Ihre Krankenkasse hatte ihr einen Bescheid geschickt: 88 Euro Krankenversicherungsbeiträge auf die Schweizer Rente. Sie verstand nicht, warum sie auf ihre ausländische Rente überhaupt Beiträge zahlen muss.
Die Antwort überrascht viele: Seit dem 1. Juli 2011 sind ausländische Renten in Deutschland beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das betrifft hunderttausende Menschen, die im Ausland gearbeitet haben oder dort eine Rente beziehen.
Wie hoch sind Krankenversicherungsbeiträge auf ausländische Renten?
Seit dem 1. Juli 2011 gelten ausländische Renten, die mit deutschen Renten vergleichbar sind, als beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Es ist dabei unerheblich, ob die Rente aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat kommt.
Als vergleichbare ausländische Renten gelten Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten wie Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.
Die Beitragspflicht besteht nur, wenn du dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegst und Mitglied bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bist.
Nur der halbe Beitragssatz auf ausländische Renten
Der große Unterschied zu deutschen Renten: Du zahlst nur den halben Beitragssatz. Da ausländische Rentenversicherungsträger nicht zur Tragung von Beiträgen zur deutschen Krankenversicherung verpflichtet werden können, beträgt der Beitragssatz nur 7,3 Prozent statt 14,6 Prozent.
Das gleicht aus, dass kein Zuschuss von einem ausländischen Rentenversicherungsträger gezahlt wird. Bei deutschen Renten übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags von 7,3 Prozent.
Bei ausländischen Renten zahlst du selbst, allerdings nur den halben Satz.
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner
Wenn du als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist, gelten folgende reduzierte Sätze auf ausländische Renten:
- Krankenversicherung: 7,3 Prozent, also der halbe allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent.
- Zusatzbeitrag: Die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, durchschnittlich 1,25 Prozent bei 2,5 Prozent Gesamtzusatzbeitrag.
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose. Hier gilt der volle Satz, da keine Teilung erfolgt.
Zusammen kommst du auf etwa 12 bis 13 Prozent Abzug von deiner ausländischen Rente.
Freiwillig versichert in der GKV
Freiwillig Versicherte in der GKV zahlen ebenfalls den reduzierten Beitragssatz auf ausländische Renten. Die Beitragssätze sind identisch mit denen der Pflichtversicherten:
- Krankenversicherung: 7,3 Prozent.
- Zusatzbeitrag: Die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose.
Der Unterschied zur Pflichtversicherung liegt darin, dass freiwillig Versicherte auf alle weiteren Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder private Renten den vollen Beitragssatz zahlen müssen.
Ausländische gesetzliche Rente oder Betriebsrente?
Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Art der ausländischen Altersversorgung.
Hier entscheidet sich, ob du den halben oder den vollen Beitragssatz zahlst.
- Ausländische gesetzliche Renten aus staatlichen Rentensystemen werden mit dem halben Beitragssatz von 7,3 Prozent verbeitragt. Dazu gehören die Schweizer AHV-Rente, die österreichische Pension aus der PVA, die niederländische AOW-Rente oder die französische Rente aus dem Régime général.
- Ausländische Betriebsrenten gelten hingegen als Versorgungsbezüge und werden mit dem vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag verbeitragt. Für pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner gilt jedoch der Freibetrag von 187,25 Euro monatlich. Nur der darüber hinausgehende Betrag ist beitragspflichtig.
Diese Unterscheidung ist entscheidend für deine Beitragslast. Eine französische Betriebsrente aus einer betrieblichen Zusatzversorgung kostet dich fast doppelt so viel wie eine französische gesetzliche Rente.
Ausländische Versicherungszeiten zählen mit
Ausländische Versicherungszeiten können zur Erfüllung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner herangezogen werden, sofern sie durch über- oder zwischenstaatliches Recht gleichgestellt sind.
Für Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz werden ausländische Versicherungszeiten bei der Prüfung der Vorversicherungszeit vollständig berücksichtigt. Die Vorversicherungszeit kann sogar ausschließlich mit ausländischen Versicherungszeiten erfüllt werden.
Für Länder mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen wie die Türkei, Tunesien oder Bosnien können ausländische Versicherungszeiten ebenfalls angerechnet werden, sofern das jeweilige Abkommen dies vorsieht.
