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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

Beamte haben in der GKV nichts verloren.

Beihilfe? Vorerkrankungen? Elternzeit? Pension? So viele Fragen. Ich kenne die Antworten. Lass uns reden.

Wer zahlt die PKV für Beamte während der Elternzeit?

Inhalt
Letzte Woche saß Sandra bei mir, verbeamtete Grundschullehrerin aus Bayern, 29 Jahre alt und im sechsten Monat schwanger. "Daniel, ich gehe bald in Elternzeit. Muss ich dann meine PKV-Beiträge komplett alleine zahlen? Ich bekomme ja kein Gehalt mehr. Meine Freundin, die angestellt ist, zahlt über 600 Euro im Monat für ihre PKV während der Elternzeit."
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„Bei dir ist das völlig anders“, sagte ich.

„Als Beamtin steigt dein Beihilfesatz während der Elternzeit von 50 auf 70 Prozent. Dein PKV-Beitrag sinkt dadurch von 320 auf etwa 190 Euro. Und der Dienstherr zahlt dir zusätzlich 31 Euro im Monat dazu.“

Sandra war erleichtert. Statt 320 Euro zahlte sie nur 159 Euro netto. Die Ersparnis von 161 Euro monatlich machte beim knappen Elterngeld-Budget einen riesigen Unterschied.

Das erfährst du in diesem Beitrag:

  • Wie der erhöhte Beihilfesatz von 70% deine PKV-Beiträge senkt
  • Welche Zuschüsse du vom Dienstherrn bekommst
  • Was sich nach der Elternzeit ändert
  • Wie du dein Kind versicherst
  • Warum Beamte steuerliche Vorteile haben

Wer zahlt die PKV-Beiträge während der Elternzeit?

Du zahlst deine PKV-Beiträge während der Elternzeit grundsätzlich selbst aus deinem Elterngeld. Im Gegensatz zu Angestellten gibt es bei Beamten keinen regulären Arbeitgeberzuschuss zur PKV, der wegfallen könnte. Stattdessen funktioniert das beamtenspezifische System aus Beihilfe und ergänzender PKV.

Der große Unterschied zu angestellten Eltern: Angestellte in der PKV zahlen während der Elternzeit ihren kompletten Beitrag von oft 600 bis 800 Euro selbst, weil der Arbeitgeberzuschuss komplett wegfällt. Als Beamter behältst du deine Beihilfe und zahlst dadurch deutlich weniger. Dein Dienstherr unterstützt dich während der gesamten Elternzeit weiter.

Der Dienstherr übernimmt 70% der Kosten über die Beihilfe

Dein Absicherungsanspruch bleibt während der gesamten Elternzeit vollständig bestehen. Juristisch gesehen wechselt der Status von regulärer Beihilfe zu Krankenfürsorge, praktisch macht das aber keinen Unterschied – die Leistungen bleiben identisch. Du bist genauso gut abgesichert wie während deiner aktiven Dienstzeit.

Der entscheidende Vorteil: Der Dienstherr erhöht deinen Beihilfesatz während der Elternzeit von 50 auf 70 Prozent. Das bedeutet, der Staat übernimmt 70 Prozent deiner Krankheitskosten statt wie üblich 50 Prozent. Du musst privat nur noch 30 statt 50 Prozent der Kosten absichern.

Zusätzliche Zuschüsse für Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen

Obendrauf zahlt dir der Dienstherr direkte Zuschüsse zu deinen PKV-Beiträgen. Die Höhe hängt von deiner Besoldungsgruppe ab:

  • Beamte ab Besoldungsgruppe A9: Mindestens 31 Euro monatlich als pauschalen Zuschuss
  • Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A8 sowie Beamtenanwärter: Komplette PKV-Beiträge vom Dienstherrn erstattet

Diese Zuschüsse gelten für die gesamte Dauer deiner Elternzeit, egal wie lange du zu Hause bleibst. Du musst sie nur einmal beantragen und bekommst das Geld dann jeden Monat automatisch überwiesen.

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Beihilfeanspruch während der Elternzeit bleibt vollständig bestehen

Während der Elternzeit ohne Dienstbezüge ändert sich die formale Bezeichnung deines Anspruchs: Statt regulärer Beihilfe erhältst du Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilfevorschriften.

Lass dich von der anderen Bezeichnung nicht verwirren – dieser Anspruch funktioniert genauso wie deine normale Beihilfe und ist keine freiwillige Leistung des Dienstherrn.

Die Krankenfürsorge während der Elternzeit deckt genau dieselben Leistungen ab wie deine reguläre Beihilfe:

  • Du reichst deine Arztrechnungen genauso ein wie vorher
  • Die Bearbeitung läuft identisch ab
  • Du bekommst den gleichen Prozentsatz erstattet
  • Der einzige Unterschied ist der Name auf dem Papier

Der Krankenfürsorge-Anspruch entfällt nur in zwei Ausnahmefällen:

  • wenn du berücksichtigungsfähiger Angehöriger eines anderen Beihilfeberechtigten wirst, zum Beispiel wenn dein Ehepartner beihilfeberechtigt ist und du bei ihm mitversichert werden könntest,
  • oder wenn Anspruch auf Familienversicherung nach §10 SGB V in der GKV besteht, was jedoch in der Regel nicht für Beamte gilt.

Wie wirkt sich der erhöhte Beihilfesatz von 70% auf die Beitragszahlung aus?

Durch die Erhöhung des Beihilfesatzes von 50 auf 70 Prozent musst du privat deutlich weniger absichern. Statt 50 Prozent der Krankheitskosten versicherst du nur noch 30 Prozent. Deine PKV stellt den Tarif entsprechend um, von einem 50-Prozent-Tarif auf einen 30-Prozent-Tarif. Dadurch sinken deine Beiträge automatisch und spürbar.

