Die gute Nachricht ist, dass der Wechsel bei korrekter Planung reibungslos funktioniert.
Die schlechte Nachricht ist, dass viele Menschen wichtige Fristen übersehen und dadurch wertvolle Zeit verlieren. Ob du Angestellter bist, selbstständig arbeitest, verbeamtet wirst oder gerade dein Studium beginnst, für jede Situation gibt es spezifische Kündigungsfristen und Übergangsregelungen, die du kennen solltest.
Wann kann ich als Angestellter in die PKV wechseln?
Als Angestellter kannst du in die PKV wechseln, wenn dein regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze übersteigt, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder kurz JAEG genannt.
Diese Grenze wird jedes Jahr angepasst und liegt im Jahr 2026 bei 77.400 Euro brutto, was einem monatlichen Gehalt von 6.150 Euro entspricht. Entscheidend ist, dass dein Einkommen die JAEG erstmals überschreitet und voraussichtlich auch im Folgejahr über dieser Grenze bleiben wird, damit deine Versicherungspflicht tatsächlich endet.
Wenn dein Gehalt im Jahr 2026 zum ersten Mal die Grenze übersteigt, endet deine GKV-Pflicht zum 31. Dezember 2026 und du bist ab dem 1. Januar 2027 versicherungsfrei, vorausgesetzt dein Einkommen liegt auch 2027 über der dann gültigen Grenze. Deine Krankenkasse wird dich darauf hinweisen und über die Austrittsoption informieren, sobald sie von deinem höheren Einkommen erfährt.
Ab Erhalt dieses Hinweises hast du genau zwei Wochen Zeit, eine Austrittserklärung abzugeben. Diese Zwei-Wochen-Frist ist extrem wichtig und wird oft unterschätzt, denn wer sie versäumt, bleibt zunächst als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert und ein späterer Wechsel unterliegt dann der regulären Kündigungsfrist.
Wenn du innerhalb dieser Frist schriftlich deinen Austritt aus der GKV erklärst und eine PKV-Mitgliedsbescheinigung vorlegst, kannst du sofort zum Jahreswechsel in die PKV wechseln.
Ohne diesen Nachweis bleibt deine Kündigung unwirksam und deine GKV-Mitgliedschaft läuft unverändert weiter, was bedeutet, dass du weiterhin Beiträge zahlen musst, obwohl du bereits versicherungsfrei wärst.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der GKV für freiwillig Versicherte?
Falls du die Zwei-Wochen-Frist verpasst hast oder bereits als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bist, weil du schon länger über der JAEG verdienst, kannst du deine GKV-Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Das bedeutet in der Praxis, dass deine Kündigung spätestens zum letzten Tag eines Monats bei der Krankenkasse eingehen muss, damit die Mitgliedschaft am Ende des übernächsten Monats endet. Möchtest du beispielsweise zum 1. Juni in die PKV wechseln, musst du deiner GKV spätestens bis zum 31. März kündigen.
Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn du der GKV innerhalb der Frist eine Bestätigung deiner neuen PKV vorlegst, also die Mitgliedsbescheinigung. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung unwirksam und deine GKV-Mitgliedschaft läuft einfach weiter, während du möglicherweise schon mit der PKV-Prämie rechnest.
Unterjährige Änderungen durch Jobwechsel
Ein Wechsel muss nicht immer bis zum Jahresende warten, denn es gibt Situationen, in denen du sofort privat versichert werden kannst. Bei einem Arbeitgeberwechsel in ein neues Angestelltenverhältnis oberhalb der Einkommensgrenze tritt sofort Versicherungsfreiheit ein, und zwar ab dem Startdatum deines neuen Jobs.
Die GKV-Pflicht entfällt also direkt mit Beginn der neuen Beschäftigung, und du kannst ohne Wartezeit in die PKV wechseln.
Eine Gehaltserhöhung innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses führt hingegen erst zum Ende des laufenden Jahres zur Versicherungsfreiheit, sofern das Jahresgehalt nun die Grenze übersteigt.
Ein sofortiger Wechsel mitten im Jahr ist bei bloßer Gehaltserhöhung also nicht möglich, hier musst du den Jahreswechsel abwarten und dann die oben genannte Zwei-Wochen-Frist nutzen.
Erforderliche Nachweise und Formalitäten
Für den Wechsel benötigst du in der Regel zwei Dokumente: eine formlose Austrittserklärung oder Kündigung an die GKV und den Nachweis einer Anschlusssicherung bei der PKV. Letzteres ist die schriftliche Mitgliedsbestätigung deiner neuen privaten Krankenversicherung, die du unbedingt rechtzeitig einholen solltest.
Viele PKV-Anbieter stellen nach Antragsannahme eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung aus, die du dann der GKV zuleiten musst, damit deine Kündigung wirksam wird.
Plane genügend Zeit für den PKV-Antrag ein, da dieser mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist, die einige Wochen dauern kann. Ein wichtiger Tipp: Beginne den PKV-Vergleich und Antrag einige Wochen im Voraus, damit du die PKV-Zusage rechtzeitig vorliegen hast und keine Frist verstreicht.
Die GKV ist verpflichtet, dir binnen zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zu schicken. Fehlt diese, solltest du unbedingt nachhaken, um sicherzugehen, dass dein Austritt wie geplant erfolgt.
Die wichtigsten Fristen für Angestellte auf einen Blick:
- Zwei Wochen nach Hinweis der Kasse bei Überschreiten der JAEG zum Jahresende
- Zwei Monate zum Monatsende als freiwillig Versicherter
- Sofortiger Wechsel bei neuem Job über der JAEG möglich
- PKV-Antrag frühzeitig stellen wegen Gesundheitsprüfung
- Kündigungsbestätigung der GKV binnen zwei Wochen einfordern
Selbstständige und Freiberufler: Freie Wahl mit Sonderkündigungsrecht
Wenn du hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig bist, genießt du grundsätzlich Versicherungsfreiheit, und zwar unabhängig von deiner Einkommenshöhe. Das bedeutet, dass du frei wählen kannst, ob du dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest.
Der Weg in die PKV steht dir als Selbstständigem also jederzeit offen, ohne dass du eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten musst. Eine wichtige Ausnahme bilden allerdings Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig in der GKV sind, sie können nur dann in die PKV wechseln, wenn sie ebenfalls die JAEG überschreiten.
Sonderkündigungsrecht in den ersten drei Monaten
Wer sich aus einer Angestelltenposition heraus selbstständig macht oder erstmals eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, genießt ein besonderes Sonderkündigungsrecht. Innerhalb der ersten drei Monate nach Tätigkeitsbeginn kannst du ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfrist in die PKV wechseln, was bedeutet, dass in diesem Zeitraum ein sofortiger GKV-Austritt möglich ist.
Ein Beispiel: Du beendest dein Angestelltenverhältnis zum 30. April und nimmst zum 1. Mai eine selbstständige Tätigkeit auf. Entscheidest du dich bis Ende Juli, also innerhalb von drei Monaten, für die PKV, kannst du deine GKV-Mitgliedschaft unmittelbar beenden, ohne die Zweimonatsfrist abwarten zu müssen.
Nach Ablauf der drei Monate greift die reguläre Kündigungsfrist, und wenn du dann noch freiwillig in der GKV bist, musst du mit zwei Monaten zum Monatsende kündigen.
Vorgehen und erforderliche Nachweise
Auch als Selbstständiger ist der Nachweis des neuen PKV-Schutzes gegenüber der GKV Pflicht, damit die Kündigung wirksam wird. In der Praxis melden sich viele Existenzgründer von Anfang an privat versichert, indem sie direkt nach Geschäftsaufnahme eine PKV abschließen und der bisherigen Kasse den Befreiungswunsch mitteilen.
Wer zunächst freiwillig in der GKV geblieben ist, sollte bei einem späteren Wechselwunsch die Kündigungsfrist im Blick behalten.
Wichtig ist, dass du deiner GKV deinen Statuswechsel zur Selbstständigkeit unverzüglich mitteilst. Dies geschieht meist ohnehin über den Fragebogen zur freiwilligen Weiterversicherung, den du von deiner Kasse erhältst. So stellst du sicher, dass du als freiwilliges Mitglied geführt wirst und von den oben genannten Fristen, also dem Drei-Monats-Sonderrecht beziehungsweise der Zwei-Monats-Kündigung, Gebrauch machen kannst.
