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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

PKV-Experte

Wer ist in Hessen berechtigt, Beihilfe zu erhalten?

zuletzt aktualisiert ・ November 22, 2025

In Hessen sind grundsätzlich Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige beihilfeberechtigt.

Die genauen Berechtigungsgruppen umfassen Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf (Anwärter, Referendare), Richter mit Beihilfeanspruch, Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Dienstordnungsangestellte.

Die Beihilfeberechtigung ist Teil des Alimentationsprinzips, nach dem der Dienstherr für die Fürsorge seiner Beamten zu sorgen hat. Da Beamte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten.

Welche Personengruppen erhalten Beihilfe in Hessen?

Die Hauptberechtigten für Beihilfe sind:

  • Aktive Beamte aller Besoldungsgruppen auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf, vom einfachen Dienst bis zum höheren Dienst
  • Beamtenanwärter und Referendare mit verbessertem Beihilfesatz von 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär seit November 2021
  • Richter mit Beihilfeanspruch nach denselben Regelungen wie Beamte, unabhängig von der Instanz
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre) mit erhöhtem Beihilfesatz von 60 Prozent ambulant und 75 Prozent stationär
  • Berufssoldaten, Polizei- und Feuerwehrbeamte nach den allgemeinen Beihilfevorschriften mit möglichen Sonderregelungen
  • Witwen- und Witwergeld-Empfänger mit zusätzlichem Zuschlag von 5 Prozent auf den Versorgungsempfänger-Satz
  • Dienstordnungsangestellte in bestimmten Bereichen, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften angestellt sind

Die Beihilfeberechtigung beginnt mit dem Tag der Ernennung oder Einstellung und endet grundsätzlich mit dem Ausscheiden aus dem Dienst, wobei Versorgungsempfänger ihre Berechtigung in veränderter Form behalten.

Auch deine Angehörigen können beihilfeberechtigt sein

Berücksichtigungsfähige Angehörige, die den Beihilfesatz erhöhen und selbst Beihilfe erhalten können:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mit Einkommen unter 23.208 Euro im vorletzten Kalenderjahr, was die Beihilfe um 5 Prozent erhöht
  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen, die automatisch berücksichtigungsfähig sind
  • Kinder während Ausbildung/Studium bis zum 25. Lebensjahr ohne Einkommensgrenze, solange Kindergeld gezahlt wird
  • Kinder mit dauernder Behinderung ohne Altersgrenze, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist

Die Berücksichtigungsfähigkeit der Angehörigen folgt im Wesentlichen den Regeln für den Familienzuschlag und die Kindergeldberechtigung. Das bedeutet, dass die Beihilfe eng an andere familienbezogene Leistungen des öffentlichen Dienstes gekoppelt ist.

Diese Nachweise benötigst du für die Beihilfeberechtigung in Hessen

Um deine Beihilfeberechtigung geltend zu machen und Angehörige berücksichtigen zu lassen, brauchst du:

  • Ernennungsurkunde oder Einstellungsbescheid für aktive Beamte
  • Versorgungsbescheid für Pensionäre
  • Einkommensnachweis des Ehepartners aus dem vorletzten Jahr
  • Kindergeldnachweis oder Bescheinigung über Ausbildung/Studium für Kinder
  • Schwerbehindertenausweis bei Kindern mit Behinderung

Die Beihilfeberechtigung ist in der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) geregelt und folgt dem familienbezogenen System, bei dem sich der Beihilfesatz mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhöht. Dieses System unterscheidet Hessen von vielen anderen Bundesländern und macht die Beihilfe besonders familienfreundlich.