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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

Beamte haben in der GKV nichts verloren.

Beihilfe? Vorerkrankungen? Elternzeit? Pension? So viele Fragen. Ich kenne die Antworten. Lass uns reden.

Beihilfe in Hessen: Was gilt für Ehepartner von Beamten?

Inhalt
Gestern saß Claudia bei mir, Lehrerin aus Frankfurt, 39 Jahre alt und seit drei Jahren verheiratet. "Daniel, mein Mann arbeitet in Teilzeit und verdient etwa 25.000 Euro brutto im Jahr. Bekommt er trotzdem Beihilfe über mich? Ich hab gehört, in Hessen gibt es eine höhere Einkommensgrenze als beim Bund."
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„Stimmt genau“, sagte ich.

„Hessen hat mit 24.192 Euro die höchste Einkommensgrenze in ganz Deutschland. Bei 25.000 Euro brutto liegt dein Mann nach Abzug der Werbungskosten vermutlich bei etwa 23.770 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte. Das sollte knapp unter der Grenze liegen.“

Das erfährst du in diesem Beitrag:

  • Wann dein Ehepartner in Hessen beihilfeberechtigt ist
  • Wie das familienbezogene Beihilfesystem funktioniert
  • Welche Einkommensgrenzen gelten
  • Was die Sachleistungsbeihilfe ist

Wann ist der Ehepartner beihilfeberechtigt in Hessen?

Damit dein Ehepartner beihilfeberechtigt ist, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur eine davon, gibt es keine Beihilfe über dich als Beamten.

Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung des Ehepartners:

  • Einkommensgrenze eingehalten: Der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz darf die Grenze nicht überschreiten
  • Keine eigene Beihilfeberechtigung: Der Ehepartner darf nicht selbst bei einem anderen Dienstherrn beihilfeberechtigt sein
  • Gültige Ehe oder Lebenspartnerschaft: Die Ehe muss bestehen und ihr dürft nicht dauernd getrennt leben

Die wichtigste dieser drei Voraussetzungen ist die Einkommensgrenze. Sie entscheidet in den meisten Fällen darüber, ob dein Partner Beihilfe bekommt oder nicht. Hat dein Partner eine eigene Beihilfeberechtigung, weil er selbst Beamter ist, ist diese vorrangig.

Nachweis der Beihilfeberechtigung

Dein Ehepartner muss die Einkommensgrenze durch Vorlage einer Kopie des vollständigen Einkommensteuerbescheids des maßgeblichen Vorvorjahres nachweisen. Für Anträge bis Ende 2025 ist der Steuerbescheid 2023 erforderlich.

Die Beihilfestelle beim Regierungspräsidium Kassel prüft anhand dieses Steuerbescheids, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte die Grenze unterschreitet. Ist das der Fall, wird die Beihilfeberechtigung festgestellt und dein Partner kann Rechnungen einreichen.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

  • Vollständig ausgefüllter Beihilfenantrag in Langfassung
  • Grunddatenblatt mit allen Personendaten
  • Anlage Ehegatteneinkünfte ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie des Einkommensteuerbescheids des vorletzten Kalenderjahres
  • Nachweis der aktuellen Krankenversicherung des Ehepartners

Wie hoch ist für Ehepartner der Anspruch auf Beihilfe in Hessen?

In Hessen gilt ein familienbezogenes Beihilfesystem. Das bedeutet, die gesamte Familie erhält einen einheitlichen Bemessungssatz, der sich mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhöht. Dein Ehepartner erhält denselben Beihilfesatz wie du selbst.

Das familienbezogene Beihilfesystem in Hessen

Hessen verwendet ein besonderes System, das sich von den meisten anderen Bundesländern unterscheidet. Statt individueller Beihilfesätze für jeden Familienangehörigen gilt ein einheitlicher Satz für die gesamte Familie.