Bei der Antragstellung in der PKV benötigen Selbstständige oft einen Nachweis der Gewerbeanmeldung oder Steuer-ID, um den Status zu belegen. Halte solche Dokumente griffbereit, falls erforderlich, auch wenn dies eher der PKV-internen Prüfung dient und nicht der GKV-Kündigung.
Wenn du planst, kurz nach Start der Selbstständigkeit in die PKV zu wechseln, starte den Versicherungsvergleich frühzeitig. Nutze das Drei-Monats-Fenster optimal, um ohne Verzögerung aus der GKV zu kommen, andernfalls bindest du dich länger als nötig an die GKV. Vermeide zudem den Abschluss eines Wahltarifs in der GKV kurz vor der Selbstständigkeit, da dieser mit Mindestbindungszeiten verbunden sein kann.
Zwar entfällt die Bindefrist im Falle der Versicherungsfreiheit durch den Statuswechsel, aber nur wenn du tatsächlich fristgerecht austrittst. Ohne Austritt würde die Bindefrist einfach weiterlaufen und dich unnötig an die GKV fesseln.
Die wichtigsten Punkte für Selbstständige zusammengefasst:
- Drei Monate Sonderkündigungsrecht ab Tätigkeitsbeginn
- Danach zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
- Keine Einkommensgrenze erforderlich (außer bei Künstlersozialkasse)
- Statuswechsel der GKV sofort mitteilen
- PKV-Nachweis für wirksame Kündigung erforderlich
Kann ich meine gesetzliche Krankenkasse wegen Verbeamtung kündigen?
Beamte und Beamtinnen haben von Amts wegen Versicherungsfreiheit und dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. In der Praxis entscheiden sich Beamte fast immer für die PKV, weil sie über den Dienstherrn Anspruch auf Beihilfe haben.
Der Staat übernimmt einen Prozentsatz, mindestens 50 Prozent, der Krankheitskosten, und die restlichen Kosten deckst du über eine private Restkostenversicherung ab. Dadurch sind die PKV-Beiträge für Beamte deutlich reduziert und oft viel günstiger als eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft.
GKV-Mitglieder würden als Beamte keinen Arbeitgeberanteil erhalten und müssten den vollen Beitrag alleine tragen, weshalb ein Verbleib in der GKV für Beamte selten attraktiv ist. Die meisten wechseln daher direkt nach der Verbeamtung in die PKV, um von der Beihilfe zu profitieren.
Fristen bei Verbeamtung
Wenn du aus einer GKV-Mitgliedschaft kommst und erstmals Beamtenstatus mit Beihilfeanspruch erhältst, kannst du sofort in die PKV wechseln. Eine Kündigungsfrist in der GKV entfällt in diesem Fall komplett, was bedeutet, dass bereits ab dem Datum deiner Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin dein GKV-Vertrag enden kann.
Die Krankenkasse benötigt lediglich eine Austrittserklärung und den Hinweis auf deinen neuen Status.
In vielen Fällen wird die GKV-Mitgliedschaft automatisch beendet, sobald der Dienstherr dich als beihilfeberechtigt meldet. Zur Sicherheit solltest du aber selbst aktiv kündigen beziehungsweise den Austritt erklären, um keine unnötigen Beiträge zu zahlen.
Falls du trotz Beamtenstatus zunächst freiwillig in der GKV geblieben bist, beispielsweise in Bundesländern mit sogenannter pauschaler Beihilfe, wo der Staat einen Zuschuss zum GKV-Beitrag bietet, kannst du selbstverständlich später noch in die PKV wechseln.
Dann gilt wie bei anderen freiwillig Versicherten die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Erforderliche Dokumente für den Wechsel in die PKV als Beamter
Als Nachweis verlangt die PKV bei Antragstellung typischerweise deine Ernennungsurkunde oder Bezügemitteilung, um den Beamtenstatus und Beihilfeanspruch zu bestätigen. Für die GKV-Kündigung ist es sinnvoll, auf deinen neuen Beihilfeanspruch hinzuweisen und gegebenenfalls eine Kopie der Ernennungsurkunde beizufügen.
