Ich fragte ihn: „Waren Sie in den letzten 30 Jahren durchgehend privat versichert?“ Er nickte. „Ja, seit meiner Niederlassung vor 32 Jahren.“
„Dann haben Sie Glück“, sagte ich. „Als Privatversicherter zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Mieteinnahmen. Ihre PKV-Beiträge bleiben unverändert, egal wie hoch Ihre Mieten sind.“
Er rechnete schnell nach. Wäre er freiwillig gesetzlich versichert, würde er auf seine 2.400 Euro Nettomiete monatlich 396 Euro Krankenversicherungsbeiträge zahlen, fast 4.800 Euro im Jahr. Als Privatversicherter zahlt er null Euro auf die Mieten.
Diese Geschichte zeigt: Ob du als Rentner Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen zahlst, hängt entscheidend von deinem Versicherungsstatus ab.
Muss ich als Rentner Krankenversicherungsbeiträge auf meine Mieteinnahmen zahlen?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie du krankenversichert bist. Es gibt drei verschiedene Szenarien mit völlig unterschiedlichen Auswirkungen auf deine Mieteinnahmen.
Pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen keine Beiträge auf Mieteinnahmen
Für pflichtversicherte Rentner mit KVdR-Status, also der Krankenversicherung der Rentner, gilt: Mieteinnahmen sind beitragsfrei. Das ist einer der großen Vorteile dieser Versicherungsart. Dabei werden nur folgende Einkünfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt:
- Gesetzliche Rente mit 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag
- Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten mit 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag
- Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflicher selbstständiger Tätigkeit mit 14,6 Prozent
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und Zinsen werden nicht zur Beitragsermittlung herangezogen. Die Mieteinnahmen führen also zu keinen zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen.
Der KVdR-Status wird automatisch erreicht, wenn der Rentner in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, die sogenannte 9/10-Regel. Seit 2017 werden dabei auch drei Jahre pro Kind automatisch angerechnet.
Freiwillig versicherte Rentner in der GKV zahlen volle Beiträge
Für freiwillig versicherte Rentner sieht es völlig anders aus: Mieteinnahmen sind vollständig beitragspflichtig. Sie werden mit einem Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag berücksichtigt, also insgesamt etwa 16,5 Prozent. Dies gilt für alle zusätzlichen Einkünfte wie Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden.
Freiwillig versichert bist du als Rentner, wenn du die 9/10-Regel nicht erfüllst. Das passiert typischerweise, wenn du als Selbstständiger oder Freiberufler jahrelang privat versichert warst und dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückgekehrt bist.
PKV-versicherte Rentner zahlen keine Beiträge auf Mieteinnahmen
Für Rentner in der privaten Krankenversicherung spielen Mieteinnahmen keine Rolle für die Beitragshöhe. Die Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach dem gewählten Tarif und dem Eintrittsalter. Ob du 500 Euro oder 5.000 Euro Mieteinnahmen im Monat hast, ändert nichts an deinem PKV-Beitrag.
Übersicht nach Versicherungsart
| Versicherungsart | Mieteinnahmen beitragspflichtig | Beitragssatz |
|---|---|---|
| KVdR-Rentner (pflichtversichert) | Nein | 0 % |
| Freiwillig versicherte Rentner | Ja | 16,5 % (14 % + 2,5 % Zusatzbeitrag) |
| PKV-Rentner | Nein | Beiträge einkommensunabhängig |
Nettomieteinnahmen sind maßgeblich bei Beitragsermittlung
Bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge werden nicht die Bruttomieteinnahmen herangezogen, sondern die Nettoeinnahmen nach Abzug aller mit dem Mietobjekt verbundenen Kosten. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele Rentner nicht wissen.
Was darfst du von den Mieteinnahmen abziehen?
Bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Mieteinnahmen darfst du alle Werbungskosten abziehen, die mit dem Mietobjekt verbunden sind:
- Betriebskosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden
- Kreditzinsen für die Finanzierung des Mietobjekts
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherungen
- Erhaltungsaufwand wie Reparaturen und Instandhaltung
- Verwaltungskosten
- Abschreibungen auf das Gebäude
Wichtig: Die Tilgung des Kredits gehört nicht zu den abzugsfähigen Kosten, nur die Zinsen. Auch die Anschaffungskosten selbst sind nicht sofort abzugsfähig, sondern werden über die Abschreibung verteilt.
Beispiel für beitragspflichtige Nettomiete:
Angenommen, du hast folgende monatliche Zahlen für eine vermietete Wohnung:
- Bruttokaltmiete: 1.200 Euro
- Abzüglich Kreditzinsen: 250 Euro
- Abzüglich Grundsteuer: 50 Euro
- Abzüglich Versicherung: 30 Euro
- Abzüglich Instandhaltungsrücklage: 100 Euro
- Nettomieteinnahme: 770 Euro
Auf diese 770 Euro Nettomieteinnahme würdest du als freiwillig versicherter Rentner Krankenversicherungsbeiträge zahlen, nicht auf die vollen 1.200 Euro. Bei 16,5 Prozent Beitragssatz wären das 127,05 Euro pro Monat.
Keine hauptberufliche Selbstständigkeit durch Vermietung
Die Vermietung von privaten Wohnungen stellt grundsätzlich keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit dar und führt daher nicht zu einem Verlust des KVdR-Status. Dies wurde auch vom Bundessozialgericht bestätigt. Selbst wenn du mehrere Wohnungen vermietest und damit erhebliche Einkünfte erzielst, bleibt dein KVdR-Status erhalten.
Lohnt sich eine PKV, wenn ich Immobilien besitze?
Wenn du Immobilien besitzt und diese vermieten willst, kann die private Krankenversicherung einen enormen finanziellen Vorteil bieten. Die Beitragsfreiheit von Mieteinnahmen in der PKV spart dir über die gesamte Rentenzeit hinweg oft fünfstellige Beträge.
PKV liefert bei hohen Mieteinnahmen finanzielle Vorteile
Je höher deine Mieteinnahmen, desto größer der Vorteil der PKV gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Bei 2.000 Euro Nettomieteinnahmen im Monat sparst du als PKV-Versicherter gegenüber einem freiwillig gesetzlich Versicherten 330 Euro monatlich an Krankenversicherungsbeiträgen, fast 4.000 Euro im Jahr.
Über 20 Jahre Rente summiert sich das auf 80.000 Euro. Das ist eine gewaltige Summe, die du in der PKV sparst, weil deine Mieteinnahmen beitragsfrei bleiben.
Wann lohnt sich die PKV bei Mieteinnahmen besonders?
Die PKV lohnt sich für dich besonders, wenn folgende Punkte zutreffen:
- Du hast mehrere vermietete Immobilien mit hohen Nettomieteinnahmen
- Du würdest als Rentner freiwillig gesetzlich versichert sein, nicht pflichtversichert in der KVdR
- Dein PKV-Beitrag im Alter liegt deutlich unter den Beiträgen, die du auf deine Mieten zahlen würdest
- Du planst langfristig, die Immobilien zu behalten und nicht zu verkaufen
Beispiel: PKV vs. freiwillige GKV bei Mieteinnahmen
Angenommen, du hast 2.500 Euro Nettomieteinnahmen im Monat und eine gesetzliche Rente von 1.800 Euro. Dein PKV-Beitrag im Alter liegt bei 650 Euro monatlich.
Als freiwillig gesetzlich Versicherter würdest du zahlen:
- Auf die Rente: 307,80 Euro
- Auf die Mieten: 412,50 Euro
- Gesamt: 720,30 Euro
Abzüglich Zuschuss der Rentenversicherung von 153,90 Euro bleiben 566,40 Euro Eigenanteil. Dazu kommt die Pflegeversicherung auf alle Einkünfte mit 4,2 Prozent, also weitere 180,60 Euro. Gesamtbelastung: 747 Euro monatlich.
