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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte
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Krankenversicherung bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Zinsen vom Tagesgeld, Dividenden aus Aktien oder Gewinne aus Fondsverkäufen zählen alle zu Einkünften aus Kapitalvermögen, und die Frage, ob die Krankenkasse dafür Beiträge verlangt, beschäftigt viele meiner Mandanten.
Inhalt
kapitalertraege-krankenversicherung

Als PKV-Stratege mit über 15 Jahren Erfahrung erlebe ich in Beratungsgesprächen immer wieder die Überraschung, wenn Selbstständige oder Gutverdiener erfahren, dass ihre Kapitalerträge die Krankenkassenbeiträge erhöhen können.

Die Antwort auf die Frage, ob Kapitalerträge krankenversicherungspflichtig sind, hängt entscheidend davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist und welchen Status du in der gesetzlichen Krankenversicherung hast.

In der GKV macht es einen riesigen Unterschied, ob du pflichtversichert oder freiwillig versichert bist, während in der PKV Kapitalerträge komplett irrelevant für deinen Beitrag sind.

Sind Einkünfte aus Kapitalvermögen krankenversicherungspflichtig?

Die Frage nach der Beitragspflicht von Kapitalerträgen beantworte ich in meinen Beratungen immer als Erstes, denn hier entscheidet sich, ob du mit zusätzlichen Belastungen rechnen musst oder nicht.

Pflichtversichert in der GKV: Kapitalerträge bleiben beitragsfrei

Wenn du als Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro in 2026 verdienst oder als Student pflichtversichert bist, hast du Glück. Für dich bleiben sämtliche Kapitalerträge komplett beitragsfrei. Die Krankenkasse erhebt auf Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne oder andere private Einkünfte keine Beiträge, egal wie hoch diese ausfallen.

Das liegt daran, dass bei Pflichtversicherten ausschließlich das sozialversicherungspflichtige Einkommen, also Lohn oder Gehalt, zur Beitragsberechnung herangezogen wird. Du kannst also nebenbei Tausende Euro an Kapitalerträgen erzielen, ohne dass die Krankenkasse auch nur einen Cent davon sehen möchte.

Dieses Prinzip gilt auch für bestimmte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner, dazu später mehr.

Freiwillig versichert in der GKV: Alle Einkünfte zählen

Die Situation ändert sich komplett, wenn du freiwillig in der GKV versichert bist. Das betrifft vor allem Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und sich dennoch für die GKV entschieden haben. Hier greift das Prinzip der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 240 SGB V.

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, dass viele freiwillig Versicherte überrascht sind, wenn sie das erste Mal von dieser Regelung hören. Die Krankenkasse betrachtet sämtliche Einkunftsarten, die zum Lebensunterhalt verwendet werden können, als beitragspflichtig.

Das umfasst:

  • Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen
  • Dividenden aus Aktien oder GmbH-Beteiligungen
  • Kursgewinne aus Aktien- oder Fondsverkäufen
  • Fonds-Ausschüttungen und thesaurierte Erträge beim Verkauf
  • Beteiligungserträge aus stillen Beteiligungen oder partiarischen Darlehen
  • Optionsprämien aus Termingeschäften
  • Erträge aus Lebensversicherungen soweit steuerpflichtig

Es gibt keinen Freibetrag für Kapitalerträge in der GKV.

Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person wird von den Krankenkassen nicht anerkannt, das bedeutet, dass deine Kapitalerträge vom ersten Euro an beitragspflichtig sind. Lediglich eine kleine Werbungskostenpauschale von 51 Euro jährlich wird pauschal abgezogen, oder du kannst höhere tatsächliche Aufwendungen wie Depotgebühren nachweisen.

In der Praxis werden die Kapitalerträge eines Jahres durch zwölf geteilt und zur monatlichen Beitragsbemessung hinzugerechnet. Das kann schnell ins Geld gehen, wie ich dir gleich an Beispielen zeige.

