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Bild zeigt Daniel Feyler / Geschäftsführer von PKV mit Plan

Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte

INHALT

Beamte haben in der GKV nichts verloren.

Beihilfe? Vorerkrankungen? Elternzeit? Pension? So viele Fragen. Ich kenne die Antworten. Lass uns reden.

Kann ich als Beamter meine PKV-Beiträge steuerlich absetzen?

Inhalt
Neulich saß Thomas bei mir, verbeamteter Gymnasiallehrer aus Hessen, 42 Jahre alt. "Daniel, ich zahle jeden Monat 320 Euro für meine PKV. Mein Kollege meinte, ich könnte das von der Steuer absetzen. Stimmt das? Und wenn ja, wie viel bekomme ich zurück?"
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„Absolut“, sagte ich. „Als Beamter hast du einen riesigen Steuervorteil. Du kannst fast deine kompletten PKV-Beiträge absetzen. Bei deinem Steuersatz von 35 Prozent sparst du etwa 1.340 Euro im Jahr. Das sind über 110 Euro netto im Monat.“

Thomas war sprachlos. Er hatte seine PKV-Beiträge in den letzten acht Jahren nie in der Steuererklärung angegeben. Das waren über 10.000 Euro verlorenes Geld. Wir haben sofort eine Korrekturerklärung für die letzten vier Jahre eingereicht und er bekam fast 5.400 Euro vom Finanzamt zurück.

Viele Beamte verschenken Tausende Euro, weil sie nicht wissen, wie sie ihre PKV richtig absetzen. Lass mich dir zeigen, wie es funktioniert und was du beachten musst.

Kann ich als Beamter meine PKV-Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, als Beamter kannst du deine PKV-Beiträge fast vollständig steuerlich absetzen.

Der Grund liegt in deiner besonderen Situation: Du zahlst im Gegensatz zu Angestellten keine Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Dafür erhältst du später eine Pension statt Rente. Da du aber nicht versicherungsfrei bist und dich selbst krankenversichern musst, kannst du diese Beiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Das ist der entscheidende Unterschied zu Angestellten. Angestellte zahlen Sozialabgaben, die direkt vom Lohn abgezogen werden und bereits steuerfrei sind. Beamte zahlen keine Sozialabgaben, dafür sind die PKV-Beiträge als Steuersonderausgaben absetzbar.

Die PKV teilt deine Beiträge in zwei Kategorien auf: Basisabsicherung und Wahlleistungen.

Die Basisabsicherung umfasst alle Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung erbringt. Diese kannst du vollständig und unbegrenzt von der Steuer absetzen, nicht nur bis zur Höchstgrenze.

Das gehört alles zur Basisabsicherung:

  • Ambulante ärztliche und zahnärztliche Grundversorgung
  • Verschreibungspflichtige Medikamente
  • Notwendige Krankenhausbehandlung im Mehrbettzimmer
  • Zahnbehandlung ohne Zahnersatz
  • Medizinisch notwendige Heilmittel
  • Psychotherapie im Rahmen des GKV-Umfangs
  • Pflegepflichtversicherung

Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Heilpraktiker, hochwertiger Zahnersatz und Premium-Sehhilfen kannst du nur im Rahmen des Höchstbetrags von 1.900 Euro pro Jahr absetzen. Da die Basis-Krankenversicherung diesen Betrag meist bereits ausschöpft, fallen Wahlleistungen praktisch steuerlich weg.

Deine PKV stellt jährlich eine Beitragsbescheinigung aus, auf der die Aufteilung zwischen Basis und Wahlleistungen angegeben ist. Dort siehst du zum Beispiel bei einem Gesamtbeitrag von 350 Euro, dass davon 280 Euro Basis-Krankenversicherung sind, die unbegrenzt absetzbar sind, und 70 Euro Wahlleistungen, die nur bis zur 1.900-Euro-Grenze absetzbar sind.

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Die Versicherung macht diese Aufteilung selbst nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung. Du brauchst da nichts selbst zu berechnen. Die Bescheinigung bekommst du meist im Januar oder Februar automatisch per Post oder findest sie in deinem Online-Kundenportal.

Wie hoch sind die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen für Beamte?

Beamte haben einen jährlichen Höchstbetrag von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Wichtig ist aber, dass es zwei verschiedene Töpfe gibt: Die Basiskrankenversicherung ist unbegrenzt absetzbar, sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Wahlleistungen PKV, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht, Unfall und Risikolebensversicherung maximal 1.900 Euro.

