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Daniel Feyler

Geschäftsführer & PKV-Experte
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Kryptogewinne und Krankenversicherung: Was ist relevant?

Kryptowährungen sind längst nicht mehr nur ein Nischenthema für Tech-Enthusiasten. Bitcoin, Ethereum und andere digitale Assets haben sich zu ernstzunehmenden Anlageklassen entwickelt.
Inhalt
kryptogewinne-krankenversicherung

Doch während viele sich mit der steuerlichen Behandlung ihrer Kryptogewinne auseinandersetzen, übersehen sie eine andere wichtige Frage: Welche Auswirkungen haben Kryptogewinne auf die Krankenversicherung?

Die Antwort ist komplex und hängt davon ab, wie du versichert bist. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer spielen Kryptogewinne keine Rolle bei der Beitragsbemessung. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht die Sache ganz anders aus – hier können Kryptogewinne zu erheblichen Mehrbelastungen führen.

Sind Kryptogewinne relevant für meine Krankenversicherung?

Die Relevanz von Kryptogewinnen für deine Krankenversicherung hängt zunächst von deinem Versicherungsstatus ab.

Bist du als Arbeitnehmer pflichtversichert, kannst du diesen Artikel getrost beiseitelegen. Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern werden ausschließlich das Arbeitsentgelt und bestimmte Lohnersatzleistungen für die Beitragsbemessung herangezogen. Kryptogewinne bleiben außen vor – egal wie hoch sie ausfallen.

Anders sieht es aus, wenn du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist. Das betrifft vor allem Selbstständige, Freiberufler und Personen, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen und sich bewusst für die GKV entschieden haben. Für diese Gruppe gilt ein grundlegend anderes Prinzip: die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.

Nach § 240 SGB V sind alle Einnahmen und Geldmittel erfasst, „die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung“. Das bedeutet: Deine Krankenkasse interessiert sich für dein gesamtes verfügbares Einkommen, nicht nur für bestimmte Einkommensarten.

Steuerpflichtige Kryptogewinne sind beitragspflichtig

Kryptogewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung) sind grundsätzlich beitragspflichtig, wenn sie im Einkommensteuerbescheid erfasst werden.

Die Rechtsprechung bestätigt eindeutig, dass „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§§ 22 Nr. 2, § 23 EStG) bei freiwilligen Mitgliedern der GKV zu den beitragspflichtigen Einnahmen“ gehören.

Diese Beitragspflicht gilt für:

  • Verkäufe von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist
  • Gewinne oberhalb der Freigrenze von 1.000 Euro (ab 2024)
  • Alle Gewinne, die im Einkommensteuerbescheid aufgeführt sind

Das neue BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt die etablierten steuerrechtlichen Grundsätze: Kryptowerte (früher „virtuelle Währungen“) gelten als „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Die einjährige Spekulationsfrist bleibt bestehen, und Verkäufe nach einem Jahr bleiben steuerfrei.

Die Grauzone: Steuerfreie Kryptogewinne

Gewinne aus Kryptowährungsverkäufen nach Ablauf der einjährigen Haltefrist sind steuerfrei und werden daher nicht im Einkommensteuerbescheid erfasst. Die Beitragspflicht dieser steuerfreien Gewinne ist rechtlich umstritten und bisher nicht abschließend geklärt.

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Die aktuellen Beitragsverfahrensgrundsätze führen Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften als beitragspflichtig auf, aber nur soweit sie steuerlich erfasst werden. Der GKV-Spitzenverband-Katalog von 2020 nennt explizit „Veräußerungsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (etwa bei Grundstücken, Wertpapieren und Rechten) § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG“ als beitragspflichtig.

Die praktische Herausforderung: Steuerfreie Gewinne sind nicht im Einkommensteuerbescheid erfasst und damit schwerer nachweisbar. Die Krankenkassen haben hier kein einfaches Kontrollinstrument. Theoretisch könnten steuerfreie Einkünfte aber trotzdem beitragspflichtig sein, wenn sie zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen.

Wie werden Kryptogewinne bei der Beitragsberechnung behandelt?

Wenn deine Krankenkasse Kenntnis von steuerpflichtigen Kryptogewinnen erhält, werden diese auf die Monate des Jahres umgelegt. Ein praktisches Beispiel aus einem dokumentierten Fall zeigt das Vorgehen: Die Veräußerungsgewinne werden „durch 12 geteilt und als monatliches Einkommen zugerechnet“.

Das bedeutet: Hast du im Jahr 2024 etwa 24.000 Euro Kryptogewinne realisiert, werden dir monatlich 2.000 Euro zusätzliches Einkommen zugerechnet.

Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus durchschnittlich 2,5% Zusatzbeitrag ergibt das monatlich etwa 342 Euro zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge. Auf das Jahr gerechnet sind das über 4.100 Euro – eine erhebliche Belastung, die viele nicht auf dem Schirm haben.

Wie erfährt die Krankenkasse von Kryptogewinnen?

Die wichtigste Frage für viele lautet: Wie kommen die Krankenkassen überhaupt an die Information über meine Kryptogewinne? Die Antwort ist ernüchternd: Sie haben mehrere effektive Wege, an diese Daten zu gelangen.

Der Hauptweg läuft über den Einkommensteuerbescheid. Krankenkassen dürfen die Vorlage vollständiger Steuerbescheide verlangen (§ 206 SGB V). Alle steuerpflichtigen Kryptogewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind dort erfasst und damit für die Krankenkasse sichtbar. Schwärzungen sind nur begrenzt möglich – der Bescheid muss die „festgesetzte Steuer nach Art und Betrag“ erkennbar lassen.

Mindestens alle 12 Monate müssen freiwillig Versicherte ihre Einkommensverhältnisse nachweisen. Die Krankenkassen verschicken automatisch einen Fragebogen zur Prüfung der Einkommensverhältnisse. Nachweise über alle beitragspflichtigen Einnahmen sind beizufügen. Wer den Fragebogen ignoriert oder unvollständig ausfüllt, riskiert die automatische Festsetzung des Höchstbeitrags.

Seit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) haben gesetzliche Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten zum Datenaustausch mit Finanzbehörden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits 2020 die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass Krankenkassen elektronisch auf Steuerdaten freiwillig Versicherter zugreifen können. Dies soll „Beitragsschulden vermeiden, die durch die Festsetzung von Höchstbeiträgen wegen Nichtvorlage der erforderlichen Einkommensnachweise entstehen“.

Detailkontrolle bei auffälligen Fällen

Krankenkassen können stichprobenartige Überprüfungen durchführen.

Bei auffälligen Einkommensveränderungen erfolgen Zwischenprüfungen. Ein dokumentierter Fall zeigt das Vorgehen: Ein Krypto-Trader musste zusätzlich zum Steuerbescheid seinen „Steuerbericht von Cointracking-Software“ vorlegen, um die Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne nachzuweisen.

Die Krankenkassen verlangen dann oft:

  • Detaillierte Aufstellung aller Krypto-Transaktionen
  • Nachweise über Anschaffungszeitpunkte und -preise
  • Dokumentation der Verkaufsvorgänge
  • Reports aus Portfolio-Tracking-Software

Diese Detailprüfungen können mehrere Monate dauern und sind für Betroffene zeitaufwendig. Wer keine ordentliche Dokumentation seiner Krypto-Aktivitäten geführt hat, kommt hier schnell in Beweisnot.

Datenaustausch zwischen Behörden

Finanzbehörden können Krankenkassen informieren über Sammelauskunftsersuchen bei Krypto-Börsen – bereits durchgeführt bei Bitcoin.de mit 4.000 Nutzerdaten. Auch Kontenabrufe zur Aufdeckung nicht erklärter Krypto-Transaktionen und Geldwäscheverdachtsmeldungen bei auffälligen Krypto-Geschäften sind möglich.

Das Finanzamt darf Einkommensdaten an Sozialversicherungsträger übermitteln, wenn sie „relevant sind, um die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Kasse zu bestimmen“. Ab 2026 wird ein vollautomatisierter Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern eingeführt.

Dies wird die Kontrolldichte erheblich erhöhen und Einkommensverschleierungen praktisch unmöglich machen.

Was passiert, wenn ich der Krankenkasse keinen Nachweis über meine Kryptogewinne liefere?

Die Konsequenzen fehlender oder unvollständiger Einkommensnachweise sind drastisch.

Wer als freiwillig Versicherter keine oder unvollständige Einkommensnachweise vorlegt, wird automatisch zum Höchstbeitrag veranlagt. Das ist keine Kann-Regelung, sondern geschieht zwingend.

Die Höchstbeiträge 2025 für freiwillig Versicherte liegen bei:

  • Mit Krankengeldanspruch: 942,64 Euro monatlich
  • Ohne Krankengeldanspruch: 909,56 Euro monatlich
  • Zusätzlich Pflegeversicherung: bis zu 231,53 Euro

Das bedeutet: Du zahlst über 1.100 Euro pro Monat für deine Kranken- und Pflegeversicherung, nur weil du keine Nachweise vorgelegt hast. Auf das Jahr gerechnet sind das über 13.000 Euro – eine Summe, die deutlich höher liegen kann als die tatsächlich anfallenden Beiträge bei korrekter Meldung.