Privat versichert: Kapitalerträge spielen keine Rolle

In der privaten Krankenversicherung werden Beiträge einkommensunabhängig kalkuliert.

Der Versicherer interessiert sich für deinen versicherten Leistungsumfang, dein Alter bei Vertragsabschluss und deinen Gesundheitszustand, aber überhaupt nicht für deine Einkünfte. Kapitalerträge haben in der PKV somit keinen Einfluss auf deine Prämie, egal ob du 100 Euro oder 100.000 Euro im Jahr an Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielst.

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Das ist ein entscheidender Vorteil der PKV für Gutverdiener mit hohen Kapitalerträgen. Während ein freiwillig GKV-Versicherter auf jeden Euro Kapitalertrag Beiträge zahlen muss, bleibt der PKV-Beitrag konstant. Dieser Unterschied kann über die Jahre Tausende Euro ausmachen, wie ich dir später in den Fallbeispielen zeige.

Die Beitragsbemessungsgrenze als Kappungsgrenze

Wichtig zu wissen ist, dass auch in der GKV die Beiträge nach oben gedeckelt sind.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 genau 69.750 Euro jährlich, das sind 5.812,50 Euro monatlich. Wenn dein Gesamteinkommen aus allen Quellen bereits diese Grenze erreicht oder überschreitet, führen zusätzliche Kapitalerträge nicht zu weiteren Beiträgen, weil du bereits den Höchstbeitrag zahlst.

Laut offiziellen Rechengrößen für 2026 ergeben sich bei der Beitragsbemessungsgrenze folgende monatliche Höchstbeiträge:

StatusGKV-Höchstbeitrag 2026 (bei 3,0 % Zusatzbeitrag)
Mit Kindern1.203,19 €
Ohne Kinder1.238,06 €

Diese Höchstbeiträge setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, dem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 3,0 Prozent und der Pflegeversicherung von 3,6 Prozent mit Kindern oder 4,2 Prozent ohne Kinder.

Ein Beispiel aus meiner Beratung: Ein selbstständiger Unternehmensberater mit 80.000 Euro Gewinn im Jahr zahlt bereits den Höchstbeitrag. Wenn er zusätzlich 10.000 Euro Kapitalerträge erzielt, bleiben diese faktisch beitragsfrei, weil der Höchstbeitrag schon erreicht ist. Verdient er aber nur 40.000 Euro und hat 10.000 Euro Kapitalerträge, zahlt er auf die vollen 50.000 Euro Beiträge.

Sind Kapitalerträge bei Rentnern krankenversicherungspflichtig?

Die Behandlung von Kapitalerträgen bei Rentnern hängt davon ab, in welchem System du versichert bist. Lass mich dir die verschiedenen Konstellationen zeigen, denn hier gibt es wichtige Unterschiede, die viele nicht kennen.

Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Rentner, die über die Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, haben einen großen Vorteil: Auf Kapitalerträge werden keine Beiträge erhoben.

Die KVdR verbeitragt ausschließlich gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge, während private Einkünfte wie Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne oder Mieteinnahmen beitragsfrei bleiben.

Das ist ein erheblicher Unterschied zu freiwillig versicherten Rentnern und ein Grund, warum die KVdR für viele Rentner die günstigere Option ist. Um in die KVdR zu kommen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa eine Mindestversicherungszeit in der GKV während deines Erwerbslebens.

Freiwillig versicherte Rentner in der GKV

Freiwillig versicherte Rentner müssen hingegen auch im Alter ihre Kapitalerträge für die GKV-Beitragsberechnung angeben. Hier gilt wieder das Prinzip der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Krankenkasse berücksichtigt neben der Rente auch alle anderen Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Betriebsrenten.

Ein plastisches Beispiel aus meiner Beratung: Eine freiwillig versicherte Rentnerin mit 2.000 Euro Versorgungswerkrente und 500 Euro monatlichen Kapitalerträgen, umgerechnet aus 6.000 Euro Jahresertrag, zahlt auf die gesamten 2.500 Euro Beiträge. Das sind bei etwa 18 Prozent Gesamtsatz circa 450 Euro monatlich.

