Die Unsicherheit ist verständlich, denn im Versicherungsdschungel weiß man oft nicht, wer eigentlich an der eigenen Absicherung verdient und wer einfach nur auf Provisionsjagd ist.
Ein klassischer Versicherungsmakler kostet dich zunächst keinen Cent aus eigener Tasche, aber das heißt nicht, dass die Beratung kostenlos ist.
Die Provisionen sind in deinen Versicherungsbeiträgen versteckt, egal ob du direkt beim Versicherer abschließt oder über einen Makler gehst. Bei manchen Versicherungen wie der privaten Krankenversicherung sprechen wir von mehreren tausend Euro Provision, bei anderen wie der Kfz-Versicherung nur von wenigen Euro.
Was kostet ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler kostet dich direkt nichts. Du zahlst dem Makler keine Gebühr aus eigener Tasche, keinen Stundensatz und keine Beratungskosten. Die Beratung und Betreuung durch einen klassischen provisionsbasierten Versicherungsmakler ist für dich als Kunde auf den ersten Blick kostenlos.
Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Der Haken liegt hier mal wieder im Detail. Die Provision des Maklers ist bereits in der Versicherungsprämie einkalkuliert, die du ohnehin zahlen würdest. Wenn du eine Privathaftpflicht für 60 Euro im Jahr abschließt, sind davon etwa 15 Euro Maklerprovision enthalten.
Diese 60 Euro zahlst du aber auch, wenn du die Versicherung direkt beim Versicherer oder über ein Vergleichsportal abschließt.
Die Kosten entstehen dir also so oder so. Der Unterschied liegt darin, ob du für diese einkalkulierte Provision auch eine persönliche Beratung, Betreuung im Schadenfall und jemanden bekommst, der deine Interessen gegenüber der Versicherung vertritt. Ein provisionsbasierter Makler bietet dir diese Leistungen, ohne dass du zusätzlich zur Prämie etwas zahlst.
Der wichtige Unterschied zu Versicherungsvertretern: Während Vertreter an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sind und deren Produkte verkaufen müssen, ist ein Versicherungsmakler gesetzlich verpflichtet, unabhängig und in deinem Interesse zu handeln.
Er muss dir aus dem gesamten Markt das passende Produkt heraussuchen, nicht das profitabelste für seine Stammgesellschaft.
Wer bezahlt den Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler erhält seine Vergütung, die sogenannte Courtage, von der Versicherungsgesellschaft. Nicht von dir als Kunde, sondern von dem Unternehmen, bei dem der Vertrag abgeschlossen wird. Diese Courtage wird vom Versicherer aus den eingezahlten Prämien bezahlt.
Das Geschäftsmodell funktioniert folgendermaßen: Die Versicherungsgesellschaft kalkuliert ihre Prämien so, dass neben den erwarteten Schadenkosten, Verwaltungskosten und Gewinnmargen auch die Vertriebskosten gedeckt sind. Diese Vertriebskosten fallen an, egal ob der Kunde über einen Makler, einen Vertreter, ein Vergleichsportal oder direkt beim Versicherer abschließt.
Ein Direktversicherer hat zwar keine Maklerprovisionen, dafür aber eigene Vertriebskosten für Marketing, Callcenter, Online-Plattformen und eigene Vertriebsmitarbeiter. Diese Kosten sind genauso in die Prämien einkalkuliert.
Der Unterschied in den Prämien zwischen Direktversicherern und Maklertarifen ist oft minimal, manchmal sind Maklertarife sogar günstiger, weil Makler Zugang zu speziellen Konditionen haben.
Die Provision wird unterschiedlich gezahlt je nach Versicherungsart. Bei Sachversicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat zahlt der Versicherer dem Makler jedes Jahr eine laufende Provision, solange der Vertrag besteht.
Bei Lebensversicherungen oder der privaten Krankenversicherung gibt es hohe Abschlussprovisionen, die einmalig bei Vertragsabschluss fließen, dafür aber kaum oder gar keine laufenden Bestandsprovisionen.
Wie hoch ist die Provision für einen Versicherungsmakler?
Die Höhe der Provision variiert extrem je nach Versicherungsart. Bei manchen Versicherungen verdient ein Makler nur wenige Euro im Jahr, bei anderen mehrere tausend Euro auf einen Schlag. Ich zeige dir jetzt die konkreten Zahlen für alle wichtigen Versicherungen.