Beispielrechnung für die Beitragsreduzierung:

ZeitpunktBeihilfesatzPrivater AnteilPKV-BeitragErsparnis
Vor Elternzeit50 %50 %400 €
Während Elternzeit70 %30 %240 €160 € (40 %)

Beispiel: Du zahlst vor der Elternzeit 400 Euro monatlich für deinen 50-Prozent-Tarif. Während der Elternzeit mit 70 Prozent Beihilfe brauchst du nur noch einen 30-Prozent-Tarif, der etwa 240 bis 280 Euro kostet. Deine Ersparnis liegt bei 120 bis 160 Euro pro Monat, also etwa 40 Prozent weniger als vorher.

Du musst deine PKV aktiv über den erhöhten Beihilfesatz informieren. Die Anpassung erfolgt nicht automatisch. Reiche eine Bescheinigung über den erhöhten Beihilfesatz bei deiner PKV ein, sobald deine Elternzeit beginnt. Die Versicherung stellt dann deinen Tarif um, ohne neue Gesundheitsprüfung, weil es sich um eine vertragliche Leistungsanpassung handelt.

Welche Bundesländer gewähren den erhöhten Beihilfesatz bereits bei einem Kind?

In vielen Bundesländern steigt dein Beihilfesatz während der Elternzeit auf 70 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl. Das bedeutet, du profitierst vom erhöhten Satz schon beim ersten Kind. Diese Regelung gilt beim:

  • Bund,
  • in Bayern,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • und Sachsen-Anhalt.

In anderen Bundesländern erhöht sich der Beihilfesatz während der Elternzeit nur, wenn du mindestens zwei Kinder hast.

Bei nur einem Kind bleibt er bei 50 Prozent. Diese Regelung gilt in:

  • Baden-Württemberg,
  • Bremen,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Schleswig-Holstein,
  • und Thüringen.

Sachsen hat die großzügigste Regelung bundesweit: Dort steigt der Beihilfesatz schon ab dem ersten Kind dauerhaft auf 70 Prozent, nicht nur während der Elternzeit. Ab dem zweiten Kind erhältst du in Sachsen sogar 90 Prozent Beihilfe.

Auch deine Kinder und dein Ehepartner bekommen in Sachsen 90 Prozent, was die Restkosten minimal macht.

Bleibt die Beihilfe auch bei Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit erhalten?

Ja, der erhöhte Beihilfesatz von 70 Prozent bleibt auch bestehen, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Du kannst bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, für Kinder geboren ab 01. September 2021. Vorher waren es 30 Stunden. Der entscheidende Punkt: Du musst offiziell in Elternzeit sein, auch wenn du nebenbei arbeitest.

Die Beihilfevorschriften knüpfen den 70-Prozent-Anspruch an den Status Elternzeit, nicht an völlige Dienstfreistellung. Du brauchst also keine Sorge haben, dass eine Teilzeitbeschäftigung deinen Beihilfesatz wieder senkt. Der erhöhte Satz gilt für die gesamte Dauer deiner Elternzeit, egal wie viele Stunden du arbeitest.

Bei Teilzeit im Beamtenverhältnis während der Elternzeit ist diese Zeit anteilig ruhegehaltfähig. Das bedeutet, sie zählt für deine spätere Pension. Wenn du zum Beispiel 50 Prozent Teilzeit arbeitest, zählt diese Zeit zur Hälfte für deine Pension.

Wie hoch sind die PKV-Beiträge für Beamte in der Elternzeit?

Deine PKV-Beiträge sinken automatisch, sobald deine Versicherung den neuen Beihilfesatz berücksichtigt. In einem beihilfekonformen PKV-Tarif sind Leistung und Beitrag exakt auf den Beihilfesatz abgestimmt. Bei 70 Prozent Beihilfe benötigst du nur eine 30-Prozent-Deckung, die Risikoprämie deiner PKV sinkt entsprechend.

Die Versicherung kalkuliert die Prämien so, dass ein 30-Prozent-Tarif deutlich günstiger ist als ein 50-Prozent-Tarif, weil sie weniger Kosten erstatten muss. Es handelt sich um eine leistungsgemäße Beitragsreduzierung, die vertragsgemäß erfolgt. Du musst nichts weiter tun, außer deiner Versicherung den geänderten Status mitzuteilen.

Viele Beamte sind überrascht, dass die PKV-Prämie in Elternzeit fast von allein sinkt, während Angestellte in der PKV oft volle Beiträge weiterzahlen. Dies ist dem Beamtenprivileg des erhöhten Beihilfesatzes geschuldet. Dein Dienstherr sorgt dafür, dass du während der Elternzeit finanziell entlastet wirst.

Wie viel sparen Beamte durch die höhere Beihilfe in der Elternzeit?

Die Einsparung beträgt etwa 40 Prozent deines Krankenversicherungsbeitrags, wenn du vorher 50 Prozent beihilfeberechtigt warst. Diese Zahl ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen 50 und 30 Prozent Restkosten: 30 Prozent sind 40 Prozent weniger als 50 Prozent.

AlterTarif vor ElternzeitBeitrag vor ElternzeitBeitrag während ElternzeitErsparnis monatlichErsparnis jährlich
35 Jahre50 % PKV250 €150 €100 €1.200 €
35 Jahre50 % PKV400 €240 €160 €1.920 €
40 Jahre50 % PKV300 €180 €120 €1.440 €

Bei teureren Tarifen sparst du absolut mehr Euro ein, bei günstigeren entsprechend weniger. Aber der prozentuale Effekt ist bei allen deutlich: Nahezu die Hälfte des bisherigen Beitrags entfällt. Zusätzlich kommen die staatlichen Zuschüsse von mindestens 31 Euro oder die volle Erstattung bei niedrigeren Besoldungsgruppen.

Welche weiteren Zuschüsse vom Dienstherrn kommen hinzu?