Wäre sie in der KVdR pflichtversichert, würde sie nur auf die 2.000 Euro Rente zahlen, die Kapitalerträge blieben beitragsfrei.

Rentner in der PKV

Rentner in der privaten Krankenversicherung zahlen weiterhin ihre einkommensunabhängige Prämie.

Kapitalerträge spielen auch hier keine Rolle für die Beitragshöhe. Allerdings gibt es im Alter verschiedene Entlastungsmöglichkeiten in der PKV, etwa den Wegfall des 10 Prozent Zuschlags ab 60 Jahren oder Beitragsentlastungsbausteine, die ich in anderen Beiträgen ausführlich erkläre.

Ein wichtiger Punkt für Versorgungswerk-Rentner: Viele Zahnärzte, Ärzte und andere Akademiker sind im berufsständischen Versorgungswerk statt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als freiwillig GKV-Versicherter im Ruhestand müssen sie auf ihre Versorgungswerkrente und alle weiteren Einkünfte, inklusive Kapitalerträge, Beiträge zahlen.

Gerade wenn zusätzlich Mieteinnahmen oder hohe Kapitalerträge vorliegen, kann die GKV im Alter sehr teuer werden, oft über 1.200 Euro monatlich. In der PKV hingegen bleibt der Beitrag einkommensunabhängig und kann durch gezielte Maßnahmen im Alter sogar gesenkt werden.

Wie erfährt die Krankenkasse von Kapitalerträgen?

Viele meiner Mandanten fragen mich in Beratungsgesprächen, woher die Krankenkasse überhaupt weiß, wie viel Kapitalerträge sie erzielen.

Meldepflicht des Versicherten

Als freiwillig Versicherter in der GKV bist du grundsätzlich verpflichtet, alle beitragspflichtigen Einnahmen deiner Krankenkasse zu melden. Das gilt auch für Kapitalerträge. Die Krankenkassen fordern in der Regel jährlich eine Einkommenserklärung an, in der du alle deine Einkünfte angeben musst.

Diese Erklärung dient als Grundlage für die Beitragsberechnung.

In der Praxis läuft das so ab: Zum Jahresanfang oder nach Vorlage deiner Steuererklärung fordert die Krankenkasse von dir eine Aufstellung deiner Einkünfte. Dabei musst du auch deine Kapitalerträge des Vorjahres angeben. Die Krankenkasse rechnet diese dann auf die kommenden zwölf Monate um und passt deinen monatlichen Beitrag entsprechend an.

Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass viele freiwillig Versicherte diese Meldepflicht nicht ernst genug nehmen oder nicht vollständig erfüllen. Das kann jedoch Probleme geben, wenn die Krankenkasse später davon erfährt und Nachforderungen stellt.

Werden Zinserträge an die Krankenkasse gemeldet?

Zinserträge werden nicht direkt von deiner Bank an die Krankenkasse gemeldet. Es gibt keine automatische Datenübermittlung zwischen Banken und Krankenkassen. Deine Bank übermittelt die Informationen über deine Kapitalerträge ausschließlich an das Finanzamt, führt die Abgeltungsteuer ab und stellt dir eine Steuerbescheinigung aus.

Die Krankenkasse erfährt von deinen Zinserträgen also primär durch deine eigene Meldung in der Einkommenserklärung. Du bist in der Nachweispflicht und musst entsprechende Belege wie Steuerbescheinigungen der Banken oder Kontoauszüge vorlegen können, wenn die Krankenkasse diese anfordert.

Was meldet das Finanzamt an die Krankenkasse?

Das Finanzamt hat grundsätzlich die Möglichkeit, Daten an die Krankenkassen zu übermitteln, aber es gibt keinen automatischen Datenaustausch zu allen Einkunftsarten. Was jedoch übermittelt wird, sind bestimmte sozialversicherungsrelevante Daten, insbesondere bei Selbstständigen.

