Profil
Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

    Dein Weg zu Top-Medizin mit planbaren Beiträgen im Alter.

    Altersrückstellungen in der PKV: Wie funktionieren sie?

    Ein erheblicher Teil deines PKV-Beitrags fließt in sogenannte Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen sollen dafür sorgen, dass deine Beiträge im Alter nicht explodieren, wenn die Gesundheitskosten steigen. Aber wie genau funktioniert das System und was passiert mit deinem angesparten Kapital, wenn du den Versicherer wechselst oder zurück in die gesetzliche Kasse gehst?
    altersrückstellungen-pkv

    Die Altersrückstellungen sind ein zentraler Baustein der privaten Krankenversicherung.

    Ohne sie würde das System nicht funktionieren, denn mit steigendem Alter steigen auch die Krankheitskosten massiv. Wer mit 30 Jahren in die PKV einsteigt, verursacht deutlich weniger Kosten als mit 70 Jahren. Ohne Vorsorge müssten die Beiträge im Alter vervielfacht werden, was für die meisten unbezahlbar wäre.

    Das deutsche PKV-System baut deshalb auf dem Kapitaldeckungsverfahren auf. Du sparst in jungen Jahren an, damit du im Alter von diesem Polster profitierst. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Jungen für die Alten zahlen, finanzierst du in der PKV dein eigenes Alter mit.

    Was sind Altersrückstellungen in der PKV?

    Altersrückstellungen sind Kapitalrücklagen, die dein privater Krankenversicherer für dich bildet, um steigende Gesundheitskosten im Alter aufzufangen. Der Versicherer legt einen Teil deines monatlichen Beitrags zurück und investiert dieses Geld am Kapitalmarkt. Das angesparte Kapital soll später dazu dienen, deine Beiträge im Alter stabil zu halten.

    Die gesetzlichen Grundlagen für Altersrückstellungen sind umfassend geregelt und schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt in § 146 Abs. 1 VAG vor, dass Versicherer die Prämien so kalkulieren müssen, dass Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Vorschrift stellt sicher, dass jeder private Krankenversicherer verpflichtet ist, für seine Versicherten vorzusorgen.

    Wie hoch müssen Altersrückstellungen sein?

    Der Gesetzgeber hat auch festgelegt, wie hoch die Rückstellungen mindestens sein müssen. Nach § 149 VAG zahlst du vom 21. bis zum 60. Lebensjahr zusätzlich mindestens zehn Prozent deines Beitrags für Altersrückstellungen. Dieser Anteil kann sogar höher ausfallen, besonders wenn du erst spät in die PKV einsteigst. Wer mit 50 Jahren wechselt, hat weniger Zeit zum Ansparen und muss deshalb einen höheren monatlichen Betrag zurücklegen als jemand, der mit 30 einsteigt.

    Die Verzinsung der Rückstellungen regelt § 4 der Kalkulationsverordnung. Die Versicherer dürfen mit einem Rechnungszins von höchstens 3,5 Prozent kalkulieren. Diese konservative Vorgabe soll sicherstellen, dass genug Kapital angespart wird. Erwirtschaftet der Versicherer tatsächlich höhere Zinsen, müssen nach § 150 Abs. 1 VAG mindestens 90 Prozent dieser Überzinsen den Versicherten zugutekommen.

    Die Verwendung der Rückstellungen ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben. Nach § 150 VAG müssen die angesparten Beträge ab dem 65. Lebensjahr zur Stabilisierung der Beiträge eingesetzt werden. Mit 80 Jahren schreibt § 150 Abs. 3 VAG sogar vor, dass alle bis dahin nicht verbrauchten Rückstellungen zur Senkung der Beiträge verwendet werden müssen.

    Diese gesetzlichen Regelungen zeigen, dass Altersrückstellungen kein freiwilliges Angebot der Versicherer sind, sondern eine staatlich verordnete Pflicht. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Privatversicherte im Alter unbezahlbare Beiträge zahlen müssen. Das System der Altersrückstellungen ist ein wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Kein Umlageverfahren in der PKV

    Anders als die gesetzliche Krankenversicherung kennt die PKV kein Umlageverfahren.

    In der GKV zahlen die Jungen für die Alten, eine Generation finanziert die andere. In der PKV finanzierst du dein eigenes Alter durch die Altersrückstellungen. Das macht das System unabhängiger vom demografischen Wandel, bringt aber auch die Verantwortung mit sich, dass dein Versicherer das Geld gut anlegt.

