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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte
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Krankenversicherungsbeiträge bei einer Abfindung: Was gilt?

Die Kündigung sitzt, der Schock ist verdaut, aber die Verhandlungen über die Abfindung laufen noch. Dein ehemaliger Arbeitgeber bietet dir 60.000 Euro als Abfindung an, damit du den Aufhebungsvertrag unterschreibst.
Inhalt
krankenversicherungsbeitrag-abfindung

Das klingt ja alles erst mal gut, aber dann kommt die Frage, die viele in diesem Moment verdrängen: Muss ich auf diese Abfindung Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Die Antwort ist komplizierter, als du vielleicht denkst. Sie hängt davon ab, wie du versichert bist, ob deine Kündigungsfrist eingehalten wurde und welchen Status du nach der Kündigung hast. Ich habe in den letzten 20 Jahren schon zu oft erlebt, dass Menschen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann böse überrascht werden, wenn die Krankenkasse plötzlich Beiträge auf die Abfindung fordert.

Du wirst jetzt gleich erfahren, wann deine Abfindung beitragsfrei bleibt, wann du Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst und wie hoch diese Beiträge sein können. Vor allem zeige ich dir aber, welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, bevor du den Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Grundregel: Abfindungen sind in der Regel sozialversicherungsfrei

Eine Abfindung, die du wegen der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhältst, ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das bedeutet konkret: Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.

Diese Regelung basiert auf einem grundlegenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Februar 1990. Das BSG hat im Urteil mit dem Aktenzeichen 12 RK 20/88 entschieden, dass eine Abfindung kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV darstellt. Die Begründung des Gerichts war klar: Die Abfindung lässt sich zeitlich nicht der vergangenen Beschäftigung zuordnen, sondern entschädigt für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Das klingt erst mal beruhigend. Aber es gibt einen entscheidenden Haken, der viele Menschen unerwartet trifft: Diese Beitragsfreiheit gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sobald du nach der Kündigung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, kann ein Teil deiner Abfindung plötzlich doch beitragspflichtig werden.

Die rechtliche Grundlage für diese Unterscheidung findet sich im § 240 SGB V. Dort steht, dass bei freiwillig Versicherten die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Das ist der springende Punkt, der aus einer vermeintlich beitragsfreien Abfindung eine böse Überraschung machen kann.

Echte vs. unechte Abfindungen: Wann fallen Krankenversicherungsbeiträge an?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen echten und unechten Abfindungen nach § 14 SGB IV. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob du Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst oder nicht.

Echte Abfindungen bleiben sozialversicherungsfrei

Eine echte Abfindung wird ausschließlich wegen der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses gezahlt. Sie dient als Entschädigung für den Verlust deines Arbeitsplatzes und zukünftiger Verdienstmöglichkeiten. Die Zahlung erfolgt nach Ende der Beschäftigung, und sie stellt kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dar.

Ein typisches Beispiel: Dein Arbeitgeber zahlt dir eine Abfindung von 50.000 Euro, weil deine Stelle wegrationalisiert wird. Das Arbeitsverhältnis endet ordentlich, und die Abfindung soll dich für den Arbeitsplatzverlust entschädigen. Das ist eine echte Abfindung.

Unechte Abfindungen sind voll beitragspflichtig

Eine unechte Abfindung wird bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis gezahlt. Sie entschädigt für verschlechterte Arbeitsbedingungen wie Verringerung der Arbeitszeit, Versetzung oder niedrigeres Gehalt. Diese Zahlungen stellen rückständiges Arbeitsentgelt dar und unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht.

Ein Beispiel: Nach einer Änderungskündigung arbeitest du weiter im Unternehmen, aber mit reduzierter Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden pro Woche. Als Ausgleich für das entfallende Gehalt zahlst dir der Arbeitgeber eine Entschädigung von 15.000 Euro. Das ist eine unechte Abfindung, und darauf musst du volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

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Die Abgrenzung ist entscheidend für deine finanzielle Planung. Bei einer unechten Abfindung gehen etwa 20 Prozent allein für Sozialversicherungsbeiträge drauf, während eine echte Abfindung zunächst sozialversicherungsfrei bleibt.

Echte AbfindungUnechte Abfindung
ZeitpunktNach Beendigung des ArbeitsverhältnissesBei fortbestehendem Arbeitsverhältnis
ZweckEntschädigung für Verlust des ArbeitsplatzesEntschädigung für verschlechterte Arbeitsbedingungen
SozialversicherungGrundsätzlich beitragsfrei (außer bei freiwillig GKV-Versicherten)Voll beitragspflichtig
BeispielAbfindung nach BetriebsschließungAusgleich nach Änderungskündigung

Hat eine Abfindung Auswirkungen auf meinen PKV-Beitrag?