In der Praxis bedeutet das: Die Krankenkasse kann vom Finanzamt Auskünfte einholen, wenn Zweifel an deinen Angaben bestehen. Viele Krankenkassen fordern von freiwillig Versicherten auch die Vorlage des Einkommensteuerbescheids, aus dem alle Einkunftsarten inklusive Kapitalerträge ersichtlich sind.

Der Einkommensteuerbescheid ist also das entscheidende Dokument, über das die Krankenkasse Zugriff auf deine Kapitalerträge bekommt. Dort sind alle Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt, die du dem Finanzamt gemeldet hast. Die Krankenkasse orientiert sich bei der Beitragsberechnung häufig an diesem Bescheid und setzt die dort ausgewiesenen Kapitalerträge als beitragspflichtiges Einkommen an.

Auch wenn es keinen vollautomatischen Datenabgleich gibt, haben Krankenkassen verschiedene Möglichkeiten, an Informationen zu kommen. Falsche oder unvollständige Angaben können daher früher oder später auffallen und zu Nachforderungen führen, oft mit Zinsen für zurückliegende Jahre.

Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?

Wenn du als freiwillig Versicherter deine Kapitalerträge nicht oder nicht vollständig angibst, riskierst du erhebliche Nachforderungen. Die Krankenkassen können rückwirkend für bis zu vier Jahre Beiträge nachfordern, wenn sie feststellen, dass du Einkünfte verschwiegen hast.

Dazu kommen oft Säumniszuschläge und in schweren Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Ich kenne einige Fälle, in denen freiwillig Versicherte mehrere Tausend Euro nachzahlen mussten, weil sie ihre Kapitalerträge über Jahre nicht gemeldet hatten. Die Krankenkasse wurde durch den Einkommensteuerbescheid darauf aufmerksam und forderte die Differenz nach.

Daher mein dringender Rat: Erfülle deine Meldepflicht vollständig und korrekt, auch wenn es zunächst zu höheren Beiträgen führt.

Gibt es Ausnahmen oder Freibeträge?

Wie bereits erwähnt, gibt es in der GKV keinen speziellen Freibetrag für Kapitalerträge. Der steuerliche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person wird von den Krankenkassen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass auch Kapitalerträge unterhalb dieser Grenze beitragspflichtig sind, wenn du freiwillig versichert bist.

Die einzige Ausnahme bildet die kleine Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Jahr, die viele Kassen pauschal abziehen. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, etwa durch Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren, kannst du diese auf Nachweis geltend machen und so die beitragspflichtige Summe minimal reduzieren.

Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, allerdings nur innerhalb derselben Einkunftsart. Wenn du also in einem Jahr Aktien mit Verlust verkaufst und in anderen Aktien Gewinne realisierst, kannst du diese gegenrechnen. Der Nettobetrag ist dann beitragspflichtig.

Ein Verlustausgleich zwischen unterschiedlichen Einkommensarten ist jedoch nicht möglich.

Fallbeispiel: Selbstständiger (45) mit Kapitalerträgen

Lass mich dir an einem konkreten Beispiel zeigen, wie sich Kapitalerträge auf die Krankenkassenbeiträge auswirken können. Die Zahlen sind an einem echten Fall angelehnt, den ich vor kurzem erst betreut habe.

Ausgangssituation

Herr Schmidt ist 45 Jahre alt, selbstständiger Unternehmensberater und erzielt einen Gewinn von 60.000 Euro im Jahr. Er ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Zusätzlich zu seinem Unternehmereinkommen hat er über die Jahre ein Portfolio aufgebaut und erzielt folgende Kapitalerträge jährlich:

  • Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld: 1.500 Euro
  • Dividenden aus deutschen und internationalen Aktien: 3.000 Euro
  • Kursgewinne aus Aktienverkäufen: 8.000 Euro
  • Fonds-Ausschüttungen: 2.000 Euro

Seine Kapitalerträge summieren sich also auf 14.500 Euro im Jahr.