Versicherungszeiten aus Drittstaaten ohne Sozialversicherungsabkommen können nicht zur Erfüllung der Vorversicherungszeit herangezogen werden. Das kann dazu führen, dass du nicht in die Krankenversicherung der Rentner kommst und dich freiwillig versichern musst.
Privat krankenversichert
Für privat Krankenversicherte hat die Höhe der ausländischen Rente keinerlei Auswirkung auf die Beitragshöhe. PKV-Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifleistungen.
Deine Beiträge bleiben gleich, egal wie hoch deine ausländische Rente ausfällt.
Meldepflicht und mögliche Nachzahlungen bei ausländischen Renten
Du bist gesetzlich verpflichtet, den Bezug einer ausländischen Rente deiner deutschen Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für Änderungen der Rentenhöhe.
Als geeignete Nachweise gelten der Rentenbescheid des ausländischen Trägers, Kontoauszüge oder aktuelle Rentenmitteilungen.
Versäumnisse können zu hohen Nachzahlungen führen. Krankenkassen können Beiträge für das laufende Jahr plus die vier vorangegangenen Jahre rückwirkend fordern. Bei einer Schweizer Rente von 1.200 Euro und einem Beitragssatz von etwa 12 Prozent wären das 144 Euro pro Monat. Über fünf Jahre sind das über 8.600 Euro Nachzahlung.
Melde deine ausländische Rente also sofort, wenn du den Bescheid bekommst.
Fallbeispiele: Was kostet die ausländische Rente wirklich?
Ich zeige dir an drei konkreten Beispielen, wie unterschiedlich die Krankenversicherungsbeiträge ausfallen können.
Beispiel 1: Grenzgänger mit Schweizer Rente
Eine 67-jährige Rentnerin hat 25 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet:
Einkunftsart | Monatlicher Betrag |
---|---|
Deutsche gesetzliche Rente | 1.200 € |
Schweizer AHV-Rente (umgerechnet) | 800 € |
➡️ Gesamteinkommen | 2.000 € |
Krankenversicherungsbeiträge (KVdR-pflichtversichert, mit Kind):
Position | Berechnung | Betrag |
---|---|---|
Beitrag auf deutsche Rente | 7,3 % von 1.200 € | 87,60 € |
Zusatzbeitrag auf deutsche Rente | 1,25 % von 1.200 € | 15,00 € |
Zuschuss Deutsche Rentenversicherung | –102,60 € | –102,60 € |
➡️ Eigenanteil deutsche Rente | – | 0 € |
Beitrag auf Schweizer Rente | 7,3 % von 800 € | 58,40 € |
Zusatzbeitrag auf Schweizer Rente | 1,25 % von 800 € | 10,00 € |
Pflegeversicherung (auf beide Renten) | 3,6 % von 2.000 € | 72,00 € |
➡️ Gesamtbeitrag pro Monat | – | 140,40 € |
Nettoeinkommen:
Position | Betrag |
---|---|
Deutsche Rente | 1.200 € |
Schweizer Rente | 800 € |
➡️ Gesamteinkommen brutto | 2.000 € |
Abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung | –140,40 € |
➡️ Gesamt verfügbar | 1.859,60 € |
Von der Schweizer Rente von 800 Euro gehen 68,40 Euro für Krankenversicherung ab, plus der anteilige Pflegeversicherungsbeitrag. Das sind etwa 12 Prozent Abzug auf die ausländische Rente.
Beispiel 2: Freiwillig Versicherter mit niederländischer Rente
Ein 70-jähriger Rentner hat lange in den Niederlanden gearbeitet, erfüllt aber die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht:
Einkunftsart | Monatlicher Betrag |
---|---|
Niederländische AOW-Rente | 1.100 € |
Mieteinnahmen in Deutschland | 800 € |
➡️ Gesamteinkommen | 1.900 € |
Krankenversicherungsbeiträge (freiwillig versichert, kinderlos):
Position | Berechnung | Betrag |
---|---|---|
Krankenversicherung auf niederländische Rente | 7,3 % von 1.100 € | 80,30 € |
Zusatzbeitrag auf niederländische Rente | 1,25 % von 1.100 € | 13,75 € |
Krankenversicherung auf Mieteinnahmen (ermäßigt) | 14,0 % von 800 € | 112,00 € |
Zusatzbeitrag auf Mieteinnahmen | 2,5 % von 800 € | 20,00 € |
Pflegeversicherung (auf beide Einkünfte) | 4,2 % von 1.900 € | 79,80 € |
➡️ Gesamtbeitrag pro Monat | – | 305,85 € |
Nettoeinkommen:
Position | Betrag |
---|---|
Gesamteinkommen brutto | 1.900 € |
Abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung | –305,85 € |
➡️ Gesamt verfügbar | 1.594,15 € |
Auf die niederländische Rente fallen etwa 94 Euro Krankenversicherungsbeiträge an, das sind rund 8,5 Prozent. Auf die Mieteinnahmen kommen weitere 132 Euro, weil hier der volle Beitragssatz gilt.