Wenn du privat krankenversichert bist, habe ich eine gute Nachricht für dich: Eine Abfindung hat keinerlei Einfluss auf deine Krankenversicherungsbeiträge. Die PKV-Beiträge bleiben unverändert, da sie personenbezogen kalkuliert sind und unabhängig von deinem Einkommen festgelegt werden.

Das ist einer der großen Vorteile der privaten Krankenversicherung in dieser Situation. Während gesetzlich Versicherte unter Umständen Beiträge auf ihre Abfindung zahlen müssen, bleibt dein PKV-Beitrag stabil. Die Höhe deiner Abfindung interessiert deinen privaten Krankenversicherer schlichtweg nicht.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du zahlst monatlich 450 Euro PKV-Beitrag und erhältst eine Abfindung von 80.000 Euro. Dein Beitrag bleibt bei 450 Euro pro Monat, egal wie hoch die Abfindung ausfällt. Die Abfindung fließt nicht in die Beitragsberechnung ein.

Aber Vorsicht bei der Arbeitslosigkeit nach der Kündigung. Falls du nach dem Jobverlust Arbeitslosengeld beziehst, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss zu deinem PKV-Beitrag. Dieser Zuschuss orientiert sich am durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrag und liegt 2026 bei etwa 500 Euro (Arbeitnehmeranteil) monatlich. Den Rest musst du selbst zahlen.

Berechnung: Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge auf meine Abfindung?

Jetzt wird es konkret, denn für freiwillig gesetzlich Versicherte kann die Abfindung zur Beitragsfalle werden.

Wann wird die Abfindung bei freiwillig Versicherten berücksichtigt?

Die Abfindung wird nur dann beitragspflichtig, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

Du bist freiwillig gesetzlich krankenversichert, also nicht mehr pflichtversichert. Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten, das Arbeitsverhältnis endet früher als bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers. Du hast eine Entlassungsentschädigung erhalten.

Der entscheidende Punkt ist die Kündigungsfrist. Wurde die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, bleibt die Abfindung auch bei freiwilliger Versicherung komplett beitragsfrei. Das ist der wichtigste Hebel, den du bei den Verhandlungen über deinen Aufhebungsvertrag nutzen kannst.

Berechnung des beitragspflichtigen Anteils

Bei freiwillig Versicherten wird die Abfindung nach der sogenannten Zwei-Komponenten-Theorie des Bundessozialgerichts in zwei Anteile aufgeteilt:

Der Arbeitsentgeltanteil entschädigt für den vorzeitigen Wegfall von Arbeitsentgelt und ist beitragspflichtig. Der soziale Anteil entschädigt für den Verlust sozialer Besitzstände und des Arbeitsplatzes und bleibt beitragsfrei.

Die Höhe des beitragspflichtigen Anteils richtet sich nach deinem Alter und deiner Betriebszugehörigkeit. Sie beträgt zwischen 25 Prozent und 60 Prozent der Abfindung. Die genauen Prozentsätze ergeben sich aus § 158 Absatz 2 SGB III.

Betriebszugehörigkeitunter 40ab 40ab 45ab 50ab 55ab 60
5 oder mehr Jahre55 %50 %45 %40 %35 %30 %
10 oder mehr Jahre50 %45 %40 %35 %30 %25 %
15 oder mehr Jahre45 %40 %35 %30 %25 %25 %
20 oder mehr Jahre40 %35 %30 %25 %25 %25 %

Je älter du bist und je länger du im Betrieb warst, desto geringer fällt der beitragspflichtige Anteil aus. Die Logik dahinter: Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit hätten auch bei ordentlicher Kündigung länger Anspruch auf Gehalt gehabt.

Berücksichtigungszeitraum: Wie wird die Abfindung zeitlich verteilt?

Die beitragspflichtige Abfindung wird nicht als Einmalzahlung gewertet, sondern auf einen fiktiven Zeitraum verteilt. Die Grundlage ist dein letztes durchschnittliches monatliches Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate.

Die Abfindung wird monatlich in Höhe dieses letzten Bruttogehalts zur Beitragsberechnung herangezogen, maximal für 12 Monate. Die Formel lautet:

Berücksichtigungszeitraum = Beitragspflichtiger Anteil ÷ Letztes Bruttogehalt

Beispiel: Dein letztes Bruttomonatsgehalt betrug 4.000 Euro. Du erhältst eine Abfindung von 60.000 Euro. Du bist 48 Jahre alt mit 12 Jahren Betriebszugehörigkeit. Laut Tabelle sind 35 Prozent beitragspflichtig, das sind 21.000 Euro.