Beispiel: Berechnung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Ein Beamter zahlt für eine Basis-PKV pro Jahr 3.360 Euro (280 Euro pro Monat), das ist vollständig absetzbar.

Dazu kommen noch Wahlleistungen in der PKV von 840 Euro und Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von 600 Euro im Jahr. Die Summe der Wahlleistungen plus andere Vorsorge beträgt somit 1.440 Euro und liegt unter der 1.900-Euro-Grenze. Damit sind Basis 3.360 Euro plus Wahlleistungen und BU 1.440 Euro gleich gesamt 4.800 Euro absetzbar.

Zum Vergleich: Selbstständige und Freiberufler haben einen Höchstbetrag von 2.800 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen, da sie keine Zuschüsse haben und alles selbst finanzieren müssen.

Steuerspar-Effekt: Wie viel sparst du als Beamter wirklich?

Rechenbeispiel für einen Lehrer im höheren Dienst mit Bruttoverdienst 4.200 Euro monatlich, Steuersatz 32 Prozent und PKV-Beitrag 350 Euro monatlich, davon Basis 280 Euro und Wahlleistungen 70 Euro.

PositionBetrag pro JahrSteuerersparnis (32%)
Basis-PKV absetzbar3.360 €1.075 €
Wahlleistungen absetzbar840 €269 €
Gesamte Steuerersparnis pro Jahr1.344 €
Monatliche Ersparnis112 € netto

Der Beamte zahlt faktisch nur 238 Euro statt 350 Euro monatlich für die PKV nach Steuersparung. Je höher dein Steuersatz, desto größer die Steuerersparnis. Bei 22 Prozent Steuersatz sparst du 840 Euro im Jahr oder 70 Euro monatlich. Bei 42 Prozent Steuersatz sparst du 1.764 Euro im Jahr oder 147 Euro monatlich.

Wo trage ich meine PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein?

Die richtige Anlage ist die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung. Diese Anlage ist speziell für alle Versicherungsbeiträge vorgesehen, die als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind. Als Beamter trägst du dort deine kompletten PKV-Beiträge ein.

Die konkrete Eintragung erfolgt in den Zeilen 23 bis 27. In Zeile 23 trägst du den Gesamtbeitrag PKV plus Pflegeversicherung als Jahresbeitrag ein, also Monatsbeitrag mal 12. In Zeile 24 trägst du Arbeitgeberzuschüsse ein, als Beamter immer null Euro, da du keine Arbeitgeberzuschüsse erhältst, sondern Beihilfe bekommst.

In Zeile 25 trägst du Beitragsrückerstattungen der PKV ein, falls du eine erhalten hast. In Zeile 26 gibst du den versicherten Personenkreis an, zum Beispiel „Selbst“ oder „Selbst und Ehegatte“. Zeile 27 lässt du leer, die wird vom Finanzamt automatisch berechnet.

Wichtig: Beamtenstatus angeben

Dies ist entscheidend für die korrekte Berechnung. In Zeile 50 musst du ankreuzen „Ich bin/war im Beamtenverhältnis beschäftigt“. In Zeile 54 kreuzt du „Ja“ an bei der Frage, ob du keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlst. Ohne diese Angabe kann das Finanzamt deine Vorsorgeaufwendungen falsch berechnen.

Das Finanzamt wendet dann den korrekten Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro für Beamte an statt 2.800 Euro für Selbstständige.

Separate Zeilen für Familienangehörige in der Steuererklärung

Für Ehepartner oder Partner trägst du die PKV-Beiträge in den Zeilen 37 bis 42 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Für Kinder nutzt du die Anlage Kind in den Zeilen 36 bis 37. Hier trägst du die PKV-Beiträge deiner Kinder ein, pro Kind eine separate Anlage.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung als Beamter

Bevor du die Steuererklärung ausfüllst, besorgst du dir die jährliche Beitragsbescheinigung deiner PKV. Diese findest du online im Kundenportal deiner PKV unter „Service“ oder „Dokumente“, sie wird meist im Januar oder Februar automatisch per Post verschickt, oder du forderst sie bei deiner PKV an.

Die Bescheinigung muss enthalten: Gesamtbeitrag für das Steuerjahr, Aufteilung in Basisabsicherung und Wahlleistungen, Pflegepflichtversicherung und eventuell erhaltene Beitragsrückerstattungen.