Neben der erhöhten Beihilfe zahlt dir der Dienstherr direkte Zuschüsse zu deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese Zuschüsse sollen Beamte mit geringerer Besoldung entlasten, da für sie die PKV-Beiträge besonders ins Gewicht fallen, wenn keine Bezüge fließen.

Die Regelungen sind beim Bund und in den meisten Bundesländern ähnlich gestaltet. Es gibt zwei Stufen:

  • Pauschaler Zuschuss für höhere Besoldungsgruppen
  • Vollständige Erstattung für niedrigere Besoldungsgruppen
  • Die Grenze liegt bei der Besoldungsgruppe A8

Diese Zuschüsse werden nur während der Elternzeit gezahlt, nicht vorher und nicht nachher. Sie sind eine spezielle Unterstützung für die Zeit ohne Dienstbezüge. Du musst sie beantragen, sie werden nicht automatisch gewährt.

Zuschüsse vom Dienstherrn: Pauschale und volle Erstattung

Beamte ab Besoldungsgruppe A9 aufwärts erhalten einen monatlichen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von maximal 31 Euro pro Monat beim Bund und in den meisten Ländern. Dieser Betrag ist unabhängig von deiner tatsächlichen Beitragshöhe, es handelt sich um einen Fixbetrag als Mindestunterstützung.

Zuschusshöhe nach Bundesland:

BundeslandZuschuss ab A9Besonderheiten
Bund31 €Standard
Baden-Württemberg42 €Höher als Bund
Bayern30 €Leicht niedriger
Rheinland-Pfalz30,68 €Leicht angepasst
Andere Bundesländer31 €Folgen Bundesschema

In einigen Bundesländern wurde dieser Betrag angehoben. In Baden-Württemberg erhalten Beamte ab A9 seit 2024 einen Zuschuss von 42 Euro monatlich statt 31 Euro. Bayern zahlt bis zu 30 Euro monatlich. Die meisten anderen Bundesländer und der Bund zahlen 31 Euro.

Der pauschale Zuschuss wird auch bei Teilzeit in der Elternzeit gezahlt, solange offiziell Elternzeit vorliegt. Er ist eine kleine Beihilfeergänzung, die jeder anspruchsberechtigte Beamte bekommen kann. Die Voraussetzung: Deine Dienst- oder Anwärterbezüge vor Beginn der Elternzeit dürfen die Versicherungspflichtgrenze in der GKV nicht überschritten haben.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2025 bei 73.800 Euro jährlich beziehungsweise 6.150 Euro monatlich. Bestimmte Bezugsbestandteile wie Familienzuschlag und Auslandsbesoldung bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt. Die meisten Beamte ab A9 liegen unter dieser Grenze und erfüllen damit die Bedingung.

Unter welchen Bedingungen zahlt der Dienstherrn die vollständigen PKV-Beiträge?

Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A8 sowie Beamtenanwärter erhalten auf Antrag die vollständige Erstattung ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während der Elternzeit. Das bedeutet, du zahlst während der gesamten Elternzeit keinen Cent für deine Krankenversicherung. Der Dienstherr übernimmt alles.

Voraussetzungen für die volle Erstattung:

  • Du hattest zum Zeitpunkt vor Beginn der Elternzeit Dienstbezüge bis einschließlich Besoldungsgruppe A8 oder Anwärterbezüge
  • Deine Dienst- oder Anwärterbezüge haben im Kalenderjahr vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro nicht überschritten
  • Du beziehst Elterngeld oder hast keine beziehungsweise unter hälftiger Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Wichtig: Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag, nicht automatisch. Erstattet werden nur Beiträge für die beihilfeergänzende Kranken- und Pflegeversicherung, also 30 Prozent beziehungsweise 50 Prozent Restkostenversicherung.

Was wird explizit NICHT erstattet:

  • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung
  • Krankenhaustagegeld
  • Anwartschaftsversicherungen
  • Zusatztarife

Bei Beförderung in A9 während der Elternzeit entfällt die erhöhte Erstattung. Es bleibt dann nur der Pauschbetrag von 31 Euro. A8-Beamte verdienen in der Regel deutlich weniger als die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro, sodass sie die Bedingung problemlos erfüllen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Bund und einzelnen Bundesländern?

Im Grundsatz folgen die Länder den Bundesregelungen, aber es gibt Unterschiede im Detail.

Übersicht der Zuschüsse nach Bundesland:

BundeslandZuschuss A9+Erstattung bis A8Besonderheiten
Bund31 €Volle ErstattungStandard
Baden-Württemberg42 €120 €Großzügiger als Bund
Bayern30 €Volle ErstattungStandard
NRW31 €Volle ErstattungFolgt Bundesschema
Rheinland-Pfalz30,68 €Volle ErstattungLeicht angepasst

Berlin, Hamburg, Bremen und andere Bundesländer, die die pauschale Beihilfe eingeführt haben, bieten diese Zuschüsse ebenfalls an, solange du im klassischen Beihilfesystem bist. Die pauschale Beihilfe ist ein alternatives System, bei dem der Staat 50 Prozent deiner Krankenversicherungsbeiträge bezuschusst, egal ob du PKV oder GKV wählst.

Nahezu alle Bundesländer und der Bund gewähren mindestens 31 Euro monatliche Unterstützung, wenn dein Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, und 100 Prozent Erstattung, wenn du A8 oder niedriger bist. Kein Beamter muss komplett ohne Hilfe seine Krankenversicherung stemmen.

Wie wird der Zuschuss zur PKV beantragt und ausgezahlt?

Diese Zuschüsse werden nicht automatisch gezahlt, sondern müssen beantragt werden. Zuständig ist in der Regel deine Beihilfestelle oder Besoldungsstelle.