Beihilfesätze für ambulante und zahnärztliche Leistungen:

FamiliensituationBeihilfesatz ambulant
Beamter allein50%
Beamter + Ehepartner55%
Beamter + Ehepartner + 1 Kind60%
Beamter + Ehepartner + 2 Kinder65%
Beamter + Ehepartner + 3 oder mehr Kinder70% (Maximum)

Beihilfesätze für stationäre Leistungen:

FamiliensituationBeihilfesatz stationär
Beamter allein65%
Beamter + Ehepartner70%
Beamter + Ehepartner + 1 Kind75%
Beamter + Ehepartner + 2 Kinder80%
Beamter + Ehepartner + 3 oder mehr Kinder85% (Maximum)

Bei stationären Leistungen erhöht sich der Bemessungssatz automatisch um 15 Prozentpunkte gegenüber den ambulanten Leistungen. Das ist eine erhebliche Verbesserung bei Krankenhausaufenthalten.

Besonderheit: Alle Familienmitglieder erhalten denselben Satz

Ein großer Vorteil des hessischen Systems: Dein Ehepartner erhält denselben Beihilfesatz wie du selbst. Wenn du als Beamter mit Ehepartner und einem Kind 60 Prozent Beihilfe für ambulante Leistungen bekommst, erhält auch dein Ehepartner 60 Prozent.

Das unterscheidet Hessen von vielen anderen Bundesländern, wo Ehepartner oft einen festen Satz von 70 Prozent bekommen, unabhängig von der Kinderzahl. In Hessen steigt der Satz für alle Familienmitglieder gemeinsam.

Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie:

PositionKostenBeihilfe 65%Eigenanteil 35%
Arztbehandlung Ehepartner600 €390 €210 €
Zahnbehandlung Beamter1.000 €650 €350 €
Arzneimittel Kind180 €117 €63 €
Physiotherapie Kind120 €78 €42 €
Gesamt1.800 €1.170 €630 €

In diesem Beispiel haben Beamter, Ehepartner und beide Kinder jeweils 65 Prozent Beihilfe für ambulante Leistungen. Die restlichen 35 Prozent müssen über eine PKV-Restkostenversicherung abgesichert werden.

Erhöhung des Bemessungssatzes um 5 Prozentpunkte

Mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhöht sich dein Bemessungssatz um 5 Prozentpunkte.

Als alleinstehender Beamter hast du 50 Prozent Beihilfe ambulant. Sobald dein Ehepartner berücksichtigungsfähig wird, steigt dein Satz auf 55 Prozent.

Diese Erhöhung gilt aber nur, wenn dein Ehepartner nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei GKV-Pflichtversicherung entfällt die 5-Prozentpunkt-Erhöhung vollständig, auch wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.

Welche Einkommensgrenzen gelten für Ehepartner von Beamten in Hessen?

Die Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Ehepartner in Hessen liegt 2025 bei 24.192 Euro und ist damit die höchste in ganz Deutschland. Sie basiert auf dem doppelten steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz und wird jährlich automatisch angepasst.

Die aktuellen Einkommensgrenzen in Hessen

Die Einkommensgrenze steigt jährlich automatisch an, gekoppelt an die Rentenwertentwicklung West. Diese dynamische Anpassung verhindert, dass Rentenerhöhungen oder allgemeine Lohnsteigerungen automatisch zur Überschreitung der Einkommensgrenze führen.

Entwicklung der Einkommensgrenzen in Hessen:

JahrEinkommensgrenzeGrundfreibetragMaßgebliches Jahr
202321.816 €10.908 €2021
202424.192 €12.096 €2022
202524.192 €12.096 €2023
202624.696 €12.348 €2024

Für Anträge bis Ende 2025 ist der Steuerbescheid 2023 erforderlich. Der Gesamtbetrag der Einkünfte aus 2023 darf maximal 24.192 Euro betragen, damit dein Ehepartner beihilfeberechtigt ist.

Bundesweiter Vergleich der Einkommensgrenzen

Hessen liegt mit seiner Einkommensgrenze deutlich über allen anderen Bundesländern und dem Bund. Das gibt dir mehr Spielraum als in den meisten anderen Regionen Deutschlands.