Eintragung bei ELSTER:

Logge dich ein auf www.elster.de, öffne „Meine Steuererklärung“, klicke links im Menü auf „Vorsorgeaufwand“ und das Formular wird geladen. Bei Steuersoftware wie WISO oder SteuerSparErklärung öffnest du die Software, wählst den Bereich „Vorsorgeaufwendungen“ oder „Versicherungen“ und den Unterpunkt „Kranken- und Pflegeversicherung“.

  • In den Zeilen 1 bis 3 trägst du deine persönlichen Daten ein: Name, Steuernummer, Geburtsdatum.
  • In Zeile 23 kommt der wichtigste Eintrag. Hier trägst du den Gesamtjahresbeitrag ein, den du im Steuerjahr an deine PKV gezahlt hast. Bei einem monatlichen PKV-Beitrag von 350 Euro rechnest du 350 mal 12 Monate gleich 4.200 Euro und trägst in Zeile 23 ein: 4.200 Euro. Trage hier den kompletten Beitrag ein, auch wenn deine PKV zwischen Basis und Wahlleistungen unterscheidet. Die Aufteilung macht das Finanzamt anhand der PKV-Bescheinigung automatisch.
  • In Zeile 24 trägst du als Beamter immer null Euro ein, da du keine Arbeitgeberzuschüsse erhältst. Du bekommst stattdessen Beihilfe, die aber nicht hier eingetragen wird. In Zeile 25 trägst du Beitragsrückerstattungen ein, falls deine PKV dir eine gewährt hat, weil du zum Beispiel keine Rechnungen eingereicht hast.
  • Wenn du im Jahr keine Rechnungen eingereicht hast und die PKV dir 150 Euro zurückerstattet, trägst du in Zeile 25 ein: 150 Euro. Diese Rückerstattung wird von deinem absetzbaren Betrag abgezogen.
  • In Zeile 26 gibst du an, wer versichert ist. Nur du selbst: „Selbst“. Du und Ehepartner: „Selbst und Ehegatte“. Mit Kindern: „Selbst, Ehegatte, 2 Kinder“. Zeile 27 lässt du leer, diese berechnet das Finanzamt automatisch.
  • In Zeile 50 kreuzt du an „Ich bin/war im Beamtenverhältnis beschäftigt“. In Zeile 54 kreuzt du „Ja“ an bei der Frage, ob du keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlst. Das ist extrem wichtig und wird oft vergessen.

Falls du weitere Versicherungen hast wie Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflicht oder Lebensversicherung, trägst du diese in den Zeilen 28 bis 32 ein. Diese fallen unter die 1.900-Euro-Grenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Beispiel: Vollständig ausgefüllte Anlage Vorsorgeaufwand

Musterperson Max Mustermann, verbeamteter Lehrer aus Bayern.

ZeileEintragBetrag / Angabe
1–3Name, Steuernummer, GeburtsdatumMax Mustermann, 12345678, 15.03.1980
23Gesamtbeitrag PKV + Pflege4.200 € (350 € × 12)
24Arbeitgeberzuschuss0 €
25Beitragsrückerstattung100 € (einmalige Rückerstattung)
26Versicherter Personenkreis„Selbst“
27Davon steuerlich anzuerkennen(leer – vom FA berechnet)
28Berufsunfähigkeitsversicherung600 € (50 € × 12)
50Im Beamtenverhältnis✓ Ja
54Keine Pflichtbeiträge zur RV✓ Ja

Das Ergebnis: Basis-PKV absetzbar etwa 3.360 Euro unbegrenzt. Wahlleistungen plus BU 840 plus 600 gleich 1.440 Euro, das liegt unter der 1.900-Euro-Grenze. Gesamte Steuerersparnis bei 32 Prozent Steuersatz etwa 1.536 Euro.

PKV-Beiträge in der Steuererklärung für Beamte: Besonderheiten und häufige Fragen

Musst du zwischen Basis und Wahlleistungen unterscheiden? Nein, das musst du nicht selbst machen. Trage in Zeile 23 den Gesamtbeitrag ein. Deine PKV hat bereits auf der Beitragsbescheinigung die Aufteilung vorgenommen.

Das Finanzamt liest diese Bescheinigung und macht die Berechnung automatisch. Du musst nicht rechnen, die PKV und das Finanzamt übernehmen das.

Was ist mit der Beihilfe, musst du die angeben? Nein, die Beihilfe wird nicht in der Steuererklärung eingetragen.

Die Beihilfe ist eine steuerfreie Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Du zahlst keine Beiträge für die Beihilfe. Die Beihilfe mindert auch nicht deine PKV-Absetzung. Du setzt die vollen PKV-Beiträge ab, die du selbst zahlst, unabhängig davon, dass der Staat dir Beihilfe gewährt.