    Die angesparten Altersrückstellungen aller Privatversicherten summieren sich auf einen gewaltigen Betrag. Ende 2024 lagen die Rückstellungen bei etwa 339 Milliarden Euro. Das zeigt, welche enorme finanzielle Bedeutung dieses System hat und wie viel Kapital die Branche für die Zukunft ihrer Versicherten bereithält.

    Allein 2022 flossen rund 12,2 Milliarden Euro von 47,1 Milliarden Euro Beitragssumme direkt in die Alterungsrückstellungen, das sind über 26 Prozent der gesamten Beiträge.

    Beispiel: Wie funktionieren Altersrückstellungen konkret?

    Die abstrakte Theorie wird verständlicher, wenn du dir ein konkretes Beispiel mit Zahlen anschaust. Nehmen wir zwei Personen, die beide denselben PKV-Tarif wählen, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten einsteigen.

    • Person A tritt mit 30 Jahren in die PKV ein. Der Versicherer berechnet einen Monatsbeitrag von 300 Euro. Davon dienen etwa 150 Euro zur Deckung der aktuellen Gesundheitskosten, die restlichen 150 Euro fließen in die Altersrückstellungen. Person A zahlt also deutlich mehr als aktuell nötig wäre, baut dafür aber ein Polster für später auf.
    • Person B tritt erst mit 40 Jahren in denselben Tarif ein. Für sie beträgt der Monatsbeitrag 800 Euro. Ihre aktuellen Gesundheitskosten liegen ebenfalls bei etwa 200 Euro, den Rest spart sie für die Zukunft an. Person B zahlt deutlich mehr als Person A, obwohl beide den gleichen Tarif haben. Der Unterschied von 500 Euro monatlich spiegelt die fehlenden zehn Jahre Ansparzeit wider.

    Mit 40 Jahren zeigt sich der Unterschied bereits deutlich. Person A zahlt 600 Euro monatlich, während Person B für denselben Tarif 800 Euro zahlen muss. Die 200 Euro Differenz entstehen, weil Person A bereits zehn Jahre lang Rückstellungen gebildet hat. Diese wirken sich jetzt als individueller Rabatt aus.

    AlterPerson A (Eintritt 30)Person B (Eintritt 40)Differenz
    30 Jahre300 €
    40 Jahre600 €800 €200 €
    50 Jahre700 €900 €200 €
    60 Jahre800 € (Zuschlag entfällt)1.100 € (Zuschlag entfällt)300 €
    65 Jahre800 € (Rückstellungen gleichen ~150 € aus)1.200 € (Rückstellungen gleichen ~50 € aus)400 €
    75 Jahre850 € (Rückstellungen gleichen ~300 € aus)1.300 € (Rückstellungen gleichen ~100 € aus)450 €

    Diese Tabelle zeigt eindrucksvoll, wie sich die längere Ansparphase auswirkt. Person A zahlt im Alter von 75 Jahren 450 Euro weniger als Person B, obwohl beide denselben Tarif haben und die gleichen Leistungen erhalten. Die Rückstellungen von Person A decken einen viel größeren Teil ihrer tatsächlichen Kosten ab.

    Im Alter von 65 Jahren wird das angesparte Kapital aktiv zur Beitragsdämpfung eingesetzt. Person A hat nun 35 Jahre angespart und verfügt über deutlich höhere Rückstellungen als Person B mit nur 25 Ansparpjahren. Beide zahlen weiterhin ihre Monatsbeiträge, aber ein erheblicher Teil ihrer tatsächlichen Kosten wird nun aus den Rückstellungen gedeckt.

    Konkret könnte das so aussehen: Die realen Gesundheitskosten von Person A liegen mit 65 Jahren bei 950 Euro monatlich. Sie zahlt aber nur 800 Euro Beitrag. Die Differenz von 150 Euro finanziert der Versicherer aus ihren Altersrückstellungen. Person B mit weniger angespartem Kapital zahlt 1.200 Euro für ähnliche Kosten, weil ihre Rückstellungen nur etwa 50 Euro pro Monat abdecken.

    Die GKV hat versagt. Du verdienst Top-Medizin zu stabilen Beiträgen.

    Mit 75 Jahren verstärkt sich dieser Effekt noch. Person A zahlt 850 Euro bei tatsächlichen Kosten von vielleicht 1.150 Euro, ihre Rückstellungen decken also 300 Euro ab. Person B zahlt 1.300 Euro bei ähnlichen Kosten, ihre Rückstellungen decken nur etwa 100 Euro ab. Der Unterschied von 450 Euro monatlich addiert sich über die Jahre auf einen sechsstelligen Betrag.

    Dieser Mechanismus zeigt, warum ein früher Einstieg in die PKV langfristig günstiger ist. Je länger du ansparst, desto niedriger fällt dein Beitrag im Alter aus. Die Rückstellungen wirken wie ein individueller Rabatt, den du dir über Jahrzehnte erarbeitest. Wer mit 30 einsteigt, zahlt im Alter oft weniger als jemand, der erst mit 40 oder 50 eingestiegen ist.

    Wichtig zu verstehen ist aber auch, dass Altersrückstellungen keine Garantie für gleichbleibende Beiträge sind. Steigen die Gesundheitskosten stärker als kalkuliert, fallen die Kapitalerträge niedriger aus oder steigt die Lebenserwartung, muss der Versicherer die Beiträge anpassen. Die Rückstellungen mildern solche Anpassungen ab, können sie aber nicht komplett verhindern.

    Auskunft: Wie hoch ist meine Altersrückstellung in der PKV?

    Viele Privatversicherte wissen nicht, wie viel Kapital sie bereits angespart haben. Diese Information ist aber wichtig, besonders wenn du über einen Wechsel nachdenkst. Dein Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, dir einmal jährlich Auskunft über die Höhe deiner Altersrückstellungen zu geben.

    Du kannst diese Information auf verschiedenen Wegen erhalten. Die meisten Versicherer verschicken jährlich eine Wertmitteilung oder einen Kontoauszug, der deine aktuellen Altersrückstellungen ausweist. Wenn du diese Unterlagen nicht automatisch bekommst oder die Information früher benötigst, kannst du jederzeit bei deinem Versicherer nachfragen.

    Ein einfacher Anruf beim Kundenservice oder eine E-Mail reichen aus. Du solltest dabei nach zwei Werten fragen: Erstens nach der Höhe deiner gesamten Altersrückstellungen und zweitens nach dem sogenannten Übertragungswert. Der Übertragungswert ist besonders wichtig, wenn du einen Versichererwechsel planst, denn er zeigt, wie viel du bei einem Wechsel mitnehmen könntest.

    Wovon hängt die Höhe meiner Altersrückstellungen ab?

    Die Höhe deiner Altersrückstellungen hängt von mehreren Faktoren ab.

    Entscheidend sind dein Alter bei Vertragsbeginn, die Dauer deiner Versicherung und dein gewählter Tarif. Jemand, der mit 25 Jahren eingestiegen ist und nun 50 Jahre alt ist, hat 25 Jahre angespart. Bei einem durchschnittlichen Sparanteil von 200 Euro monatlich wären das bereits 60.000 Euro plus Zinsen.

    Die tatsächliche Höhe kann deutlich variieren. Ein leistungsstarker Premium-Tarif führt zu höheren Rückstellungen als ein Basistarif, weil mehr für die Zukunft angespart werden muss. Auch die Verzinsung spielt eine Rolle. Versicherer, die über die Jahre gute Kapitalerträge erzielt haben, können ihren Kunden höhere Rückstellungen gutschreiben.

    Die Allianz Private Krankenversicherung erreichte beispielsweise in den Jahren 2021 bis 2023 eine durchschnittliche Nettoverzinsung von 3,4 Prozent, weit über dem Marktdurchschnitt von 2,6 Prozent.

    Im Durchschnitt liegt die Altersrückstellung pro Versichertem bei etwa 38.000 bis 40.000 Euro. Das ist ein rechnerischer Durchschnitt über alle Altersgruppen hinweg. Langjährig Versicherte im mittleren oder höheren Alter haben oft deutlich mehr angespart, während junge Versicherte noch am Anfang stehen. Im Jahr 2020 waren es bei rund 8,7 Millionen Vollversicherten zusammen circa 275 Milliarden Euro, das entsprach durchschnittlich etwa 31.600 Euro pro Person.