So beantragst du den Zuschuss:

  • Formlosen Antrag auf Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen stellen
  • Nachweis deiner PKV-Beiträge beilegen (Bescheinigung deiner Versicherung über die monatliche Prämie)
  • Bei vollem Erstattungsanspruch werden auch die Pflegepflichtversicherungsbeiträge berücksichtigt

Wichtig: Halte Fristen ein. Viele Dienstherren empfehlen, den Antrag vor Antritt der Elternzeit zu stellen, damit gleich ab dem ersten Monat die Erstattung laufen kann. Wenn du ihn später einreichst, wird aber in der Regel rückwirkend ab Elternzeitbeginn gezahlt.

Die Auszahlung erfolgt meist monatlich. Beim Bund wird der Betrag auf das Konto überwiesen, auf das sonst dein Gehalt ging, jeweils in Höhe der nachgewiesenen PKV-Prämie bis maximal 31 Euro oder eben der vollen Summe, je nach Besoldungsgruppe. In manchen Bundesländern wickelt die Bezügestelle die Erstattung ab.

Die PKV-Beiträge deines Kindes können in die 31 Euro beziehungsweise Vollerstattung mit einbezogen werden, solange das Kind auf deiner Bezügemitteilung als Kindergeld oder Familienzuschlag geführt wird. Das heißt, du bekommst auch für die Krankenversicherung deines Kindes Unterstützung vom Dienstherrn.

Mutterschutz und Elternzeit: Wie unterscheiden sich die Regelungen?

Während des Mutterschutzes zahlst du als Beamtin deine PKV-Beiträge selbst, genau wie vorher.

Der große Unterschied zur Elternzeit: Im Mutterschutz erhältst du weiterhin deine vollen Dienstbezüge, deshalb ändert sich bei deiner PKV und Beihilfe überhaupt nichts.

Regelungen während des Mutterschutzes:

  • Dauer: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen)
  • Besoldung: Du erhältst volle Besoldung, also dein komplettes Gehalt
  • Beihilfe: Dein regulärer Beihilfeanspruch bleibt vollständig erhalten, keine Umstellung auf Krankenfürsorge
  • PKV-Beiträge: Ändern sich nicht, du zahlst weiter wie gewohnt aus deinem normalen Gehalt
  • Zuschüsse: Keine Zuschüsse vom Dienstherrn, weil du ja dein volles Gehalt bekommst
  • Pension: Diese Zeit ist ruhegehaltfähig im Umfang deiner vorher ausgeübten Arbeitszeit

Anders als Arbeitnehmerinnen, die Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, beziehst du als Beamtin weiter deine vollen Dienstbezüge. Das heißt, für dich gibt es kein klassisches Mutterschaftsgeld von einer Kasse, der Dienstherr zahlt dein Gehalt einfach normal weiter.

Was ändert sich beim Übergang von der Elternzeit in die Elternzeit?

Nach Ende der Mutterschutzfrist, in der Regel 8 Wochen nach Geburt, beginnt auf Wunsch die Elternzeit. Elternzeit ist bei Beamten immer ohne Dienstbezüge, also eine unbezahlte Freistellung. In dem Moment, wo die Elternzeit startet, stoppt die Besoldungszahlung.

AspektMutterschutzElternzeit
DienstbezügeVolle BesoldungKeine Bezüge
BeihilfeReguläre Beihilfe (50 %)Krankenfürsorge (70 %)
PKV-BeitragNormal (z. B. 400 €)Reduziert (z. B. 240 €)
ZuschüsseKeine31 € oder volle Erstattung
Zahlung ausGehaltElterngeld

Ein typischer Ablauf sieht so aus: Mutterschutz bis 8 Wochen nach Geburt mit vollen Bezügen, ab der 9. Woche schließt direkt Elternzeit an ohne Bezüge. So genießt du 8 Wochen volle Bezüge und normale PKV-Konditionen und musst erst danach auf die neuen Konditionen mit erhöhter Beihilfe und Zuschüssen umstellen.

Im Mutterschutz läuft alles normal weiter wie vor der Schwangerschaft. Du zahlst deine üblichen PKV-Beiträge aus deinem Gehalt, deine Beihilfe funktioniert wie immer, und du musst nichts Besonderes beachten. Erst mit Beginn der Elternzeit nach dem Mutterschutz greifen die besonderen Regelungen.

Erhalten Beamte Mutterschaftsgeld, wenn die Elternzeit ohne Bezüge verläuft?

Normalerweise hast du als Beamtin keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da du während des Mutterschutzes deine vollen Bezüge erhältst. Es gibt aber einen Sonderfall: Wenn die Mutterschutzfrist in eine bereits laufende Elternzeit ohne Bezüge fällt, erhältst du ein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.

Dies betrifft dich zum Beispiel, wenn du bei der Geburt eines zweiten Kindes noch in Elternzeit für das erste Kind bist und kein Gehalt beziehst. Dann bekommst du für die 8 Wochen nach Geburt ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Das entspricht dem Betrag, den auch freiwillig Versicherte oder privat versicherte Arbeitnehmerinnen vom Staat erhalten.

Allerdings ist dieses Mutterschaftsgeld bei hohem Einkommen gedeckelt auf maximal 210 Euro insgesamt. Die meisten Beamtinnen werden diese Situation vermeiden, indem sie Elternzeit erst nach Mutterschutz nehmen. Sollte aber die Mutterschutzfrist in eine laufende Elternzeit fallen, greift genau diese Regel mit dem einmaligen Mutterschaftsgeld von 210 Euro.

Was passiert nach der Elternzeit mit den PKV-Beiträgen?

Sobald die Elternzeit endet und du in den Dienst zurückkehrst, ändert sich dein Beihilfesatz wieder auf das reguläre Niveau.

Der erhöhte 70-Prozent-Satz gilt nur während der Elternzeit. Nach deren Ende fällst du zurück auf den für dich üblichen Beihilfebemessungssatz.