Berechnung der GKV-Beiträge

Als freiwillig Versicherter muss Herr Schmidt alle seine Einkünfte zur Beitragsberechnung heranziehen. Sein Gesamteinkommen beträgt:

EinkunftsartBetrag pro JahrBetrag pro Monat
Unternehmereinkommen60.000 €5.000 €
Kapitalerträge14.500 €1.208 €
👉 Gesamteinkommen74.500 €6.208 €

Da die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich liegt, wird sein Einkommen auf diesen Betrag gedeckelt. Er zahlt also den Höchstbeitrag.

Bei einem Gesamtbeitragssatz von etwa 18,2 Prozent, bestehend aus 14,6 Prozent allgemeinem Beitragssatz, 3,0 Prozent Zusatzbeitrag und 4,2 Prozent Pflegeversicherung ohne Kinder, ergibt sich ein monatlicher Höchstbeitrag von etwa 1.058 Euro.

Auch wenn Herr Schmidt durch die Deckelung der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr zahlt als den Höchstbeitrag, haben seine Kapitalerträge ihn näher an diese Grenze gebracht. Hätte er nur die 60.000 Euro Unternehmereinkommen, würde er auf 5.000 Euro monatlich Beiträge zahlen, also circa 910 Euro monatlich. Die Kapitalerträge haben ihn über die Grenze geschoben, was effektiv etwa 148 Euro mehr im Monat bedeutet, also 1.776 Euro mehr im Jahr.

Vergleich mit der PKV

Hätte Herr Schmidt sich für die private Krankenversicherung entschieden, würde sein Beitrag bei etwa 600 bis 700 Euro monatlich liegen, je nach gewähltem Tarif und Gesundheitszustand bei Eintritt. Wichtig: In der PKV wären die 14.500 Euro Kapitalerträge komplett irrelevant für seinen Beitrag. Egal ob er 1.000 Euro oder 100.000 Euro an Kapitalerträgen erzielt, sein PKV-Beitrag bliebe gleich.

Über zehn Jahre gerechnet ergibt sich folgender Unterschied:

VersicherungMonatsbeitragJahresbeitrag10 Jahre gesamt
GKV (mit Kapitalerträgen)ca. 1.058 €ca. 12.696 €ca. 126.960 €
PKV (Kapitalerträge irrelevant)ca. 650 €ca. 7.800 €ca. 78.000 €
👉 Ersparnis PKV408 €4.896 €48.960 €

Diese Rechnung berücksichtigt noch nicht die Beitragssteigerungen, die sowohl in GKV als auch PKV über die Jahre zu erwarten sind. Allerdings steigen die GKV-Höchstbeiträge historisch stärker als die durchschnittlichen PKV-Beiträge, was den Vorteil der PKV über die Zeit tendenziell noch vergrößert.

Anderer Fall: Niedrigeres Einkommen

Lass uns die Situation für Herrn Schmidt noch einmal durchrechnen, wenn er ein niedrigeres Unternehmereinkommen hätte. Angenommen, er erzielt nur 30.000 Euro Gewinn im Jahr, hat aber dieselben Kapitalerträge von 14.500 Euro.

EinkunftsartBetrag pro JahrBetrag pro Monat
Unternehmereinkommen30.000 €2.500 €
Kapitalerträge14.500 €1.208 €
👉 Gesamteinkommen44.500 €3.708 €

Jetzt liegt sein Gesamteinkommen deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Bei circa 18,2 Prozent Beitragssatz zahlt er auf 3.708 Euro etwa 675 Euro monatlich an Krankenkassenbeiträgen.

Ohne die Kapitalerträge würde er nur auf 2.500 Euro zahlen, also circa 455 Euro monatlich. Die Kapitalerträge kosten ihn also zusätzlich 220 Euro im Monat oder 2.640 Euro im Jahr.