Vergleich der Einkommensgrenzen (2025):

Bundesland/BereichEinkommensgrenze 2025
Hessen24.192 €
Nordrhein-Westfalen23.001 €
Bund (Bundesbeamte)21.832 €
Bayern21.832 €
Rheinland-Pfalz20.450 €
Baden-Württemberg20.000 €
Bremen12.000 €

Hessen gewährt damit einen Vorteil von über 2.000 Euro gegenüber dem Bund und sogar über 12.000 Euro gegenüber Bremen. Dieser Unterschied kann entscheidend sein, ob dein Partner beihilfeberechtigt ist oder nicht.

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG?

Entscheidend ist nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der steuerrechtliche Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Dieser Betrag steht im Steuerbescheid und liegt deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

Einkommensteile, die zum Gesamtbetrag der Einkünfte zählen:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach Abzug von Werbungskosten (mindestens 1.230 Euro Pauschale)
  • Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Land- oder Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Renteneinkünfte aus gesetzlicher Rentenversicherung (nur Ertragsanteil)
  • Sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz

Abzüge vom Gesamtbetrag der Einkünfte:

  • Sparerpauschbetrag bei Kapitalerträgen (1.000 Euro Einzelveranlagung, 2.000 Euro Zusammenveranlagung ab 2023)
  • Altersentlastungsbetrag nach § 24a Einkommensteuergesetz für Personen ab 64 Jahren
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommensteuergesetz
  • Freibeträge nach § 13 Absatz 3 Einkommensteuergesetz

Auch nur 1 Euro Überschreitung ist zu viel

Wird die Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die komplette Beihilfe für deinen Ehepartner. Es gibt keine anteilige Kürzung oder Toleranzgrenze. Entweder dein Partner liegt unter der Grenze und bekommt Beihilfe, oder er liegt darüber und bekommt gar nichts.

Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 24.193 Euro im Jahr 2023 hätte dein Partner für Anträge in 2025 keinen Beihilfeanspruch mehr, obwohl er nur 1 Euro über der Grenze liegt. Diese harte Regelung macht eine genaue Prüfung des Steuerbescheids so wichtig.

Ausnahmeregelung bei niedrigerem laufenden Einkommen

Falls die Einkünfte deines Partners im maßgeblichen Vorvorjahr über der Grenze lagen, aber im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter der Grenze liegen, kann eine Einkommensprognose eingereicht werden. Das greift zum Beispiel bei Jobverlust, Elternzeit oder Reduzierung der Arbeitszeit.

So funktioniert die Prognoseregelung:

  • Du reichst eine Prognose für das laufende Jahr ein mit geschätzten Einkünften
  • Die Beihilfe wird unter Widerrufsvorbehalt gewährt
  • Nach Vorlage des Steuerbescheids erfolgt die endgültige Prüfung im Folgejahr
  • Wurde die Grenze doch überschritten, fordert die Beihilfestelle alle Leistungen zurück

Diese Regelung ist riskant. Wenn du dich verschätzt hast und dein Partner doch mehr verdient als gedacht, musst du alles zurückzahlen. Das können schnell mehrere tausend Euro sein bei umfangreichen Behandlungen.

Was gilt, wenn der Ehepartner vom Beamten in Hessen gesetzlich versichert ist?

Dein Ehepartner kann prinzipiell Beihilfe erhalten, auch wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Allerdings gelten hier wichtige Unterschiede zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung, die den Beihilfeanspruch stark beeinflussen.

Pflichtversicherung in der GKV: Stark eingeschränkter Beihilfeanspruch

Ist dein Ehepartner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil er als Angestellter mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro arbeitet, hat das erhebliche Auswirkungen auf die Beihilfe.

Folgen der GKV-Pflichtversicherung:

  • Keine Erhöhung des Bemessungssatzes: Du bleibst bei deinem Grundbemessungssatz von 50 Prozent ambulant und 65 Prozent stationär, die 5-Prozentpunkt-Erhöhung entfällt
  • Beihilfe nachrangig: Die gesetzlichen Krankenkassenleistungen gehen der Beihilfe vor
  • Stark eingeschränkte Leistungen: Beihilfe wird nur für Leistungen gewährt, die nicht von der GKV übernommen werden

Diese Regelung soll Doppelversicherungen vermeiden, da pflichtversicherte Ehepartner bereits vollen Krankenversicherungsschutz über die GKV haben.