Beispiel 3: Ausländische Betriebsrente als Versorgungsbezug
Ein 69-jähriger Rentner hat eine französische Betriebsrente aus einer betrieblichen Zusatzversorgung:
Einkunftsart | Monatlicher Betrag |
---|---|
Deutsche gesetzliche Rente | 1.500 € |
Französische Betriebsrente | 600 € |
➡️ Gesamteinkommen | 2.100 € |
Krankenversicherungsbeiträge (KVdR-pflichtversichert, mit Kind):
Position | Berechnung | Betrag |
---|---|---|
Deutsche Rente | Vom DRV-Zuschuss gedeckt | 0 € |
Freibetrag französische Betriebsrente | – | 187,25 € |
Beitragspflichtiger Betrag | 600 € – 187,25 € | 412,75 € |
Krankenversicherung auf Betriebsrente | 14,6 % von 412,75 € | 60,26 € |
Zusatzbeitrag auf Betriebsrente | 2,5 % von 412,75 € | 10,32 € |
Pflegeversicherung auf Betriebsrente | 3,6 % von 412,75 € | 14,86 € |
➡️ Gesamtbeitrag pro Monat | – | 85,44 € |
Nettoeinkommen:
Position | Betrag |
---|---|
Gesamteinkommen brutto | 2.100 € |
Abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung | –85,44 € |
➡️ Gesamt verfügbar | 2.014,56 € |
Wichtig: Ausländische Betriebsrenten werden als Versorgungsbezüge mit dem vollen Satz von 14,6 Prozent verbeitragt, nicht mit dem halben Satz von 7,3 Prozent wie gesetzliche Renten. Immerhin gibt es den Freibetrag von 187,25 Euro.
Situation | KV/PV-Beitrag darauf | Netto übrig | Abzug |
---|---|---|---|
Schweizer AHV (KVdR) | ca. 95 € | ca. 705 € | 12 % |
Niederländische AOW (freiwillig versichert) | ca. 94 € | ca. 1.006 € | 8,5 % |
Französische Betriebsrente (KVdR) | ca. 85 € | ca. 515 € | 21 % |
Die Unterschiede sind erheblich. Während gesetzliche ausländische Renten mit 7,3 Prozent verbeitragt werden, zahlt man auf ausländische Betriebsrenten den vollen Satz von 14,6 Prozent.
Fazit: „Ausländische Renten sind beitragspflichtig, aber mit halbem Satz – wenn du es richtig anstellst“
In den letzten Monaten habe ich dutzende Grenzgänger und Auslandsrentner beraten, die völlig überrascht waren von den Krankenversicherungsbeiträgen. Viele wussten nicht einmal, dass sie ihre ausländische Rente melden müssen.
Mein dringender Rat: Melde deine ausländische Rente sofort bei deiner Krankenkasse, wenn du den Bescheid bekommst. Versäumnisse können zu hohen Nachzahlungen über mehrere Jahre führen.
Prüf frühzeitig, ob du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllst. Ausländische Versicherungszeiten aus EU-Staaten und der Schweiz werden vollständig angerechnet. Das kann dir den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner sichern.
Kläre, ob es sich bei deiner ausländischen Rente um eine gesetzliche Rente oder eine Betriebsrente handelt. Das macht einen gewaltigen Unterschied. Gesetzliche Renten werden mit 7,3 Prozent verbeitragt, Betriebsrenten mit 14,6 Prozent.
Bei Währungsumrechnungen verwendet deine Krankenkasse die offiziellen Umrechnungskurse. Schwankungen im Wechselkurs können deine Beitragshöhe beeinflussen.
Die gute Nachricht: Mit dem halben Beitragssatz von 7,3 Prozent auf gesetzliche ausländische Renten ist die Belastung deutlich geringer als bei deutschen Versorgungsbezügen. Das ist fair, weil kein ausländischer Träger Zuschüsse zahlt. Aber du musst es wissen und richtig machen, sonst zahlst du am Ende drauf.