Ich fragte sie: „Hat Ihr Arzt das Vitamin D auf einem Rezept verordnet?“ Sie antwortete: „Ja, ich habe ein Privatrezept mit der Diagnose Vitamin-D-Mangel und meinem Laborwert von 8 ng/ml.“
„Dann zahlt Ihre PKV das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“, sagte ich. „Bei nachgewiesenem Mangel und ärztlicher Verordnung sind Nahrungsergänzungsmittel erstattungsfähig. Reichen Sie die Rechnung einfach ein.“
Zwei Wochen später meldete sie sich. Ihre Allianz hatte die 28 Euro komplett erstattet. Sie war erleichtert und hatte ihre Vitamin-D-Therapie fortgesetzt.
Diese Geschichte zeigt: Die PKV zahlt Nahrungsergänzungsmittel unter bestimmten Voraussetzungen. Ich zeige dir jetzt, wann du Erstattung bekommst und wann nicht.
Welche Krankenkasse übernimmt Nahrungsergänzungsmittel?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich nicht.
Das liegt daran, dass Nahrungsergänzungsmittel rechtlich als Lebensmittel gelten, nicht als Arzneimittel. Nach § 34 Abs. 1 SGB V sind Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der Lebensqualität dienen, von der Versorgung ausgeschlossen.
Die GKV zahlt nur dann, wenn das Präparat ausnahmsweise als Arzneimittel zugelassen ist und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das trifft auf die meisten frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmittel nicht zu.
GKV zahlt bei medizinischer Notwendigkeit
Die GKV zahlt verschreibungspflichtige Arzneimittel bei medizinischer Notwendigkeit. Dazu gehören bestimmte hochdosierte Vitaminpräparate, die als Arzneimittel zugelassen sind. Ein Beispiel ist Vitamin B12 bei nachgewiesener perniziöser Anämie oder Vitamin D bei schwerer Osteoporose mit Frakturen.
Die GKV zahlt nicht für frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel wie Multivitaminpräparate, Omega-3-Kapseln, Magnesium ohne spezifische Indikation oder Zink zur allgemeinen Immunstärkung. Diese Präparate musst du als Kassenpatient immer selbst bezahlen, auch wenn dein Arzt sie empfiehlt.
Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Die Unterscheidung zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel entscheidet über die Erstattungsfähigkeit.
Arzneimittel haben eine Zulassungsnummer und dürfen Heilversprechen machen. Nahrungsergänzungsmittel haben keine Zulassungsnummer und dürfen keine Krankheiten heilen, nur die normale Ernährung ergänzen.
Wenn dein Arzt dir Vitamin D verschreibt, kommt es darauf an, ob er ein Arzneimittel oder ein Nahrungsergänzungsmittel wählt. Das Arzneimittel kann die GKV unter Umständen zahlen, das Nahrungsergänzungsmittel nicht.
Zahlt die PKV für Nahrungsergänzungsmittel?
Die PKV zahlt Nahrungsergänzungsmittel nur dann, wenn sie ärztlich verordnet sind und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Erstattung hängt vom gewählten Tarif ab.
- Erstens brauchst du eine ärztliche Verordnung. Dein Arzt muss das Nahrungsergänzungsmittel auf einem Rezept verordnen. Eine mündliche Empfehlung reicht nicht aus. Das Rezept muss die Diagnose enthalten, die die Einnahme begründet.
- Zweitens muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Du musst einen nachgewiesenen Mangel haben oder eine Erkrankung, die die Einnahme des Präparats erforderlich macht. Einfach nur niedrig-normale Werte reichen nicht aus, es muss ein echter Mangel mit Symptomen sein.
- Drittens muss dein Tarif die Erstattung vorsehen. Manche PKV-Tarife schließen Nahrungsergänzungsmittel explizit aus, andere erstatten sie im Rahmen der Arzneimittelversorgung. Das musst du in deinen Versicherungsbedingungen prüfen oder bei deiner PKV erfragen.
Wann übernimmt die PKV normalerweise Nahrungsergänzungsmittel ?