Bei den meisten wird das wieder 50 Prozent sein, sofern nicht inzwischen zwei oder mehr Kinder existieren.

Entwicklung des Beihilfesatzes:

  • Bei einem Kind: Beihilfesatz sinkt von 70% zurück auf 50%
  • Bei zwei oder mehr Kindern: Beihilfesatz bleibt bei 70% (dauerhaft aus dem Grund „mindestens zwei Kinder“)
  • Bei drei oder mehr Kindern: Beihilfesatz bleibt dauerhaft bei 70%, auch wenn Kinder später nicht mehr berücksichtigungsfähig sind
  • Sachsen (Sonderfall): Bleibt bei 70% ab erstem Kind dauerhaft

Bei nur zwei Kindern wird der Beihilfebemessungssatz nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem eines der beiden Kinder nicht mehr berücksichtigungsfähig ist, wieder auf 50 Prozent vermindert.

Um wie viel steigen die PKV-Beiträge nach Rückkehr in den Dienst?

Da dein Beihilfesatz von 70 auf 50 Prozent sinkt, musst du wieder einen höheren Anteil privat absichern, nämlich 50 statt 30 Prozent der Krankheitskosten. Die PKV-Beiträge erhöhen sich wieder auf das Niveau vor der Elternzeit. Im Beispiel von vorher wären es wieder etwa 400 Euro statt 240 Euro während der Elternzeit.

ZeitpunktBeihilfesatzPrivater AnteilPKV-BeitragÄnderung
Vor Elternzeit50 %50 %400 €
Während Elternzeit (1 Kind)70 %30 %240 €−160 €
Nach Elternzeit (1 Kind)50 %50 %400 €+160 €

Die Ersparnis während der Elternzeit durch die erhöhte Beihilfe kann durchaus 100 Euro und mehr im Monat ausmachen. Diese entfällt nach Ende der Elternzeit wieder. Du zahlst dann wieder denselben Beitrag wie vor der Elternzeit, vorausgesetzt dein Tarif ist derselbe geblieben und du hast keine Änderungen vorgenommen.

Ende der Zuschüsse vom Dienstherrn:

  • Der pauschale Zuschuss von 31 € (bzw. 42 € in Baden-Württemberg) wird nur während der Elternzeit gezahlt
  • Nach Rückkehr in den Dienst mit regulären Dienstbezügen entfällt dieser Anspruch
  • Die vollständige Beitragserstattung für Beamte bis A8 entfällt ebenfalls nach Rückkehr
  • Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für die Dauer der Elternzeit

Was muss bei der Tarifanpassung der PKV beachtet werden?

Du musst deine PKV aktiv über das Ende der Elternzeit informieren und den Tarif wieder zurückstellen lassen. Die Anpassung erfolgt nicht automatisch.

Checkliste für die Tarifanpassung:

  • 4-6 Wochen vor Ende der Elternzeit: PKV-Versicherer kontaktieren und Ende der Elternzeit mitteilen
  • Tarifanpassung beantragen: Wechsel vom 30%-Tarif zurück zum 50%-Tarif (bzw. 70% bei zwei+ Kindern)
  • Schriftliche Bestätigung: Neue Beitragshöhe schriftlich bestätigen lassen
  • Beihilfestelle informieren: Mitteilung über Ende der Elternzeit und Rückkehr in den Dienst
  • Erste Abrechnung prüfen: Kontrollieren, ob der neue PKV-Beitrag korrekt abgebucht wird

Ein Tarifwechsel zurück von 30 auf 50 Prozent ist vertraglich zugesichert und erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung, da es dem ursprünglichen Vertrag entspricht. Falls du während der Elternzeit den Tarif gewechselt hast, zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart oder Leistungen reduziert, überlege dir, ob du diese Änderungen rückgängig machen möchtest.

Nach der Elternzeit solltest du deiner Beihilfestelle mitteilen, dass du den Dienst wieder aufgenommen hast. Falls sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, zum Beispiel ein weiteres Kind geboren wurde oder ein Kind aus dem Familienzuschlag gefallen ist, dann passt sich dein Beihilfesatz entsprechend an.

Gilt dies auch für Beamte, die nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, sobald die eigentliche Elternzeit vorbei ist, endet der Anspruch auf den Elternzeit-Beihilfesatz, unabhängig davon, ob du zurück in Vollzeit oder mit reduzierter Stundenzahl gehst. Eine Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit hat keinen Einfluss auf den Beihilfeanspruch. Beamte in Teilzeit erhalten denselben Prozentsatz wie Vollzeitbeamte.

Die Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit unterscheidet sich von der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Der erhöhte Beihilfesatz von 70 Prozent gilt nur während der Elternzeit bis 32 Wochenstunden. Nach Ende der Elternzeit gilt wieder dein regulärer Beihilfesatz, egal ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest.

Dein PKV-Beitrag reduziert sich nicht durch Teilzeit. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Beitrag vom Einkommen abhängt, bleibt dein Beitrag als Beamter gleich. Er richtet sich nach dem Beihilfesatz und deinem Tarif, nicht nach der Arbeitszeit. Bei Teilzeit nach der Elternzeit zahlst du denselben PKV-Beitrag wie bei Vollzeit.

Private Krankenversicherung für das Kind während der Elternzeit

Deine Kinder haben als Beamtenkinder Anspruch auf Beihilfe. In nahezu allen Bundesländern beträgt der Beihilfesatz für Kinder 80 Prozent. Das bedeutet, der Dienstherr erstattet 80 Prozent der Krankheitskosten deines Kindes, die restlichen 20 Prozent musst du über eine Krankenversicherung abdecken.