Krankenversicherungen mit den höchsten Abschlussprovisionen
Die private Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherungen haben die höchsten Abschlussprovisionen im gesamten Versicherungsbereich:
- Private Krankenversicherung: Die Abschlussprovision beträgt 800 Prozent des Monatsbeitrags, also 8 Monatsbeiträge. Gesetzlich ist die Provision seit 2012 auf maximal 9 Monatsbeiträge gedeckelt. Bei einem Monatsbeitrag von 350 Euro erhält der Makler 2.800 Euro Abschlussprovision. Die Bestandsprovision liegt nur bei 1 bis 2 Prozent des Jahresbeitrags.
- Krankenzusatzversicherung: Hier liegt die Abschlussprovision bei 1.000 Prozent, also 10 Monatsbeiträgen. Das ist die höchste Abschlussprovision überhaupt. Bei einem Monatsbeitrag von 26 Euro erhält der Makler 260 Euro. Die Bestandsprovision liegt bei 1 bis 2 Prozent jährlich.
- Betriebliche Krankenversicherung: Die Abschlussprovision beträgt 600 Prozent, also 6 Monatsbeiträge. Die Bestandsprovision liegt bei 1 bis 2 Prozent jährlich.
Lebens- und Biometrieversicherungen
Bei Lebensversicherungen und biometrischen Absicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Provision anders berechnet. Hier arbeitet man mit der sogenannten Bewertungssumme:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Abschlussprovision beträgt 40 bis 45 Promille der Bewertungssumme. Die Bewertungssumme errechnet sich aus Monatsbeitrag mal Laufzeit, maximal 420 Monate oder 35 Jahre. Bei 100 Euro monatlich über 40 Jahre ergibt sich eine Bewertungssumme von 48.000 Euro. Die Abschlussprovision beträgt dann 40 Promille von 48.000 Euro, also 1.920 Euro. Die Bestandsprovision liegt bei 1 bis 2 Prozent des Jahresbeitrags.
- Lebens- und Rentenversicherung: Die Abschlussprovision beträgt 45 Promille der Bewertungssumme, was 3 bis 5 Prozent der Gesamtbeitragssumme entspricht. Bei 150 Euro monatlich über 35 Jahre ergibt sich eine Bewertungssumme von 63.000 Euro. Die Abschlussprovision beträgt 45 Promille von 63.000 Euro, also 2.835 Euro. Die Bestandsprovision liegt bei 1 bis 2 Prozent jährlich.
- Risikolebensversicherung: Die Abschlussprovision beträgt ebenfalls 45 Promille der Bewertungssumme. Die Bestandsprovision liegt bei 2 Prozent jährlich.
Sachversicherungen mit reinen Bestandsprovisionen
Bei Sachversicherungen gibt es keine Abschlussprovisionen, sondern ausschließlich jährlich wiederkehrende Bestandsprovisionen:
Versicherungsart | Bestandsprovision | Beispiel Jahresbeitrag | Jährliche Provision |
---|---|---|---|
Private Haftpflicht | 20–25 % | 60 € | 15 € |
Hausratversicherung | 20–25 % | 120 € | 30 € |
Wohngebäude | 20–25 % | 840 € | 210 € |
Kfz-Versicherung | 6–10 % | 840 € | 50–84 € |
Unfallversicherung | 20–25 % | 150 € | 38 € |
Rechtsschutz | 20–25 % | 180 € | 45 € |
Gewerbeversicherungen | 15–22,5 % | variabel | variabel |
Die Kfz-Versicherung fällt besonders auf. Mit nur 6 bis 10 Prozent hat sie die niedrigste Provision im gesamten Versicherungsbereich. Der Grund liegt im starken Wettbewerb und der häufigen Wechselbereitschaft der Kunden.
Viele Makler nehmen Kfz-Versicherungen nur noch als Servicepaket für Bestandskunden auf, weil sich der Aufwand bei der geringen Provision kaum lohnt.
Langfristiger Wert der Bestandsprovisionen
Während Abschlussprovisionen bei Kranken- und Lebensversicherungen zunächst hoch erscheinen, entwickeln sich Bestandsprovisionen bei Sachversicherungen über Jahre zu beträchtlichen Summen.
Ein typischer Kundenhaushalt mit allen wichtigen Versicherungen generiert über 20 Jahre etwa 33.700 Euro Gesamtprovision. Das erklärt, warum die langfristige Kundenbetreuung für Makler lukrativer ist als kurzfristige Abschlüsse.