Der Berücksichtigungszeitraum beträgt: 21.000 Euro ÷ 4.000 Euro = 5,25 Monate, also etwa 5 Monate.

In diesen 5 Monaten werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus 4.000 Euro monatlich berechnet, zuzüglich sonstiger Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Aktuelle Beitragssätze und Grenzen für 2025

Für die Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten gelten 2025 folgende Werte:

Beitragsbemessungsgrenze monatlich 5.812,50 Euro, jährlich 69.750 Euro.

Mindestbemessungsgrundlage monatlich 1.318,33 Euro. Allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent, ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld 14,0 Prozent. Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 Prozent, variiert je nach Krankenkasse. Pflegeversicherung 3,6 Prozent mit Kindern, 4,2 Prozent kinderlos ab 23 Jahren.

Selbst wenn deine Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, werden maximal Beiträge bis zu diesem Betrag berechnet.

Familienversicherung: Einkommensgrenzen beachten

Für die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gelten ab 2026 weiterhin strenge Einkommensgrenzen. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei 565 Euro monatlich, für Minijobber bei 603 Euro monatlich.

Eine Abfindung kann als Einkommen gewertet werden und damit die Familienversicherung gefährden, wenn sie diese Grenzen überschreitet. Die Einkommensgrenze darf seit Oktober 2022 nur noch zweimal pro Jahr aus unvorhersehbaren Gründen überschritten werden.

Beispiel: Deine Partnerin ist über dich familienversichert. Du erhältst eine Abfindung von 50.000 Euro. Wenn diese Abfindung auf mehrere Monate verteilt wird und dadurch in einzelnen Monaten die Einkommensgrenze überschritten wird, kann die Familienversicherung wegfallen. Deine Partnerin müsste dann selbst freiwillig versichert werden, was mehrere hundert Euro monatlich kosten kann.

Sonderfälle: Sprinterklausel und Turboprämie

Wenn dein Aufhebungsvertrag eine Sprinterklausel enthält, erhältst du eine zusätzliche Prämie, wenn du das Unternehmen vorzeitig verlässt. Diese Sprinterprämie, auch Turboklausel genannt, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei, da sie wie die Hauptabfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gilt.

Ein klassischer Fall: Dein Arbeitgeber bietet dir eine Abfindung von 70.000 Euro an. Zusätzlich erhältst du 5.000 Euro extra, wenn du das Unternehmen bis zum 31. März verlässt, statt bis zum vertraglich vereinbarten 30. Juni zu bleiben. Diese 5.000 Euro Turboprämie sind genauso sozialversicherungsfrei wie die Hauptabfindung.

Die Sprinterklausel ist für beide Seiten attraktiv. Der Arbeitgeber spart drei Monate Gehalt, du erhältst eine Prämie und kannst früher einen neuen Job antreten. Aus Sicht der Krankenversicherung macht es keinen Unterschied, ob du eine einfache Abfindung oder eine Abfindung mit Turboprämie erhältst.

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Obwohl Abfindungen in der Regel sozialversicherungsfrei sind, unterliegen sie vollständig der Einkommensteuerpflicht. Zur Abmilderung der Steuerprogression kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG angewendet werden.

Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, wodurch die Steuerprogression gemildert und die Steuerlast reduziert wird. Statt die gesamte Abfindung in einem Jahr zu versteuern, wird nur ein Fünftel dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, die daraus resultierende Mehrsteuer wird mit fünf multipliziert.

Es gilt eine wichtige Änderung seite dem 1. Januar 2025: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Du musst die Anwendung ab 2025 aktiv in deiner Einkommensteuererklärung beantragen. Ohne Antrag wird die Abfindung regulär besteuert, und das kann mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen.

Die steuerliche Belastung einer Abfindung kann je nach Höhe deines sonstigen Einkommens zwischen 25 und 45 Prozent liegen. Mit der Fünftelregelung kannst du diese Belastung oft um 5 bis 15 Prozentpunkte senken.

Fallbeispiel: So berechnest du die Krankenversicherungsbeiträge auf deine Abfindung

Frau Müller, 52 Jahre alt, war 18 Jahre bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Sie erhält eine Abfindung von 90.000 Euro brutto. Ihr letztes monatliches Bruttogehalt betrug 4.500 Euro.

Nach dem Ausscheiden wird sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das Arbeitsverhältnis wurde ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vorzeitig beendet. Sie hat zusätzliche monatliche Einnahmen aus Vermietung in Höhe von 300 Euro.

