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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

    Dein Weg zu Top-Medizin mit planbaren Beiträgen im Alter.

    Kann ich als Rentner von der GKV in die PKV wechseln?

    Die Frage nach einem Wechsel der Krankenversicherung im Rentenalter beschäftigt viele Menschen, sobald sie sich der Rente nähern oder bereits im Ruhestand sind. Und die Antwort darauf ist so klar wie ernüchternd: In den allermeisten Fällen geht das nicht.
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    Viele stellen sich das so vor: Man hat jahrzehntelang in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt, und wenn man endlich in Rente geht, möchte man vielleicht doch noch die besseren Leistungen der PKV nutzen.

    Oder umgekehrt – man ist privat versichert, die Beiträge steigen immer weiter, und man fragt sich, ob man nicht zurück in die gesetzliche Kasse kann.

    Die unbequeme Wahrheit ist, dass das deutsche Krankenversicherungssystem solche Wechsel im Rentenalter praktisch ausschließt.

    Das hat gute Gründe, die mit dem Solidarprinzip der GKV zu tun haben, aber es bedeutet auch, dass du eine Entscheidung, die du vor Jahrzehnten getroffen hast, nur noch in absoluten Ausnahmefällen revidieren kannst.

    Was passiert mit der Krankenversicherung im Rentenalter?

    Bevor wir über Wechselmöglichkeiten sprechen, müssen wir verstehen, was überhaupt mit deiner Krankenversicherung passiert, wenn du in Rente gehst. Denn das System funktioniert für gesetzlich und privat Versicherte völlig unterschiedlich.

    Für gesetzlich Versicherte: Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

    Wenn du während deines Erwerbslebens gesetzlich versichert warst, wirst du bei Rentenbeginn normalerweise in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Das ist ein besonderer Status innerhalb der GKV, der für die meisten Rentner sehr vorteilhaft ist.

    Die KVdR funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Du zahlst Beiträge auf deine gesetzliche Rente, und die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte davon. Das ist ähnlich wie bei Angestellten, wo der Arbeitgeber die Hälfte zahlt. Der große Vorteil ist, dass andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder private Renten nicht verbeitragt werden müssen.

    Aber nicht jeder kommt automatisch in die KVdR. Du musst die sogenannte 9/10-Regelung erfüllen: In der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens musst du mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Zeiten der Familienversicherung zählen mit, und pro Kind werden dir drei Jahre angerechnet, unabhängig davon, wann das Kind geboren wurde.

    Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du hast mit 24 Jahren zu arbeiten begonnen und gehst mit 67 in Rente. Dein Erwerbsleben dauerte also 43 Jahre, die zweite Hälfte davon sind etwa 21,5 Jahre. Du musst davon mindestens 19,35 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Hast du zwei Kinder, werden dir sechs Jahre angerechnet, selbst wenn du währenddessen vielleicht gar nicht berufstätig warst.

    Freiwillige Versicherung, wenn du die 9/10-Regelung nicht erfüllst

    Erfüllst du die 9/10-Regelung nicht, kannst du dich als Rentner freiwillig gesetzlich versichern. Das ist allerdings deutlich teurer, denn dann werden alle deine Einkünfte verbeitragt – einschließlich Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Betriebsrenten und privater Rentenversicherungen.

    Der Unterschied kann mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

    Du warst vor der Rente in der PKV

    Bist du während deines Erwerbslebens privat versichert, bleibst du auch als Rentner in der PKV.

    Es gibt keinen automatischen Wechsel in die GKV, egal wie alt du wirst oder wie hoch deine Rente ist. Du zahlst weiterhin deinen PKV-Beitrag, allerdings ohne den Arbeitgeberzuschuss, den du während deines Berufslebens hattest.

    Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt dir einen Zuschuss zu deinem PKV-Beitrag, aber der ist gedeckelt. 2025 beträgt er 8,55 Prozent deiner Bruttorente, maximal jedoch die Hälfte deines tatsächlichen PKV-Beitrags. Bei einer Rente von 2.000 Euro wären das 171 Euro Zuschuss.

    Kostet deine PKV 600 Euro, bleiben 429 Euro an dir hängen.

    Status im ErwerbslebenStatus im RentenalterBeitragsberechnungZuschuss
    GKV pflichtversichertKVdR (bei 9/10-Regelung)Nur auf gesetzliche Rente50 % des Beitrags durch Rentenversicherung
    GKV freiwillig versichertFreiwillig GKVAuf alle Einkünfte (z. B. Rente, Miete, Zinsen, Betriebsrente)50 % nur auf den Beitrag zur gesetzlichen Rente
    PKV versichertPKVFester Beitrag (unabhängig vom Einkommen)Max. 8,55 % der Rente, höchstens 50 % des tatsächlichen Beitrags

    Kann ich als Rentner von der GKV in die PKV wechseln?

    Die kurze Antwort lautet: Nein. Als Rentner kannst du nicht von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Punkt. Diese Tür ist fest verschlossen, und es gibt auch keine Hintertürchen. Das deutsche Krankenversicherungsrecht sieht schlicht keinen Wechsel von der GKV zur PKV für Rentner vor.

    Rentner sind entweder in der KVdR pflichtversichert oder freiwillig in der GKV versichert. Ein Neueintritt in die PKV ist gesetzlich ausgeschlossen.

    Das mag hart klingen, aber die Begründung ist nachvollziehbar: Die PKV kalkuliert ihre Beiträge auf Basis des Eintrittsalters. Mit 67 oder 70 Jahren neu in die PKV einzusteigen, würde bedeuten, dass du extrem hohe Beiträge zahlen müsstest – vermutlich deutlich über 1.000 Euro monatlich, selbst für einen Grundschutz.

    Dazu kommt die Gesundheitsprüfung. Welcher Rentner ist mit 65 oder 70 noch vollkommen gesund? Die Wahrscheinlichkeit, dass du bis zum Rentenalter keine einzige Diagnose gesammelt hast, liegt praktisch bei null.

    Bluthochdruck, Diabetes, Gelenkprobleme, Herzrhythmusstörungen – fast jeder hat mit 65 irgendwas davon. Jede dieser Diagnosen würde entweder zu massiven Risikozuschlägen führen oder zur kompletten Ablehnung deines Antrags.

    PKV-Wechsel macht bei Rentnern finanziell keinen Sinn

    Selbst wenn es rechtlich möglich wäre, würde es finanziell keinen Sinn ergeben.

    Lass mich dir das an einem konkreten Beispiel zeigen:

    Eine 67-jährige Rentnerin zahlt in der KVdR etwa 180 Euro monatlich für ihre Krankenversicherung, basierend auf ihrer gesetzlichen Rente von 1.800 Euro. Die Rentenversicherung übernimmt weitere 180 Euro, sodass insgesamt 360 Euro in die GKV fließen.

    Würde dieselbe Frau neu in die PKV eintreten wollen, müsste sie vermutlich mindestens 1.200 Euro monatlich zahlen, wenn sie überhaupt angenommen würde. Der Zuschuss der Rentenversicherung von etwa 154 Euro (8,55% von 1.800 Euro) würde da kaum ins Gewicht fallen.

    Sie müsste also über 1.000 Euro monatlich selbst aufbringen – mehr als das Fünffache dessen, was sie jetzt zahlt.

    Warum ist ein Wechsel in die GKV als Rentner ausgeschlossen?

    Die Gründe für diesen Ausschluss liegen tief im System der Krankenversicherung verankert. Das Solidarprinzip der GKV würde massiv gestört, wenn Rentner beliebig wechseln könnten.

    Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip: Junge und Gesunde zahlen mit, damit Alte und Kranke versorgt werden können. Rentner verursachen im Durchschnitt deutlich höhere Gesundheitskosten als Erwerbstätige. Die Beiträge der Rentner decken im Schnitt nur etwa die Hälfte ihrer tatsächlichen Kosten. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Beiträge der aktiv Versicherten finanziert.

    Würden Rentner aus der GKV in die PKV wechseln können, kämen vor allem diejenigen auf die Idee, die gesund und wohlhabend sind. Die GKV würde immer mehr ältere, kranke und einkommensschwache Rentner behalten, während die gesunden und vermögenden abwandern. Das System würde kollabieren.

    Die PKV würde keine Rentner aufnehmen

    Auf der anderen Seite hätten die privaten Versicherer kein Interesse daran, 70-Jährige aufzunehmen. Die Alterungsrückstellungen, die normalerweise über Jahrzehnte aufgebaut werden, fehlen komplett. Die PKV müsste entweder astronomische Beiträge verlangen oder würde schlicht ablehnen.

    Ich hatte vor zwei Jahren einen Kunden, der mit 64 Jahren unbedingt noch in die PKV wollte, weil er dachte, er würde bessere Leistungen bekommen. Er war noch berufstätig, selbstständig, und hatte ein gutes Einkommen.

    Selbst in dieser Konstellation – also noch vor der Rente, als Selbstständiger ohne Einkommensgrenze – bekam er nur Angebote ab 850 Euro monatlich. Nach seiner Rente ein Jahr später wäre das unmöglich gewesen, selbst wenn es rechtlich erlaubt gewesen wäre.

    Gesundheitsprüfung ist für die meisten Rentner unüberwindbar

    Selbst wenn alle anderen Hürden wegfielen, bliebe die Gesundheitsprüfung. Die PKV fragt die letzten fünf bis zehn Jahre deiner Krankengeschichte ab, und bei einem 65-Jährigen kommen da einige Diagnosen zusammen.

    Ich habe mir mal zum Spaß meine eigene Patientenakte angeschaut, und ich bin gerade mal Mitte 40. Allein in den letzten fünf Jahren finden sich da: eine Sportverletzung am Knie, zwei Mal Antibiotika wegen Bronchitis, eine kurze Phase mit erhöhtem Blutdruck (mittlerweile wieder normal), ein MRT wegen Rückenschmerzen (ohne Befund), und eine Routineuntersuchung beim Kardiologen.

    Nichts davon ist dramatisch, aber jeder dieser Punkte würde bei einer PKV-Gesundheitsprüfung zu Fragen führen.

    Bei einem Rentner ist die Liste zehnmal so lang. Die Wahrscheinlichkeit, ohne jeden Risikozuschlag durchzukommen, liegt praktisch bei null.

    Kann ich als Rentner von PKV in die GKV wechseln?

    Diese Frage wird mir deutlich häufiger gestellt als die umgekehrte. Viele privat versicherte Rentner kämpfen mit steigenden Beiträgen und würden gerne zurück in die gesetzliche Kasse. Die Antwort ist hier etwas komplizierter als bei der Gegenfrage, aber in den allermeisten Fällen lautet sie ebenfalls: Nein.

    Ab 55 Jahren ist Wechsel in die GKV ausgeschlossen

    Die wichtigste Regelung kennst du vielleicht schon: Ab 55 Jahren ist ein Wechsel von der PKV in die GKV praktisch ausgeschlossen. Diese Regelung wurde 2013 eingeführt und gilt seitdem ohne Ausnahme für die allermeisten Menschen.

    Konkret steht in § 6 Abs. 3a SGB V, dass Personen über 55 nicht mehr versicherungspflichtig werden können, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor dem potenziellen Wechsel nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

    Das betrifft fast alle PKV-Versicherten. Selbst wenn du mit 58 Jahren deinen Job verlierst und Arbeitslosengeld beziehst, wirst du nicht automatisch wieder GKV-pflichtig. Du bleibst in der PKV, und die PKV bleibt teuer.