Was passiert, wenn du die Zeile 50 mit dem Beamtenstatus vergisst? Zwei Szenarien sind möglich. Günstiger Fall: Das Finanzamt wendet den höheren Höchstbetrag von 2.800 Euro an, das könnte vorteilhaft sein, wenn du viele andere Versicherungen hast. Ungünstiger Fall: Das Finanzamt fordert nach und korrigiert, das verzögert die Bearbeitung. Die Empfehlung: Immer korrekt angeben, um Rückfragen zu vermeiden.

Wo trägst du die PKV deiner Kinder ein? Nicht in Zeile 23, sondern in der Anlage Kind. Öffne für jedes Kind eine separate Anlage Kind. In den Zeilen 36 bis 37 trägst du die PKV-Beiträge des Kindes ein. Das Finanzamt rechnet diese dann zu deinen Vorsorgeaufwendungen hinzu.

PKV-Beiträge vorauszahlen als Beamter: Wie funktioniert das?

Viele Beamte nutzen einen cleveren Steuerspartrick: die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen. Das Einkommensteuergesetz erlaubt Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge bis zum dreifachen Jahresbetrag. Das bedeutet, du kannst Beiträge für 1 bis 3 Jahre vorziehen und sie noch im selben Jahr zahlen.

Ein Normalfall ohne Vorauszahlung sieht so aus: Im Jahr 1 zahlst du 350 Euro mal 12 gleich 4.200 Euro. Im Jahr 2 zahlst du 350 Euro mal 12 gleich 4.200 Euro. Die Steuersparung beträgt etwa 1.344 Euro pro Jahr.

Mit Einjahres-Vorauszahlung bis 20. oder 21. Dezember in Jahr 1 zahlst du im Jahr 1 insgesamt 350 Euro mal 24 gleich 8.400 Euro für 24 Monate voraus. Die Steuerersparung in Jahr 1 beträgt 1.344 mal 2 gleich 2.688 Euro, also die doppelte Ersparnis. Im Jahr 2 zahlst du null Euro, da bereits bezahlt.

Die Steuerersparnis in Jahr 2 beträgt null Euro, aber danach ist freier Platz für andere Versicherungen.

Doppelter Steuerspareffekt bei der Vorauszahlung von PKV-Beiträgen

Es gibt tatsächlich zwei Steuerspareffekte.

Effekt 1 ist unmittelbar: Gebündelte Beiträge bringen höhere Absetzung im Jahr der Vorauszahlung. Effekt 2 kommt in Folgejahren: Im Jahr ohne PKV-Zahlungen, zum Beispiel Jahr 2, wird die 1.900-Euro-Grenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen frei.

Du kannst dann zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig absetzen, die sonst gedeckelt wäre.

Beispiel über 3 Jahre:

JahrPKV gezahltAndere Vorsorge absetzbarSteuersparung
Jahr 118.400 € (3-Jahres-Vorauszahlung)100 €2.688 € (doppelte Basis)
Jahr 220 €1.900 € BU absetzbar608 € (1.900 € × 32 %)
Jahr 330 €1.900 € BU absetzbar608 € (1.900 € × 32 %)
Gesamt3.904 € in 3 Jahren

Wer profitiert von der Vorauszahlung? Sehr geeignet für Beamte mit hohem Steuersatz von 42 Prozent oder mehr, Beamte mit hohem Einkommen, die den Steuersatz vollständig ausnutzen, Beamte, die eine BU oder andere Versicherung abschließen möchten, und verheiratete Paare, die zusammen veranlagt werden.

Weniger geeignet ist die Vorauszahlung für Beamte mit niedrigem Einkommen oder niedrigem Steuersatz, Beamte, die in 2 bis 3 Jahren einen großen Erbfall oder Vermögensverkauf erwarten, und Beamte mit stark schwankenden Einkünften.

Was bei einer Vorauszahlung zu beachten ist:

  • Deadline: Vorauszahlung muss bis 20. oder 21. Dezember eingehen, bei PKV-Anbieter meist 15. Dezember
  • Rückgabe bei Vertragsende: Wenn du die PKV beendest, erhältst du zu viel gezahlte Beiträge zurück, es ist ein Guthaben
  • Beitragsanpassungen: Falls die PKV die Beiträge erhöht, wird es kompliziert, Rücksprache mit Versicherer nötig
  • Zusammenveranlagung: Bei Verheirateten wird es noch komplexer, dann benötigen beide Partner Vorauszahlungen für optimalen Effekt

Ein Steuersparberater oder Lohnsteuerhilfeverein sollte die Vorauszahlung überprüfen, bevor du sie durchführst.

Besonderheiten für Beamte im Ruhestand (Pensionäre)

Pensionierte Beamte erhalten Pensionseinkünfte, die wie Arbeitslohn besteuert werden, aber mit speziellen Günstigkeitsregeln. Es gibt einen Pensionsfreibetrag, bei dem ein Teil der Pension steuerfrei ist, zum Beispiel 40 bis 60 Prozent je nach Dienstalter. Dazu kommt ein Pensionszuschlag als zusätzlicher Pauschbetrag von 900 Euro pro Jahr, für Ehepartner 300 Euro. Diese Regelungen führen oft zu niedrigeren Steuersätzen im Ruhestand.

Gerade im Ruhestand wird die PKV-Absetzung oft noch wichtiger. Pensionäre haben oft einen ähnlichen oder höheren Steuersatz wie während der Tätigkeit. Die Beiträge sinken oft durch erhöhte Beihilfe von 70 Prozent, was die Absetzung weniger absolut, aber prozentual ähnlich wirksam macht.

Ein Beispiel: Pension 2.500 Euro monatlich, PKV 220 Euro monatlich, gesunken durch höhere Beihilfe, Steuersatz 28 Prozent. Die jährliche Steuerersparnis beträgt 220 mal 12 mal 28 Prozent gleich 739 Euro.

Ein wichtiges Missverständnis: Die Beihilfe mindert nicht die steuerliche Absetzung. Du zahlst dem Dienstherrn keine Beiträge, daher gibt es auch nichts zu mindern. Die volle Beitragssumme zur PKV ist absetzbar, zumindest die Basis. Die Beihilfe ist eine separate Leistung, die steuerfrei ist.

Bei einem PKV-Beitrag von 350 Euro, den du zahlst, und einer Beihilfe von 175 Euro, die der Dienstherr zahlt, sind steuerlich absetzbar die vollen 350 Euro von dir, nicht 175 Euro.

Ab 2026: Elektronische Datenübermittlung deiner PKV-Beiträge an das Finanzamt

Ab 2026 wird deine PKV die Beitragsinformationen elektronisch direkt an das Finanzamt übermitteln. Das bringt mehrere Vorteile: weniger Papierkram für dich, automatische Überprüfung durch das Finanzamt und schnellere Bearbeitung. Fehler können vom Finanzamt selbst erkannt werden.

Du behältst ein Widerspruchsrecht, falls die Daten falsch sind. Überprüfe die Beitragsbescheinigung deiner PKV genau. Bei elektronischer Abgabe über ELSTER musst du die Beitragsbescheinigung normalerweise nicht hochladen. Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf nach. Bei Papierabgabe legst du eine Kopie der Beitragsbescheinigung bei.

Du kontrollierst die vorausgefüllten Daten in ELSTER, korrigierst bei Bedarf und legst bei Fehlern Widerspruch ein. Du musst die Beitragsbescheinigung dann nicht mehr selbst einreichen.

Fazit: „Als Beamter sparst du durch PKV-Absetzung jährlich 800 bis 1.800 Euro Steuern, je nach Steuersatz“

Die PKV-Beiträge sind für Beamte fast vollständig steuerlich absetzbar. Die Basisabsicherung ist unbegrenzt absetzbar, Wahlleistungen bis 1.900 Euro. Die Eintragung erfolgt in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 23 bis 27. Der Beamtenstatus muss unbedingt in Zeile 50 angegeben werden. Die Steuerersparnis liegt bei 800 bis 1.800 Euro jährlich je nach Steuersatz.

Die Vorauszahlung von PKV-Beiträgen für bis zu 3 Jahre im Voraus bringt zusätzliche Steuervorteile. Ab 2026 erfolgt die Datenübermittlung elektronisch an das Finanzamt. Die Beihilfe mindert die Absetzung nicht und ist steuerfrei.

Melde dich bei mir, wenn du wissen möchtest, wie du deine PKV-Beiträge optimal von der Steuer absetzt. Ich prüfe deine bisherigen Steuererklärungen und zeige dir, ob du Geld verschenkt hast. Bei Bedarf reiche ich für dich Korrekturerklärungen für die letzten vier Jahre ein und hole dir Tausende Euro vom Finanzamt zurück.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.