Stornohaftung birgt Risiko für Makler
Kündigst du einen Vertrag innerhalb der ersten 3 bis 5 Jahre, muss der Makler einen Teil der erhaltenen Abschlussprovision an die Versicherung zurückzahlen. Diese Stornohaftung bedeutet für den Makler ein finanzielles Risiko.
Bei einer PKV mit 2.800 Euro Abschlussprovision, die nach zwei Jahren gekündigt wird, muss der Makler möglicherweise 1.500 Euro zurückzahlen. Das ist ein Grund, warum seriöse Makler darauf achten, dass die empfohlene Versicherung langfristig zu deiner Situation passt.
Ist eine Versicherung über einen Makler teurer?
Nein, eine Versicherung über einen Makler ist nicht teurer als ein Direktabschluss beim Versicherer.
Die Provisionen sind bereits in den Versicherungsprämien einkalkuliert, egal wo du die Versicherung abschließt. Du zahlst also denselben Beitrag, ob du direkt beim Versicherer, über ein Vergleichsportal oder über einen Makler abschließt.
Manche Versicherungsgesellschaften bieten sogar günstigere Konditionen über Makler an als im Direktvertrieb. Der Grund liegt darin, dass Makler größere Bestände vermitteln und dadurch bessere Rahmenverträge mit den Versicherern aushandeln können. Diese Sonderkonditionen geben sie an ihre Kunden weiter.
Der einzige Weg zu tatsächlich günstigeren Versicherungen führt über Nettotarife in Kombination mit Honorarberatung. Bei Nettotarifen sind keine Provisionen einkalkuliert, weshalb die Beiträge niedriger ausfallen. Dafür zahlst du das Beratungshonorar direkt an den Berater. Eine umfassende Erstberatung kostet zwischen 1.500 und 2.000 Euro, Stundensätze liegen bei 70 bis 130 Euro.
Anbieter von Nettotarifen sind unter anderem Alte Leipziger, Continentale, myLife, LV1871 und Swiss Life. Ob sich Nettotarife für dich lohnen, hängt von der Höhe deiner Versicherungsbeiträge und der Laufzeit ab. Bei niedrigen Beiträgen und kurzen Laufzeiten sind klassische Maklertarife oft günstiger.
Bei hohen Beiträgen über viele Jahre können Nettotarife trotz des Honorars günstiger sein.
Kann ich die Kosten für einen Versicherungsmakler steuerlich absetzen?
Die Antwort hängt davon ab, ob du einen provisionsbasierten Makler oder einen Honorarberater nutzt.
Bei einem klassischen provisionsbasierten Versicherungsmakler kannst du die Provision nicht direkt steuerlich absetzen, weil du sie nicht direkt zahlst. Die Provision kommt von der Versicherungsgesellschaft und ist bereits in den Versicherungsprämien einkalkuliert.
Du kannst aber die Versicherungsbeiträge selbst steuerlich geltend machen, in denen die Provision enthalten ist. Je nach Versicherungsart trägst du sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten ein. Bei der privaten Krankenversicherung oder Altersvorsorge kannst du die gezahlten Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
Bei beruflichen Versicherungen wie der Berufshaftpflicht trägst du sie als Werbungskosten in der Anlage N ein.
Honorarberatung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar
Wenn du einen Honorarberater beauftragst und das Honorar direkt zahlst, kannst du diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die zentrale Regel stammt aus dem BMF-Schreiben vom 16. Oktober 1997: Honorare sind nur absetzbar, wenn die Beratung in Zusammenhang mit künftigen steuerpflichtigen Einnahmen steht.
Diese Honorarberatungen kannst du absetzen:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Beratung ist absetzbar, weil die BU künftige steuerpflichtige Einkünfte absichert. Wichtig ist, dass die BU kein Koppelvertrag mit Kapitalwahlrecht sein darf. Du trägst das Honorar in der Anlage N, Zeile 65-66 unter weitere Werbungskosten ein.
- Altersvorsorge-Beratung: Beratungen zu Rürup-Rente, Riester-Rente, betrieblicher Altersvorsorge oder Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht sind absetzbar. Die Begründung liegt im Zusammenhang mit künftigen steuerpflichtigen Renteneinkünften. Du trägst das Honorar in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, bei Riester in der Anlage AV.
- Berufliche Versicherungen: Beratungen zu Berufshaftpflichtversicherung oder Berufsrechtsschutzversicherung sind absetzbar als Werbungskosten. Du trägst sie in der Anlage N, Zeile 65-66 ein.