Die PKV zahlt bei nachgewiesenem Vitamin-D-Mangel mit Werten unter 20 ng/ml und ärztlicher Verordnung. Sie zahlt bei Vitamin-B12-Mangel mit neurologischen Symptomen oder perniziöser Anämie. Sie zahlt bei Eisenmangel mit Anämie und dokumentiertem niedrigen Ferritin-Wert.
| Voraussetzung | Konkretisierung |
|---|---|
| Arzneimittelstatus | Zugelassenes Arzneimittel (AMG), PZN, apothekenpflichtig. |
| Ärztliche Verordnung | Rezept von Arzt/Zahnarzt (ggf. Heilpraktiker je nach Tarif). |
| Medizinische Notwendigkeit | Objektiv vertretbar zur Diagnose/Heilung/Linderung/Verhinderung der Verschlimmerung. |
| Nachweis | Laborwerte, Befund-/Behandlungsbericht, Diagnose (z. B. manifester Mangel). |
| Einzelfallprüfung | Vorab-Klärung/Kostenauskunft bei höheren Kosten empfohlen. |
Die PKV zahlt bei Magnesiummangel mit Muskelkrämpfen oder Herzrhythmusstörungen und entsprechenden Laborwerten. Sie zahlt bei Folsäure in der Schwangerschaft zur Vermeidung von Neuralrohrdefekten. Sie zahlt bei Zink nach schweren Verbrennungen oder bei ausgeprägtem Immundefekt.
Wann zahlt die PKV nicht?
Die PKV zahlt nicht für Nahrungsergänzungsmittel zur allgemeinen Gesundheitsförderung ohne Mangel. Sie zahlt nicht für Multivitaminpräparate ohne spezifische Indikation. Sie zahlt nicht für Präparate, die du dir selbst aus der Apotheke holst ohne ärztliche Verordnung.
Die PKV zahlt nicht für hochpreisige Lifestyle-Präparate wie spezielle Anti-Aging-Vitamine, Detox-Kuren mit Nahrungsergänzungsmitteln oder teure Importpräparate, wenn günstigere deutsche Alternativen verfügbar sind. Sie zahlt nicht für homöopathische Komplexpräparate, es sei denn, dein Tarif deckt Naturheilverfahren explizit ab.
Lass deinen Arzt zunächst einen Bluttest machen, der den Mangel dokumentiert. Bitte ihn dann um eine ärztliche Verordnung auf Rezept mit der Diagnose. Reiche das Rezept zusammen mit der Apothekenrechnung bei deiner PKV ein. Warte die Erstattung ab, meist erfolgt sie innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Wenn die PKV ablehnt, frage nach der Begründung. Oft liegt es daran, dass die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend dokumentiert war. Dann kannst du einen ausführlichen Arztbericht nachreichen und die Erstattung erneut beantragen.
Wird Vitamin D von der privaten Krankenkasse bezahlt?
Vitamin D wird von der PKV bezahlt, wenn ein nachgewiesener Mangel vorliegt und der Arzt es verordnet. Die meisten PKV-Tarife erstatten Vitamin D bei medizinischer Indikation zu 80 bis 100 Prozent.
Was ist ein nachgewiesener Vitamin-D-Mangel?
Ein Vitamin-D-Mangel liegt vor, wenn dein 25-OH-Vitamin-D-Wert im Blut unter 20 ng/ml liegt. Werte zwischen 20 und 30 ng/ml gelten als insuffizient, aber nicht als echter Mangel. Werte über 30 ng/ml sind normal und rechtfertigen keine Behandlung auf Kassenkosten.
Die PKV zahlt normalerweise bei Werten unter 20 ng/ml. Bei Werten zwischen 20 und 30 ng/ml entscheidet sie nach Einzelfall und Symptomen. Hast du Beschwerden wie Muskelschmerzen, Müdigkeit oder Knochenschmerzen, kann auch bei Werten um 25 ng/ml eine Erstattung möglich sein.
Welche Vitamin-D-Präparate werden erstattet?
Die PKV erstattet verschreibungspflichtige hochdosierte Vitamin-D-Präparate wie Dekristol 20.000 I.E. Kapseln oder Vigantoletten 1.000 I.E. Tabletten. Sie erstattet auch niedrigdosierte Präparate wie Vitamin D3 1.000 I.E. täglich bei ärztlicher Verordnung.
Die PKV erstattet normalerweise nicht teure Kombinationspräparate mit Vitamin D plus Kalzium plus Magnesium, wenn einfaches Vitamin D ausreicht. Sie erstattet nicht hochpreisige Importpräparate, wenn deutsche Präparate verfügbar sind. Sie erstattet nicht flüssige Tropfen, wenn Kapseln oder Tabletten günstiger sind und gleich wirken.
Was kostet Vitamin D und wie viel erstattet die PKV?
Eine Packung Dekristol 20.000 I.E. mit 50 Kapseln kostet etwa 25 bis 30 Euro. Das reicht bei wöchentlicher Einnahme für fast ein Jahr. Eine Packung Vigantoletten 1.000 I.E. mit 100 Tabletten kostet etwa 15 bis 20 Euro und reicht für etwa drei Monate bei täglicher Einnahme.
Die PKV erstattet bei nachgewiesenem Mangel und ärztlicher Verordnung meist 100 Prozent dieser Kosten. Manche Tarife haben einen Selbstbehalt oder erstatten nur 80 Prozent, dann zahlst du 3 bis 6 Euro selbst. Die Erstattung erfolgt normalerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Einreichung der Rechnung.
Wie lange zahlt die PKV Vitamin D?
Die PKV zahlt die Initialtherapie zur Auffüllung des Vitamin-D-Spiegels meist problemlos für drei bis sechs Monate. Danach solltest du eine Kontrollmessung machen lassen. Liegt der Wert jetzt im Normalbereich über 30 ng/ml, endet die medizinische Notwendigkeit.
Für die Erhaltungstherapie mit niedriger Dosis zahlt die PKV oft nicht mehr, weil kein Mangel mehr vorliegt. Manche Ärzte verordnen dann trotzdem weiter und argumentieren mit Osteoporose-Prävention. Das akzeptieren einige PKVen, andere nicht. Im Zweifel fragst du vor der Weiterverordnung bei deiner PKV nach.
Wird bei Osteoporose Vitamin D bezahlt?
Bei Osteoporose wird Vitamin D von der PKV bezahlt, weil hier eine klare medizinische Indikation vorliegt. Vitamin D ist ein wichtiger Bestandteil der Osteoporose-Therapie und dient nicht nur der Nahrungsergänzung.
Warum ist Vitamin D bei Osteoporose wichtig?
Vitamin D verbessert die Kalziumaufnahme im Darm und ist notwendig für den Knochenaufbau. Bei Osteoporose-Patienten reduziert eine ausreichende Vitamin-D-Versorgung das Risiko von Knochenbrüchen deutlich. Studien zeigen, dass Vitamin D zusammen mit Kalzium die Knochendichte verbessert und Stürze reduziert.
Die Leitlinien zur Osteoporose-Behandlung empfehlen allen Osteoporose-Patienten die Einnahme von Vitamin D. Die empfohlene Dosis liegt bei 800 bis 2.000 I.E. täglich, abhängig vom Ausgangswert und den individuellen Risikofaktoren.
Was zahlt die PKV bei Osteoporose?
Die PKV zahlt bei diagnostizierter Osteoporose Vitamin D in therapeutischer Dosierung, typischerweise 1.000 bis 2.000 I.E. täglich. Sie zahlt auch Kalzium, wenn die Kalziumzufuhr über die Nahrung nicht ausreicht, meist 500 bis 1.000 mg täglich. Sie zahlt Kombinationspräparate aus Vitamin D und Kalzium, wenn der Arzt diese verordnet.
Die PKV zahlt diese Präparate dauerhaft, solange die Osteoporose besteht. Du brauchst nicht jedes Jahr einen neuen Mangelnachweis, die Diagnose Osteoporose reicht als Begründung. Die Kosten liegen bei etwa 10 bis 30 Euro pro Monat für Vitamin D und Kalzium zusammen.
Voraussetzungen: Was zahlt die PKV bei Osteoporose?