Natürlich musst du auch die PKV-Mitgliedsbescheinigung mitliefern, damit der Krankenkasse alle Informationen vorliegen, um deinen Austritt sofort zu vollziehen. Achte darauf, den PKV-Vertrag passend zum Startdatum deiner Verbeamtung beginnen zu lassen, damit lückenloser Schutz besteht.
Beihilfe erhältst du in der Regel nur für Aufwendungen, die nicht von einer GKV abgedeckt würden. Daher ist die Kombination Beamtenstatus plus GKV meist mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden. Ein späterer Wechsel von GKV zur PKV als Beamter ist zwar möglich, doch verschenkst du bis dahin den Beihilfevorteil.
Es lohnt sich also, den Wechsel zeitnah mit Beginn der Beamtenlaufbahn anzugehen und die finanziellen Vorteile direkt zu nutzen.
Für Beamte gilt:
- Sofortiger Wechsel ohne Kündigungsfrist bei Verbeamtung
- Beihilfe übernimmt mindestens 50 Prozent der Kosten
- PKV-Beiträge deutlich reduziert durch Restkostenversicherung
- Ernennungsurkunde als Nachweis erforderlich
- Wechsel zeitnah zur Verbeamtung sinnvoll wegen Beihilfevorteil
Studierende: Entscheidungsfrist zu Studienbeginn
Für Studierende gilt eine besondere Regelung, die du unbedingt kennen solltest, wenn du dein Studium beginnst. Mit der Einschreibung an einer Hochschule wirst du grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV, genauer gesagt in der Studentenkrankenversicherung.
Wer im Studium privat versichert sein möchte, muss sich innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist nur zu Studienbeginn möglich und gilt für die gesamte Dauer des Studiums, was bedeutet, dass du diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen kannst.
Verstreicht die Drei-Monats-Frist, ist ein Wechsel in die PKV während des laufenden Studiums nicht mehr möglich, und du bleibst bis zum Studienende in der GKV versichert. Diese Frist ist also absolut entscheidend und sollte auf keinen Fall verpasst werden.
Ablauf der Befreiung
Direkt nach der Immatrikulation erhältst du von der Hochschule die Aufforderung, einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Wählst du die PKV, läuft das Verfahren wie folgt ab: Du beantragst bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht und weist nach, dass du anderweitig, also privat, krankenversichert bist.
Benötigt werden insbesondere die Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule und eine Versicherungsbestätigung deiner PKV. Die GKV stellt daraufhin einen Befreiungsbescheid aus und übermittelt diesen an die Universität, beziehungsweise du reichst ihn dort ein, damit deine Einschreibung abgeschlossen werden kann.
Hast du in den ersten Wochen bereits Leistungen über die GKV in Anspruch genommen, wirkt die Befreiung ab dem Folgemonat. Andernfalls oft rückwirkend ab Semesterbeginn, in jedem Fall enden damit GKV-Beiträge und Leistungen.
Diese Entscheidung ist endgültig und kann nicht widerrufen werden, was bedeutet, dass du während dieses Studiums nicht zurück in die GKV wechseln kannst, außer es tritt eine ganz neue Versicherungspflicht ein, beispielsweise durch Überschreiten der Altersgrenze.
Besondere Fälle im Studium
Solange du unter 25 Jahre alt bist und über die Eltern in der GKV familienversichert bleibst, musst du zu Studienbeginn nichts ändern. Du bleibst dann beitragsfrei versichert und eine Befreiung ist nicht nötig. Erst mit dem Ende der Familienversicherung, meist zum 25. Geburtstag, wirst du versicherungspflichtig als Studierender und erhältst dann erneut eine dreimonatige Frist, um dich für die PKV zu entscheiden.
Ähnliches gilt, wenn du während des Studiums 30 Jahre alt wirst und dadurch die studentische Versicherungspflicht endet. Auch hier kannst du binnen drei Monaten ab Pflichtbeginn in die PKV wechseln. Nach Studienabschluss endet der Befreiungsstatus, und je nach deiner neuen Tätigkeit musst du dich dann entweder gesetzlich oder freiwillig versichern oder kannst in der PKV bleiben.