    Diese Zahlen zeigen, dass es sich um erhebliche Summen handelt. Wer 30 Jahre lang in der PKV war, hat ein substanzielles Kapital aufgebaut, das bei einem Wechsel teilweise oder ganz verloren gehen kann. Deshalb solltest du vor jeder Entscheidung genau wissen, wie viel auf dem Spiel steht.

    Was passiert mit den Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel?

    Die Frage nach den Altersrückstellungen bei einem Wechsel ist für viele Privatversicherte die wichtigste überhaupt. Jahrzehntelang hast du Geld angespart, und nun fragst du dich, ob du dieses Kapital bei einem Wechsel behalten kannst.

    Die Antwort hängt davon ab, wohin du wechselst.

    Kann ich Altersrückstellungen in der PKV mitnehmen?

    Die Mitnahme deiner Altersrückstellungen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen drei Szenarien: dem internen Tarifwechsel beim selben Versicherer, dem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter und dem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

    Altersrückstellungen bei internem Tarifwechsel

    Beim internen Tarifwechsel innerhalb deines Versicherers kannst du alle Altersrückstellungen vollständig mitnehmen.

    § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG garantiert dir dieses Recht. Wechselst du beispielsweise von einem teuren Premium-Tarif in einen günstigeren Standardtarif bei derselben Gesellschaft, rechnet der Versicherer dein komplettes angespartes Kapital an. Du verlierst keinen Cent.

    Diese Regelung ist extrem wichtig, denn sie gibt dir Flexibilität. Wenn dein Beitrag zu hoch wird, kannst du in einen günstigeren Tarif wechseln und behältst trotzdem alle Vorteile deiner jahrelangen Ansparphase. Der Versicherer stellt dich so, als hättest du von Anfang an im neuen Tarif versichert gewesen. Dieser Anspruch ist gesetzlich abgesichert und der Versicherer darf dir keine Steine in den Weg legen.

    Altersrückstellungen bei PKV-Anbieterwechsel

    Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter wird es deutlich komplizierter. Hier greift eine Regelung aus dem Jahr 2009, die eine teilweise Mitnahme ermöglicht. Du kannst den sogenannten Übertragungswert mitnehmen, also den Teil deiner Rückstellungen, der dem Basistarif entspricht.

    Diese Regelung wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt, um die früher praktisch nicht gegebene Wechselmöglichkeit in der PKV zu verbessern.

    Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sozialtarif mit Leistungen auf GKV-Niveau. Der Gesetzgeber berechnet, wie hoch deine Rückstellungen wären, wenn du die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen wärst. Diese Summe kannst du mitnehmen, alles darüber hinaus bleibt beim alten Versicherer.

    Im Prinzip vollziehst du rechnerisch einen Wechsel vom eigenen Volltarif in den fiktiven Basistarif des alten Versicherers und nimmst das dabei vorhandene Guthaben mit zum neuen Anbieter.

    Altersrückstellungen bei Wechsel in andere PKV

    Wechselst du zu einem anderen PKV-Anbieter, verlierst du einen erheblichen Teil deiner Altersrückstellungen. Die Höhe des Verlustes hängt davon ab, wie leistungsstark dein bisheriger Tarif war. Je mehr Leistungen du hattest, desto mehr Rückstellungen hast du gebildet und desto mehr geht verloren.

    Ein Beispiel verdeutlicht das. Du hast einen Premium-Tarif mit Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und umfassenden Zahnleistungen. Deine gesamten Altersrückstellungen belaufen sich auf 50.000 Euro. Der Übertragungswert, also der Basistarif-Anteil, liegt bei 20.000 Euro.

    Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer nimmst du nur diese 20.000 Euro mit, die restlichen 30.000 Euro bleiben beim alten Versicherer. Das sind 60 Prozent deiner mühsam angesparten Rückstellungen, die verloren gehen.

    Hattest du hingegen einen einfachen Tarif mit wenigen Zusatzleistungen, der dem Basistarif nahekommt, liegt der Übertragungswert vielleicht bei 90 Prozent deiner Gesamtrückstellungen. Du verlierst dann nur einen kleinen Teil. Das zeigt, dass teure, leistungsstarke Tarife beim Wechsel mehr Rückstellungen verlieren als einfache Tarife, weil der Basistarif-Anteil gemessen an der Gesamtprämie geringer ist.

    Der neue Versicherer verwendet den Übertragungswert, um deinen Einstiegsbeitrag zu reduzieren. Du wirst so gestellt, als wärst du jünger in den neuen Tarif eingestiegen. Der neue Anbieter rechnet den Wert in eine Art fiktives jüngeres Eintrittsalter um, was den Beitrag mindert. Dadurch zahlst du weniger als ein gleichaltriger Neukunde ohne Rückstellungen. Aber du zahlst mehr als bei deinem alten Versicherer, weil eben ein Teil deiner Rückstellungen fehlt.

    Diese Regelung gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, kann bei einem Anbieterwechsel gar keine Rückstellungen mitnehmen. Alles bleibt beim alten Versicherer. Für Altverträge ist ein Anbieterwechsel deshalb praktisch nicht sinnvoll. Allerdings haben diese Altkunden das Recht, in den Standardtarif ihres bisherigen Versicherers zu wechseln und dort die Rückstellungen zu behalten.

    Wichtig ist auch, dass ein Übertragungswert nur fließt, wenn du selbst kündigst und nahtlos versichert bleibst. Das neue Vertragsverhältnis muss unmittelbar an das alte anschließen, kein Tag ohne PKV-Schutz. Liegt eine Lücke vor, entfällt der Anspruch auf Übertragung. Das OLG Dresden urteilte 2018, dass bei zehn Monaten Vertragslücke kein Übertragungsanspruch bestand.

    Die verlorenen Rückstellungen kommen übrigens den verbleibenden Versicherten beim alten Anbieter zugute. Sie fließen in das Kollektiv und helfen, die Beiträge der anderen stabil zu halten. Für dich persönlich ist das natürlich kein Trost, denn dein angespartes Kapital ist weg.

    Altersrückstellungen bei Wechsel in die GKV

    Wechselst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, verfallen deine Altersrückstellungen vollständig. Es gibt keine Mitnahmemöglichkeit und keine Auszahlung. Das Geld bleibt beim privaten Versicherer und kommt dort dem Versichertenkollektiv zugute.

    Diese Regelung mag hart erscheinen, hat aber einen systematischen Grund. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keine Altersrückstellungen, weil sie nach dem Umlageverfahren funktioniert. Eine Übertragung von Kapital aus dem PKV-System ins GKV-System ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich, da die Systeme grundlegend unterschiedlich aufgebaut sind.

    Für dich bedeutet das einen erheblichen finanziellen Verlust. Wenn du 20 oder 30 Jahre in der PKV warst und Rückstellungen von 40.000 oder 60.000 Euro aufgebaut hast, sind diese Summen mit dem Wechsel in die GKV verloren.

    Du beginnst in der gesetzlichen Kasse bei null, ohne dass dir deine jahrelange Vorsorge etwas bringt. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2013 klar, dass Altersrückstellungen nicht vom Eigentumsschutz des Grundgesetzes erfasst sind, da sie nicht den Charakter individuellen Vermögens haben.

    Die PKV ist eine Lebensentscheidung

    Dieser Verlust ist einer der Hauptgründe, warum Experten immer wieder betonen, dass die PKV eine Lebensentscheidung sein sollte. Wer jung in die PKV wechselt und sich später umentscheidet, verliert ein substanzielles Vermögen. Die Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren ohnehin praktisch unmöglich, aber auch in jüngeren Jahren solltest du dir diesen Schritt genau überlegen.

    Einige Versicherer bieten allerdings eine Teilnutzung der Rückstellungen an, wenn du bei ihnen eine Krankenzusatzversicherung abschließt. Wechselst du in die GKV und nimmst gleichzeitig eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung beim alten PKV-Anbieter, kann dieser deine Rückstellungen anteilig anrechnen.

    Dadurch wird die Zusatzversicherung günstiger. Diese Möglichkeit gibt es aber nur, wenn sie ausdrücklich in deinen Versicherungsbedingungen steht.

    Die meisten Versicherer bieten das nicht an. Selbst wenn, rettet diese Option nur einen kleinen Teil deiner Rückstellungen, denn eine Zusatzversicherung kostet deutlich weniger als eine Vollversicherung. Der Großteil deines angesparten Kapitals ist trotzdem verloren.

    Kann ich mir Altersrückstellungen auszahlen lassen?

    Die kurze Antwort lautet nein. Du kannst dir deine Altersrückstellungen nicht auszahlen lassen, weder beim Wechsel noch bei Kündigung deiner PKV. Das Geld ist zweckgebunden für deine künftige Beitragsentlastung und steht nicht zur freien Verfügung.