In der PKV würde sein Beitrag unverändert bei etwa 650 Euro monatlich bleiben. In diesem Szenario wäre die PKV zwar nicht dramatisch günstiger, aber die Kapitalerträge würden ihm keine zusätzliche Belastung bescheren. Zudem bekäme er für seinen Beitrag deutlich bessere Leistungen als in der GKV.

Herr Schmidt hat sich nach meiner Beratung für einen Wechsel in die PKV entschieden.

Die Hauptgründe waren:

  • Unabhängigkeit von Einkommensentwicklung: Seine Kapitalerträge können wachsen, ohne dass sein Krankenversicherungsbeitrag steigt
  • Bessere Leistungen: In der PKV erhält er umfassendere medizinische Versorgung, schnellere Termine und freie Arztwahl
  • Langfristige Kostenersparnis: Über die Jahre spart er mehrere Zehntausend Euro an Beiträgen
  • Planbarkeit: Der PKV-Beitrag ist nicht von jährlichen Schwankungen seiner Einkünfte abhängig

Dieser Fall zeigt exemplarisch, warum die PKV gerade für Selbstständige mit Kapitalerträgen oft die wirtschaftlich sinnvollere Wahl ist. Natürlich muss die Entscheidung individuell getroffen werden und hängt von vielen Faktoren ab, aber die Behandlung von Kapitalerträgen ist ein wichtiger Aspekt, den du in deine Überlegungen einbeziehen solltest.

Fazit: „Die Behandlung von Kapitalerträgen in der Krankenversicherung ist ein komplexes Thema mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.“

Als PKV-Stratege mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Selbstständigen und Gutverdienern kann ich dir bestätigen, dass viele die Zusatzbelastung durch Kapitalerträge unterschätzen.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick:

  • Pflichtversicherte in der GKV zahlen keine Beiträge auf Kapitalerträge, egal wie hoch diese ausfallen
  • Freiwillig Versicherte in der GKV müssen auf alle Kapitalerträge Beiträge zahlen, ohne Freibetrag, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro jährlich in 2026
  • In der PKV spielen Kapitalerträge keine Rolle für die Beitragshöhe, die Prämie bleibt einkommensunabhängig
  • Rentner in der KVdR zahlen keine Beiträge auf Kapitalerträge, während freiwillig versicherte Rentner auch im Alter ihre Kapitalerträge verbeitragen müssen
  • Die Meldepflicht ist ernst zu nehmen, Verstöße können zu Nachforderungen für bis zu vier Jahre führen
  • Die Krankenkasse erfährt von Kapitalerträgen primär durch deine Einkommenserklärung und den Einkommensteuerbescheid

Für freiwillig Versicherte mit hohen oder steigenden Kapitalerträgen kann die GKV im Laufe der Jahre sehr teuer werden. Bei einem Gesamtbeitragssatz von etwa 18 Prozent zahlst du auf 10.000 Euro Kapitalerträge rund 1.800 Euro zusätzliche Krankenkassenbeiträge im Jahr. Über Jahrzehnte summiert sich das auf erhebliche Beträge, die in der PKV komplett wegfallen würden.

„Wer als freiwillig Versicherter hohe Kapitalerträge erzielt, zahlt in der GKV Jahr für Jahr Tausende Euro zusätzlich an Krankenkassenbeiträgen, während in der PKV jeder Euro Kapitalertrag beitragsfrei bleibt und die Versicherungsprämie unverändert stabil ist.“

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV sollte immer individuell getroffen werden und hängt von vielen Faktoren ab wie Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und Einkommensentwicklung. Die Behandlung von Kapitalerträgen ist dabei ein wichtiger Baustein, den du in deine Überlegungen einbeziehen solltest, besonders wenn du bereits über ein nennenswertes Vermögen verfügst oder planst, dieses aufzubauen.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.