Kläre frühzeitig, ob die PKV für dich im Studium infrage kommt. Studententarife der PKV sind oft günstig, aber bedenke, dass du danach gegebenenfalls in teurere Normaltarife wechseln musst. Wenn du den Befreiungsantrag stellst, tue dies am besten vor Ablauf der drei Monate und am liebsten sofort zu Semesterbeginn.
Besorge dir umgehend eine PKV-Bescheinigung, viele Versicherer bieten spezielle Studententarife an, und reiche alles bei der GKV ein. So vermeidest du hektischen Papierkram kurz vor Fristende.
Sollte deine Uni eine Versicherungsbescheinigung verlangen, kannst du zunächst eine gesetzliche Kasse wählen und dann innerhalb der Frist die Befreiung nachreichen. Aber versäume die Frist nicht, sonst bleibst du bis zum Studienende in der GKV versichert und hast keine Wechselmöglichkeit mehr.
Studierende sollten beachten:
- Drei Monate Frist ab Studienbeginn für Befreiung
- Befreiung gilt für gesamte Studiendauer
- Keine Widerrufsmöglichkeit der Entscheidung
- Familienversicherung bis 25 Jahre möglich
- Erneute Frist bei Ende der Familienversicherung oder mit 30 Jahren
Rückkehr in die GKV: Was ist möglich und was nicht?
Ein Wechsel zurück von der PKV in die GKV ist gesetzlich stark eingeschränkt und wird oft unterschätzt.
Es gilt das Prinzip, dass der Schritt in die PKV eine grundsätzliche Systementscheidung ist und eine spätere Rückkehr nur bei bestimmten Lebensänderungen zulässig ist.
Freiwillig aus der PKV heraus zurück in die GKV zu wechseln, also ohne triftigen Grund, ist nicht möglich. Stattdessen musst du wieder versicherungspflichtig in der GKV werden, um zurückkehren zu können.
Wann ist eine Rückkehr in die GKV möglich?
Du kannst in die GKV zurück, wenn du einen Status erlangst, der dich versicherungspflichtig macht. Typische Szenarien sind: Du nimmst eine Angestelltentätigkeit unterhalb der JAEG auf, dein regelmäßiges Einkommen sinkt also unter die Versicherungspflichtgrenze, dann wirst du automatisch wieder GKV-pflichtig und musst in die GKV wechseln.
Du beendest eine hauptberufliche Selbstständigkeit und arbeitest wieder als Angestellter unter der Einkommensgrenze, auch dann trittst du in die GKV ein, wobei hier zusätzlich relevant ist, dass du unter 55 Jahre alt bist. Du meldest dich arbeitslos und beziehst ALG I, warst zuvor gesetzlich versichert oder erfüllst die Bedingungen für die Versicherungspflicht während Arbeitslosigkeit.
In diesem Fall wirst du in der Regel gesetzlich pflichtversichert, es sei denn, du bist über 55 oder erfüllst Sondertatbestände.
Wenn ein solcher Fall eintritt, endet deine PKV-Vollversicherung kraft Gesetzes, da du nun wieder in der GKV versichert werden musst. Deine PKV gewährt dir dann ein Sonderkündigungsrecht: Sobald du den Nachweis der neuen GKV-Pflichtversicherung hast, also die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und gegebenenfalls einen Arbeitsvertrag mit Gehalt unterhalb der Grenze, kannst du deinen PKV-Vertrag sofort zum Beginn der gesetzlichen Versicherung kündigen.
Die PKV ist verpflichtet, dich aus dem Vertrag zu entlassen, da eine doppelte Vollversicherung nicht zulässig ist. Du solltest die Kündigung umgehend schriftlich einreichen und den Nachweis der GKV-Pflicht beilegen, damit die PKV lückenlos zum richtigen Datum endet.
Die kritische Altersgrenze von 55 Jahren
Eine entscheidende Hürde für die Rückkehr in die GKV ist das Alter, und diese Hürde ist für viele ein böses Erwachen. Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr nahezu ausgeschlossen, und das solltest du unbedingt wissen, bevor du in die PKV wechselst.