    Viele Versicherte verstehen diesen Punkt falsch. Sie denken, die Altersrückstellungen seien wie ein Sparkonto, auf das sie jederzeit zugreifen können. Tatsächlich handelt es sich aber um eine kollektive Kalkulationskomponente im Versicherungssystem. Die Rückstellungen existieren nur im Zusammenhang mit deinem Versicherungsvertrag und dienen ausschließlich dem Zweck, künftige Mehrkosten zu tragen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 klargestellt, dass Altersrückstellungen nicht unter den Eigentumsschutz des Grundgesetzes fallen. Sie haben nicht den Charakter individuellen Vermögens, sondern dienen einem versicherungstechnischen Zweck. Deshalb besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Auszahlung. Auch der Bundesgerichtshof betonte bereits 2006, dass die Bildung von Alterungsrückstellungen in der PKV kein individueller Sparvorgang im Sinne einer Vermögensanlage des Kunden ist, sondern Teil des kollektiven Versicherungssystems.

    Was ist mit den Altersrückstellungen im Todesfall?

    Auch im Todesfall gibt es keine Auszahlung an Erben.

    Stirbt ein Privatversicherter, bleiben seine Altersrückstellungen beim Versicherer und kommen den verbleibenden Versicherten zugute. Das mag emotional schwer nachvollziehbar sein, entspricht aber dem Versicherungsprinzip. Wer früh stirbt, hat weniger Kosten verursacht und sein Kapital hilft, die Kosten derer zu decken, die länger leben.

    Dieses Solidarprinzip innerhalb der Versichertengemeinschaft ist systemimmanent.

    Die einzige Möglichkeit, von deinen Rückstellungen zu profitieren, besteht darin, in der PKV zu bleiben. Dann wirken sie sich über die Jahre durch niedrigere Beiträge aus als bei einem gleichaltrigen Neukunden.

    Dieser indirekte Vorteil ist die Gegenleistung für deine jahrelange Mehrbelastung in jungen Jahren. Die Verbraucherzentrale formuliert es so: Versicherungsnehmer zahlen im Vergleich zu Neukunden ihres Alters einen entsprechend niedrigeren Beitrag, hier wirkt sich die Alterungsrückstellung individuell aus.

    Was passiert mit den Altersrückstellungen in der PKV wenn ich 60 werde?

    Mit 60 Jahren ändert sich die Situation bei den Altersrückstellungen grundlegend. Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag von zehn Prozent entfällt ab diesem Alter. Das bedeutet, dass du keine zusätzlichen Altersrückstellungen mehr bilden musst. Diese Regelung steht in § 149 VAG und gilt für alle Privatversicherten.

    Konkret sinkt dein Monatsbeitrag mit 60 Jahren um etwa zehn Prozent, weil der Zuschlag wegfällt. Wenn du vorher 600 Euro gezahlt hast, sind es jetzt nur noch etwa 540 Euro. Diese Entlastung spürst du sofort in deinem Geldbeutel. Gleichzeitig entfällt oft auch das Krankentagegeld, weil du als Rentner keine Lohnersatzleistung mehr benötigst, was den Beitrag zusätzlich senken kann.

    Ab 65 Jahren beginnt dann die aktive Nutzung deiner Altersrückstellungen. Der Versicherer setzt das angesparte Kapital plus die erwirtschafteten Zinsen ein, um Beitragserhöhungen abzufedern. § 150 VAG schreibt gesetzlich vor, dass die Rückstellungen dazu dienen müssen, deinen Beitrag nach dem 65. Lebensjahr zu stabilisieren und Beitragserhöhungen möglichst gering zu halten.

    Das funktioniert in der Praxis so: Steigen deine Gesundheitskosten im Alter, deckt der Versicherer einen Teil davon aus deinen Rückstellungen. Dadurch musst du nicht den vollen Kostenanstieg über höhere Beiträge tragen. Die Rückstellungen wirken wie ein Puffer, der dich vor drastischen Beitragssprüngen schützt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ab 65 Jahren Privatversicherten zusätzlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung, was die Belastung weiter mindert.

    Was passiert mit den Altersrückstellungen ab 80 Jahren?