    Die meisten Rentner scheitern an der 9/10-Regelung

    Selbst wenn du die 55-Jahre-Grenze irgendwie umgehen könntest, müsstest du noch die 9/10-Regelung erfüllen, um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Und genau hier scheitern die meisten PKV-Versicherten.

    Wer jahrzehntelang privat versichert war, hat in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens keine oder nur wenige Zeiten in der GKV vorzuweisen. Fehlen diese 90 Prozent, bleibt nur die freiwillige Versicherung in der GKV – und die ist für Rentner mit mehreren Einkommensquellen oft kaum günstiger als die PKV.

    Ein typischer Fall, den jeder PKV-Berater kennt: Ein 68-jähriger ehemaliger Selbstständiger, seit 40 Jahren privat versichert, zahlt 720 Euro PKV-Beitrag. Er bekommt 1.400 Euro gesetzliche Rente, dazu 800 Euro Betriebsrente und 600 Euro aus Mieteinnahmen. Selbst wenn er zurück in die GKV könnte, würde er als freiwillig Versicherter auf alle diese Einkünfte Beiträge zahlen – das wären etwa 560 Euro. Die Ersparnis von 160 Euro steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand und den rechtlichen Problemen eines solchen Wechsels.

    Neues Urteil: LSG Baden-Württemberg (März 2025)

    Es gibt allerdings eine interessante neue Entwicklung. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat im März 2025 ein Urteil gefällt, das vielen PKV-Rentnern Hoffnung macht.

    Ein 80-jähriger Rentner, der seit 1965 privat versichert war, durfte aufgrund seiner Witwerrente in die GKV wechseln. Das Gericht argumentierte, dass der Antrag auf Witwerrente einen neuen Versicherungspflichttatbestand begründet. Die 5-Jahres-Frist des § 6 Abs. 3a SGB V bezieht sich laut Gericht auf die Zeit vor diesem neuen Versicherungsfall, nicht auf die Zeit vor dem ursprünglichen Renteneintritt.

    Noch wichtiger: Das Gericht rechnete die Vorversicherungszeiten der verstorbenen Ehefrau mit an, sodass die 9/10-Regelung erfüllt war. Dieses Urteil ist wegweisend, weil es die bisherige Verwaltungspraxis der Krankenkassen frontal angreift. Das Gericht kritisiert scharf, dass interne Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands nicht über dem Gesetzestext stehen dürfen.

    Allerdings ist eine Revision beim Bundessozialgericht noch ausstehend, sodass weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Aber für Witwen und Witwer, die bisher privat versichert waren, könnte sich hier eine Tür öffnen.

    Alternativen für Rentner zur Kostensenkung

    Wenn ein Wechsel nicht möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass du mit deiner aktuellen Situation leben musst. Es gibt durchaus Möglichkeiten, deine Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter zu senken.

    Für Rentner in der PKV: Internen Tarifwechsel nutzen

    Als PKV-Versicherter hast du das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb deiner Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Und das Beste: Du musst keine neue Gesundheitsprüfung über dich ergehen lassen, und deine Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.

    Das bedeutet konkret: Du kannst von einem sehr leistungsstarken (und teuren) Tarif in einen günstigeren Tarif wechseln, um deine Beiträge zu senken. Viele ältere Versicherte nutzen diese Möglichkeit, um im Ruhestand bezahlbar versichert zu bleiben.