Das Gesetz besagt, dass Personen ab 55 nicht mehr in die GKV aufgenommen werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und in dieser Zeit überwiegend versicherungsfrei waren, also privatversichert oder selbstständig. Diese Regel trifft auf die meisten PKV-Versicherten höheren Alters zu, sprich: Wer mit 55 schon lange privat versichert ist, kann nicht zurück.
Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass jemand in jungen Jahren der Solidargemeinschaft fernbleibt und im Alter, wenn die Gesundheitskosten hoch sind, zurückkehrt und die Gemeinschaft belastet. Eine theoretische Ausnahme besteht, wenn du dich über einen gesetzlich versicherten Ehepartner familienversichern lassen kannst.
Dies greift aber nur, wenn dein eigenes Einkommen minimal ist, unter 565 Euro im Monat liegt, was die Grenze 2025 für Familienversicherung ist. In der Praxis bedeutet das meist die Aufgabe der Erwerbstätigkeit, und dieser Weg ist kompliziert und meist nur relevant, wenn alle anderen Stricke reißen.
Überlege dir den Schritt in die PKV gut, insbesondere wenn du älter oder gesundheitlich vorbelastet bist. Eine Rückkehr ist, wie gezeigt, nur in bestimmten Fällen möglich und ab 55 Jahren so gut wie verbaut. Plane finanziell langfristig und rechne damit, dass du im Zweifel in der PKV bleibst.
Falls du doch zurückwechseln darfst, informiere umgehend deine PKV und nutze das Sonderkündigungsrecht, um Doppelbeiträge zu vermeiden. Melde dich rechtzeitig bei einer GKV an, sobald klar ist, dass Versicherungspflicht eintritt, etwa bei Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags.
Wichtige Punkte zur Rückkehr in die GKV:
- Nur bei erneuter Versicherungspflicht möglich
- Job unter der JAEG oder Arbeitslosigkeit als Gründe
- Ab 55 Jahren praktisch keine Rückkehr mehr
- Sonderkündigungsrecht bei PKV nutzen
- GKV-Pflicht der PKV umgehend nachweisen
Rückkehr in die PKV: Wiederaufnahme nach Zwischenstopp in der GKV
Manche Versicherte wechseln aus der PKV, beispielsweise wegen Jobverlust oder Gehaltsabsenkung, in die GKV und möchten später wieder privat versichert sein.
Die gute Nachricht ist, dass eine Rückkehr in die PKV grundsätzlich jederzeit möglich ist, sobald die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit erneut vorliegen. In diesem Punkt gibt es keine starre Altersgrenze wie beim umgekehrten Weg, was bedeutet, dass du auch mit über 55 Jahren wieder in die PKV wechseln kannst, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Sobald du wieder versicherungsfrei bist, etwa durch Gehaltserhöhung über die JAEG oder Wechsel in eine selbstständige Tätigkeit, kannst du erneut in die PKV wechseln, analog zu einem erstmaligen Wechsel.
Ein Beispiel: Du warst privat versichert, nimmst dann aber eine Stelle unterhalb der JAEG an und bist daher eine Zeit lang in der GKV pflichtversichert. Steigt dein Einkommen später über die Grenze oder wechselst du den Job in einen über der Grenze, kannst du wieder austreten und in die PKV zurückkehren, entweder zum nächsten Jahresbeginn nach Überschreiten der Grenze oder sofort bei einem entsprechenden Arbeitgeberwechsel.
Hierbei greifen dieselben Kündigungsfristen der GKV wie oben beschrieben, also die Austrittserklärung binnen zwei Wochen bei Jahreswechsel beziehungsweise zwei Monate Kündigungsfrist als freiwilliges GKV-Mitglied.
Gesundheitsprüfung und Anwartschaft
Worauf du achten solltest: Hast du während deines GKV-Zeitraums deinen PKV-Vertrag komplett beendet, musst du bei Rückkehr einen neuen PKV-Antrag mit Gesundheitsprüfung stellen.
Dein Beitrag richtet sich dann nach dem aktuellen Eintrittsalter und Gesundheitszustand, was unter Umständen teurer oder bei stark verschlechterter Gesundheit schwierig sein kann. Um dem vorzubeugen, kannst du beim Wechsel von PKV zu GKV eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV abschließen. Dies ist ein kleiner Monatsbeitrag, der deine Rechte bei der PKV einfriert, sodass du bei Rückkehr keine neue Risikoprüfung durchlaufen musst.