    Mit 80 Jahren schreibt § 150 Abs. 3 VAG vor, dass der Versicherer alle noch nicht verbrauchten Altersrückstellungen zur Beitragssenkung einsetzen muss. In der Praxis sind die meisten Rückstellungen bis dahin aber bereits aufgebraucht, weil sie über die Jahre zur Kostendämpfung verwendet wurden. Trotzdem zeigen Statistiken, dass 80-Jährige im Durchschnitt sogar niedrigere Beiträge zahlen als 35-Jährige, was die massive Entlastungswirkung der Rückstellungen verdeutlicht.

    Diese Regelungen zeigen, dass Altersrückstellungen ein dynamisches System über deine gesamte Versicherungsdauer sind. In jungen Jahren baust du auf, mit 60 endet die Ansparphase und ab 65 profitierst du von der Entlastung. Das System funktioniert aber nur, wenn du dauerhaft in der PKV bleibst und der Versicherer das Geld über Jahrzehnte hinweg solide anlegt.

    Fazit: „Altersrückstellungen sind das Fundament der PKV, aber nur wer bleibt, profitiert wirklich“

    Altersrückstellungen machen das System der privaten Krankenversicherung überhaupt erst möglich.

    Ohne sie würden die Beiträge im Alter unbezahlbar, weil die Gesundheitskosten mit jedem Jahr steigen. Durch das Ansparen in jungen Jahren baust du ein Polster auf, das dich im Alter entlastet. Das System funktioniert nach klaren gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen, dass jeder Versicherer diese Rückstellungen bildet und zweckgebunden verwendet.

    Die Zahlen sind beeindruckend: 339 Milliarden Euro haben alle Privatversicherten zusammen angespart, im Durchschnitt 38.000 bis 40.000 Euro pro Person. Diese Summen zeigen, welche enorme finanzielle Vorsorge im System steckt. Wer früh einsteigt und lange dabei bleibt, baut ein substanzielles Kapital auf, das die Beiträge im Alter spürbar senkt. Der Unterschied zwischen einem Einstieg mit 30 und einem Einstieg mit 40 Jahren kann im Alter 200 bis 400 Euro monatlich ausmachen.

    Aber Altersrückstellungen haben auch ihre Schattenseiten. Sie sind nicht auszahlbar, nicht vererbbar und bei einem Wechsel nur teilweise oder gar nicht mitnehmbar. Wer die PKV verlässt, verliert sein angespartes Kapital. Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter geht oft mehr als die Hälfte verloren, beim Wechsel in die GKV alles. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist, weil Altersrückstellungen keinen Eigentumscharakter haben.

    Diese Bindungswirkung macht die PKV zu einer Lebensentscheidung. Du solltest dir von Anfang an sicher sein, dass du auch im Alter dabei bleiben kannst und willst. Wer nach zehn Jahren wechselt, hat umsonst angespart.

    Wer 30 Jahre dabei bleibt, profitiert maximal von niedrigeren Beiträgen im Alter. Die gesetzlichen Regelungen in § 146 VAG, § 149 VAG und § 150 VAG schaffen zwar einen verlässlichen Rahmen, aber die volle Wirkung entfalten Altersrückstellungen nur bei Langfristigkeit.

    Auch wenn Altersrückstellungen Beitragssteigerungen abmildern, verhindern sie diese nicht komplett. Steigende Gesundheitskosten, längere Lebenserwartung und niedrige Zinsen führen trotz Rückstellungen zu Anpassungen.

    Die durchschnittliche Beitragssteigerung von 3,9 Prozent pro Jahr in den letzten zehn Jahren zeigt, dass Altersrückstellungen kein Allheilmittel sind. Die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre hat das System zusätzlich belastet, weil die kalkulierten 3,5 Prozent Verzinsung oft nicht erreicht wurden.

    Trotzdem bleiben sie das wichtigste Instrument für Beitragsstabilität in der PKV. Ohne sie wären die Prämien für Senioren ein Vielfaches dessen, was sie mit Rückstellungen sind. Das System funktioniert und hat bewirkt, dass die oft prognostizierte Beitragsexplosion im Alter ausgeblieben ist.

    Die meisten Privatversicherten kommen im Rentenalter mit ähnlichen Beiträgen zurecht wie in mittleren Jahren. Statistiken zeigen, dass 80-Jährige sogar durchschnittlich weniger zahlen als 35-Jährige, was die Wirksamkeit des Systems unterstreicht.

    Über den Autor
    Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.