Als PKV-Versicherter zahlst du 650 Euro PKV-Beitrag plus circa 75,60 Euro Pflegeversicherung auf die Rente, gesamt 725,60 Euro. Du sparst zwar nur 21,40 Euro im Monat, aber die PKV bietet dir bessere Leistungen.
Aber Achtung: Die PKV ist nicht immer günstiger
Die Rechnung funktioniert nur, wenn dein PKV-Beitrag im Alter moderat bleibt. Wenn du einen teuren PKV-Tarif hast und im Alter 900 Euro oder mehr zahlst, während deine Mieteinnahmen gering sind, kann die freiwillige GKV sogar günstiger sein. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, du musst immer individuell rechnen.
Fallbeispiel: Rentner mit Mieteinnahmen
Der entscheidende Unterschied bei Krankenversicherungsbeiträgen auf Mieteinnahmen liegt im Versicherungsstatus des Rentners. Die folgenden zwei Fälle zeigen die exakten Berechnungen für 2025.
Fall 1: Pflichtversicherter Rentner in der KVdR
Herr Schmidt, 67 Jahre alt, ist pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, da er die 9/10-Regelung erfüllt hat.
Er ist kinderlos und bezieht eine gesetzliche Rente von 1.800 Euro, eine Betriebsrente von 400 Euro und hat Mieteinnahmen von 1.200 Euro brutto im Monat. Nach Abzug der Werbungskosten von 300 Euro bleiben 900 Euro Nettomieteinnahmen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesetzliche Rente | 1.800 € |
| Betriebsrente | 400 € |
| Mieteinnahmen brutto | 1.200 € |
| Abzgl. Werbungskosten | –300 € |
| Mieteinnahmen netto | 900 € |
Seine Krankenversicherungsbeiträge berechnen sich wie folgt: Aus der gesetzlichen Rente zahlt er 8,55 Prozent, also 153,90 Euro. Die Rentenversicherung zahlt die andere Hälfte. Aus der Betriebsrente gibt es einen Freibetrag von 187,25 Euro für 2025. Von den 400 Euro Betriebsrente bleiben also 212,75 Euro beitragspflichtig. Darauf zahlt er 17,1 Prozent, das sind 36,38 Euro. Den vollen Beitrag zahlt er alleine ohne Zuschuss.
Die entscheidende Frage: Was zahlt er auf die 900 Euro Nettomieteinnahmen? Null Euro. Die Mieteinnahmen sind in der KVdR komplett beitragsfrei. Seine gesamten Krankenversicherungsbeiträge liegen bei 190,28 Euro pro Monat.
Bei der Pflegeversicherung zahlt er als Kinderloser 4,2 Prozent. Auf die gesetzliche Rente sind das 75,60 Euro, auf die Betriebsrente 16,80 Euro, bei der Betriebsrente gibt es keinen Freibetrag. Auf die Mieteinnahmen zahlt er auch hier null Euro, sie bleiben beitragsfrei. Seine Pflegeversicherung kostet 92,40 Euro pro Monat.
Seine Gesamtbelastung liegt bei 282,68 Euro monatlich, das sind 3.392,16 Euro im Jahr.
Fall 2: Freiwillig versicherter Rentner in der GKV
Frau Müller, 67 Jahre alt, ist freiwillig versichert in der GKV, weil sie die 9/10-Regelung nicht erfüllt.
Sie war als Selbstständige mehrere Jahre privat versichert. Sie ist kinderlos und hat die gleichen Einkünfte wie Herr Schmidt: 1.800 Euro gesetzliche Rente, 400 Euro Betriebsrente und 900 Euro Nettomieteinnahmen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesetzliche Rente | 1.800 € |
| Betriebsrente | 400 € |
| Mieteinnahmen netto | 900 € |
Ihre Krankenversicherungsbeiträge sehen völlig anders aus. Aus der gesetzlichen Rente zahlt sie 17,1 Prozent, das sind 307,80 Euro. Aus der Betriebsrente zahlt sie ebenfalls 17,1 Prozent, aber ohne Freibetrag. Bei freiwillig Versicherten gibt es den Freibetrag nicht. Das sind 68,40 Euro auf die vollen 400 Euro.
