Das Schicksal deiner Altersrückstellungen hängt davon ab, welche Art von Wechsel du vornimmst. Es gibt drei grundlegend unterschiedliche Szenarien mit sehr unterschiedlichen finanziellen Konsequenzen.
Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherung
Das ist die beste Option für deine Altersrückstellungen. Alle Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten und werden auf den neuen Tarif übertragen. Das ist gesetzlich garantiert nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz.
Du brauchst keine neue Gesundheitsprüfung, und dein aufgebauter Beitragsvorteil bleibt komplett bestehen. Einzige Ausnahme: Wenn du einzelne Leistungsbereiche wie ambulant, stationär oder Zahn beim Tarifwechsel komplett streichst, gehen die entsprechenden Rückstellungen für diesen Bereich an die Versichertengemeinschaft über.
Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter
Hier wird es deutlich komplizierter.
In diesem Fall ist entscheidend, wann dein Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verträgen ab 1. Januar 2009 kannst du einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Es wird nur der sogenannte Übertragungswert mitgenommen, der sich auf Basis des Basistarifs berechnet, nicht deines tatsächlichen Tarifs.
Der Übertragungswert setzt sich zusammen aus dem gesetzlichen 10-Prozent-Zuschlag und den Altersrückstellungen, die dem Leistungsniveau des Basistarifs entsprechen.
Beispiel: Letzte Woche kam ein 52-jähriger Kunde zu mir, der seinen PKV-Anbieter wechseln wollte. Er hatte in seinem hochwertigen Tarif 48.000 Euro Altersrückstellungen angespart. Wäre er im Basistarif versichert gewesen, hätte er nur 30.000 Euro erreicht. Er konnte also maximal 30.000 Euro mitnehmen. Die restlichen 18.000 Euro gingen verloren und verblieben beim alten Versicherer. Das war für ihn ein Schock, weil er davon ausgegangen war, alles mitnehmen zu können.
Bei Verträgen vor 1. Januar 2009 gilt eine noch härtere Regelung: vollständiger Verlust aller Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel. Keine gesetzliche Portabilität vorgesehen. Die Rückstellungen verbleiben komplett beim bisherigen Versicherer.
Was passiert mit den Altersrückstellungen bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?
Das ist mit Abstand das ungünstigste Szenario für deine Altersrückstellungen.
Du erleidest einen vollständigen Verlust aller angesammelten Altersrückstellungen, unabhängig vom Vertragsabschlussdatum. Die GKV kennt kein System der kapitalgedeckten Altersrückstellungen. Das angesparte Kapital verfällt aus deiner Sicht und verbleibt beim PKV-Versicherer. Es erfolgt keine Auszahlung der eingezahlten Beitragsanteile.
| Wechsel-Szenario | Mitnahme möglich? | Umfang |
|---|---|---|
| Tarifwechsel beim selben Versicherer | Ja | 100% der Rückstellungen |
| PKV-Wechsel (Vertrag ab 2009) | Teilweise | Nur Übertragungswert (Berechnung auf Basis Basistarif) |
| PKV-Wechsel (Vertrag vor 2009) | Nein | 0% – vollständiger Verlust |
| Wechsel zu GKV (ohne Anwartschaft) | Nein | 0% – vollständiger Verlust |
Es gibt eine Ausnahme beim Wechsel zur GKV: die Anwartschaftsversicherung. Eine große Anwartschaftsversicherung sichert deinen Gesundheitszustand und das ursprüngliche Eintrittsalter, baut während der GKV-Zeit weiter Altersrückstellungen auf, kostet aber mehr.
Eine kleine Anwartschaftsversicherung sichert nur den Gesundheitszustand, die bestehenden Rückstellungen bleiben erhalten aber es werden keine neuen gebildet, dafür niedrigere Kosten.
In über 15 Jahren PKV-Beratung rate ich meinen Kunden immer: Prüf zuerst einen internen Tarifwechsel bei deinem aktuellen Versicherer, bevor du einen Anbieterwechsel in Betracht ziehst. So bewahrst du deine vollständigen Altersrückstellungen und profitierst trotzdem von möglicherweise besseren Konditionen.
