Sie hatte sich ausgerechnet, dass sie mit ihrer eigenen Rente von 1.100 Euro und der Witwenrente auf etwa 2.000 Euro kommen würde. Dann kam der Bescheid ihrer Krankenkasse.
Von der Witwenrente gingen 157 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Sie verstand nicht, warum sie auf die Witwenrente ihres verstorbenen Mannes Krankenversicherungsbeiträge zahlen musste. „Das Geld hat mein Mann doch schon versteuert und verbeitragt“, sagte sie verzweifelt. „Warum muss ich jetzt noch mal zahlen?“
Diese Frage höre ich fast jede Woche. Witwenrenten gelten in Deutschland als beitragspflichtiges Einkommen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das überrascht viele Hinterbliebene, die gerade erst einen schweren Verlust verkraften müssen und dann mit unerwarteten Abzügen konfrontiert werden.
Ich zeige dir jetzt genau, wie viel von deiner Witwenrente für Krankenversicherungsbeiträge abgeht. Mit aktuellen Zahlen für 2025 und allen wichtigen Unterschieden je nach Versicherungsstatus.
Wie hoch sind Krankenversicherungsbeiträge auf die Witwenrente?
Witwenrenten oder Witwerrenten gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich als beitragspflichtiges Einkommen. Die Höhe der Beiträge hängt davon ab, ob du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist oder dich freiwillig versichern musst.
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner
Wenn du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllst, werden die Beiträge direkt von der Rentenversicherung einbehalten und je zur Hälfte von der Rentenversicherung und von dir getragen.
Um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen, musst du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Deine bisherige Krankenkasse prüft die Vorversicherungszeit automatisch mit dem Rentenantrag.
Die Beitragssätze sehen so aus:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent der Witwenrente, wird je zur Hälfte von der Rentenversicherung und von dir getragen.
- Zusatzbeitrag: Durchschnittlich 2,5 Prozent, je nach Krankenkasse. Auch diesen Zusatzbeitrag teilen sich Rentenversicherung und du je zur Hälfte.
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kind, beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose. Die gesamte Pflegeversicherung zahlst du allein, ohne Zuschuss der Rentenversicherung.
Zusammen kommst du auf etwa 8,55 Prozent Eigenanteil für die Krankenversicherung plus den vollen Pflegeversicherungsbeitrag.
Bei einer Witwenrente von 1.000 Euro zahlst du etwa 85,50 Euro Krankenversicherung und 36 bis 42 Euro Pflegeversicherung. Das sind insgesamt 121,50 bis 127,50 Euro monatlich.
Freiwillig versichert in der GKV
Wenn du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllst, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Als freiwillig Versicherte zahlst du den vollen allgemeinen Beitragssatz selbst.
Die Beitragssätze liegen bei:
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent der Witwenrente, zahlst du komplett selbst.
- Zusatzbeitrag: Durchschnittlich 2,5 Prozent, zahlst du komplett selbst.
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kind, beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose, zahlst du komplett selbst.
Du kannst bei der Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes beantragen, also 7,3 Prozent der Witwenrente. Die Pflegeversicherung bleibt eigenständig zu tragen.
Bei einer Witwenrente von 1.000 Euro zahlst du ohne Zuschuss etwa 171 Euro Krankenversicherung plus 36 bis 42 Euro Pflegeversicherung. Das sind insgesamt 207 bis 213 Euro monatlich. Mit Zuschuss reduziert sich die Belastung auf etwa 134 bis 140 Euro.
Privat krankenversichert
In der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nicht nach der Witwenrente. Die PKV-Beiträge bleiben unverändert und hängen ab von deinem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs.
Die Witwenrente hat also keinen Einfluss auf die Höhe deiner PKV-Beiträge. Eine Rückkehr in die GKV ist in der Regel ausgeschlossen.
Besondere Regelungen für Beamtenwitwen
Beamtenwitwen haben meist Anspruch auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn, sodass in der PKV nur der Restbedarf versichert wird. Wenn du als Beamtenwitwe freiwillig in der GKV versichert bist, wird die Witwenrente als zusätzliches Einkommen betrachtet und kann den Beitrag erhöhen.
Fallbeispiel: Was kostet die Witwenrente wirklich?
Frau Maria Schmidt, 62 Jahre alt, verliert im Januar 2025 ihren Ehemann nach 38 Jahren Ehe. Die beiden hatten gemeinsam ein Leben aufgebaut, und nun steht sie alleine da. Neben der emotionalen Belastung kommen auch finanzielle Sorgen auf sie zu.
Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner, weil sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war. Sie ist bei der AOK versichert, deren kassenindividueller Zusatzbeitrag 2,5 Prozent beträgt.
Wie viel Rente bekommt Maria?
Maria bekommt eine eigene Altersrente von 1.400 Euro brutto monatlich aus ihrer Tätigkeit als Krankenschwester. Dazu kommt jetzt die große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent der Rente ihres verstorbenen Ehemanns, das sind 880 Euro brutto monatlich. Ihre gesamten Renteneinkünfte belaufen sich damit auf 2.280 Euro brutto monatlich.
Wie viele Kinder hat sie?
Maria hat ein erwachsenes Kind, das über 25 Jahre alt ist und nicht mehr im Haushalt lebt. Das bedeutet für die Pflegeversicherung, dass sie nicht den erhöhten Beitragssatz für Kinderlose zahlen muss.
Wie hoch sind Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Witwenrente?
Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der AOK von 2,5 Prozent. Zusammen ergibt das einen Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent.
Auf ihre eigene Altersrente von 1.400 Euro zahlt Maria einen Gesamtbeitrag von 239,40 Euro. Dieser Beitrag wird zwischen der Rentenversicherung und ihr aufgeteilt. Die Rentenversicherung übernimmt 8,55 Prozent, das sind 119,70 Euro. Maria trägt ebenfalls 8,55 Prozent, also 119,70 Euro.