Nach § 6 Abs. 5 und 6 der Beitragsverfahrensgrundsätze setzt die Krankenkasse bei fehlendem Nachweis den Höchstbeitrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 Euro monatlich) fest. Die Krankenkasse muss nicht beweisen, dass du tatsächlich so viel verdienst. Du musst als Versicherter beweisen, dass du weniger verdienst. Die Beweislast liegt bei dir.

Nachzahlungen und Zinsen

Wenn die Krankenkasse nachträglich Kenntnis von nicht gemeldeten Kryptogewinnen erhält, drohen weitere Konsequenzen:

  • Rückwirkende Beitragsnachforderung für bis zu vier Jahre
  • Säumniszuschläge von 1% pro Monat auf unbezahlte Beiträge
  • Mögliche Beitragsstrafverfahren bei vorsätzlicher Falschangabe

Die Säumniszuschläge summieren sich schnell. Bei einer Nachforderung von etwa 5.000 Euro und einer Verzögerung von 12 Monaten kommen weitere 600 Euro nur an Säumniszuschlägen hinzu. Das macht die Sache nicht nur teurer, sondern auch unangenehmer.

Schutz vor unberechtigten Forderungen

Bei unberechtigten Beitragsforderungen kannst du Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor dem Sozialgericht klagen. Die Rechtsprechung bestätigt jedoch grundsätzlich die Beitragspflicht steuerpflichtiger Veräußerungsgewinne. Deine Chancen auf Erfolg sind also begrenzt, wenn die Krankenkasse sich auf eindeutige gesetzliche Grundlagen stützt.

Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind:

  • Vollständige Dokumentation aller Krypto-Transaktionen von Anfang an
  • Trennung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Gewinnen
  • Schriftliche Klärung bei der Krankenkasse bezüglich steuerfreier Gewinne
  • Frühzeitige Rücklagenbildung für zu erwartende Beitragsnachzahlungen

Wer seine Kryptogewinne ordentlich dokumentiert und proaktiv mit der Krankenkasse kommuniziert, erspart sich viel Ärger. Die vermeintliche Ersparnis durch Verschweigen oder Verzögern rächt sich fast immer.

Fazit: „Steuerpflichtige Kryptogewinne sind für freiwillig Versicherte immer beitragspflichtig und werden durch 12 geteilt als monatliches Einkommen angerechnet“

Die Krankenversicherungsbeiträge auf Kryptogewinne sind für viele eine unangenehme Überraschung. Während die steuerliche Seite mittlerweile recht klar geregelt ist, unterschätzen viele die Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer spielen Kryptogewinne keine Rolle – sie können aufatmen.

Für freiwillig Versicherte sieht die Sache anders aus. Steuerpflichtige Kryptogewinne werden vollständig als Einkommen angerechnet und erhöhen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheblich. Die Krankenkassen haben mehrere effektive Wege, um von diesen Gewinnen zu erfahren – spätestens über den jährlich vorzulegenden Einkommensteuerbescheid.

Wer hofft, durch Verschweigen oder Verzögern Beiträge zu sparen, geht ein hohes Risiko ein. Die automatische Festsetzung des Höchstbeitrags bei fehlenden Nachweisen ist in der Regel teurer als die korrekte Meldung der tatsächlichen Einkünfte. Dazu kommen mögliche Nachzahlungen, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall Strafverfahren.

Die rechtliche Situation bei steuerfreien Kryptogewinnen (nach Ablauf der einjährigen Haltefrist) bleibt eine Grauzone. Hier fehlt bisher eine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung. Wer größere steuerfreie Gewinne realisiert, sollte schriftlich bei seiner Krankenkasse nachfragen, wie diese behandelt werden.

„Steuerpflichtige Kryptogewinne sind für freiwillig Versicherte immer beitragspflichtig und werden durch 12 geteilt als monatliches Einkommen angerechnet. Die Krankenkassen erfahren davon spätestens über den Einkommensteuerbescheid, und ab 2026 erfolgt der Datenaustausch mit den Finanzbehörden vollautomatisch. Wer keine Nachweise vorlegt, zahlt automatisch den Höchstbeitrag von über 1.100 Euro monatlich.“

Über den Autor
Ich bin Daniel Feyler aus dem beschaulichen Lautertal in Oberfranken. Seit 2009 berate ich Menschen in ganz Deutschland zur PKV – meist digital, manchmal persönlich. Was als Interesse an Versicherungsthemen begann, wurde zur Berufung: Menschen durch den PKV-Dschungel zu navigieren. Abseits der Beratung genieße ich die Ruhe hier in Bayern.