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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

    Dein Weg zu Top-Medizin mit planbaren Beiträgen im Alter.

    Arbeitgeberzuschuss in der PKV: Maximale Höhe & Berechnung

    Du zahlst jeden Monat mehrere hundert Euro für deine private Krankenversicherung, aber die Hälfte davon übernimmt dein Arbeitgeber. Zumindest theoretisch. Denn in der Praxis gibt es eine Obergrenze, die viele Privatversicherte ausbremst. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist gesetzlich gedeckelt, und diese Grenze steigt 2026 erneut an.
    arbeitgeberzuschuss-pkv

    Für viele Angestellte ist der Arbeitgeberzuschuss ein entscheidender Faktor bei der Frage, ob sich die PKV lohnt. Schließlich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob du 600 Euro selbst zahlen musst oder nur 300 Euro, weil dein Chef die andere Hälfte übernimmt. Aber was passiert, wenn dein PKV-Beitrag so hoch ist, dass der Zuschuss längst nicht mehr die Hälfte deckt?

    2026 liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 496,97 Euro monatlich für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung, zusammen also 601,60 Euro. Das sind über 30 Euro mehr als 2025. Diese Erhöhung klingt nach einer guten Nachricht, aber sie zeigt auch, wie teuer die Krankenversicherung insgesamt geworden ist.

    In diesem Artikel erkläre ich dir, wie der Arbeitgeberzuschuss funktioniert, wer Anspruch darauf hat und wie das Ganze bei Kindern und Teilzeitbeschäftigten aussieht. Du erfährst die konkreten Zahlen für 2026 und siehst an Praxisbeispielen, wie viel Zuschuss du wirklich bekommst.

    Was ist der Arbeitgeberzuschuss in der PKV?

    Der Arbeitgeberzuschuss ist eine gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Beteiligung deines Arbeitgebers an deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Bist du privat versichert, zahlt dein Arbeitgeber grundsätzlich die Hälfte deines PKV-Beitrags, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

    Diese Regelung soll Gleichbehandlung schaffen. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber automatisch die Hälfte der Beiträge, bei Privatversicherten soll es ähnlich funktionieren. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Angestellte durch den Wechsel in die PKV schlechter gestellt werden als ihre Kollegen in der GKV.

    Der Zuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Du bekommst einen Zuschuss zur Krankenversicherung und einen separaten Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. Beide Zuschüsse haben eigene Höchstgrenzen und werden unterschiedlich berechnet.

    Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an dem Betrag, den dein Arbeitgeber für einen vergleichbaren gesetzlich Versicherten zahlen müsste. Versicherer berechnen diesen Betrag anhand der Beitragsbemessungsgrenze und des durchschnittlichen GKV-Beitragssatzes. Das klingt kompliziert, führt aber zu einer klaren Obergrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird.

    Wichtig zu verstehen ist, dass der Arbeitgeber nie mehr als die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags zahlt. Kostet deine PKV 400 Euro im Monat, bekommst du maximal 200 Euro Zuschuss. Kostet sie 1.000 Euro, bekommst du trotzdem nur den gesetzlichen Höchstbetrag, auch wenn die Hälfte eigentlich 500 Euro wären.

    Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

    Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hast du als Angestellter, der oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und sich privat krankenversichert. Diese Grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro jährlich, also 6.450 Euro brutto im Monat. Verdienst du weniger, kannst du nicht in die PKV wechseln und bekommst folglich auch keinen Zuschuss dafür.

    Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

    • Du musst in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen
    • Dein Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen
    • Du musst tatsächlich privat krankenversichert sein
    • Dein Arbeitgeber muss in Deutschland ansässig sein

    Keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben mehrere Gruppen. Selbstständige zahlen ihre PKV komplett selbst, egal wie hoch die Beiträge sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten nicht als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne und bekommen keinen Zuschuss.

    Beamte erhalten stattdessen Beihilfe und brauchen deshalb nur einen Teil ihres Krankenversicherungsbeitrags selbst zu tragen. Studierende haben ebenfalls keinen Anspruch, weil sie kein Arbeitsverhältnis haben.