Du brauchst eine ärztliche Diagnose der Osteoporose, idealerweise durch eine Knochendichtemessung mit DXA. Der T-Wert sollte bei -2,5 oder niedriger liegen. Du brauchst eine ärztliche Verordnung auf Rezept, die Vitamin D und gegebenenfalls Kalzium aufführt. Du solltest die Diagnose Osteoporose auf dem Rezept dokumentieren lassen.
Die PKV zahlt auch bei Osteopenie, also der Vorstufe der Osteoporose mit T-Werten zwischen -1,0 und -2,5, wenn zusätzliche Risikofaktoren vorliegen. Risikofaktoren sind höheres Alter über 70 Jahre, Sturzneigung, frühere Knochenbrüche oder Kortison-Langzeittherapie.
Welches Magnesium wird von der Krankenkasse bezahlt?
Magnesium wird von der PKV nur in Ausnahmefällen bezahlt, nämlich bei nachgewiesenem Magnesiummangel mit Symptomen und ärztlicher Verordnung. Die meisten Menschen haben keinen echten Magnesiummangel, deshalb zahlt die PKV selten.
Wann liegt ein Magnesiummangel vor?
Ein Magnesiummangel liegt vor, wenn dein Magnesiumspiegel im Blut unter 0,7 mmol/l liegt und du Symptome hast. Typische Symptome sind Muskelkrämpfe, vor allem nachts in den Waden, Herzrhythmusstörungen, Zittern oder Kribbeln in Händen und Füßen.
Wichtig zu wissen: Der Magnesiumspiegel im Blut sagt wenig über den Körperspeicher aus, weil der Körper den Blutspiegel lange konstant hält. Ein normaler Blutwert schließt einen Mangel in den Zellen nicht aus. Trotzdem verlangt die PKV meist einen niedrigen Blutwert für die Erstattung.
Welche Magnesium-Präparate zahlt die PKV?
Die PKV zahlt verschreibungspflichtige hochdosierte Magnesium-Präparate bei nachgewiesenem Mangel. Dazu gehören Magnesium-Diasporal 400 mg Granulat, Magnesiocard 10 mmol Beutel oder Magnetrans forte 150 mg Kapseln.
Die PKV zahlt nicht für frei verkäufliches Magnesium aus dem Supermarkt oder der Drogerie. Sie zahlt nicht für Magnesium als Teil von Multimineralpräparaten. Sie zahlt nicht für Magnesium zur Vorbeugung von Krämpfen bei Sportlern ohne nachgewiesenen Mangel.
Was kostet Magnesium und wer zahlt was?
Eine Packung Magnesium-Diasporal 400 mg mit 50 Beuteln kostet etwa 25 bis 35 Euro und reicht für etwa sechs Wochen bei täglicher Einnahme. Eine Packung Magnetrans forte 150 mg mit 100 Kapseln kostet etwa 20 bis 30 Euro.
Die PKV erstattet diese Kosten nur bei nachgewiesenem Mangel und ärztlicher Verordnung. In der Praxis lehnen viele PKVen die Erstattung ab, weil sie argumentieren, dass Magnesium über die Ernährung aufgenommen werden sollte. Du zahlst dann die 25 bis 35 Euro selbst.
Die GKV zahlt Magnesium praktisch nie, auch nicht bei nachgewiesenem Mangel. Als Kassenpatient musst du Magnesium immer selbst bezahlen, es sei denn, du hast eine schwere Erkrankung wie eine dialysepflichtige Niereninsuffizienz, bei der Magnesiummangel lebensbedrohlich wird.
Kann man Nahrungsergänzungsmittel steuerlich geltend machen?
Ja, Nahrungsergänzungsmittel kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Die Hürden sind aber hoch und die Erstattung über die Steuer ist meist geringer als erhofft.
Du kannst Nahrungsergänzungsmittel nur absetzen, wenn sie ärztlich verordnet sind. Eine mündliche Empfehlung reicht nicht, du brauchst ein schriftliches Rezept. Du musst nachweisen, dass die Einnahme medizinisch notwendig ist. Dafür brauchst du ein ärztliches Attest, das die Diagnose und die Notwendigkeit der Einnahme beschreibt.
Du musst die Kosten selbst getragen haben. Wenn deine PKV die Kosten erstattet hat, kannst du sie nicht steuerlich absetzen. Du kannst nur den Teil absetzen, den du selbst bezahlt hast. Du musst alle Belege aufbewahren: Rezepte, ärztliche Atteste und Kaufbelege aus der Apotheke.
Zumutbare Eigenbelastung schmälert den Vorteil
Außergewöhnliche Belastungen kannst du nur absetzen, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent deines Bruttoeinkommens.
Ein Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro und einer zumutbaren Eigenbelastung von 4 Prozent musst du die ersten 2.000 Euro selbst tragen. Erst Kosten über 2.000 Euro wirken sich steuerlich aus. Wenn du 2.200 Euro für Nahrungsergänzungsmittel ausgibst, kannst du nur 200 Euro steuerlich geltend machen.
Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis?
Die Steuerersparnis beträgt etwa 25 bis 45 Prozent der absetzbaren Kosten, je nach deinem persönlichen Steuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent und 200 Euro absetzbaren Kosten sparst du 70 Euro Steuern.
Das klingt erst mal gut, aber du musst bedenken: Du hast 2.200 Euro ausgegeben und bekommst 70 Euro zurück. Die effektive Erstattungsquote liegt bei nur 3,2 Prozent. Die zumutbare Eigenbelastung macht den steuerlichen Vorteil fast zunichte.
Welche Nahrungsergänzungsmittel werden anerkannt?
Das Finanzamt erkennt Nahrungsergänzungsmittel nur an, wenn sie zur Behandlung einer Krankheit dienen, nicht zur allgemeinen Gesundheitsförderung. Typischerweise anerkannt werden Vitamin D bei Osteoporose oder nachgewiesenem Mangel, Vitamin B12 bei perniziöser Anämie und Eisen bei Eisenmangelanämie.
Typischerweise nicht anerkannt werden Multivitaminpräparate zur allgemeinen Stärkung, Omega-3-Kapseln zur Herzgesundheit ohne konkrete Diagnose und Probiotika zur Darmgesundheit ohne nachgewiesene Erkrankung.
In den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand nicht. Die zumutbare Eigenbelastung frisst den größten Teil der möglichen Steuerersparnis auf. Nur wenn du sehr hohe Gesundheitskosten hast, die die zumutbare Eigenbelastung deutlich übersteigen, lohnt sich die steuerliche Geltendmachung.
Wenn deine PKV die Nahrungsergänzungsmittel ohnehin erstattet, brauchst du dich um die Steuer gar nicht zu kümmern. Die Erstattung durch die PKV ist deutlich besser als die steuerliche Absetzbarkeit.
Fazit: „Die PKV zahlt Nahrungsergänzungsmittel nur bei nachgewiesenem Mangel und ärztlicher Verordnung“
In den letzten Monaten habe ich dutzende PKV-Versicherte beraten, die wissen wollten, ob ihre Versicherung Nahrungsergänzungsmittel zahlt. Die Antwort lautet fast immer: Nur bei echtem Mangel.
Die wichtigsten Punkte, die du dir merken solltest:
- Die PKV zahlt Nahrungsergänzungsmittel nur bei nachgewiesenem Mangel und ärztlicher Verordnung
- Bei Vitamin D zahlt die PKV bei Werten unter 20 ng/ml meist problemlos
- Bei Osteoporose zahlt die PKV Vitamin D und Kalzium dauerhaft als Teil der Therapie
- Magnesium zahlt die PKV nur selten, meist musst du es selbst bezahlen
- Die GKV zahlt Nahrungsergänzungsmittel fast nie, auch nicht bei Mangel
- Steuerlich absetzen kannst du die Kosten nur über der zumutbaren Eigenbelastung
- Du brauchst für die Erstattung immer ein ärztliches Rezept mit Diagnose
Melde dich bei mir, wenn du wissen möchtest, ob deine PKV bestimmte Nahrungsergänzungsmittel zahlt.
Wir schauen uns gemeinsam deine Versicherungsbedingungen an und prüfen, welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Ich helfe dir auch dabei, die ärztliche Verordnung und die Dokumentation des Mangels optimal vorzubereiten, damit deine PKV die Kostenübernahme zusagt.
Je besser deine Vorbereitung, desto höher deine Chancen auf Erstattung.