Schritt 1: Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils

Frau Müller ist 52 Jahre alt, Altersgruppe ab 50 Jahre. Die Betriebszugehörigkeit beträgt 18 Jahre, also 15 oder mehr Jahre. Aus der Tabelle ergibt sich: 30 Prozent der Abfindung sind beitragspflichtig.

Berechnung: Abfindung gesamt 90.000 Euro. Beitragspflichtiger Anteil 30 Prozent sind 27.000 Euro. Beitragsfreier Anteil 70 Prozent sind 63.000 Euro.

Schritt 2: Berechnung des Berücksichtigungszeitraums

Der beitragspflichtige Anteil wird auf einen fiktiven Zeitraum verteilt, basierend auf dem letzten Bruttoarbeitsentgelt.

Berücksichtigungszeitraum = 27.000 Euro ÷ 4.500 Euro = 6 Monate

In diesem Fall werden 6 Monate berücksichtigt, maximal wären 12 Monate möglich.

Schritt 3: Beitragsberechnung für die Berücksichtigungszeit

Während der 6 Monate wird monatlich ein Beitrag aus dem letzten Bruttogehalt plus zusätzliche Einnahmen berechnet.

Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat: Letztes Bruttogehalt 4.500 Euro plus Vermietung 300 Euro ergibt 4.800 Euro.

Beitragssätze 2025 für freiwillig Versicherte: Ermäßigter KV-Beitragssatz 14,0 Prozent, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 Prozent, Pflegeversicherung mit Kindern 3,6 Prozent.

Gesamtbeitragssatz mit Kindern: 14,0 Prozent plus 2,5 Prozent plus 3,6 Prozent = 20,1 Prozent

Monatlicher Beitrag mit Kindern: 4.800 Euro × 20,1 Prozent = 964,80 Euro

Schritt 4: Gesamtbelastung durch die Abfindung

Gesamtbeiträge für 6 Monate mit Kindern: 964,80 Euro × 6 = 5.788,80 Euro

Effektive Belastung der Abfindung: 5.788,80 Euro ÷ 90.000 Euro × 100 = 6,43 Prozent

Abfindung nach Krankenversicherungsbeiträgen: 90.000 Euro minus 5.788,80 Euro = 84.211,20 Euro

Zusätzlich fällt noch Einkommensteuer an, die durch die Fünftelregelung gemindert werden kann.

Schritt 5: Beiträge nach dem Berücksichtigungszeitraum

Nach Ablauf der 6 Monate werden die Beiträge nur noch aus den tatsächlich vorhandenen Einnahmen berechnet. Frau Müller hat nur noch 300 Euro Mieteinnahmen. Da diese unter der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro liegen, wird der Beitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage berechnet.

Monatlicher Beitrag ab Monat 7 mit Kindern: 1.318,33 Euro × 20,1 Prozent = 264,98 Euro

Das Fallbeispiel zeigt deutlich: Die Krankenversicherungsbeiträge können mehrere tausend Euro betragen, wenn du freiwillig versichert bist und die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Deshalb solltest du vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags unbedingt mit deiner Krankenkasse sprechen und die konkreten Auswirkungen auf deine Beiträge klären lassen.

Fazit: „Die Kündigungsfrist ist der wichtigste Hebel bei deinen Verhandlungen über den Aufhebungsvertrag“

Die Frage, ob du auf deine Abfindung Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist dein Versicherungsstatus nach der Kündigung und ob die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Privat Versicherte können aufatmen, denn die Abfindung hat keinerlei Auswirkungen auf den PKV-Beitrag. Pflichtversicherte in der GKV zahlen ebenfalls keine Beiträge auf die Abfindung. Kritisch wird es nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

In diesem Fall werden je nach Alter und Betriebszugehörigkeit zwischen 25 und 60 Prozent der Abfindung als beitragspflichtig eingestuft. Diese werden auf mehrere Monate verteilt, für die du dann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen musst. Bei einer Abfindung von 90.000 Euro können das schnell 6.000 Euro und mehr sein.

Der wichtigste Hebel liegt in der Kündigungsfrist. Wird diese eingehalten, bleibt die Abfindung auch bei freiwilliger Versicherung komplett beitragsfrei. Deshalb solltest du bei den Verhandlungen über deinen Aufhebungsvertrag unbedingt darauf achten, dass die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers im Vertrag steht. Das kann dir mehrere tausend Euro sparen.

Sprich vor der Unterschrift mit deiner Krankenkasse und lass dir die konkreten Auswirkungen schriftlich bestätigen. Die Berechnung ist komplex, jede Krankenkasse handhabt das etwas anders. Eine halbe Stunde Beratung kann den Unterschied zwischen einer vollständig beitragsfreien Abfindung und einer Belastung von mehreren tausend Euro ausmachen.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.