Deine Alterungsrückstellungen und Konditionen bleiben erhalten, und du steigst zu deinen ursprünglichen Bedingungen wieder ein. Dieser Tipp ist vor allem relevant, wenn du vorausschauend planst, beispielsweise für die Zeit eines Angestelltenverhältnisses unter der JAEG oder während eines Studiums oder einer Elternzeit.
Hast du keine Anwartschaft und willst zurück zur PKV, solltest du den Antrag möglichst stellen, solange deine Gesundheit stabil ist. Je jünger und gesünder du bist, desto eher akzeptieren die Versicherer dich ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Zur Rückkehr in die PKV:
- Jederzeit möglich bei erneuter Versicherungsfreiheit
- Keine Altersgrenze für Rückkehr in die PKV
- Neue Gesundheitsprüfung erforderlich ohne Anwartschaft
- Anwartschaftsversicherung sichert alte Konditionen
- Frühzeitig beantragen bei guter Gesundheit sinnvoll
Fazit: „Der Wechsel von der GKV in die PKV ist an verschiedene Fristen gebunden, die je nach persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen“
Angestellte müssen die JAEG überschreiten und sollten die Zwei-Wochen-Frist zum Jahreswechsel nutzen oder als freiwillig Versicherte zwei Monate vor dem gewünschten Wechseltermin kündigen.
Selbstständige genießen in den ersten drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht, danach greifen die regulären Kündigungsfristen. Beamte können sofort nach Verbeamtung ohne Kündigungsfrist wechseln und sollten dies zeitnah tun, um die Beihilfevorteile zu nutzen. Studierende haben nur drei Monate ab Studienbeginn Zeit für eine Befreiung, die dann für das gesamte Studium gilt.
| Personengruppe | Kündigungsfrist / Wechselzeitpunkt | Wechsel möglich ab |
|---|---|---|
| Angestellte | 2 Monate zum Monatsende (freiwillig GKV) / sofort bei JAEG-Überschreitung (Austritt binnen 2 Wochen melden) | Ab 1. Januar nach Überschreiten der JAEG / bei neuem Job sofort |
| Selbstständige / Freiberufler | Kein Fristzwang bei Tätigkeitsbeginn / danach 2 Monate | Ab Start der Tätigkeit (einkommensunabhängig) |
| Beamte | Keine Frist – Austritt sofort bei Beihilfe-Anspruch | Ab Ernennung zum Beamten |
| Studierende | Befreiung statt Kündigung · Frist 3 Monate ab Studienbeginn | Ab Studienstart |
| Rückkehr in GKV | Sofort bei Eintritt von GKV-Pflicht | Ab Beginn der Versicherungspflicht |
| Rückkehr in PKV | 2 Monate (freiwillig GKV) / sofort bei neuer Versicherungsfreiheit | Ab Versicherungsfreiheit |
Eine Rückkehr in die GKV ist nur bei erneuter Versicherungspflicht möglich und ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen. Plane deinen Wechsel langfristig und überlege gut, ob die PKV wirklich zu deiner Lebenssituation passt, denn der Weg zurück ist steinig. Eine Rückkehr in die PKV ist hingegen jederzeit möglich, sobald du wieder versicherungsfrei bist, erfordert aber meist eine neue Gesundheitsprüfung, wenn du keine Anwartschaft abgeschlossen hast.
Die wichtigste Erkenntnis ist: Verpass keine Frist, denn jeder verlorene Monat kostet dich Geld und bindet dich unnötig an ein System, das möglicherweise nicht optimal für dich ist. Bereite alle Unterlagen rechtzeitig vor, beantrage deine PKV frühzeitig und kündige deine GKV fristgerecht mit allen erforderlichen Nachweisen. So gelingt der Wechsel reibungslos und du startest ohne Verzögerung in deine neue Krankenversicherung.
„Die Fristen beim PKV-Wechsel sind nicht verhandelbar, aber mit der richtigen Planung kein Hindernis. Wer die Termine kennt und rechtzeitig handelt, spart sich Monate unnötiger GKV-Beiträge und startet optimal in die private Krankenversicherung.“
