Unterschied ist brutal und lässt sich nicht schönreden.

    Herr Schmidt verliert in der freiwilligen GKV 20.700 Euro seiner Lebensversicherung an die Krankenkasse, mehr als ein Fünftel der gesamten Auszahlung. In der PKV behält er alles. Obwohl die PKV höhere Grundbeiträge hat, entstehen durch die Lebensversicherung keine zusätzlichen Kosten.

    Nach der Auszahlung zahlt er in der GKV sogar 277,50 Euro weniger pro Monat als in der PKV, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass er 20.700 Euro verloren hat.

    Je höher die Auszahlung, desto dramatischer wird der Unterschied. Die Tabelle zeigt verschiedene Szenarien und macht deutlich, wie viel Geld auf dem Spiel steht:

    AuszahlungGKV monatlich zusätzlichGKV Zusatzkosten (10 Jahre)PKV ZusatzkostenPKV-Vorteil
    50.000 €86,25 €10.350 €0 €10.350 €
    100.000 €172,50 €20.700 €0 €20.700 €
    150.000 €258,75 €31.050 €0 €31.050 €
    200.000 €345,00 €41.400 €0 €41.400 €
    300.000 €517,50 €62.100 €0 €62.100 €

    Du siehst den Trend sehr deutlich. Bei einer Auszahlung von 300.000 Euro zahlt ein freiwillig gesetzlich Versicherter über 62.000 Euro an die Krankenkasse. Ein Privatversicherter zahlt null. Das ist ein gewaltiger finanzieller Unterschied, der bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV oft völlig übersehen wird, weil niemand an die Lebensversicherung denkt.

    Ab welcher Auszahlung gleichen sich die Systeme aus?

    Die spannende Frage: Ab welcher Auszahlungssumme kompensieren die GKV-Zusatzbeiträge die höheren PKV-Grundbeiträge? In unserem Beispiel zahlt Herr Schmidt in der PKV 450 Euro mehr pro Monat als in der GKV vor der Auszahlung (650 Euro minus 200 Euro). Der Break-Even liegt bei etwa 261.000 Euro Auszahlung.

    Die Rechnung: Bei 261.000 Euro Auszahlung zahlt Herr Schmidt in der GKV zusätzlich 450 Euro pro Monat über zehn Jahre, insgesamt also 54.000 Euro. Das entspricht genau den Mehrkosten der PKV über zehn Jahre (450 Euro mal 120 Monate gleich 54.000 Euro). Erst ab dieser außergewöhnlich hohen Summe gleichen sich die Systeme aus.

    Das bedeutet: Erst bei einer außergewöhnlich hohen Lebensversicherungsauszahlung von über 260.000 Euro gleichen sich die Zusatzbeiträge der GKV an die höheren Grundbeiträge der PKV an. Für die meisten Menschen ist das ein unrealistisch hoher Betrag. Die typische Lebensversicherung zahlt zwischen 30.000 und 150.000 Euro aus, und in diesem Bereich ist die PKV finanziell klar im Vorteil.

    Betriebliche Lebensversicherung macht es noch härter

    Bei betrieblichen Lebensversicherungen wird es noch brutaler für freiwillig gesetzlich Versicherte.

    Während private Lebensversicherungen zumindest bei pflichtversicherten Rentnern beitragsfrei bleiben, sind betriebliche Lebensversicherungen für alle beitragspflichtig, egal ob pflicht- oder freiwillig versichert.

    Für pflichtversicherte Rentner gibt es immerhin den Freibetrag von 187,25 Euro monatlich für die Krankenversicherung. Bei 100.000 Euro Auszahlung bedeutet das: 833,33 Euro monatlich minus 187,25 Euro Freibetrag gleich 646,08 Euro beitragspflichtig. Das spart über die zehn Jahre etwa 3.800 Euro gegenüber der freiwilligen Versicherung.

    Für freiwillig Versicherte gibt es diesen Freibetrag nicht. Sie zahlen auf die komplette umgerechnete Auszahlung Beiträge. Bei 100.000 Euro Auszahlung bedeutet das: Volle Beiträge auf 833,33 Euro monatlich, zehn Jahre lang, ohne jeden Abzug. Die Krankenkasse kassiert gnadenlos.

    In der PKV bleibt es auch bei betrieblichen Lebensversicherungen beim gleichen Prinzip: keine zusätzlichen Beiträge. Die PKV unterscheidet nicht zwischen privaten und betrieblichen Lebensversicherungen. Für sie ist das alles das Gleiche, nämlich dein privates Geld, das sie nichts angeht.

    Fazit: „Von 100.000 Euro bleiben in der GKV nur 79.300 Euro, in der PKV die vollen 100.000 Euro“

    Die Krankenversicherungsbeiträge auf Lebensversicherungen sind ein Thema, das viele Menschen völlig überrascht und das bei der Diskussion um GKV versus PKV fast nie erwähnt wird. Die Unterschiede zwischen den Versichertenstatus sind dramatisch und können dich Zehntausende Euro kosten, Geld das dir für deinen Ruhestand fehlt.

    Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, solltest du dir die Auswirkungen einer Lebensversicherungsauszahlung genau ausrechnen, bevor sie kommt. Bei einer 100.000-Euro-Auszahlung verlierst du über 20.000 Euro an die Krankenkasse. Das ist mehr als ein Fünftel deiner gesamten Auszahlung, die du über Jahrzehnte angespart hast. Bei höheren Beträgen wird es noch drastischer, bei 300.000 Euro sind es über 62.000 Euro.

    Wenn du privat versichert bist, hast du einen enormen Vorteil, der oft völlig unterschätzt wird. Du zahlst keine zusätzlichen Beiträge auf deine Lebensversicherung, egal wie hoch die Auszahlung ausfällt. Die 100.000 Euro gehören dir komplett, die Krankenkasse bekommt nichts ab. Dieser finanzielle Vorteil wird bei der Diskussion um PKV versus GKV fast nie erwähnt, dabei kann er über dein gesamtes Leben gerechnet eine sechsstellige Summe ausmachen.

    Falls du als freiwillig Versicherter eine größere Lebensversicherungsauszahlung erwartest, solltest du rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel in die PKV noch möglich und sinnvoll ist. Die Beitragsersparnis kann die höheren Grundbeiträge der PKV locker ausgleichen, besonders wenn du mehrere Lebensversicherungen oder eine hohe Auszahlung erwartest. Bei einer Auszahlung unter 260.000 Euro fährst du in der PKV finanziell besser, selbst wenn die Grundbeiträge höher sind.

    Lass dich aber unbedingt fachkundig beraten, denn ein Wechsel zurück in die GKV ist später kaum noch möglich. Ab 55 Jahren ist die Tür zur GKV so gut wie zu, und dann sitzt du fest. Die Entscheidung muss also gut überlegt sein und deine gesamte finanzielle Situation berücksichtigen, nicht nur die Krankenkassenbeiträge.

    Wenn du pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner bist, hast du bei privaten Lebensversicherungen Glück. Du zahlst keine Beiträge, die Auszahlung gehört dir. Bei betrieblichen Lebensversicherungen zahlst du zwar Beiträge, aber immerhin mit dem Freibetrag von 187,25 Euro monatlich. Das macht die Belastung erträglicher, auch wenn sie immer noch schmerzt.

    Über den Autor
    Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.