Jetzt kommt der große Unterschied: Auf die Mieteinnahmen zahlt sie den ermäßigten Beitragssatz von 16,5 Prozent, das sind 14 Prozent plus 2,5 Prozent Zusatzbeitrag. Auf ihre 900 Euro Nettomiete fallen 148,50 Euro Krankenversicherungsbeiträge an. Die Mieteinnahmen sind bei freiwillig Versicherten voll beitragspflichtig.
Ihre Krankenversicherung kostet insgesamt 524,70 Euro pro Monat. Davon bekommt sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger in Höhe von 153,90 Euro. Ihr Eigenanteil liegt bei 370,80 Euro monatlich.
Bei der Pflegeversicherung sind alle Einkünfte beitragspflichtig. Auf 3.100 Euro Gesamteinkünfte zahlt sie 4,2 Prozent, das sind 130,20 Euro. Einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger gibt es bei der Pflegeversicherung nicht.
| Position | KVdR (Fall 1) | Freiwillig (Fall 2) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 190,28 € | 370,80 € | +180,52 € |
| Pflegeversicherung | 92,40 € | 130,20 € | +37,80 € |
| Gesamt / Monat | 282,68 € | 501,00 € | +218,32 € |
| Gesamt / Jahr | 3.392,16 € | 6.012,00 € | +2.619,84 € |
Ihre Gesamtbelastung liegt bei 501 Euro monatlich, das sind 6.012 Euro im Jahr.
Herr Schmidt in der KVdR zahlt 282,68 Euro im Monat, Frau Müller als freiwillig Versicherte zahlt 501 Euro. Die Differenz beträgt 218,32 Euro pro Monat oder 2.619,84 Euro im Jahr. Über 20 Jahre Rente summiert sich das auf über 52.000 Euro.
Der Grund für diesen enormen Unterschied liegt ausschließlich in der Behandlung der Mieteinnahmen. Herr Schmidt zahlt null Euro auf seine 900 Euro Nettomiete, Frau Müller zahlt 148,50 Euro Krankenversicherung plus 37,80 Euro Pflegeversicherung, zusammen 186,30 Euro pro Monat auf die gleichen Mieteinnahmen.
Die Beitragsfreiheit von Mieteinnahmen in der KVdR stellt einen erheblichen finanziellen Vorteil dar und kann über die gesamte Rentenlaufzeit mehrere zehntausend Euro ausmachen.
Fazit: „Als KVdR-Rentner oder Privatversicherter zahlst du keine Beiträge auf Mieteinnahmen“
In den letzten Monaten habe ich dutzende Rentner mit Mieteinnahmen beraten, die unsicher waren, wie hoch ihre Krankenversicherungsbeiträge ausfallen. Die Unterschiede sind dramatisch.
Die wichtigsten Punkte, die du dir merken solltest:
- Pflichtversicherte Rentner in der KVdR zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge auf Mieteinnahmen
- Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen 16,5 Prozent auf ihre Nettomieteinnahmen
- Privatversicherte Rentner zahlen keine einkommensabhängigen Beiträge, auch nicht auf Mieten
- Bei 900 Euro Nettomiete sparst du als KVdR-Rentner gegenüber freiwillig Versicherten über 2.600 Euro im Jahr
- Nur die Nettomieteinnahmen nach Abzug aller Werbungskosten sind maßgeblich
- Die Vermietung führt nicht zu einem Verlust des KVdR-Status
- Bei hohen Mieteinnahmen kann die PKV gegenüber der freiwilligen GKV enorme Vorteile bieten
Melde dich bei mir, wenn du wissen möchtest, wie sich Mieteinnahmen auf deine Krankenversicherungsbeiträge im Alter auswirken. Wir rechnen gemeinsam durch, ob du als Rentner pflichtversichert in der KVdR sein wirst oder freiwillig versichert. Gerade wenn du mehrere Immobilien besitzt, kann eine frühzeitige Planung dir im Alter tausende Euro sparen.
Je früher du dich damit beschäftigst, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten hast du noch.