Auf die Witwenrente von 880 Euro zahlt Maria einen Gesamtbeitrag von 150,48 Euro. Auch dieser Beitrag wird geteilt. Die Rentenversicherung übernimmt wieder 8,55 Prozent, das sind 75,24 Euro. Maria trägt ebenfalls 75,24 Euro.
Insgesamt beträgt der Krankenversicherungsbeitrag aus beiden Renten 389,88 Euro. Davon übernimmt die Rentenversicherung 194,94 Euro, und Maria zahlt selbst 194,94 Euro.
Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt ab August 2025 bei 3,6 Prozent für Versicherte mit Kind. Da Maria ein erwachsenes Kind hat, zahlt sie diesen Satz und nicht den erhöhten Satz von 4,2 Prozent für Kinderlose.
Die Pflegeversicherung berechnet sich auf die gesamte Rente von 2.280 Euro. Das ergibt einen monatlichen Beitrag von 82,08 Euro. Wichtig: Die Pflegeversicherung trägt Maria vollständig allein. Es gibt keine Beitragsteilung mit der Rentenversicherung.
Eine Besonderheit gab es im Juli 2025. Aufgrund der Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 wurde im Juli einmalig ein erhöhter Satz von 4,8 Prozent erhoben, um die Monate Januar bis Juni nachträglich abzurechnen.
Das waren einmalig 109,44 Euro statt der regulären 82,08 Euro. Die Differenz von 27,36 Euro glich die nicht erhobenen Mehrbeträge für die ersten sechs Monate aus.
Position | Betrag | Erläuterung |
---|---|---|
Eigene Altersrente (brutto) | 1.400,00 € | Aus eigener Erwerbstätigkeit |
Witwenrente (brutto) | 880,00 € | 55 % der Rente des verstorbenen Ehemanns |
➡️ Gesamtrente (brutto) | 2.280,00 € | – |
KV-Beitrag auf eigene Rente | –119,70 € | Eigenanteil Maria (8,55 % von 1.400 €) |
KV-Beitrag auf Witwenrente | –75,24 € | Eigenanteil Maria (8,55 % von 880 €) |
➡️ KV-Beitrag gesamt (Eigenanteil) | –194,94 € | Rentenversicherung trägt weitere 194,94 € |
PV-Beitrag auf Gesamtrente | –82,08 € | 3,6 % von 2.280 €, voller Eigenanteil |
➡️ Gesamtabzüge | –277,02 € | Summe aller Sozialabgaben |
Rente netto (Zahlbetrag) | 2.002,98 € | Tatsächlich ausgezahlter Betrag |
Belastungsquote | 12,15 % | Anteil der Sozialversicherung am Brutto |
Von Marias Bruttorente in Höhe von 2.280 Euro bleiben nach Abzug aller Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 2.002,98 Euro netto übrig. Sie verliert also durch die Sozialversicherungsbeiträge 277,02 Euro im Monat, das sind 3.324,24 Euro im Jahr.
Von der Witwenrente in Höhe von 880 Euro bleiben nach Abzug der anteiligen Beiträge etwa 723 Euro übrig. Die Belastung auf die Witwenrente alleine beträgt damit rund 18 Prozent, wenn man die anteiligen Pflegeversicherungsbeiträge mitrechnet.
Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags inklusive Zusatzbeitrag für beide Renten. Maria trägt die andere Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags sowie den vollen Pflegeversicherungsbeitrag selbst.
Fazit: „Die Witwenrente ist eine wichtige Absicherung, aber die Krankenversicherungsbeiträge schmälern sie erheblich“
In den letzten Monaten habe ich dutzende Witwen und Witwer beraten, die geschockt waren von den Abzügen auf ihre Witwenrente. Viele hatten nicht damit gerechnet, dass auf die Hinterbliebenenrente Krankenversicherungsbeiträge anfallen.
Die emotionale Belastung nach dem Verlust des Partners ist bereits enorm. Dann kommen noch finanzielle Sorgen dazu, wenn plötzlich ein Einkommen wegfällt und die Witwenrente geringer ausfällt als erwartet.
Mein Rat an dich: Informiere dich frühzeitig über die finanziellen Auswirkungen. Wenn dein Partner schwer erkrankt oder absehbar ist, dass er nicht mehr lange leben wird, kläre rechtzeitig mit der Rentenversicherung, mit welcher Witwenrente du rechnen kannst. Das hilft dir, dich finanziell vorzubereiten.
Prüf auch, ob du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllst. Der Unterschied zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen. Bei einer Witwenrente von 1.000 Euro sind das etwa 1.000 Euro jährlich, die du sparst, wenn du pflichtversichert bist statt freiwillig.
Die Witwenrente bleibt trotz der Abzüge eine wichtige Absicherung für Hinterbliebene. Sie sichert einen Teil des Lebensstandards und verhindert, dass du nach dem Tod deines Partners in die Altersarmut rutschst.
Aber du solltest realistisch kalkulieren: Von der Brutto-Witwenrente bleiben nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge etwa 82 Prozent übrig, wenn du pflichtversichert bist. Bei freiwilliger Versicherung können es auch nur 78 Prozent sein.
Rechne von Anfang an mit den Nettobeträgen, nicht mit den Bruttozahlen.
Das erspart dir böse Überraschungen und hilft dir, deine finanzielle Situation realistisch einzuschätzen. Die Witwenrente ist da, um dich zu unterstützen. Aber sie ist kein vollständiger Ersatz für das Einkommen deines verstorbenen Partners, und die Krankenversicherungsbeiträge schmälern sie spürbar.