Beihilfesätze für Kinder nach Bundesland:

BundeslandBeihilfesatz KindPrivater Anteil
Sachsen90 %10 %
Alle anderen80 %20 %

Sachsen hat die großzügigste Regelung: Dort erhalten Kinder 90 Prozent Beihilfe statt 80 Prozent. Das macht die Restkosten noch geringer. In den meisten anderen Bundesländern liegt der Beihilfesatz für Kinder einheitlich bei 80 Prozent.

Die Beihilfe für dein Kind bleibt während deiner Elternzeit vollständig erhalten. Dein Kind behält seinen 80-Prozent-Anspruch, egal ob du in Elternzeit bist oder arbeitest. Das heißt, auch in Elternzeit erhältst du für dein Kind Beihilfe wie zuvor. Deine Elternzeit wirkt sich nicht negativ auf die Kinder-Beihilfe aus.

Für die restlichen 20 Prozent brauchst du eine private Krankenversicherung für dein Kind. PKV-Tarife für Kinder sind relativ günstig, da nur 20 Prozent der Kosten versichert werden müssen und Kinder in jungen Jahren meist gesund sind. Die Beiträge liegen oft im Bereich von etwa 30 bis 80 Euro im Monat, je nach Tarif und Leistungsumfang.

Kann das Kind des Beamten familienversichert in der GKV werden?

Eine kostenlose Familienversicherung in der GKV für dein Kind kommt nur in wenigen Konstellationen in Frage.

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Elternteil ein höheres Einkommen hat und privat versichert ist, also du als Beamter mit PKV, und der andere Elternteil ist gesetzlich versichert, kann das Kind nicht kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden.

Die Regel aus Paragraph 10 SGB V führt dazu, dass in den meisten Beamtenfamilien das Kind privat versichert werden muss:

  • Häufigster Fall: Beamte haben das höhere Einkommen → Kind muss privat versichert werden
  • Seltener Fall: Gesetzlich versicherter Partner verdient mehr → Kind kann in GKV familienversichert werden

Beispiel für GKV-Familienversicherung möglich:

ElternteilVersicherungEinkommenErgebnis
Mutter (Beamtin)PKV50.000 €
Vater (Angestellter)GKV60.000 €Kind kann in GKV beim Vater familienversichert werden

Während deiner Elternzeit ohne Einkommen könnte theoretisch das Kind in der GKV familienversichert werden, wenn dein Partner gesetzlich versichert ist. Allerdings: Sobald du wieder Besoldung beziehst und höheres Einkommen hast, fällt die kostenlose Familienversicherung weg und das Kind müsste zurück in die PKV wechseln.

Das kann Probleme mit der Gesundheitsprüfung bereiten, weshalb viele Beamtenkinder konsequent in der PKV bleiben.

Mit welchen monatlichen Kosten ist die private Versicherung des Kindes verbunden?

ie Kosten für die private Versicherung deines Kindes sind überschaubar.

Übersicht PKV-Kosten für Beamtenkinder:

TarifartMonatlicher BeitragLeistungen
Basistarifca. 35 €Grundschutz ähnlich GKV
Komforttarifca. 50 €Gute Leistungen, empfohlen
Premiumtarifca. 70–80 €Einzelzimmer, Chefarzt
Pflegeversicherungca. 5–10 €Pflichtzusatz
Gesamt typischca. 55–60 €Komfort + Pflege

Insgesamt ist ein Beamtenkind häufig für unter 60 Euro monatlich privat kranken- und pflegeversichert. Das ist oft günstiger als ein eigener GKV-Beitrag für das Kind, der schnell 200 Euro kosten kann, wenn keine Familienversicherung greift.

Vorteile der privaten Kinderversicherung:

  • Privatarztbehandlung möglich
  • Bessere Zahnersatzleistungen
  • Chefarztbehandlung und Einzelzimmer verfügbar
  • Deutlich günstiger als freiwillige GKV durch 80% Beihilfe

Wichtig: Melde dein Kind rechtzeitig innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der PKV an.

Dann geht das meist ohne Gesundheitsprüfung durch die Nachversicherungsgarantie des Versicherers. Die PKV-Beiträge deines Kindes können während der Elternzeit über die Zuschüsse mit abgedeckt werden, wenn das Kind bei dir im Familienzuschlag steht.

Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Elternzeit auf die Pension

Während einer Elternzeit ohne Bezüge erwirbst du keine ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Das bedeutet, die Monate oder Jahre in Elternzeit werden nicht auf die Dienstzeit angerechnet, die für die Pensionsberechnung relevant ist.

Beispiel für Dienstzeitberechnung:

SituationDienstjahreRuhegehaltssatzAuswirkung
Ohne Elternzeit40 Jahreca. 71,75 %Vollständig
Mit 1 Jahr Elternzeit39 Jahreca. 70 %Leicht reduziert
Mit Kinderzuschlag39 Jahre + Zuschlagca. 70 % + ZuschlagAusgeglichen

Aber es gibt einen Ausgleich: Das Beamtenversorgungsrecht erkennt die Kindererziehung durch einen Kindererziehungszuschlag an.

Dieser Zuschlag wird unabhängig davon gewährt, ob du während der Kindererziehung im Dienst warst oder beurlaubt. Das heißt, selbst wenn du keine Elternzeit genommen hättest und voll weitergearbeitet hättest, bekommst du für jedes Kind einen Versorgungszuschlag.

Praktisch entspricht der Kindererziehungszuschlag in der Beamtenpension dem Betrag, den ein entsprechender Rentenanspruch für die Kindererziehungszeit bringen würde:

  • Für vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Entgeltpunkte (ca. 70 € pro Kind/Monat)
  • Für ab 1992 geborene Kinder: 3 Entgeltpunkte (ca. 110 € pro Kind/Monat)

Werden Kindererziehungszeiten für die Versorgung angerechnet?