    Tarifwechsel-OptionDurchschnittliche ErsparnisLeistungseinschränkungen
    Zum Standardtarif200–400 € monatlichLeistungen auf GKV-Niveau reduziert
    Zum Basistarif150–300 € monatlichNur GKV-Leistungen, Beitrag maximal wie GKV-Höchstbeitrag
    Selbstbehalt erhöhen50–150 € monatlichHöhere Eigenbeteiligung bei Behandlungen
    Leistungsbausteine reduzieren80–200 € monatlichVerzicht auf Extras wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer

    Vor einem Jahr hatte ich eine 72-jährige Kundin, die 890 Euro PKV-Beitrag zahlte. Ihre Rente betrug 1.600 Euro, dazu kamen 400 Euro aus einer kleinen Betriebsrente. Nach Abzug der Krankenversicherung blieben ihr 1.110 Euro zum Leben. Wir haben ihren Tarif durchleuchtet und sie in einen günstigeren Tarif bei derselben Gesellschaft gewechselt. Neuer Beitrag: 620 Euro. Das sind 270 Euro mehr im Monat – ein gewaltiger Unterschied für jemanden mit kleiner Rente.

    Aber Vorsicht: Du musst genau prüfen, welche Leistungen du aufgibst. Ein günstigerer Tarif ist nicht automatisch besser, wenn dafür wichtige Leistungen wegfallen. Brauchst du regelmäßig bestimmte Behandlungen oder Medikamente, kann ein zu günstiger Tarif am Ende teurer werden, weil du mehr selbst zahlen musst.

    Selbstbehalt erhöhen

    Eine weitere simple Methode, deinen Beitrag zu senken, ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Statt 300 Euro pro Jahr könntest du beispielsweise 1.000 Euro selbst tragen. Wenn du selten zum Arzt gehst, kann sich das lohnen.

    Der Clou dabei: Wer schon lange versichert ist, profitiert überproportional. Deine Alterungsrückstellungen werden anteilig angerechnet, sodass der Beitrag oft stärker sinkt, als es der höhere Selbstbehalt vermuten lassen würde.

    Ein Beispiel: Ein 70-jähriger Rentner mit 300 Euro Selbstbehalt zahlt 650 Euro Beitrag. Erhöht er den Selbstbehalt auf 1.200 Euro, sinkt sein Beitrag auf 480 Euro. Er spart also 170 Euro monatlich, das sind 2.040 Euro im Jahr. Selbst wenn er die vollen 1.200 Euro Selbstbehalt ausschöpft, bleibt er mit 840 Euro Gesamtbelastung günstiger als vorher mit 7.800 Euro Jahresbeitrag.

    Standard- und Basistarif als Notanker

    Wenn es finanziell wirklich eng wird, gibt es zwei gesetzlich garantierte Auffangtarife: den Standardtarif und den Basistarif. Beide sind so konstruiert, dass niemand am Ende mehr zahlen muss als den Höchstbeitrag der GKV.

    Der Standardtarif steht allen offen, die vor 2009 ihre PKV abgeschlossen haben und älter als 65 sind. Der Basistarif ist für alle PKV-Versicherten zugänglich, die älter als 65 sind oder hilfebedürftig werden.

    Der Nachteil: Die Leistungen sind auf GKV-Niveau begrenzt. Du verlierst den Premium-Schutz der PKV und bekommst nur noch das, was auch Kassenpatienten erhalten. Aber immerhin: Deine bisherigen Alterungsrückstellungen werden angerechnet, um den Beitrag zu senken. In vielen Fällen liegt der Beitrag dann deutlich unter dem GKV-Höchstbeitrag.

    Für Rentner in der GKV: Wechsel der Krankenkasse

    Bist du in der GKV, kannst du die Krankenkasse wechseln, um einen niedrigeren Zusatzbeitrag zu finden. Die Unterschiede sind zwar nicht riesig, aber 0,5 oder 1,0 Prozentpunkte weniger können bei einem Rentner mit 2.000 Euro Rente immerhin 10 bis 20 Euro im Monat ausmachen.

    Dazu kommt: Manche Kassen bieten bessere Zusatzleistungen oder Bonusprogramme, von denen gerade Rentner profitieren können. Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse oder Zuschüsse zu Hilfsmitteln können den Unterschied machen.

    Sonderfälle und Ausnahmen: Wann ist ein Wechsel als Rentner doch möglich?

    Wie bei jeder Regel gibt es auch beim Thema Krankenversicherung im Rentenalter einige Ausnahmen und Sonderfälle. Sie sind selten, aber wenn du in eine dieser Kategorien fällst, können sich unerwartete Möglichkeiten auftun.

    Familienversicherung über den Ehepartner

    Die wichtigste Ausnahme für PKV-Rentner ist die Familienversicherung über den Ehepartner. Wenn dein Partner gesetzlich versichert ist und du nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hast, kannst du unter Umständen kostenfrei über ihn oder sie mitversichert werden.

    Die Einkommensgrenzen sind allerdings streng: 2025 liegt die Grenze bei 535 Euro monatlich. Bei Minijob-Einkommen sind es 556 Euro. Zum anrechenbaren Einkommen zählen alle Renten (gesetzliche, private, Betriebsrenten), Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

    Ein Beispiel: Eine 68-jährige Rentnerin bezieht eine kleine gesetzliche Rente von 400 Euro. Ihr Mann ist gesetzlich versichert und bekommt 1.800 Euro Rente. Sie könnte über ihn familienversichert werden und spart sich damit ihren eigenen Krankenversicherungsbeitrag komplett.

    Aber Vorsicht: Wer jahrelang privat versichert war, muss erst aus der PKV austreten. Das geht nur mit einer ordentlichen Kündigung, und die PKV wird genau prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung wirklich erfüllt sind.

    Die Teilrenten-Strategie

    Es gibt eine umstrittene Strategie, die manchmal diskutiert wird: durch vorübergehenden Bezug einer Teilrente unter die Einkommensgrenzen zu rutschen und so den Weg in die Familienversicherung zu ebnen.

    Die Idee klingt clever: Du beantragst statt der vollen Rente nur 30 Prozent, kommst damit unter 535 Euro und lässt dich über deinen Partner familienversichern. Nach ein paar Jahren stockst du die Rente wieder auf.

    Aber die Rechtslage ist hier äußerst unsicher. Verschiedene Landessozialgerichte urteilen unterschiedlich darüber, ob das als Gestaltungsmissbrauch gilt oder zulässig ist. Manche Gerichte lassen es unter bestimmten Umständen zu, andere sehen darin eine Umgehung der Altersgrenzen. Eine Revision beim Bundessozialgericht steht noch aus.

    Ich rate von dieser Strategie ab, solange die Rechtslage nicht geklärt ist. Das Risiko, am Ende zwischen allen Stühlen zu sitzen und womöglich jahrelange Rechtsstreitigkeiten führen zu müssen, ist es nicht wert.

    Hinterbliebenenrenten als Chance

    Das eingangs erwähnte LSG-Urteil zeigt einen interessanten Sonderfall: Witwen- oder Witwerrenten können einen neuen Versicherungspflichttatbestand begründen.

    Wenn dein Ehepartner verstirbt und du eine Hinterbliebenenrente beantragst, könnte das als neuer Versicherungsfall gelten. Die entscheidende Frage ist dann, ob die Vorversicherungszeiten deines verstorbenen Partners auf dich angerechnet werden können, um die 9/10-Regelung zu erfüllen.

    Das Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt, dass das unter bestimmten Umständen möglich ist. Allerdings wartet hier noch die Revision beim Bundessozialgericht, und es ist unklar, ob das Urteil Bestand haben wird.

    Falls du in dieser Situation bist, lohnt es sich definitiv, rechtliche Beratung einzuholen. Die Krankenkassen werden zunächst ablehnen, aber das heißt nicht, dass du keine Chance hast. Ein Widerspruch mit anwaltlicher Unterstützung kann sich lohnen.

    Beamte und Pensionäre

    Pensionierte Beamte befinden sich in einer komfortablen Sondersituation. Sie profitieren von einem erhöhten Beihilfesatz von 70 Prozent (statt 50 Prozent während der aktiven Zeit), was ihre PKV-Beiträge im Ruhestand sogar sinken lässt statt steigen.