Diese Honorarberatungen kannst du nicht absetzen:
- Private Haftpflichtversicherung: Nicht absetzbar, da kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften besteht.
- Kapitallebensversicherung und steuerfreie Produkte: Nicht absetzbar, da keine steuerpflichtigen Einkünfte daraus resultieren.
- Geldanlage und Depot-Beratung: Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 grundsätzlich nicht mehr absetzbar. Stattdessen gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende oder 2.000 Euro für Verheiratete.
Wo trage ich die Kosten für Versicherungsmakler in der Steuererklärung ein?
Die Eintragung hängt von der Art der Beratung ab. Ich zeige dir jetzt genau, wo du welche Kosten einträgst:
Art der Beratung | Wo eintragen | Zeile |
---|---|---|
BU-Versicherung, berufliche Versicherungen | Anlage N (Werbungskosten) | 65–66 |
Altersvorsorge allgemein (Rürup, bAV) | Anlage Vorsorgeaufwand | Je nach Produkt |
Riester-Rente | Anlage AV | 8 |
Unternehmer (Betriebsausgaben) | Anlage EÜR | – |
Wichtige Hinweise für die Steuererklärung
Du musst die gezahlten Honorare durch Rechnungen und Kontoauszüge nachweisen können. Bewahre alle Belege mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids auf, besser noch länger. Bei gemischter Nutzung einer Versicherung für private und berufliche Risiken, etwa bei einer Rechtsschutzversicherung, musst du das Honorar anteilig aufteilen.
Keine Doppelabsetzung möglich: Versicherungsbeiträge selbst werden in der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben eingetragen. Das Beratungshonorar kann nur zusätzlich abgesetzt werden, wenn es als Werbungskosten qualifiziert.
Bei Sonderausgaben gelten Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Bei Werbungskosten gibt es dagegen keine Begrenzung.
Besonderheiten für Selbstständige und Unternehmer
Für Selbstständige und Unternehmen gelten großzügigere Regeln. Honorare für die Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge oder Geldanlage von Betriebsvermögen können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Du trägst sie in der Anlage EÜR ein oder verarbeitest sie in deiner Buchhaltung als Betriebsausgaben.
Ein besonderer Fall sind Vermittlungshonorare für Lebens- oder Rentenversicherungen. Diese wirken sich zum Auszahlungszeitpunkt steuermindernd aus. Bei 100.000 Euro Auszahlung und 1.000 Euro gezahltem Honorar müssen nur 99.000 Euro versteuert werden. Das Honorar reduziert also die steuerpflichtige Auszahlung.
Fazit: „Die Provision zahlst du so oder so, aber nur beim Makler bekommst du dafür auch Beratung“
Die Kosten für einen Versicherungsmakler fallen nicht direkt bei dir an, sondern sind in den Versicherungsprämien versteckt, die du ohnehin zahlst. Bei Sachversicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat erhält der Makler 20 bis 25 Prozent des Jahresbeitrags, bei der Kfz-Versicherung nur 6 bis 10 Prozent.
Bei der privaten Krankenversicherung fließen bis zu 8 Monatsbeiträge als Abschlussprovision, bei Krankenzusatzversicherungen sogar 10 Monatsbeiträge.
Diese Provisionen sind aber auch bei einem Direktabschluss beim Versicherer in der Prämie enthalten. Der Unterschied liegt nur darin, ob du für diese einkalkulierten Kosten auch persönliche Beratung, Vertragsbetreuung und Unterstützung im Schadenfall bekommst. Ein guter Makler bietet dir all das, ohne dass du zusätzlich zur Prämie etwas zahlst.
Honorarberatung mit Nettotarifen kann sich bei hohen Beiträgen über lange Laufzeiten lohnen. Du zahlst 1.500 bis 2.000 Euro für eine umfassende Erstberatung, dafür sind die Versicherungsbeiträge niedriger, weil keine Provisionen einkalkuliert sind. Ob das günstiger ist, musst du im Einzelfall durchrechnen.
Steuerlich absetzen kannst du nur Honorare für Beratungen, die mit künftigen steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Das betrifft vor allem Berufsunfähigkeitsversicherung, Altersvorsorge und berufliche Versicherungen.
Private Versicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat kannst du nicht absetzen. Bewahre alle Honorarbelege auf und trage sie in der richtigen Anlage deiner Steuererklärung ein, dann holst du dir zumindest einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück.