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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte
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Zahlt die private Krankenversicherung für Akupunktur?

Letzte Woche rief mich eine 42-jährige Lehrerin an, die seit acht Jahren privat versichert ist. "Daniel, ich leide seit Monaten unter chronischen Rückenschmerzen. Mein Arzt empfiehlt Akupunktur. Zahlt das meine PKV?"
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pkv-akupunktur

„Das hängt von deinem Tarif ab“, sagte ich. „Die meisten PKV-Tarife übernehmen Akupunktur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Schau mal in deine Vertragsbedingungen unter Heilpraktiker oder alternative Heilmethoden.“

Zwei Wochen später meldete sie sich wieder. Ihre PKV hatte zugesagt, 80 Prozent der Kosten zu übernehmen, maximal 800 Euro pro Jahr für alternative Heilmethoden. Sie hatte zehn Sitzungen gemacht, insgesamt 460 Euro gekostet, und bekam 368 Euro erstattet.

Die PKV zahlt Akupunktur in vielen Fällen, aber die genaue Kostenübernahme hängt vom Tarif ab. Ich zeige dir jetzt, wann die PKV für Akupunktur zahlt und welche Kosten auf dich zukommen.

Wird Akupunktur von der privaten Krankenversicherung bezahlt?

Die Private Krankenversicherung übernimmt Akupunktur in vielen Fällen, allerdings ist die genaue Kostenübernahme abhängig vom gewählten Tarif, den Vertragsbedingungen und der medizinischen Notwendigkeit. Die PKV leistet meist deutlich breiter als die gesetzliche Krankenversicherung, die nur bei zwei spezifischen Diagnosen zahlt.

Die Höhe der Erstattung liegt je nach Tarif zwischen 50 und 100 Prozent der Behandlungskosten für Akupunktur.

Premium-Tarife bieten oft eine vollständige Kostenerstattung, Einsteigertarife meist geringere Sätze oder nur Erstattung bei Ärzten, nicht bei Heilpraktikern. Die Erstattungsfähigkeit und der Umfang der Akupunkturleistung sind immer individuell im PKV-Vertrag geregelt.

Voraussetzungen für die Erstattung von Akupunktur in der PKV:

  • Die Behandlung muss als medizinisch notwendig gelten
  • Es bedarf einer ärztlichen Diagnose wie Migräne, chronische Schmerzen oder Allergien
  • Wellness, Entspannung oder reine Prophylaxe werden in der Regel nicht anerkannt
  • Ein Attest vom Arzt kann die Einreichung unterstützen
  • Die Leistungen sind vertragsabhängig und im PKV-Vertrag geregelt

Sehr gute Tarife umfassen auch Behandlungen bei Heilpraktikern, weniger umfangreiche meist nur bei Ärzten. Die Abrechnung erfolgt häufig nach Gebührenordnung für Ärzte, nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder nach dem Hufelandverzeichnis.

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Jährliche Begrenzungen und Sitzungsanzahl

Viele PKV-Tarife begrenzen die Summe für alternative Heilmethoden auf meist 300 bis 1.000 Euro pro Jahr und die Anzahl der Sitzungen auf beispielsweise 10 bis 15 pro Krankheitsfall. Diese Begrenzungen findest du in deinen Tarifbedingungen unter dem Abschnitt alternative Heilmethoden oder Heilpraktiker.

Typische Begrenzungen in PKV-Tarifen:

  • Jahreshöchstgrenze: 300 bis 1.000 Euro für alternative Heilmethoden
  • Sitzungsbegrenzung: 10 bis 15 Sitzungen pro Krankheitsfall
  • Erstattungssatz: 50 bis 100 Prozent je nach Tarif
  • Wartezeit: teilweise 3 Monate nach Vertragsabschluss

Heilpraktiker oder Ärzte bei Akupunktur?

Manche PKV erstatten Akupunktur nur, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird, andere auch für Heilpraktiker-Behandlungen, sofern im Vertrag geregelt und medizinisch notwendig. Premium-Tarife decken meist beide ab, Basistarife oft nur ärztliche Behandlungen.

Es wird empfohlen, vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer häufig alternative Heilmethoden nutzt, sollte einen Tarif mit großzügigem Heilpraktiker-Leistungsbaustein wählen.

Die Bedingungen, Summen und Leistungen schwanken zwischen den Versicherern deutlich.

Gebühren: Wie viel kostet Akupunktur?

Die Kosten für Akupunktur variieren je nach Art der Behandlung, Region und ob sie von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt wird. Die Preise richten sich in Deutschland nach definierten Gebührenordnungen.

Kosten bei Ärzten nach Gebührenordnung (GOÄ)

Ärzte rechnen Akupunktur nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die GOÄ 269 für Sitzungen bis zu 20 Minuten kostet etwa 26 bis 72 Euro pro Sitzung. Beim Standardsatz mit dem 2,3-fachen Gebührensatz sind das etwa 26,81 Euro. Bei erhöhtem Aufwand durch Faktorsteigerung bis zu 72 Euro.

Die GOÄ 269a für Sitzungen von mindestens 20 Minuten kostet etwa 46 bis 120 Euro pro Sitzung. Beim Standardsatz mit dem 2,3-fachen Gebührensatz sind das etwa 46,92 Euro. Bei maximalem Aufwand bis zu 120 Euro. Durchschnittlich liegen die Kosten je nach Umfang bei etwa 30 bis 70 Euro pro Sitzung.

Zusätzliche Kosten bei ärztlicher Akupunktur-Behandlung:

  • Erstgespräch und TCM-Anamnese: durchschnittlich 130 Euro
  • Spezialdiagnostik mit Puls- und Zungendiagnose: bis zu 230 Euro zusätzlich
  • Akupunkturnadeln: nach Selbstkostenpreis abrechenbar, ab 25,56 Euro mit Nachweis
  • Zusätzliche Reiztechniken wie Moxibustion, Elektroakupunktur oder Schröpfen: zusätzliche Gebühren möglich

Kosten bei Heilpraktikern nach GebüH

Heilpraktiker rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose nach Position 21.1 kostet 10,30 bis 26,00 Euro. Moxibustionen, Elektroakupunktur oder Injektionen nach Position 21.2 kosten 5,20 bis 15,50 Euro zusätzlich.

Die Spanne ist deutlich geringer als bei Ärzten, doch müssen Versicherte hier oft prüfen, ob ihr PKV-Tarif Heilpraktiker-Leistungen abdeckt. GKV-Versicherte bekommen Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich nicht erstattet.

Übersicht: Gesamtkosten für eine Behandlungsserie

VarianteKosten pro SitzungSitzungenGesamtkosten
Arzt (GOÄ 269, Standard)26–30 €10–15260–450 €
Arzt (GOÄ 269a, Standard)46–70 €10–15460–1.050 €
Heilpraktiker (GebüH)10–26 €10–15100–390 €

Hinzu kommen gegebenenfalls Erstgespräch von etwa 130 Euro und Zusatztechniken. Bei einer typischen Akupunktur-Serie mit 10 bis 15 Sitzungen können die Gesamtkosten zwischen 260 und 1.050 Euro liegen, je nachdem ob ein Arzt oder Heilpraktiker die Behandlung durchführt und wie aufwändig diese ist.

Wird Akupunktur von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Akupunkturbehandlungen nur unter strengen Voraussetzungen. Die Erstattung ist seit 2007 auf zwei spezifische Indikationen beschränkt, im Gegensatz zur PKV, die meist deutlich breiter leistet.

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Akupunktur zu erstatten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und maximal bis zum Kniegelenk ausstrahlen, oder chronische Knieschmerzen durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Voraussetzungen für Kostenübernahme durch Krankenkasse:

  • Die Schmerzen müssen ärztlich dokumentiert sein
  • Das sechsmonatige Schmerzintervall muss unmittelbar vor Beginn der Behandlung bestanden haben
  • Die Schmerzen müssen noch aktuell andauern
  • Die Behandlung muss von qualifizierten Vertragsärzten durchgeführt werden
  • Heilpraktiker-Behandlungen werden nicht erstattet

Die GKV übernimmt bis zu 10 Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen.

In begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen. Eine erneute Behandlung ist frühestens nach zwölf Monaten möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Gesundheitskarte, es entstehen keine Zuzahlungen für Versicherte.

Qualifikation der behandelnden Ärzte in der GKV

Die Akupunktur darf nur von speziell qualifizierten Vertragsärzten durchgeführt werden, die nachweisen können: anerkannte Zusatzbezeichnung oder Zertifikat in Akupunktur, Qualifikation in psychosomatischer Grundversorgung und anerkannte Fortbildung in Schmerztherapie.

Beispiele für GKV-Kassen die Akupunktur übernehmen

Da die Kostenübernahme für die beiden genannten Indikationen gesetzlich vorgeschrieben ist, leisten alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen.

  • Die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten bei chronischen LWS- und Knieschmerzen von mindestens sechs Monaten. Bis zu 10 Sitzungen innerhalb von 6 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen in 12 Wochen. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte bei qualifizierten Ärzten.
  • Die AOK übernimmt die Kosten unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen. Bis zu 10 Sitzungen in 6 Wochen, bei Bedarf bis zu 15 Sitzungen in 12 Wochen. Die Abrechnung läuft über die Gesundheitskarte ohne Zuzahlung.
  • Die Barmer leistet 100 Prozent Kostenübernahme bei chronischen Rücken- und Kniegelenksschmerzen. Zehn Akupunktursitzungen ohne elektrische Stimulation innerhalb von sechs Wochen, in begründeten Ausnahmefällen fünf weitere Sitzungen.

Die Aufnahme der Akupunktur in den GKV-Leistungskatalog basiert auf den GERAC-Studien, den German Acupuncture Trials, die von 2002 bis 2007 die Wirksamkeit der Akupunktur bei Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen untersuchten.

Die Ergebnisse zeigten, dass Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen deutlich bessere Erfolge erzielte als die Standardtherapie.

Fazit: „Die PKV übernimmt Akupunktur je nach Tarif zu 50 bis 100 Prozent bei medizinischer Notwendigkeit“

Die PKV leistet für Akupunktur deutlich umfassender als die GKV. Je nach Tarif werden 50 bis 100 Prozent der Kosten erstattet, oft mit Jahreshöchstgrenzen von 300 bis 1.000 Euro.

Die Behandlung kostet beim Arzt 260 bis 1.050 Euro für 10 bis 15 Sitzungen, beim Heilpraktiker 100 bis 390 Euro. Die GKV zahlt nur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen seit mindestens sechs Monaten. Premium-Tarife decken auch Heilpraktiker-Behandlungen ab. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist empfehlenswert.

Melde dich bei mir, wenn du wissen möchtest, ob dein PKV-Tarif Akupunktur abdeckt oder ob sich ein Tarifwechsel für dich lohnt. Ich prüfe deine Vertragsbedingungen und zeige dir, welche Leistungen du bei alternativen Heilmethoden erwarten kannst.

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.