    Für Beamte mit freier Heilfürsorge (etwa Polizisten oder Feuerwehrleute) gilt eine besondere Regel: Sie müssen spätestens bei der Pensionierung eine PKV abschließen, da die Heilfürsorge mit dem Ruhestand endet. Empfehlenswert ist hier der frühzeitige Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, um sich günstige Konditionen zu sichern.

    Nebenberuflich selbstständige Rentner

    Ein interessanter Sonderfall sind Rentner, die nebenberuflich selbstständig bleiben. Sie können unter bestimmten Umständen in der KVdR versichert bleiben, zahlen aber auf ihren Gewinn aus der Selbstständigkeit Beiträge.

    Die Kriterien für „nebenberufliche“ Selbstständigkeit sind:

    • Weniger als 20 Stunden pro Woche Arbeitszeit
    • Einkommen unter 2.800 Euro monatlich (75 Prozent der Bezugsgröße 2025)
    • Das Verhältnis zu anderen Einkommen wird berücksichtigt

    Bei mehr als 20 bis 30 Stunden Arbeitszeit kann schon ab 1.880 Euro Monatseinkommen eine hauptberufliche Selbstständigkeit angenommen werden. Bei über 30 Stunden gilt fast immer: hauptberuflich, außer das Einkommen liegt unter 940 Euro.

    Wirst du als hauptberuflich selbstständig eingestuft, fällst du aus der KVdR raus und musst dich freiwillig versichern – mit allen Konsequenzen für die Beitragsberechnung.

    Fazit: „Die Krankenversicherung im Rentenalter ist keine Wahl mehr, sondern das Ergebnis deiner Entscheidungen von vor Jahrzehnten“

    Die Frage nach einem Wechsel der Krankenversicherung im Rentenalter stellt sich für die meisten Menschen zu spät. Das deutsche System ist so konstruiert, dass du deine grundlegende Entscheidung zwischen GKV und PKV in jungen Jahren treffen musst und dann damit leben solltest.

    Ein Wechsel von der GKV in die PKV als Rentner ist ausgeschlossen, und das ist auch gut so. Die Beiträge wären unbezahlbar, die Gesundheitsprüfung unüberwindbar, und das System würde nicht funktionieren, wenn Menschen beliebig hin und her wechseln könnten.

    Der umgekehrte Weg – von der PKV zurück in die GKV – ist durch die 55-Jahre-Grenze und die 9/10-Regelung für die allermeisten Rentner ebenfalls versperrt. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei Hinterbliebenenrenten oder über die Familienversicherung des Partners, gibt es schmale Pfade zurück.

    Aber das heißt nicht, dass du machtlos bist. Gerade als PKV-Versicherter hast du Möglichkeiten, deine Beiträge zu senken: durch Tarifwechsel, Erhöhung des Selbstbehalts oder notfalls den Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Diese Optionen solltest du nutzen, bevor du dich in aussichtslose rechtliche Auseinandersetzungen begibst.

    Die wichtigste Lektion aus all dem ist aber eine andere: Triff deine Entscheidung für oder gegen die PKV bewusst und frühzeitig, denn du musst ein Leben lang damit leben. Mit 30 oder 35 Jahren mag die PKV verlockend erscheinen, aber frag dich, ob du dir die Beiträge auch mit 70 oder 80 noch leisten kannst.

    Und wenn du schon Rentner bist und mit deiner Situation haderts: Schau dir die Alternativen an, lass dich beraten, aber verschwende nicht zu viel Energie auf einen Wechsel, der höchstwahrscheinlich nicht möglich ist. Konzentriere dich stattdessen darauf, das Beste aus deiner aktuellen Situation zu machen. Manchmal ist Optimierung klüger als Revolution.

    Über den Autor
    Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.