    Die GKV hat versagt. Du verdienst Top-Medizin zu stabilen Beiträgen.

    Auch bei geringfügig Beschäftigten und Minijobbern gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Ihre Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben, aber keine individuellen Zuschüsse. Rentner bekommen ihren Zuschuss nicht vom ehemaligen Arbeitgeber, sondern von der Rentenversicherung.

    Eine Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die bereits vor 2003 privat versichert waren. Für sie können unter bestimmten Umständen andere Regelungen gelten, aber die Grundprinzipien bleiben gleich.

    Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV in 2026?

    Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 496,97 Euro monatlich (2026) für die Krankenversicherung. Dazu kommt der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung von 104,63 Euro monatlich. In Sachsen liegt der Pflegezuschuss niedriger bei 75,56 Euro, weil dort eine andere Regelung gilt.

    Zusammen ergibt das einen maximalen Gesamtzuschuss von 601,60 Euro monatlich, in Sachsen 572,53 Euro. Das sind 31,05 Euro mehr als 2025, wo der Höchstbetrag noch bei 570,55 Euro lag.

    Die Berechnung basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze und den GKV-Beitragssätzen. Für 2026 gelten folgende Werte:

    • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro monatlich
    • Allgemeiner GKV-Beitragssatz: 14,6 Prozent
    • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,5 Prozent (Stand 2025)
    • Gesamtbeitragssatz: 17,1 Prozent

    Die Formel lautet: Beitragsbemessungsgrenze mal Gesamtbeitragssatz geteilt durch zwei. Also 5.812,50 Euro mal 17,1 Prozent geteilt durch zwei ergibt 496,97 Euro.

    Sollte der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 auf 3,0 Prozent steigen, wie verschiedene Experten prognostizieren, würde sich der maximale Arbeitgeberzuschuss auf 511,50 Euro erhöhen. Der kombinierte Zuschuss läge dann bei 616,13 Euro monatlich. Diese Prognose ist aber noch nicht offiziell bestätigt.

    Schau dir mal folgendes Beispiel an: Dein PKV-Beitrag liegt bei 550 Euro monatlich. Dein Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte, also 275 Euro. Das liegt unter dem Maximum von 496,97 Euro, du bekommst also die vollen 275 Euro Zuschuss.

    Zweites Beispiel: Dein PKV-Beitrag beträgt 1.200 Euro monatlich. Die Hälfte wären 600 Euro, aber dein Arbeitgeber zahlt nur den gesetzlichen Höchstbetrag von 496,97 Euro. Die restlichen 703,03 Euro musst du selbst tragen.

    Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen kontinuierlichen Anstieg:

    JahrMax. Zuschuss KVMax. Zuschuss PVGesamt
    2026496,97 €104,63 €601,60 €
    2025471,32 €99,23 €570,55 €
    2024421,76 €91,16 €512,92 €
    2023398,78 €86,24 €485,02 €

    Der Zuschuss ist in drei Jahren um über 116 Euro gestiegen, das sind mehr als 24 Prozent. Diese Entwicklung hängt direkt an der steigenden Beitragsbemessungsgrenze und den steigenden GKV-Beiträgen.

    Arbeitgeberzuschuss in der PKV bei Teilzeitbeschäftigten

    Auch als Teilzeitbeschäftigter hast du Anspruch auf den vollen Arbeitgeberzuschuss, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Die Höhe des Zuschusses hängt nicht von deiner Arbeitszeit ab, sondern nur von deinem PKV-Beitrag und der gesetzlichen Höchstgrenze.

    Das bedeutet konkret: Arbeitest du 20 Stunden pro Woche und verdienst dabei mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro, bekommst du den gleichen maximalen Zuschuss wie jemand, der 40 Stunden arbeitet. Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags bis zum Höchstbetrag von 496,97 Euro.