Welche Leistungen sind bei GKV-Pflichtversicherung noch beihilfefähig?

Bei Pflichtversicherung deines Ehepartners in der GKV beschränkt sich die Beihilfe nur auf sehr wenige spezielle Leistungen. Für alle anderen Leistungen zahlt ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse.

Beihilfefähige Leistungen bei GKV-Pflichtversicherung:

  • Zahnersatz: Nur über die Regelleistungen der GKV hinaus, Material- und Laborkosten zu 50 bis 60 Prozent
  • Heilpraktikerleistungen: Die GKV übernimmt Heilpraktiker nicht, die Beihilfe zahlt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker
  • Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Wahlleistungen im Krankenhaus: Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, aber nur mit monatlichem Eigenbeitrag von 18,90 Euro plus 16 Euro täglich bei Inanspruchnahme

Nicht beihilfefähig bei GKV-Pflichtversicherung:

  • Normale Arztbesuche und ärztliche Behandlungen (GKV zahlt)
  • Arzneimittel auf Kassenrezept (GKV zahlt)
  • Krankenhausaufenthalte in Regelleistungen (GKV zahlt)
  • Physiotherapie und andere Heilmittel (GKV zahlt)
  • Medizinische Hilfsmittel (GKV zahlt meist)

Freiwillige GKV-Versicherung: Deutlich bessere Bedingungen

Bei freiwilliger GKV-Versicherung deines Ehepartners gelten völlig andere und deutlich günstigere Bedingungen. Die freiwillige Versicherung greift, wenn dein Partner selbstständig ist oder als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.

Vorteile der freiwilligen GKV-Versicherung:

  • 5-Prozentpunkt-Erhöhung möglich: Dein Bemessungssatz erhöht sich von 50 auf 55 Prozent ambulant und von 65 auf 70 Prozent stationär
  • Normaler Beihilfeumfang: Dein Partner kann zusätzlich zur GKV-Leistung Beihilfe für alle nicht abgedeckten Leistungen erhalten
  • Sachleistungsbeihilfe verfügbar: Hessen bietet als einziges Bundesland eine Sachleistungsbeihilfe bis 50 Prozent der gezahlten GKV-Beiträge

Die Sachleistungsbeihilfe: Besonderheit nur in Hessen

Hessen bietet als einziges Bundesland die Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte. Diese funktioniert völlig anders als die normale Beihilfe und kann einen erheblichen finanziellen Vorteil bringen.

So funktioniert die Sachleistungsbeihilfe:

  • Du und deine berücksichtigungsfähigen freiwillig GKV-versicherten Angehörigen können bis zur Höhe von 50 Prozent eurer gezahlten GKV-Beiträge Beihilfe erhalten
  • Als Sachleistungen gelten kostenfreie Behandlungen durch Vertragsärzte über die Krankenversichertenkarte
  • Der nachgewiesene Geldwert jeder in Anspruch genommenen Sachleistung gilt als beihilfefähige Aufwendung
  • Maßgeblich sind die Krankenkassenbeiträge der letzten 12 Monate vor dem Antragsmonat
  • Der Bemessungssatz beträgt unabhängig von der Familiensituation 100 Prozent

Beispielrechnung für die Sachleistungsbeihilfe:

PositionBetrag monatlichBetrag jährlich
GKV-Beitrag Ehepartner400 €4.800 €
Sachleistungsbeihilfe 50%200 €2.400 €
Effektiver Eigenbeitrag200 €2.400 €

Die Sachleistungsbeihilfe reduziert die effektiven Kosten der freiwilligen GKV-Versicherung um die Hälfte. Das macht die freiwillige GKV in Hessen deutlich attraktiver als in anderen Bundesländern.

Vergleich: Pflichtversichert vs. freiwillig versichert vs. PKV

Die Unterschiede zwischen den drei Versicherungsarten für beihilfeberechtigte Ehepartner sind erheblich. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

GKV PflichtversichertGKV freiwilligPKV
BeihilfeanspruchJa, stark eingeschränktJa, normalJa, vollständig
Dein Bemessungssatz50% (keine Erhöhung)55% (+5%)55% (+5%)
Abgedeckte LeistungenNur Zahnersatz über Regelleistung, Heilpraktiker, Sehhilfen, WahlleistungenAlle Leistungen + SachleistungsbeihilfeAlle beihilfefähigen Aufwendungen
SachleistungsbeihilfeNeinJa, bis 50% der BeiträgeNein
Beitrag PartnerGKV-Beitrag vollGKV-Beitrag voll, aber 50% ErstattungPKV-Restkostenversicherung 45%
Einkommensgrenze24.192 €24.192 €24.192 €

Wahlleistungen im Krankenhaus: Nur mit Eigenbeitrag

In Hessen besteht nur dann Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, wenn ein monatlicher Eigenbeitrag von 18,90 Euro gezahlt wird. Das gilt unabhängig davon, ob dein Ehepartner gesetzlich oder privat versichert ist.

Regelung zu Wahlleistungen:

  • Der monatliche Eigenbeitrag von 18,90 Euro gilt pro Beihilfeberechtigtem
  • Er deckt alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen ab (Ehepartner und Kinder)
  • Bei Inanspruchnahme fallen zusätzlich 16 Euro täglich Eigenbeteiligung an
  • Die Zahlung gilt auch in Teilzeit und Elternzeit
  • Ohne diesen Beitrag sind Wahlleistungen nicht beihilfefähig

Wenn du die 18,90 Euro monatlich nicht zahlst, kann dein Ehepartner im Krankenhaus keine Beihilfe für Wahlleistungen bekommen. Er bekommt dann nur die Regelleistungen im Mehrbettzimmer mit Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Fazit: „Hessen bietet mit 24.192 Euro die höchste Einkommensgrenze und als einziges Bundesland eine Sachleistungsbeihilfe für freiwillig GKV-Versicherte“

Dein Ehepartner ist in Hessen beihilfeberechtigt, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Absatz 3 Einkommensteuergesetz die Einkommensgrenze von 24.192 Euro nicht überschreitet. Für Anträge bis Ende 2025 ist der Steuerbescheid 2023 maßgeblich. Die Grenze steigt 2026 auf 24.696 Euro.

Hessen verwendet ein familienbezogenes Beihilfesystem. Mit jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhöht sich der Bemessungssatz um 5 Prozentpunkte. Als Beamter mit Ehepartner hast du 55 Prozent Beihilfe für ambulante Leistungen und 70 Prozent für stationäre Leistungen. Dein Ehepartner erhält denselben Satz.

Ist dein Ehepartner pflichtversichert in der GKV, ist die Beihilfe nachrangig und stark eingeschränkt. Die 5-Prozentpunkt-Erhöhung entfällt vollständig, auch wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird. Der Beihilfeanspruch beschränkt sich auf Zahnersatz über die Regelleistung hinaus, Heilpraktiker, Sehhilfen ab 18 Jahren und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Bei freiwilliger GKV-Versicherung gelten deutlich bessere Bedingungen. Die 5-Prozentpunkt-Erhöhung ist möglich und Hessen bietet als einziges Bundesland eine Sachleistungsbeihilfe bis 50 Prozent der gezahlten GKV-Beiträge. Das reduziert die effektiven Kosten der freiwilligen GKV-Versicherung um die Hälfte.

Wird die Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, entfällt die komplette Beihilfe. Es gibt keine anteilige Kürzung oder Toleranzgrenze. Die Einkommensgrenze von 24.192 Euro ist bundesweit die höchste und gibt dir mehr Spielraum als in allen anderen Bundesländern.

Melde dich bei mir, wenn du Fragen zur Beihilfe für deinen Ehepartner in Hessen hast. Ich prüfe den Steuerbescheid, erkläre dir das familienbezogene Beihilfesystem und zeige dir, ob die Sachleistungsbeihilfe für deinen Partner sinnvoll ist. Gerade die Abgrenzung zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung ist entscheidend für die Höhe deines Beihilfeanspruchs.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.