Ja, durch den Kindererziehungszuschlag wird die Kinderzeit in deiner Pension berücksichtigt. Dieser Zuschlag wird auf deine Beamtenpension aufgeschlagen und auch dir gewährt, wenn du während der Kindererziehungszeit voll gearbeitet hast. Es ist kein direktes Gutschreiben verlorener Dienstzeit, sondern ein eigenständiger Bonus.

Die Elternzeit zählt zwar an sich nicht als Dienstzeit, aber durch den Zuschlag ist im Ergebnis oft ausgeglichen. Für Beamte, die zum Beispiel genau 40 Jahre Dienstzeit anstreben, kann ein Jahr Elternzeit dennoch bedeuten, dass sie dieses Ziel nicht erreichen und auf 39 Dienstjahre kommen.

Der Kinderzuschlag sorgt jedoch dafür, dass zumindest ein finanzieller Ausgleich erfolgt, sodass die Pension nur minimal oder gar nicht geringer ausfällt.

Wichtige Punkte zur Dienstzeit:

  • Mindestdienstzeit von 5 Jahren wird durch Elternzeiten nicht beeinflusst
  • Elternzeit über 6 Monate ist nicht mehr voll ruhegehaltfähig im Sinne von Beförderungswartezeiten
  • Finanziell musst du dir um deine Pension wegen der Elternzeit kaum sorgen

Erhält der Beamte Versorgungszuschläge für Kindererziehung?

Ja, du erhältst einen Versorgungszuschlag pro Kind, der bei der Berechnung deines Ruhegehalts berücksichtigt wird. Dieser wird oft Kindererziehungsergänzungszuschlag genannt. Du musst ihn meist nicht gesondert beantragen, er wird im Versorgungslauf automatisch angesetzt, sobald Kinder in deinem Beamtendatenbestand vermerkt sind.

Sicherheitshalber solltest du bei deiner Pensionsberechnung prüfen, ob die Kinder erfasst wurden. Der Zuschlag soll Gleichklang mit der gesetzlichen Rente herstellen, wo es pro Kind aktuell bis zu 3 Entgeltpunkte als Kindererziehungszeit gibt, was etwa 100 Euro monatliche Rente entspricht.

Elternzeit verringert zwar die Dienstzeit, ist aber durch Kinderzuschläge in der Pension weitgehend ausgeglichen. Du wirst also pensionsrechtlich nicht bestraft, weil du Zeit für deine Kinder genommen hast. Die Elternzeit kann indirekt Karriere und damit Besoldungsentwicklung beeinflussen, da du während dieser Zeit keine Beförderung erhalten kannst. Langfristig muss das aber nicht schaden, viele Dienstherren ermöglichen Anschluss an die vorherige Position.

Warum können Beamte nicht in die Familienversicherung wechseln?

Dein Beihilfeanspruch bleibt während der gesamten Elternzeit vollständig bestehen. Beamte haben durch die Beihilfe bereits eine staatliche Absicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung sieht vor, dass eine kostenlose Familienversicherung nur für Angehörige ohne eigenen vorrangigen Anspruch gilt.

Du als Beamter mit Beihilfe giltst nicht als schutzlos, sondern hast deinen Beihilfeanspruch. Daher schließt die Beihilfe die GKV-Familienversicherung faktisch aus.

Gründe für den Ausschluss der Familienversicherung als Beamter:

  • Beamte haben durch Beihilfe bereits eine staatliche Absicherung
  • GKV würde beihilfeberechtigte Beamte nicht beitragsfrei aufnehmen
  • Beamte sind per Gesetz nicht versicherungspflichtig in der GKV
  • Familienversicherung setzt Versicherungspflicht voraus
  • Beihilfe hat Vorrang vor GKV-Familienversicherung

Beamte sind per Gesetz nicht versicherungspflichtig in der GKV, unabhängig vom Einkommen. Du kannst dich freiwillig gesetzlich versichern, aber das müsstest du mit vollen Beiträgen tun. Eine Familienversicherung setzt aber Versicherungspflicht des Mitglieds oder zumindest Berechtigung dazu voraus.

Du als Beamter hast diese Pflicht nicht, somit kein automatisches Anrecht auf beitragsfreie Mitversicherung.

Kann ein Beamter während der Elternzeit von der PKV in die GKV wechseln?

Grundsätzlich kannst du dich als Beamter freiwillig gesetzlich versichern, wenn du bereit bist, auf die Beihilfe zu verzichten. Einige Bundesländer haben die pauschale Beihilfe eingeführt:

Bundesländer mit pauschaler Beihilfe:

  • Hamburg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Baden-Württemberg

Bei der pauschalen Beihilfe würde der Dienstherr anstatt individueller Beihilfe einen Zuschuss von 50 Prozent zu deinem Krankenversicherungsbeitrag zahlen, egal ob du PKV oder GKV wählst. In so einem System könntest du während der Elternzeit theoretisch zur GKV wechseln.

Aber Achtung, es gibt einige wichtige Einschränkungen:

  • Die Entscheidung für pauschale Beihilfe ist meist endgültig
  • Sie muss früh erfolgen, nicht erst bei Elternzeit
  • Du kannst nicht nur für die Elternzeit wechseln
  • Ein Wechsel in die GKV erschwert die Rückkehr in die PKV (Gesundheitsprüfung, höheres Alter)

In der Praxis verbleiben fast alle Beamte in der PKV mit klassischer Beihilfe, da diese Kombination im Regelfall kostengünstiger und leistungsstärker ist. Ein Wechsel in die GKV würde bedeuten, dass du anschließend Schwierigkeiten hättest, wieder in die PKV zurückzukehren wegen Gesundheitsprüfung und höherem Alter.

Warum werden Angestellte bei diesem Thema anders behandelt?

Angestellte werden anders behandelt, weil sie Teil des Sozialversicherungssystems sind und du als Beamter nicht.

Ein Angestellter zahlt während der Beschäftigung Beiträge in die GKV, hälftig mit dem Arbeitgeber, und hat dadurch den Anspruch, bei Einkommen null in der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert zu sein.

Unterschiede Angestellte vs. Beamte:

AspektAngestellteBeamte
SozialversicherungPflichtmitgliedVersicherungsfrei
Arbeitgeberzuschuss50 % während ArbeitKeiner, stattdessen Beihilfe
Elternzeit GKVBeitragsfreiNicht möglich
FamilienversicherungMöglichAusgeschlossen durch Beihilfe
Unterstützung ElternzeitBeitragsfreiheit GKV70 % Beihilfe + Zuschüsse

Außerdem können Angestellte in der GKV ihre nicht arbeitenden Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern, was dem Solidarprinzip der GKV entspricht. Beamte zahlen keine GKV-Beiträge, daher gibt es auch keinen Solidarausgleich durch Familienversicherung. Stattdessen greift das Fürsorgesystem: Der Dienstherr gewährt Beihilfe und in besonderen Fällen wie Elternzeit Zuschüsse, anstelle von GKV-Leistungen.

Beamte werden also anders behandelt, weil ihr Versicherungsstatus ein anderer ist. Dafür kannst du auch Leistungen in Anspruch nehmen, die Angestellte so nicht haben:

  • Beihilfe für Heilpraktiker (je nach Bundesland)
  • Beihilfe zu Zahnersatz
  • 80 Prozent Beihilfe für Kinder
  • 70 Prozent Beihilfe während Elternzeit
  • Zusätzliche Zuschüsse in der Elternzeit

Du hast mit 70 Prozent Beihilfe und Zuschüssen während Elternzeit eine eigene Form der Beitragsfreiheit, immerhin trägt der Dienstherr den Großteil der Krankheitskosten weiter.

Steuerliche Absetzbarkeit von PKV-Beiträgen während der Elternzeit

PKV-Beiträge können auch während der Elternzeit steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung. Durch das Bürgerentlastungsgesetz 2010 darfst du sämtliche Beiträge zur Basiskrankenversicherung, egal ob GKV oder PKV, voll von der Steuer absetzen.

Der Teil deiner PKV-Beiträge, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, ist zu 100 Prozent absetzbar. Praktisch fallen darunter deine gesamten PKV-Beiträge für den Grundschutz, da Beamten-PKV-Tarife in aller Regel mindestens dem GKV-Niveau entsprechen. Auch die Pflegepflichtversicherungsbeiträge sind komplett abzugsfähig.

Was du steuerlich absetzen kannst:

  • Beiträge zur Basiskrankenversicherung (100% absetzbar)
  • Pflegepflichtversicherung (100% absetzbar)
  • PKV-Beiträge für Kinder (wenn du sie zahlst)
  • Höchstbetrag für Beamte: 1.900 € pro Jahr

Für dich als Beamten in Elternzeit bedeutet das konkret: Obwohl du kein oder wenig zu versteuerndes Einkommen hast, solltest du deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben. Bei Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner können deine Beiträge die gemeinsame Steuerlast mindern.

Beispiel: Steuerersparnis bei Zusammenveranlagung

PositionBetragSteuersatzErsparnis
PKV-Beitrag pro Monat180 €
PKV-Beitrag pro Jahr2.160 €
Abzüglich Zuschuss (31 € × 12)−372 €
Selbst gezahlt pro Jahr1.788 €
Steuerersparnis (25 % Satz Partner)25 %ca. 447 €

Selbst wenn dein eigenes Einkommen in dem Jahr gering ist oder durch Elterngeld ersetzt wird, das steuerfrei ist, lohnt sich die Angabe. Die Sonderausgaben werden auf das gemeinsame Einkommen angerechnet.

Wenn du von deinem Dienstherrn Beiträge erstattet bekommst, zum Beispiel die 31 Euro monatlich oder vollständige Erstattung, kannst du nur den selbst getragenen Teil absetzen.

Wenn du die PKV-Beiträge für dein Kind zahlst, was bei Beamten der Normalfall ist, kannst du auch diese Beiträge in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben ansetzen. Das gilt selbst dann, wenn das Kind keine eigenen Einkünfte hat. Du trägst die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung ein.

Fazit: „Beamte zahlen während der Elternzeit nur 50 bis 60 Prozent ihrer normalen PKV-Beiträge dank erhöhter Beihilfe und Zuschüssen“

Beamte behalten während der Elternzeit ihren vollen Beihilfeanspruch als Krankenfürsorge.

Der Beihilfesatz steigt in vielen Bundesländern von 50 auf 70 Prozent, sogar bei nur einem Kind. Die PKV-Beiträge sinken dadurch um 120 bis 160 Euro monatlich oder etwa 40 Prozent. Der Dienstherr zahlt zusätzlich mindestens 31 Euro Zuschuss oder die volle Erstattung bis Besoldungsgruppe A8.

Nach der Elternzeit steigen die Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau bei nur einem Kind. Bei zwei oder mehr Kindern bleibt der günstige 70-Prozent-Beihilfesatz dauerhaft erhalten. Die PKV-Beiträge bleiben steuerlich absetzbar während der gesamten Elternzeit. Beamte sind während der Elternzeit deutlich besser abgesichert als privatversicherte Angestellte, die ihren kompletten Beitrag ohne Unterstützung selbst zahlen müssen.

Melde dich bei mir, wenn du in Elternzeit gehst und wissen möchtest, wie du deine PKV optimal anpasst. Ich prüfe deinen Beihilfeanspruch, beantrage für dich die Zuschüsse beim Dienstherrn und kümmere mich um die Tarifumstellung bei deiner PKV. So sparst du während der Elternzeit maximal und hast trotzdem vollen Versicherungsschutz.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.