    Diese Regelung kann für Teilzeitkräfte besonders vorteilhaft sein. Schau dir folgendes Beispiel an: Du arbeitest 30 Stunden pro Woche und verdienst 80.000 Euro im Jahr. Dein PKV-Beitrag beträgt 450 Euro monatlich. Dein Arbeitgeber zahlt davon 225 Euro, du trägst selbst 225 Euro. Das ist ein deutlich besseres Verhältnis als bei vielen Vollzeitbeschäftigten mit höheren Beiträgen.

    Allerdings musst du auch als Teilzeitkraft die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um überhaupt in die PKV wechseln zu können. Bei Teilzeit wird das hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle. Arbeitest du halbtags und verdienst 40.000 Euro im Jahr, rechnet die Krankenkasse das auf 80.000 Euro Vollzeitäquivalent hoch. Damit liegst du über der Grenze und darfst wechseln.

    Bei Kurzarbeit verändert sich die Situation. Sinkt dein Einkommen durch Kurzarbeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, reduziert sich auch der Arbeitgeberzuschuss entsprechend. Er wird dann auf Basis des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts berechnet.

    Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV für Kinder?

    Der Arbeitgeberzuschuss für Kinder in der PKV funktioniert anders als viele denken. Es gibt keinen separaten Höchstbetrag pro Kind, sondern einen gemeinsamen Höchstbetrag für die gesamte Familie von maximal 496,97 Euro für die Krankenversicherung plus 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.

    Dein Arbeitgeber zahlt 50 Prozent aller PKV-Beiträge der Familie, also sowohl von deinem eigenen Beitrag als auch von den Beiträgen deiner Kinder. Allerdings nur bis zur Höchstgrenze von insgesamt 496,97 Euro. Überschreitet die Hälfte aller Familienbeiträge diese Grenze, bekommst du nur noch den Höchstbetrag.

    Wichtige Voraussetzungen für den Kinderzuschuss:

    • Das Kind muss privat krankenversichert sein
    • Das Kind darf kein eigenes Einkommen über 505 Euro monatlich haben
    • Du darfst die Höchstgrenze für deinen eigenen Beitrag noch nicht ausgeschöpft haben

    Keinen Zuschuss gibt es für freiwillig gesetzlich versicherte Kinder. Das hat das Bundessozialgericht eindeutig entschieden. Auch für Kinder mit Beihilfeanspruch, etwa Beamtenkinder, entfällt der Arbeitgeberzuschuss komplett.

    Die Beitragshöhe für Kinder liegt meist zwischen 100 und 200 Euro monatlich, je nach Tarif und Versicherer. Diese Beiträge fließen in die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses mit ein, sofern noch Spielraum bis zur Höchstgrenze besteht.

    Praxisbeispiel: So funktioniert der Arbeitgeberzuschuss für Kinder

    Der Arbeitgeberzuschuss für Kinder verwirrt viele Eltern, weil er nicht so funktioniert wie erwartet. Viele gehen davon aus, dass jedes Kind einen eigenen Zuschuss bekommt, aber das stimmt nicht.

    Dein Arbeitgeber rechnet alle PKV-Beiträge deiner Familie zusammen, nimmt davon 50 Prozent und zahlt dir diesen Betrag. Allerdings nur bis zum Maximum von 496,97 Euro für die Krankenversicherung. Du bekommst also einen gemeinsamen Topf für dich und alle Kinder, nicht für jede Person einen eigenen Zuschuss.

    Beispiel 1: Familie mit einem Kind (Zuschuss wird nicht ausgeschöpft)

    Du bist Angestellter und zahlst 350 Euro PKV-Beitrag im Monat. Dein Kind kostet 140 Euro. Wie viel Zuschuss bekommst du? Du zählst beide Beiträge zusammen, also 350 Euro plus 140 Euro macht 490 Euro gesamt.

    Davon berechnet dein Arbeitgeber 50 Prozent, das sind 245 Euro. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem Maximum von 496,97 Euro, deshalb bekommst du die vollen 245 Euro als Zuschuss ausgezahlt.

    PositionMonatsbeitragArbeitgeberzuschuss (50%)Dein Eigenanteil
    Dein PKV-Beitrag350 €175 €175 €
    Kind140 €70 €70 €
    Gesamt490 €245 €245 €
    Noch verfügbar bis Maximum-251,97 €

    Du zahlst also insgesamt 245 Euro selbst und dein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Das System funktioniert hier genau wie gedacht. Von deinem eigenen Beitrag übernimmt dein Chef 175 Euro, vom Kinderbeitrag 70 Euro. Es bleibt sogar noch Spielraum von über 250 Euro bis zur Höchstgrenze. Ein zweites Kind würde problemlos auch noch voll bezuschusst werden.

    Beispiel 2: Familie mit zwei Kindern (Zuschuss noch nicht begrenzt)

    Jetzt kommt ein zweites Kind dazu. Du zahlst weiterhin 350 Euro, jedes Kind kostet 140 Euro.

    Wie ändert sich der Zuschuss? Du rechnest wieder zusammen: 350 Euro für dich plus 140 Euro für Kind 1 plus 140 Euro für Kind 2 ergibt 630 Euro Gesamtbeitrag. Die Hälfte davon sind 315 Euro. Dieser Betrag liegt immer noch unter dem Maximum von 496,97 Euro, also bekommst du die vollen 315 Euro Zuschuss.

    PositionMonatsbeitragArbeitgeberzuschuss (50%)Dein Eigenanteil
    Dein PKV-Beitrag350 €175 €175 €
    Kind 1140 €70 €70 €
    Kind 2140 €70 €70 €
    Gesamt630 €315 €315 €
    Noch verfügbar bis Maximum-181,97 €

    Mit zwei Kindern zahlst du 315 Euro selbst und dein Arbeitgeber übernimmt ebenfalls 315 Euro. Das zweite Kind hat den Zuschuss um weitere 70 Euro erhöht, sodass du jetzt insgesamt 70 Euro weniger selbst zahlen musst als mit nur einem Kind. Es funktioniert immer noch wie vorgesehen, weil du die Höchstgrenze nicht erreichst. Bis zum Maximum bleiben noch knapp 182 Euro übrig, ein drittes Kind würde also auch noch komplett bezuschusst werden.

    Beispiel 3: Familie mit drei Kindern (Zuschussgrenze wird erreicht)

    Ein drittes Kind kommt dazu. Alle Beiträge bleiben gleich. Was passiert jetzt?

    Du addierst 350 Euro für dich plus 420 Euro für drei Kinder à 140 Euro, das ergibt 770 Euro Gesamtbeitrag. Die Hälfte davon sind 385 Euro. Dieser Betrag liegt immer noch unter dem Maximum von 496,97 Euro, du bekommst also die vollen 385 Euro ausgezahlt.

    PositionMonatsbeitragArbeitgeberzuschuss (50%)Dein Eigenanteil
    Dein PKV-Beitrag350 €175 €175 €
    Kind 1140 €70 €70 €
    Kind 2140 €70 €70 €
    Kind 3140 €70 €70 €
    Gesamt770 €385 €385 €
    Noch verfügbar bis Maximum-111,97 €

    Bei drei Kindern kommst du langsam an die Grenze. Du zahlst 385 Euro selbst, dein Arbeitgeber zahlt ebenfalls 385 Euro. Jedes der drei Kinder erhöht den Zuschuss um 70 Euro, sodass du insgesamt 210 Euro weniger selbst zahlen musst als ohne Kinder. Allerdings wird der Spielraum knapp.

    Für ein viertes Kind würden nur noch 111,97 Euro zur Verfügung stehen, nicht mehr die vollen 70 Euro. Das vierte Kind würde also nur noch teilweise bezuschusst.

    Beispiel 4: Höhere Beiträge (Zuschussgrenze wird deutlich überschritten)

    Jetzt schauen wir uns eine Familie mit höheren Beiträgen an. Du zahlst 800 Euro PKV-Beitrag, deine zwei Kinder kosten jeweils 200 Euro. Was passiert hier?

    Du rechnest zusammen: 800 Euro plus 200 Euro plus 200 Euro ergibt 1.200 Euro Gesamtbeitrag. Die Hälfte davon wären 600 Euro. Aber jetzt greift die Deckelung. Dein Arbeitgeber zahlt nicht 600 Euro, sondern nur das gesetzliche Maximum von 496,97 Euro.

    PositionMonatsbeitragTheoretischer Zuschuss (50%)Tatsächlicher ZuschussDein Eigenanteil
    Dein PKV-Beitrag800 €400 €331,98 €468,02 €
    Kind 1200 €100 €82,50 €117,50 €
    Kind 2200 €100 €82,49 €117,51 €
    Gesamt1.200 €600 €496,97 €703,03 €
    Fehlbetrag-103,03 €

    Hier wird es schmerzhaft. Obwohl die Hälfte deiner Beiträge 600 Euro wären, bekommst du nur 496,97 Euro. Die restlichen 103,03 Euro musst du zusätzlich selbst tragen. Dein tatsächlicher Eigenanteil liegt bei 703,03 Euro statt der erwarteten 600 Euro. Die Aufteilung des Zuschusses erfolgt anteilig nach den Beiträgen.

    Von deinem eigenen Beitrag übernimmt der Arbeitgeber nur noch 331,98 Euro statt der Hälfte von 400 Euro. Von jedem Kind werden nur noch etwa 82 Euro bezuschusst statt 100 Euro. Je höher deine Beiträge sind, desto stärker trifft dich diese Deckelung.

    Beispiel 5: Optimierung bei zwei berufstätigen Eltern

    Seid ihr beide berufstätig und privat versichert, könnt ihr die Zuschüsse optimieren. Statt alle Kinder bei einem Elternteil anzumelden, verteilt ihr sie auf beide Arbeitgeber. Schauen wir uns an, wie viel ihr dadurch sparen könnt.

    Situation vorher (alle bei einem Arbeitgeber angemeldet):

    Vater zahlt 530 Euro, Mutter 330 Euro, zwei Kinder 320 Euro zusammen (je 160 Euro).

    Alle werden beim Arbeitgeber des Vaters angemeldet. Der Gesamtbeitrag liegt bei 1.180 Euro, die Hälfte wären 590 Euro.

    Aber das Maximum liegt bei 496,97 Euro, mehr gibt es nicht. Für Kind 2 bleibt praktisch nichts mehr übrig, weil die Grenze schon durch Vater, Mutter und Kind 1 fast ausgeschöpft ist.

    PositionMonatsbeitragZuschuss Arbeitgeber VaterEigenanteil Familie
    Vater530 €265 €265 €
    Mutter330 €165 €165 €
    Kind 1160 €66,97 €93,03 €
    Kind 2160 €0 €160 €
    Gesamt1.180 €496,97 €683,03 €

    Beim Vater angemeldet bekommt die Familie nur 496,97 Euro Zuschuss, weil das Maximum erreicht ist. Die Familie zahlt 683,03 Euro selbst. Das zweite Kind wird praktisch gar nicht mehr bezuschusst, weil der Topf leer ist.

    Situation nachher (aufgeteilt auf beide Arbeitgeber:)

    Jetzt teilt ihr die Familie auf.

    Vater meldet sich und Kind 1 bei seinem Arbeitgeber an. Mutter meldet sich und Kind 2 bei ihrem Arbeitgeber an. Beim Arbeitgeber des Vaters rechnet man 530 Euro plus 160 Euro, das sind 690 Euro. Die Hälfte davon sind 345 Euro, die liegen unter dem Maximum. Der Vater bekommt also 345 Euro Zuschuss.

    Beim Arbeitgeber der Mutter rechnet man 330 Euro plus 160 Euro, das sind 490 Euro. Die Hälfte davon sind 245 Euro. Auch das liegt unter dem Maximum, die Mutter bekommt 245 Euro Zuschuss.

    Beim Arbeitgeber des Vaters:

    PositionMonatsbeitragZuschuss (50%)Eigenanteil
    Vater530 €265 €265 €
    Kind 1160 €80 €80 €
    Gesamt690 €345 €345 €

    Beim Arbeitgeber der Mutter:

    PositionMonatsbeitragZuschuss (50%)Eigenanteil
    Mutter330 €165 €165 €
    Kind 2160 €80 €80 €
    Gesamt490 €245 €245 €

    Jetzt kommt der Vergleich, der dir zeigt, wie viel diese Aufteilung wirklich bringt.

    Die Gesamtbeiträge bleiben gleich bei 1.180 Euro, aber die Zuschüsse steigen dramatisch. Statt 496,97 Euro bei einem Arbeitgeber bekommst du jetzt 590 Euro von beiden Arbeitgebern zusammen.

    Das sind 93,03 Euro mehr pro Monat.

    VarianteGesamtbeitragGesamtzuschussEigenanteil FamilieErsparnis
    Vorher (ein AG)1.180 €496,97 €683,03 €
    Nachher (zwei AG)1.180 €590 €590 €93,03 €/Monat

    Durch die geschickte Aufteilung spart die Familie 93,03 Euro monatlich, das sind 1.116,36 Euro im Jahr. Beide Arbeitgeber zahlen jeweils unter ihrem Maximum, deshalb funktioniert die volle 50-Prozent-Regel wieder. Jedes Kind wird nun mit 80 Euro bezuschusst statt mit nur 66,97 Euro beim ersten Kind und gar nichts beim zweiten.

    Diese Aufteilung musst du aber aktiv bei beiden Arbeitgebern beantragen. Das passiert nicht automatisch. Du reichst bei jedem Arbeitgeber die Beitragsnachweise der dort angemeldeten Personen ein und beantragst den Zuschuss schriftlich.

    Nicht jedes Kind berechtigt zum Zuschuss. Das Kind muss privat krankenversichert sein, eine freiwillige GKV-Versicherung zählt nicht. Das hat das Bundessozialgericht eindeutig entschieden. Das Kind darf kein eigenes Einkommen über 505 Euro monatlich haben, sonst gilt es nicht mehr als unterhaltsberechtigtes Kind. Du darfst die Höchstgrenze für deinen eigenen Beitrag noch nicht ausgeschöpft haben, sonst bleibt nichts für die Kinder übrig. Beamtenkinder mit eigenem Beihilfeanspruch bekommen ebenfalls keinen Arbeitgeberzuschuss, weil sie über die Beihilfe abgesichert sind.

    Fazit: „Der Arbeitgeberzuschuss ist ein wichtiger Baustein, aber kein Allheilmittel für hohe PKV-Beiträge“

    Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt 2026 auf 601,60 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Das sind über 30 Euro mehr als 2025 und zeigt, wie stark die Gesundheitskosten insgesamt steigen. Für viele Privatversicherte bedeutet das eine willkommene Entlastung, aber längst nicht für alle.

    Wer einen günstigen PKV-Tarif unter 1.000 Euro hat, profitiert vom Arbeitgeberzuschuss deutlich. Die Hälfte deines Beitrags übernimmt der Chef, du zahlst den Rest. Je höher dein Beitrag aber steigt, desto weniger Prozent davon deckt der Zuschuss ab. Bei 1.500 Euro Monatsbeitrag zahlst du über 1.000 Euro selbst, obwohl der Arbeitgeber den Höchstbetrag gibt.

    Für Familien mit Kindern wird die Sache kompliziert. Der gemeinsame Höchstbetrag für die ganze Familie führt dazu, dass ab dem zweiten oder dritten Kind oft nichts mehr für die Kinderbeiträge übrig bleibt. Nur wenn beide Eltern berufstätig sind und ihre Arbeitgeberzuschüsse geschickt aufteilen, lässt sich hier noch optimieren.

    Die stetige Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses hält mit den steigenden PKV-Beiträgen nicht Schritt. Während der Zuschuss in drei Jahren um 24 Prozent gestiegen ist, haben manche PKV-Tarife im gleichen Zeitraum um 30 bis 40 Prozent zugelegt. Die Lücke zwischen Zuschuss und tatsächlichem Beitrag wird für viele Versicherte größer, nicht kleiner.

    Über den Autor
    Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.